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"'Geo-Catching' löst Polizeieinsatz in Wiesbaden aus"

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Creativemike

Geocacher
mic@ schrieb:
Creativemike schrieb:
Zur verneinen einer Kostenpflicht siehe
http://www.geoclub.de/viewtopic.php?f=23&t=24133
Wenn Du schon einen Link setzt, dann bitte an die richtige Stelle.
ich denke mal, Du meinst das hier
Fazit des Links: Man braucht bei seinen Stadtcaches nichts zu befürchten.
Ob das auch für Caches in der Nähe einer Botschaft gilt? :rollsmile:

1. Danke, du hast Recht, Link wäre so besser gewesen.
2. Botschaft o.ä. sieht es vermutlich anders aus, da der Owner dort mit entsprechendem Auflauf rechnen müßte/könnte!
Gruß
Micha
 

Stramon

Geowizard
Windi schrieb:
Ich mag gar nicht dran denken dass ein Muggel zufällig mal meine Dose findet und dann Panik schiebt.
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HNXfindNix

Geocacher
Die Munkiste mit Radioactive-Bäbber würde zwar im Wald eher keinen Terrorverdacht auslösen, aber zumindest mit Polizei und Feuerwehreinsatz wegen des Verdachtes auf weggeworfenes Gefahrgut wäre allemal zu rechnen.
Und ja, in diesem Falle wär ich auch dafür daß der Owner die Rechnung zu zahlen hat, zumal er den Cache ja auch eindeutig als Gefahrgut gekennzeichnet hat.
 

mic@

Geoking
Eben im ksmichel-Blog diesen Zeitungslink gefunden:
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3257257

Hier einige Zitate daraus:
Main Rheiner schrieb:
Wie ein Insider der Szene berichtet, hat derjenige, der das Versteck eingerichtet hat, sofort die Koordinaten seiner 23 weiteren Verstecke in Wiesbaden aus dem Internet genommen. Die Sorge, für den Polizeieinsatz zahlen zu müssen, sei zu groß.

Main Rheiner schrieb:
"Man wird süchtig vom Geo-Caching", ist sich Marcus Neumann (Name von der Redaktion geändert) sicher. "Jeder, der einmal damit angefangen hat, hört nicht mehr damit auf."

Main Rheiner schrieb:
Am kompliziertesten sind aber die beweglichen ("Travel"-)Caches, die zum Beispiel in Zügen deponiert werden. Jedes gefundene Versteck bringt dem Teilnehmer der Rallye einen Punkt, der dann in die Internet-Rangliste einfließt.

Main Rheiner schrieb:
In den Foren plädieren nun aber die ersten Geo-Cacher dafür, zumindest die Polizei in die Verstecke einzuweihen, um keine weiteren Bombenalarme zu provozieren. Viele sehen ihr Hobby drastisch teurer werden.

Schönen Gruß an Marcus Neumann :lachtot:
 

aradriel

Geocacher
Falls es zu einer Anklage kommt und der Finder wirklich den Einsatz zahlen muss, bin ich mal wirklich auf die Argumentation gespannt. Wahrscheinlich muss man dafür §129a auspacken, der hilft ja in letzter Zeit bei fast allen "Problemchen".

Die Frage ist nur:

Zersetzt Paranoia das Gehirn?
Oder erzeugt ein zersetztes Hirn Paranoia?
 
A

Anonymous

Guest
stefan_da schrieb:
in welchen Gesetz befindet sich der zitierte Paragraph?
Das habe ich mich auch gefragt und die super geheime Software Google befragt.

Dort kommt dann folgendes raus:

http://www.google.de/search?hl=de&q=%C2%A7129a&btnG=Google-Suche&meta=

Also nehme ich mal stark an, es handelt sich um das gute alte Strafgesetzbuch.

GermanSailor
 

wutzebear

Geoguru
TantchensOnkelchen schrieb:
§129a STGB: Bildung terroristischer Vereinigungen.
Mag schon sein, aber nur aufgrund dieses Paragraphen kann keine Kostenersatzpflicht geltend gemacht werden. Wer wegen dieses Paragraphen Geld zahlen muss, wird dazu verurteilt. ;)
 

cyberberry

Geomaster
Code:
Die Munkiste mit Radioactive-Bäbber würde zwar im Wald eher keinen Terrorverdacht auslösen, aber zumindest mit Polizei und Feuerwehreinsatz wegen des Verdachtes auf weggeworfenes Gefahrgut wäre allemal zu rechnen

Ja genau! Denn erstes Ziel eines Terroristen ist es, möglichst viele unschuldige Bäume in die Luft zu sprengen. :???:
Wenn er sich selbst noch mit sprengt, bekommt er nicht nur zahllose Jungfrauen im Paradies, nein, er bekommt obendrauf noch einen Vorgarten am Paradieshäuschen, auf dem für jeden gesprengten Baum ein Jung(frauen)bäumchen gepflanzt ist... :kopfwand:

Bei radioaktivem Müll sieht es natürlich etwas anders aus. Dieser MUSS vor der illegalen Beseitigung UNBEDINGT korrekt beschriftet und mit eindeutigen Symbolen gekennzeichnet werden.
Schließlich soll jeder aufmerksame Waldbegeher das sofort erkennen... :irre:
 

HNXfindNix

Geocacher
Bei radioaktivem Müll sieht es natürlich etwas anders aus. Dieser MUSS vor der illegalen Beseitigung UNBEDINGT korrekt beschriftet und mit eindeutigen Symbolen gekennzeichnet werden.

Jajaja... aber weiß das auch der Rentner, dem die Dose zufällig in die Hände fällt?
Ich finde, der Bäbber schadet vermutlich mehr als er nützt.
Darf aber jeder seine eigene Meinung dazu haben.

Übrigens schrieb ich ja, daß es wohl KEINEN Terrorverdacht auslösen würde ;)
 

Aga & Deti

Geowizard
Ich weis ja nicht, wie sich der "Terrorist" verhalten hat.
Bei meinen Touren versuche ich möglichst unauffällig auffällig zu sein.
Letzten Freitag hatte ich hier in Oberhausen (wo ich momentan über die Woche gastiere) einen netten Plausch mit drei älteren Damen und ihren Kö.. äähm Hunden.
Da ich - wie öfters vor der Arbeit im Anzug!!! - im Stadtpark stand und auffällig auf mein GPS gestarrt hab, dachten die Damen ich wäre offiziell unterwegs...!
So konfrontierten mich die Damen mit der Frage :"Bekommen wir hier im Park etwas neues".
Ein Grinsen unterdrückend sagte ich nur :"Lassen Sie sich überraschen..."
Als die Damen mich über ein noch ausstehendes Bürgerfest aufklärten, sagte ich sofort, dass ich darüber nichts weis.
Nicht dass ich noch Hoffnungen schüre...

Mein Fazit - immer nett zu den Mitbügern und Muggles sein :D :D :D
 

rheinflut1995

Geocacher
Hallo und guten Abend!
Mich interessiert am meißten, ob ein Dosenleger für einen gegebenen Einsatz eines Bomben- oder sonstwas-Kommando zur Kasse geben werden kann. Ich bin selber kein Jurist, daher habe ich heute unseren Firmenjuristen zu diesem Thema befragt. Wen diese Befragung interessiert, kann sie hier (sinngemäß) nachlesen.
Wichtig: Es gilt natürlich, ohne hochrichterliche Entscheidung gilt, drei Juristen, fünf Meinungen. Also alles ohne gewähr.
Hier wurde oft das Beispiel des vergessenen oder verlorenen Rucksacks gegeben. Klare Antwort des Juristen: Wer im Flughafen oder im Bahnhof sein Gepäck aus Dusseligkeit vergisst, kann zur Kasse gebeten werden. Dort gibt es alle 5 Minuten mehrsprachige Hinweise ("Don't leave your luggage unattended"). Niemand kann sich da herausreden.
Im Stadpark sieht das natürlich anders aus, da darf man etwas vergessen.
Wie sieht das nun mit einer versteckten Dose aus, habe ich gefragt. Ist die Dose von aussen ersichtlich gekennzeichnet (Geocaching, Spiel usw. Mail-Adresse), sieht das wohl ähnlich aus, also Flughafen usw. der Verstecker zahlt, in der Stadt (Park, Fußgängerzone) zahlt er womöglich nicht.
Ich schalte jetzt mal in den Zitatmodus:
<ZITAT>
Ich: Was heißt, er zahlt womöglich nicht?
Jurist: ich denke, seine Chancen vor Gericht sind recht gut.
Ich: Was heißt "recht gut"?
Jurist: Ich denke so 60/40.
Ich: Wie sieht das aus, wenn die Dose von aussen nicht beschriftet ist?
Jurist: Deutlich schlechter.
</ZITAT>
Nach dem Prozentsatz habe ich da nicht mehr gefragt
<ZITAT>
Ich: Wie sieht das aus, wenn man im Rahmen des Spiels aus Scherz falsche Gefahrenhinweise auf der Außenseite der Dose anbringt, also etwa "Giftig", "Ätzend", "Radioaktiv"?
Jurist: So Blöde wird ja wohl niemand sein? Das ist auf jeden Fall grob fahrlässig.
</ZITAT>

Ich für meinen Fall ziehe daraus folgende Schlüsse:
1. Alle Cache-Behälter müssen von aussen als solche eindeutig gekennzeichnet sein, incl. e-mail Adresse
2. Mun-Boxen, schwarze Filmdosen und undurchsichtige Tupperdosen gehören in den Wald, aber nicht in die Stadt.
3. Behälter in der Stadt sollten auf alle Fälle durchsichtig sein
4. Bei "kritischen" Locations gehört aussen eine Handy-Nummer auf die Dose. Kein Einsatzleiter wird im Internet nachsehen, ob da eine Dose liegt. Ein Telefonanruf, bevor eine vermeintliche Bombe gesprengt wird, ist aber sicherlich der Situation angemessen.
5. "Scherz-Warnungen" haben auf Cache-Dosen nichts verloren.
Einen schönen ersten Mai wünscht
Carsten
 

stack

Geocacher
Ich hatte vor ein paar Tagen ein Gespräch mit dem Leiter des Ordnungsamtes einer Klerinstadt und habe ihn auf Geocaching angesprochen. Er hatte noch nie etwas davon gehört, sich demgemäß darüber auch noch nie Gedanken gemacht. Seine spontane Einschätzung war folgende:

Caches im öffentlichen Verkehrsraum, also auf/an öffentlichen Straßen, Wegen und Parkplätzen seien Sondernutzung und daher genehmigungspflichtig. Caches abseits des öffentlichen Verkehrsraums, also im Wald, Park, öffentlichen Grünflächen etc. seien dagegen genehmigungsfrei zulässig.

Wie gesagt, nur einen spontane Einschätzung, die nicht unbedingt richtig sein muß. Aber sie könnte vielleicht doch einen Anhaltspunkt dafür geben, wie man seine Caches legen sollte, wenn man unnötigen Ärger mit der Obrigkeit vermeiden möchte.

Im übrigen fand er die Ideee des Geocachings sehr interessant und war davon ganz angetan... :D

LG
Stephan
 

Kalyptus

Geocacher
rheinflut1995 schrieb:
Hallo und guten Abend!

Ich für meinen Fall ziehe daraus folgende Schlüsse:
1. Alle Cache-Behälter müssen von aussen als solche eindeutig gekennzeichnet sein, incl. e-mail Adresse
2. Mun-Boxen, schwarze Filmdosen und undurchsichtige Tupperdosen gehören in den Wald, aber nicht in die Stadt.
3. Behälter in der Stadt sollten auf alle Fälle durchsichtig sein
4. Bei "kritischen" Locations gehört aussen eine Handy-Nummer auf die Dose. Kein Einsatzleiter wird im Internet nachsehen, ob da eine Dose liegt. Ein Telefonanruf, bevor eine vermeintliche Bombe gesprengt wird, ist aber sicherlich der Situation angemessen.
5. "Scherz-Warnungen" haben auf Cache-Dosen nichts verloren.
Einen schönen ersten Mai wünscht
Carsten


Sehr gut.
Zu 2 vielleicht noch auch da schöne große Cache Aufkleber drauf. So sollte man immer auf der sicheren Seite sein.
 
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