• Willkommen im Geoclub - dem größten deutschsprachigen Geocaching-Forum. Registriere dich kostenlos, um alle Inhalte zu sehen und neue Beiträge zu erstellen.

Was brauch ein Taschenmesser alles zum Cachen?

Dunuin

Geocacher
Moin,

Ich habe oft genug gelesen, dass man ein Taschenmesser dabei haben sollte, jedoch nie, welche Werkzeuge man davon auch wirklich braucht(will den Cache ja nur heben und nicht zersägen, um an den Inhalt zu kommen, auch wenn das manche im Notfall leider tun :motz: ).
Und da es so viele verschiedene gibt(und die mit mehr Funktionen auch mehr kosten), wollte ich nun wissen, was man denn davon auch wirklich braucht und was eher nicht.
Also was habt ihr "Macgyvers" da für Erfahrungen gemacht?
Also ich hätte bisher eigentlich nur eine Pinzette und Schraubenzieher gebraucht, aber so viele Caches hab ich nun auch noch nicht gehoben.

MfG

Dunuin
 

Schnueffler

Geoguru
Wirklich gebraucht habe ich mein Taschenmesser noch nie beim Cachen. Und bei mir tut es auch immer ein ganz normales Messer, ohne irgendwelches Spielzeug dran. Andere Cacher nehmen da direkt den Leatherman mit.
 
A

Anonymous

Guest
Meines Erachtens genügt schon ein kleines/mittleres SchweizerMesser.
Oder ein Multitool.
Benötigt habe ich diese Werkzeuge bislang aber auch eher extrem selten. Kann mich nicht erinnern, wann zuletzt.
 

SabrinaM

Geowizard
Ich hab so ein winziges Schweizer Messer am Schlüsselbund, davon nutze ich gelegentlich die Pinzette (zum Logbuch aus dem Nano pulen, oder auch gut zum Zecken entfernen an gut erreichbaren Orten) oder die Nagelfeile zum Stochern. Messer und Schere kommen oft zum Einsatz, aber weniger beim Cachen direkt.

Ansonsten habe ich ein uraltes Leatherman-Tool fast immer dabei. Davon habe ich schon häufiger genutzt: die Zange (bei Multis um winzige Zwischenstationen aus Löchern zu befreien, um kleine Schraubbehälter zu öffnen etc., manchmal wird auch in der Beschreibung auch schon eine Spitzzange gefordert, hier hat die Zange des Tools bisher immer gereicht), der breite Schraubendreher um diverse festsitzende Deckel (besonders die immer öfter anzutreffenden Abflussrohre) aufzuhebeln sowie die anderen Schraubendreher um verschraubte Behälter aufzuschrauben (dann war dies der Cachebeschreibung auch zu entnehmen, aber auch hier hat bisher das Werkzeug am Tool gereicht). Demnächst steht ein Nachtcache an, bei dem ein Flaschenöffner benötigt wird. Bin mir nicht sicher, ob hier auch der des Tools reichen wird...
 

Team MundS

Geocacher
Also wir haben bei unseren gefundenen Caches eigentlich kein Werkzeug gebraucht.
Wenn es natürlich in der Beschreibung steht, hatten wir welches mit, sonst nicht. Vor allem bei urbanen Caches.
Bei EINEM unserer letzten Caches hätten wir eine Zange und Messer oder ähnliches gebrauchen können.
Ich schaue grad in aller Ruhe nach einem Multitool, vielleicht lasse ich mir auch eines zu Weihnachten schenken.

Aber wir haben vielleicht auch noch nicht so die Erfahrung...
 

onkel_patrick

Geocacher
Ich habe seit ca. 2 Jahre den SwissTool von Victorinox und bin sehr damit zufrieden.
Unterwegs habe ich dann alles was ich brauche. Ist zwar teuer aber ist auch eine einmalige Anschaffung.
Infos gibt es hier
Grüße aus dem Hochsauerland
Patrick
 

Pottkind

Geocacher
Ich habe eh immer ein Victorinox Explorer in der Tasche.
Hat sich schon oft mal als guter Helfer bewährt!
 

ElliPirelli

Geoguru
Ich hab ein Victorinox Economy I klassisch immer an der Messerkette an der Hose.

Da sind Pinzette zum Dornen aus der Haut puhlen und Logbücher aus dem Nano fummeln dran, das Messer wird eher zum Apfel/Wurst schneiden benutzt. Manchmal auch, um einen Micro aus einem Rohr zu holen.
Gelegentlich braucht man den Schraubendreher, aber das wird in der Regel in der Cachebeschreibung erwähnt.

Flachenöffner hab ich beim Cachen allerdings noch nie gebraucht. :schockiert:

Sehr oft hab ich es noch nicht gebraucht, aber da ich es eh immer dabei habe, gibts da auch kein Überlegen.

Man schleppt schon genug an "nützlichen" Sachen mit, da braucht man nicht unnötigen Ballast mitschleifen...
 

Bullemann79

Geocacher
Also ich habe zwei:

Taschenmesser --> Böcker Speed Lock

trage ich eigentlich immer bei mir (außer ich gehe in die Kneipe,Kino,Volksfeste usw. da ist es verboten und ich nutze es ja nicht zu Selbstverteidigung :D ) ein Messer für alle zwecke. (Und bevor Beschwerden kommen ja es ist vom Waffengesetz erlaubt)

und

Multitool --> Leatherman

habe ich im Rucksack.

Habe beides fürs Cachen bis jetzt nicht gebraucht das Taschenmesser höchstens zu Apfel schneiden.

Gruß Bullemann79
 

DunkleAura

Geowizard
das einzige was ich bishergebraucht habe ist eine pinzette um den nano aus dem loch zu frickeln und dann um das log aus dem nano zu pulen, sowie um das selbige im vorherigen zu verstauen.
OT: prikstock wäre schon ein paar mal praktisch gewesen und heute für den zweiten fund handschuhe!

grüssle aus der
smileyschweiz57fcf.gif
DunkleAura
 

SabrinaM

Geowizard
Bullemann79 schrieb:
Also ich habe zwei:

Taschenmesser --> Böcker Speed Lock

trage ich eigentlich immer bei mir (außer ich gehe in die Kneipe,Kino,Volksfeste usw. da ist es verboten und ich nutze es ja nicht zu Selbstverteidigung :D ) ein Messer für alle zwecke. (Und bevor Beschwerden kommen ja es ist vom Waffengesetz erlaubt)
Bist Du Dir da sicher? Der Besitz ist erlaubt, klar. Aber was ist mit dem "immer dabei"? Dem Führungsverbot unterliegen seit April 2008 alle "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge". Das umfasst alle Klappmesser, deren Klingen (unabhängig von der Klingenlänge) mit nur einer Hand geöffnet werden können, und bei denen zum Einklappen der Klingen eine mechanische Sperrvorrichtung gelöst werden muss. Wenn ich mir die Beschreibung von Deinem Messer ansehe, fällt das darunter (mein schönes Benchmade Mini-Griptillian leider auch :motz: ) Wenn Du ein "berechtigtes Interesse" hast, darfst Du natürlich trotzdem das Messer führen. Nur leider weiss niemand so genau, was darunter zu verstehen ist. Über Sinn oder Unsinn dieser Regelung brauchen wir nicht zu diskutieren :kopfwand:
 

DunkleAura

Geowizard
SabrinaM schrieb:
...Wenn Du ein "berechtigtes Interesse" hast, darfst Du natürlich trotzdem das Messer führen. Nur leider weiss niemand so genau, was darunter zu verstehen ist...
also ich lasse damit mal baumfällen, apfel schneiden, erde umgraben darunter gehen xD
(vorsicht könnte ein wenig ironie enthalten)

grüssle DunkleAura
 

onkel_patrick

Geocacher
Also ich habe zwei:

Taschenmesser --> Böcker Speed Lock

trage ich eigentlich immer bei mir (außer ich gehe in die Kneipe,Kino,Volksfeste usw. da ist es verboten und ich nutze es ja nicht zu Selbstverteidigung :D ) ein Messer für alle zwecke. (Und bevor Beschwerden kommen ja es ist vom Waffengesetz erlaubt)
Solchen Messer haben bei Geocaching nicht zu suchen. Gilt auch für Großsadt-Neurotiker. :irre:
 

SabrinaM

Geowizard
DunkleAura schrieb:
SabrinaM schrieb:
...Wenn Du ein "berechtigtes Interesse" hast, darfst Du natürlich trotzdem das Messer führen. Nur leider weiss niemand so genau, was darunter zu verstehen ist...
also ich lasse damit mal baumfällen, apfel schneiden, erde umgraben darunter gehen xD
(vorsicht könnte ein wenig ironie enthalten)

grüssle DunkleAura
Wenn Du Dich normal verhälst und in normalen Klamotten unterwegs bist, mag das funktionieren. Dann wirst Du wahrscheinlich auch nie kontrolliert. Wenn ein Cacher in Flecktarn im Stadtpark auffällig wird und eine Omi die Polizei ruft, und der Beamte schlechte Laune hat, kann es schwierig werden, ihm das mit dem Apfel zu erklären, und Du hast erstmal keine Möglichkeit, etwas dagegen zu tun, DU bist der böse Bube, weil DU das "böse" Messer hast. :???:

Das Problem ist doch hier, das es keine konkrete Regelung gibt, und es im Ermessen der Ordnungshüter liegt, ob sie Dir das Messer abnehmen oder nicht und ob Du die Ordnungswidrigkeit an der Backe hast oder nicht. Gehts zum Cachen in den Wald ist das alles sicher unproblematisch. Ein Messer, das offiziell dem Führungsverbot unterliegt, immer dabei zu haben, das soll jeder mit sich selber vereinbaren. Ich lass mein Messer im Alltag aber mitlerweile schweren Herzens zu Hause (bzw. habe es durch ein "gesetzeskonformes" Opinel ersetzt, man (frau) braucht halt doch häufig ein Messer, wenn auch nicht zum Cachen, dann doch für den Apfel, für die blöde Plastikverpackung, etc.).

Wie gesagt, die Regelung macht wenig Sinn, weil sie nur diejenigen verunsichert, die ihre Messer als das nutzen, für das sie gedacht sind (als Werkzeuge), und denen, für die es gedacht ist (die wenigen, für die Messer Waffen sind), am Ar*** vorbei geht, aber da hilft kein Jammern, es ist nunmal so... :kopfwand:
 

Bullemann79

Geocacher
SabrinaM schrieb:
Bullemann79 schrieb:
Also ich habe zwei:

Taschenmesser --> Böcker Speed Lock

trage ich eigentlich immer bei mir (außer ich gehe in die Kneipe,Kino,Volksfeste usw. da ist es verboten und ich nutze es ja nicht zu Selbstverteidigung :D ) ein Messer für alle zwecke. (Und bevor Beschwerden kommen ja es ist vom Waffengesetz erlaubt)
Bist Du Dir da sicher? Der Besitz ist erlaubt, klar. Aber was ist mit dem "immer dabei"? Dem Führungsverbot unterliegen seit April 2008 alle "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge". Das umfasst alle Klappmesser, deren Klingen (unabhängig von der Klingenlänge) mit nur einer Hand geöffnet werden können, und bei denen zum Einklappen der Klingen eine mechanische Sperrvorrichtung gelöst werden muss. Wenn ich mir die Beschreibung von Deinem Messer ansehe, fällt das darunter (mein schönes Benchmade Mini-Griptillian leider auch :motz: ) Wenn Du ein "berechtigtes Interesse" hast, darfst Du natürlich trotzdem das Messer führen. Nur leider weiss niemand so genau, was darunter zu verstehen ist. Über Sinn oder Unsinn dieser Regelung brauchen wir nicht zu diskutieren :kopfwand:


Ich habe es mir schon gedacht als ich die Antwort losgeschickt habe :D also:


Folgende Gesetzesänderung wurde am 22.02.2008 vom Deutschen Bundestag zum Thema Messer beschlossen (Auszug aus dem Gesetzentwurf):

Es ist verboten
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Zu onkel_patrick meins hat ne Klingenlänge von 8cm ist nen NORMALES TASCHENMESSER nicht mehr nicht weniger so manches Multitool hat nen längere Klinge :kopfwand: .

Gruß Bullemann79
 

DunkleAura

Geowizard
das ist so.

nur ich für mich würde auch nicht im fleckentarn in den stadtpark gehen, so fällt man ja auf wie eine fliege auf der hochzeitstorte...

ausser man hat noch das passende SG90 (sturmgewehr der schweizer armee) und marschgepäck dabei...
 

SabrinaM

Geowizard
Bullemann79 schrieb:
Ich habe es mir schon gedacht als ich die Antwort losgeschickt habe :D also:

Folgende Gesetzesänderung wurde am 22.02.2008 vom Deutschen Bundestag zum Thema Messer beschlossen (Auszug aus dem Gesetzentwurf):

Es ist verboten
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Zu onkel_patrick meins hat ne Klingenlänge von 8cm ist nen NORMALES TASCHENMESSER nicht mehr nicht weniger so manches Multitool hat nen längere Klinge :kopfwand: .

Gruß Bullemann79
Tja, leider bezieht sich die Klingenlänge nur auf die feststehenden Messer... die Einhandmesser sind generell vom Führungsverbot betroffen:

Es ist verboten
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Auch wenn die Interpretation, die 12 cm beziehen sich auf beide Messerformen, verlockend ist, sie ist falsch (mehr Informationen hier)

Wie gesagt, über Sinn oder Unsinn dieser Regelung brauchen wir nicht zu diskutieren, aber das Gesetz ist nun mal da.

Nachtrag an Bullemann79: ich kenne Dich nicht, daher urteile ich auch nicht über Dein Anliegen, ein Messer immer dabei zu haben. Ich bin es von Kinderbeinen auf gewohnt, es ist ein simples, nützliches Werkzeug, und wer mich deshalb verurteilt, kennt mich nicht. Das geänderte Waffengesetz ist missverständlich formuliert und führt zu viel Verwirrung, viele verstehen es nicht oder legen es falsch aus. Ich hoffe, Du nimmst es mir nicht übel, Dich darauf hinzuweisen, dass Dein Messer möglicherweise doch davon betroffen ist! Wie gesagt, ich habe selber ein solches Stück hier liegen, ein äusserst praktisches kleines Messer, sicherer als ein Schweizer Messer, weil man sich nicht versehentlich die Finger absäbelt beim Auf- und Zuklappen oder weil beim Werkeln sich die Klinge selbstständig macht, aber leider darf ich es nicht mehr "einfach so" dabei haben...
 

Bullemann79

Geocacher
SabrinaM schrieb:
Bullemann79 schrieb:
Ich habe es mir schon gedacht als ich die Antwort losgeschickt habe :D also:

Folgende Gesetzesänderung wurde am 22.02.2008 vom Deutschen Bundestag zum Thema Messer beschlossen (Auszug aus dem Gesetzentwurf):

Es ist verboten
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Zu onkel_patrick meins hat ne Klingenlänge von 8cm ist nen NORMALES TASCHENMESSER nicht mehr nicht weniger so manches Multitool hat nen längere Klinge :kopfwand: .

Gruß Bullemann79
Tja, leider bezieht sich die Klingenlänge nur auf die feststehenden Messer... die Einhandmesser sind generell vom Führungsverbot betroffen:

Es ist verboten
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

Auch wenn die Interpretation, die 12 cm beziehen sich auf beide Messerformen, verlockend ist, sie ist falsch (mehr Informationen hier)

Wie gesagt, über Sinn oder Unsinn dieser Regelung brauchen wir nicht zu diskutieren, aber das Gesetz ist nun mal da.

Nachtrag an Bullemann79: ich kenne Dich nicht, daher urteile ich auch nicht über Dein Anliegen, ein Messer immer dabei zu haben. Ich bin es von Kinderbeinen auf gewohnt, es ist ein simples, nützliches Werkzeug, und wer mich deshalb verurteilt, kennt mich nicht. Das geänderte Waffengesetz ist missverständlich formuliert und führt zu viel Verwirrung, viele verstehen es nicht oder legen es falsch aus. Ich hoffe, Du nimmst es mir nicht übel, Dich darauf hinzuweisen, dass Dein Messer möglicherweise doch davon betroffen ist! Wie gesagt, ich habe selber ein solches Stück hier liegen...

Negativ schau mal genau nach unter:

2.4.2 Von diesem Verbot gibt es folgende Ausnahmen

Das ist ein Speed Lock

Gruß Bullemann79
 

Bullemann79

Geocacher
@SabrinaM

Ich trage es ja nicht immer mit rum nur wenn es in den Wald oder Wandern und Cachen geht.
Wie oben geschrieben halte ich mich an das Gesetz und trage es nicht bei Öffentlichen Verantstaltungen.
Verstehe dich nicht falsch :D
Ich bin kein Waffennarr oder sowas für mich ist das nen Taschenmesser mehr nicht.

SORRY an alle wenn ich ne Diskusion losgetrammpelt habe das wollte ich nicht :eek:ps:

Gruß Bullemann79
 

onkel_patrick

Geocacher
Wo drum geht es hier?
Um juristische Diskussion oder über sinnvoller Taschenmesser bei Geocaching??
Mein Ka-Bar hat immer hervorragend funktionniert, der hat aber, genauso wie Springmesser und möchte-gerne Zahnstöcker, bei diesen Hobby nicht zu suchen.
Austausch praktischen Erfahrungen ist hier gefragt.
 
Oben