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(Zwangs-)Archivierung von "gefährlichen" Caches??

huzzel

Geowizard
§ 836 BGB
Haftung des Grundstücksbesitzers
Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
Titel 27 (Unerlaubte Handlungen)

(1) Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.
 

t31

Geowizard
huzzel schrieb:
Ok, wir haben also einen Schacht, bei dem die Gemeinde (oder sonstige Eigentümer), die in der Sicherungpflicht sind, keine Sicherungen für nötig halten (die Schlussfolgerung überlasse ich jedem selbst).
Und auf der anderen Seite haben wir eine Behauptung von Anonymus.

(die Schlussfolgerung überlasse ich jedem wieder selbst)
Die Frage ist doch, wer setzt im Falle eines Falles den Hut auf. Du?

Apropos Anonymus, wer sagt dir das eigentlich, wäre doch durchaus möglich das der Reviewer diese Email anonymisiert hat, was nicht ungewöhnlich wäre.
 

huzzel

Geowizard
§ 838 BGB
Haftung des Gebäudeunterhaltungspflichtigen
Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
Titel 27 (Unerlaubte Handlungen)

Wer die Unterhaltung eines Gebäudes oder eines mit einem Grundstück verbundenen Werkes für den Besitzer übernimmt oder das Gebäude oder das Werk vermöge eines ihm zustehenden Nutzungsrechts zu unterhalten hat, ist für den durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen verursachten Schaden in gleicher Weise verantwortlich wie der Besitzer.
 

huzzel

Geowizard
t31 schrieb:
Die Frage ist doch, wer setzt im Falle eines Falles den Hut auf. Du?
Was passiert, wenn Du durch den Wald läuft und Du Dir in einem Loch, dass die Wildschweine gegraben haben, einen Fuß brichst?

Möglichkeit 1: Du gehst zu Grundstücksbesitzer -> da aber von so einem Loch keine offensichtliche Gefahr ausgeht und man mit unebenen Untergrund rechnen muss, wirst Du wohl schlechte Karten haben
Möglichkeit 2: Du hast Pech gehabt

Und der Cache, der zufällig im gleichen Wald liegt muss archiviert werden, da der Wald ja gefährlich ist?

Mein Gott, es gibt kein Vollkasko-Leben. Es kann immer was passieren. Und ab und zu ist man, wenn was passiert, selber schuld. Man kann einfach nicht alles Mögliche und Unmöglich verhindern.
Es wird auf die Gefahr hingewiesen. Was soll denn noch gemacht werden. Man muss da ja nicht rein!
 

t31

Geowizard
Wäre durchaus möglich, daß die öffentliche Hand Träger ist, dann schiebt man sich allenfalls die Zuständigkeit hin und her und wenn was passiert, ist klar, der andere war zuständig. So fallen dann zwar Mißstände auf, das hilft dann aber auch niemanden mehr weiter, von daher stimme ich auch nimue zu, daß solange nicht der Punkt einsturzgefährdet geklärt ist, die Archivierung vom Reviewer korrekt ist, warum sollte sich GC auch einem möglichen Rechtsstreit (Mitverantwortung) aussetzen.


edit: Huzzel, zum Wald sage ich mal nichts, weil die Vergleiche, lassen wir das.
 
OP
qByter

qByter

Geocacher
Apropos Anonymus, wer sagt dir das eigentlich, wäre doch durchaus möglich das der Reviewer diese Email anonymisiert hat, was nicht ungewöhnlich wäre.

Selbst wenn - das ändert doch nichts an der Tatsache, dass hier einfach nur irgendjemand meinte, er hat etwas quersitzen und daraufhin sofort archiviert wurde.

Hier hat nicht der Besitzer des Grundstückes, nicht die Gemeinde und auch nicht das Bergbauamt um die Archivierung gebeten - all das würde ich sofort einsehen (dann hätten sie den Eingang allerdings gleich dicht gemacht/abgesichert, und nicht den Cache entfernt und die DWJ informiert) - sondern irgendein Kasper, dem der Cache querging.


Nur sollte man dann auch einen Experten prüfen lassen und den Cache danach wieder freigeben.
Ja, klar, schicken wir einen Gutachter hin... Am besten machen wir das ab sofort mit jedem Cache, damit auch alles 10000%ig seine deutsche Ordnung hat. :irre:

*kopfschüttelnd*
qByter
 

huzzel

Geowizard
t31 schrieb:
warum sollte sich GC auch einem möglichen Rechtsstreit (Mitverantwortung) aussetzen.
Seit wann ist GC für die eingestellten Caches verantwortlich??
Wenn es Probleme gibt, dann trifft es maximal den Owner!
 

eigengott

Geowizard
qByter schrieb:
Tatsache, dass hier einfach nur irgendjemand meinte,

Wenn ich das richtig verstanden habe, meinte dieser Herr Irgendjemand nicht nur etwas sondern hat auch ganz handfest die Dosen eingesammelt. D.h. ganz unabhängig von der Diskussion über Gefährlichkeit, Sicherungspflichten, Zwangsarchivierung usw. dürften die Cachelocations erstmal für einige Zeit verbrannt sein.

Insofern lohnt dieser Streit um des Kaisers Bart kaum.
 

t31

Geowizard
@ qByter

Kann es sein das du den "Kapser" kennst? Mir scheint das hier irgendwie ein Kleinkrieg zu sein. Ich kann nur das beurteilen was ich da sehe und das muß man so akzeptieren. Der Owner kann ja noch immer den Reviewer vom Gegenteil überzeugen. Ich würde da jetzt erstmal abwarten.
 

t31

Geowizard
huzzel schrieb:
Seit wann ist GC für die eingestellten Caches verantwortlich??
Wenn es Probleme gibt, dann trifft es maximal den Owner!
Die Frage ist berechtigt und ich bin da auch kein Experte, aber in letzter Zeit ist es wohl im www Usus, das derjenige der die Plattform stellt auch eine Mitverantwortung hat und in Falle eines Falle in die Haftungspflicht geht sofern nicht der Verursacher (hier der Owner) ermittelt werden kann. Aber da will ich mich nicht Streiten, das ist mehr eine Schlußfolgerung die ich aus dem 45m Gleisabstand (den GC fordert) ziehe, was ja hier auch im Forum diskutiert wird.
 
OP
qByter

qByter

Geocacher
Kann es sein das du den "Kapser" kennst?
Nein, tue ich nicht... Und eigentlich ist auch der Kindergartenkleinkrieg um den Cache an mir vorbei gegangen. Ich finde einfach nur die Aktion besch***en, von dem "Kasper" sowieso, aber auch das Vorgehen von ApproV, hier ohne Rückfrage einfach auf den roten Knopf zu drücken.

Die Location und die Caches waren klasse und sogar eine Anreise >100km wert. Davon gibt es nicht viele. Ich find es einfach nur schade, das nur aufgrund eines angesäuerten Individuums solche Caches im Archiv verschwinden.

qByter
 

PaleoShark

Geonewbie
Ich mag solche Caches, und finde es sehr traurig das durch Kindergartenkriege sowas kaputt gemacht wird.
Ich fand es überhaupt nicht gefährlich, und wie qByter schon schrieb haben wir einen
Kollegen vom Bergamt dabei gehabt. Wenn er der Meinung gewesen wäre es
sei zu unsicher, wäre das Thema für uns eh vom Tisch gewesen.
Die Dose wurde über 70 mal gefunden (wenn man den LP dort im Wald dazu tut) und niemanden ist etwas passiert.
Da finde ich ne Dose im Kreisverkehr gefährlicher ;)
 

Jever

Geocacher
Kleines Beispiel:

Ein Geocacher ist mal aus ca. 12m von einem Baum wegen einem Geocache gefallen und hat sich die Rückenwirbel zig mal gebrochen, zum Glück gehts im wieder gesundheitlich gut, sonst wäre er nicht Monate später auf einen Starkstrommast 50m hochgeklettert.....
Der Grund des Unfalls war alleine nur der Geocache, sonst wäre er den Baum nie hochgeklettert....

Machen wir nun alle T5er zu???

Jeder ist für sein Tun selbst verantwortlich!
 

radioscout

Geoking
ElliPirelli schrieb:
Schade nur, daß ApproV nicht mal genauer nachprüft, bevor er ins Archiv schiebt... :kopfwand:
Woher weißt Du das? Weißt Du, ob er den Owner fragt und nur archiviert, wenn er keine Antwort bekommt oder der Owner nicht erklären kann, daß alles ok ist?
Oder ob der Owner der Archivierung sogar zugestimmt hat?
 

radioscout

Geoking
huzzel schrieb:
Ok, wir haben also einen Schacht, bei dem die Gemeinde (oder sonstige Eigentümer), die in der Sicherungpflicht sind, keine Sicherungen für nötig halten (die Schlussfolgerung überlasse ich jedem selbst).
Ist es evtl. möglich, daß eine Absperrung gar nicht erforderlich ist, wenn die Gefahr offensichtlich ist?
Ich kenne viele schöne aufgelassene Steinbrüche, in die ein viel benutzter und nicht abgesperrter Weg führt. Verbotsschilder, Zäune und Absturzsicherung findet man nicht.
Und auch "oben" ist nichts gesperrt. Geht man davon aus, daß niemand querwaldein da rauf geht und wer es doch tut genau weiß, was er macht?
 
OP
qByter

qByter

Geocacher
Ich kenne viele schöne aufgelassene Steinbrüche, in die ein viel benutzter und nicht abgesperrter Weg führt. Verbotsschilder, Zäune und Absturzsicherung findet man nicht.
Und auch "oben" ist nichts gesperrt.
Hört sich gut an - wenn die Wand schön ist und ordentlich hoch ist es doch ideal für einen Cache! Oder spricht was dagegen?
Solange es frei zugänglich ist, kein Privatgelände, kein Verbotsschild steht...
Warum sollte man da jetzt keinen Cache legen? Oder anders: warum sollte ein Cache, der dort liegt und ordentlich auf die "Gefahr" hinweist (T5, Equipment erforderlich, etc.) archiviert werden??

qByter
 

nimue

Geocacher
Mir fehlt hier in der Diskussion bei vielen das Vermögen, sich in andere hineinzuversetzen.

Was hat der Reviewer denn für Möglichkeiten? Eigentlich nur zwei:

1. Er archiviert
2. Er ignoriert

Lösung 1: Wenn er archiviert, regen sich zig Cacher künstlich auf - Cacher, die vermutlich nicht mal den betroffenen Cache besucht hätten. Mehr geschieht nicht.

Lösung 2: Er ignoriert den Hinweis "Dieser Cache ist lebensgefährlich".

Nun gibt es wiederum zwei Möglichkeiten:

a) Es passiert nichts, alle können glücklich weitercachen oder
b) Papa Cacher, Mama Cacherin und ihre zwei Cache-Kinder besuchen diesen Schacht, wollen ihren Kindern Aufregung bieten und genau an diesem Tag stürzt der Schacht ein und begräbt die bis dahin glückliche Cache-Familie.

Wenn mir jetzt jemand hier sagt: Selbst schuld. Die wussten doch, worauf sie sich einlassen, dann zweifle ich tatsächlich an seiner Fähigkeit, Mitgefühl zu zeigen. Der Reviewer wird sich bestimmt diese Gedanken machen, denn nach einem solchen Unglück wird er sich einen Teil der Schuld geben. Ein Lokführer ist auch nicht schuld, wenn ihm ein Selbstmörder vor den Zug springt. Aber er wird NIE wieder so weiterleben können wie vorher.

Es ist schön, dass hier alle mit so einem Gefühl, einen Cache nicht archiviert zu haben, bei dem später vielleicht in Unglück geschieht, leben können. Ich könnte es nicht! Und zum Glück der Reviewer auch nicht. Sobald so ein Hinweis auf eventuelle Einsturzgefahr kommt, reagiert er korrekt und das hat überhaupt nichts mit Caches zu tun, die eine Spezialausrüstung erfordern! Wenn es euch und dem Owner so wichtig ist, solltet ihr einen Spezialisten beauftragen, der den Schacht untersucht und als unbedenklich freigibt.

@huzzel: BGB kannst Du ja schon zitieren, aber Haftung ist NICHT Sicherungspflicht! Niemand MUSS irgendwas sichern! Aber wenn was passiert, muss der Besitzer HAFTEN! Ob das dann hinterher ein Trost ist? Kommt wohl darauf an.

ElliPirelli schrieb:
1.000.000 Schäferhunde zu etwa 4000 Boxern. Ist ja klar, daß da eher was über Schäferhunde berichtet wird...

So gut wie GAR NICHTS wird über Schäferhunde berichtet. Es wird berichtet über Staffs & Co - die noch weit weniger vertreten sind als Boxer!
 

huzzel

Geowizard
Ach, wisst Ihr was, archiviert alle Caches, bei denen was passieren könnte. Fangt am Besten mit Euren eigenen an.
Und vergesst bitte nicht, dass man bei Euren Caches evtl auch von einem Auto überfahren werden könnte, von herunterfallenden Ästen erschlagen werden könnte (oder schaut Ihr im Wald immer nach oben, ob da was runter kommen kann?), ... , sprich archiviert am sichersten alle Caches von Euch. Dann ist wieder ein Landstrich sicherer.
:ironie2:
 
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