• Willkommen im Geoclub - dem größten deutschsprachigen Geocaching-Forum. Registriere dich kostenlos, um alle Inhalte zu sehen und neue Beiträge zu erstellen.

Beleidigungen nach SBA

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Lauchi

Geomaster
schuldigung dass ich kurz off topic gehe, aber warum musstet ihr 15€ bezahlen?
doch nicht wegen hausfriedensbruch? das ist ja ein antragsdelikt.
 

DocW

Geowizard
spun schrieb:
Aber Eisenfaust im speziellen ist hier nicht das Thema, also bitte wieder BTT.
Eisenfaust ist doch ein gutes Beispiel hier, denn neben dem eigentlichen SBA (und ich stehe immer noch zu meinem SBA, gibt es doch gibt Sorten von Umfriedungen: Einmal die, bei denen der Besitzer unmissverständlich signalisiert "Ich will hier niemandem auf meinem Gelände haben" und im Gegensatz dazu die, bei der der Besitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt) gabs ja auch dein Verhalten als Cacheowner, nämlich zivilisiert, keine Beschimpfungen und Beleidigungen oder ähnliches, ok du warst nicht glücklich damit, aber das war ja auch nicht zu erwarten. Und das sollte auch mal erwähnt werden, dass das so ablaufen kann.
 

König Moderig

Geowizard
Dann melde ich mich mal zu Wort, denn bei der "öffentlichen Beleidigung" ist wohl jemand aus meinem Team gemeint.

Diese Beleidigung wurde sofort entfernt, nach den Mails von Schnueffler konnten wir eine Entschuldigung aber nicht einsehen (zumal nur ich die Teammails lese und ich die Beleidigung nicht ausgesprochen habe).

Schnueffler drohte mit einer Anzeige, sofern wir die Beleidigung nicht bis 18 Uhr des gleichen Tages entfernen würden. Offensichtlich weiß er nicht, dass es auch noch Menschen gibt, die was Anderes tun als E-Mails lesen, daher fand ich dieses Ultimatum schon leicht übertrieben. In diesem Mails kamen auch noch einige andere Passagen vor, die ich für höchst fragwürdig halte.

Das Thema "Beleidigung" ist ein Thema zwischen Schnueffler und uns (offensichtlich sind wir da aber nicht alleine, den ner schreibt ja, erhabe noch mehr Mails erhalten), der SBA ist wohl von weiterem Interesse.

Vor allem frage ich mich, wie groß das Interesse da eigentlich sein kann, wenn man nur einen SBA gegen einen von 5 Caches auf dem Gelände loggt?

An einem SBA gegen LP-Caches stören mich vor allem eins:

Kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Reviewer bei der Veröffentlichung einen Grund hatte, den Cache zu erlauben? Die Listings sind ja nun meistens offensichtlich genug, da ich die Owner der hier diskutierten Cacherserie schon länger persönlich kenne, weiß ich, dass da ganz sicher keien "Reviewer-Verarsche" im Spiel war

Als letztes nochmal zum Thema Strafe: Die begangene Ordnungswidrigkeit ist Hausfriedensbruch, der Tatbestand ist erst gegeben wenn das Grundstück auf Anweisung des Besitzers oder der Staatsgewalt nicht umgehend verlassen wird. Eine Ahndung "vor Ort" ist quasi unmöglich, da die Verfolgung des Deliktes eine Anzeige durch den Grundstücksbesitzer voraussetzt (selber darf er natürlich keine Strafe aussprechen). Von daher finde ich Schnuefflers Bericht eher dubios.

Grüße & happy hunting,
Nik
 

eigengott

Geowizard
The Hawks schrieb:
Kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Reviewer bei der Veröffentlichung einen Grund hatte, den Cache zu erlauben?

Und wo ist das Problem, einen SBA dann schlicht als falschen Alarm zu ignorieren?
 

UF aus LD

Geowizard
§ 64b Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt, wer vorsätzlich
1.

2.
an einer nicht dazu bestimmten Seite eines Fahrzeugs oder an einer nicht dazu bestimmten Stelle einsteigt oder aussteigt,
3.
einsteigt oder aussteigt, ein Trittbrett betritt oder sich ohne ausdrückliche Gestattung auf einer Plattform aufhält, solange sich das Fahrzeug bewegt, oder
4.
eine Bahnanlage, eine Betriebseinrichtung oder ein Fahrzeug verunreinigt.

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ein Fahrzeug insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt,
2.
sich innerhalb der Gleise aufhält, ohne daß dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen ist,

3.
eine Außentür öffnet, solange sich das Fahrzeug bewegt,
4.
eine Sache aus dem Wagen wirft, die geeignet ist, einen anderen zu verletzen oder eine Sache zu beschädigen,
5.
eine Schranke oder eine sonstige Sicherungseinrichtung unerlaubt öffnet, ein Fahrthindernis bereitet oder eine andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlung vornimmt oder
6.
den Bahnübergang eines Privatwegs mit öffentlichem Verkehr anlegt und dem öffentlichen Verkehr überläßt, ohne dies mit dem Bahnunternehmer vereinbart oder ihm obliegende Sicherungsmaßnahmen durchgeführt zu haben.

(3) Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den Absätzen 1 und 2 wird im Bereich der Eisenbahnen des Bundes auf die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde übertragen.
(Fettung von mir)
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
 

König Moderig

Geowizard
@UF aus LD:

Ja, das stimmt, ich bezog mich auf Schnuefflers Geschichte - die Geschichte mit den Gleisen steht außer Frage.

@eigengott:

Dass der Reviewer, der normalerweise die Archivierungen zur Zeit vornimmt, nicht unbedingt dafür bekannt ist, sich lange damit zu beschäftigen bevor er den Knopf drückt. Ein "falscher Alarm" kann also verheerende Folgen haben. Deshalb haben viele kein Verständnis dafür, dass jemand so vorschnell SBA loggt - noch dazu, wenn er offensichtlich gar nicht wirklich weiß um was es geht, weil er zu Gast aus Karlsruhe kommt und bei einem LP-Tradi rein aus Prinzip ein rotes Tuch gesehen hat.

Grüße,
Nik
 

Starglider

Geoguru
The Hawks schrieb:
Kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Reviewer bei der Veröffentlichung einen Grund hatte, den Cache zu erlauben?
Nein. Ihm war nur beim Veröffentlichen vermutlich kein Grund bekannt war, ihn nicht freizuschalten.
Der Reviewer hat den Cache und die Örtlichkeit(en) in den meisten Fällen ja auch nicht selbst gesehen, weder vor noch nach dem Freischalten.
 

eigengott

Geowizard
The Hawks schrieb:
Ein "falscher Alarm" kann also verheerende Folgen haben.

Verheerende Folgen? :irre: Falls ein Reviewer versehentlich mal zu schnell auf den Knopf gedrückt haben sollte, kann man einen Cache auch wieder aus dem Archiv holen. Alles eine Frage der Kommunikation.

Und ApproV ist meines Wissens durchaus in der Lage, falschen SBA Alarm als solchen zu ignorieren. Beispielsweise bei Hirnschmalz + Adlerauge II am 20. November.
 

ultralist

Geocacher
Ein wenig erinnert mich die anfangs geschilderte Geschichte an meine eigenen Erlebnisse vor ein paar Wochen.

Auch da gab es in den Logs, hier im Forum und auch per E-Mail einige Diskussionen und Anschuldigungen. Beleidigend ist zum Glück keiner geworden.

Story: Es ging um ein eingezäuntes Gebäude mitten in einem Ausgehviertel. Als wir dort nach wenigen Minuten von der Polizei (gerufenen von sensibilisierten Anwohnern nachdem der Schein einer Taschenlampe zu sehen war) vom Gelände geleitet worden sind, waren wir uns aufgrund der Gefährlichkeit des Geländes (mehrfach abgebrannt, teilweise eingestürzt) alle einig, dass dies ein klarer Fall für einen SBA ist.

Wir hatten es erst bei Notizen belassen und die Problematik angesprochen, wurden dann aber angegriffen, dass wir den Platz durch den Polizeieinsatz verbrannt hätten. Als die Diskussion ausuferte habe ich dann doch noch den SBA mit entsprechender Begründung geloggt (kreuzgefährliches Gelände, Privatgrundstück, Polizeieinsatz, sensible Muggel).

Daraufhin ging die Diskussion in den Logs und hier erst richtig los. Mein Log wurde kurz danach gelöscht und bis heute gab es keine Reviewer-Reaktion dazu. Kriegen die nicht automatisch von einem SBA Bescheid? Es wundert mich ein wenig, dass der Owner einen SBA einfach löschen kann, den Cache kurzzeitig disabled und dann einfach so wieder freischaltet. Das ist dreist. Und meiner Meinung nach unverantwortlich.

Aus eben diesem Grund werde ich demnächst Leute wohl nur bis an den Zaun eines unglaublich interessanten Geländes führen. Alles weitere bleibt dann jedem selbst überlassen.
 

DocW

Geowizard
Schnueffler schrieb:
Ist - euerer Meinung nach - ein SBA bei Caches auf alten Kasernen, die eingezäunt sind, gerechtfertigt? Sucht ihr solche Caches oder meidet ihr sie?

OK, nachdem nun auch klar ist, um welche Caches es geht, meine Güte, du bist aber empfindlich, lass man besser die Finger von Lostplaces.
Da musstest Du aber lange nach einem verschlossenen Tor mit einer Kette vor suchen. :D

Vor allem diese Verallgemeinerung ist doch völlig daneben, aber wenn du so fragst, yepp, suche ich mit Begeisterung!

Aber jetzt mal im Ernst: du hättest Dir und anderen viel Ärger ersparen können, in dem du die Owner auf deine Bedenken angesprochen hättest. Dann hätten die dir die zitierte Satzung
direkt schicken können und alles hätte sich elegant erledigt.
Satzung schrieb:
§ 4 Verbote und Gebote
(1) Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist es verboten,
1. Flächen außerhalb der vorhandenen Wege betreten oder zu befahren,
2. das Gelände mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art zu befahren sowie
Kraftfahrzeuge, einschließlich Anhänger und Geräte aller Art
dort abzustellen,
3. Sondierungs- und Grabungsgeräte aller Art mitzuführen oder zu
gebrauchen,
4. Eingriffe in die vorhandene Bodenstruktur, insbesondere Grabungen
vorzunehmen,
5. Feuer anzuzünden und zu unterhalten sowie brennende, glimmende
oder sonstige Gegenstände, die geeignet sind, Feuer zu
verursachen, wegzuwerfen,
6. Feuerwerkskörper, Sprengmittel oder Munition jeglicher Art abzubrennen,
abzuschießen oder auf andere Weise zur Explosion
zu bringen,
7. Hunde unangeleint mit sich zu führen oder sie – auch angeleintaußerhalb
der gekennzeichneten Wege laufen zu lassen,
8. Werbeanlagen i.S.d. § 13 Abs. 1 Bauordnung NRW oder Schilder,
Symbole, Beschriftungen oder andere vergleichbare Einrichtungen
zu errichten, anzubringen oder zu ändern
Ist alles nicht notwendig, um die Caches zu finden, das nur am Rande bemerkt.

Im Zweifel ist es immer mal besser, erst sich mit dem Owner in Verbindung zu setzen und mit ihm über deine Bedenken zu sprechen, das gebietet einfach mal die Höflichkeit. Kommt er dir doof oder kann deine Bedenken immer noch nicht ausräumen, dann ist ersmal der Gang ins Forum angebracht. Und dann kannst du immer noch entscheiden, was du machst.
Irgendwie hast du schon eine logische Reihenfolge durcheinandergebracht, ich verstehe nicht ganz, was dich bewogen hat, überhaupt diesen Thread nachher aufzumachen, willst Du dich mit Deiner Leistung brüsten, kommen dir im Nachgang Bedenken ob Deines Handelns, willst Absolution?

edit: ein sinnstiftendes "nicht" hinzugefügt
 
A

Anonymous

Guest
Ich glaube, Freds wie dieser sind u.a. der Grund dafür, dass diverse Cacher das grüne Forum meiden bzw. sich verabschieden. Das hier ist absoluter Kindergarten und dem Beitrag von DocW kann man nur zustimmen!
 

Carsten

Geowizard
DocW schrieb:
Dann hätten die dir die zitierte Satzung
direkt schicken können und alles hätte sich elegant erledigt.

Naja, richtig elegant wäre gewesen, im Listing auf diese Satzung hinzuweisen, um von vornherein Klarheit über den Status des Geländes zu geben.

DocW schrieb:
Satzung schrieb:
§ 4 Verbote und Gebote
(1) Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist es verboten,
1. Flächen außerhalb der vorhandenen Wege betreten oder zu befahren
Ist alles nicht notwendig, um die Caches zu finden, das nur am Rande bemerkt.

Schwer vorzustellen, dass der Cache bei einem Lostplace mitten auf einem vorhandenen Weg liegen soll ;)
 

DocW

Geowizard
Carsten schrieb:
DocW schrieb:
Dann hätten die dir die zitierte Satzung
direkt schicken können und alles hätte sich elegant erledigt.

Naja, richtig elegant wäre gewesen, im Listing auf diese Satzung hinzuweisen, um von vornherein Klarheit über den Status des Geländes zu geben.

DocW schrieb:
Satzung schrieb:
§ 4 Verbote und Gebote
(1) Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist es verboten,
1. Flächen außerhalb der vorhandenen Wege betreten oder zu befahren
Ist alles nicht notwendig, um die Caches zu finden, das nur am Rande bemerkt.

Schwer vorzustellen, dass der Cache bei einem Lostplace mitten auf einem vorhandenen Weg liegen soll ;)


Die "Gefahr" dort geht vom unbebauten Gelände aus aufgrund der jahrzehntelangen Nutzung als Truppenübungsplatz, weil Soldaten anscheinend etwas liederlich mit ihrer Munition umgehen.
Es geht hier also um Freiflächen, die nicht betreten werden sollen.

So gross kann die Gefahr aber nicht wirklich sein, dass die Stadt Köln das Gelände zur teilweisen Begehung wieder freigeben hat.
Dort befinden sich auch Schilder der Stadt Köln, die diese Satzung kompakt wiedergeben.
Von dieser Seite (vom ehemaligen Truppenübungsplatz) kann man über Wege auf das Gelände mit dem Gebäudekomplex gemütlich hinüberschlendern.
Von der anderen Seite fehlen die Schilder und es gibt einen mehr als löchrigen Zaun.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben