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T5er oder das Erklettern von Bäumen ist nicht erlaubt!

buddeldaddy

Geomaster
fabibr schrieb:
buddeldaddy schrieb:
Jetzt würde mich mal spontan interessieren, wo es steht, dass es verboten ist, denn wenn es nicht expliziet verboten ist, ist es nämlich erlaubt. Ich hasse Paragraphenreiterei, aber wenn schon, denn schon.

Also ich habe mir mal das niedesaächsische Fostgestz angeschaut und promt ein paar Punkte gefunden, die sie ziehen könnten:

§ 23
Recht zum Betreten

(1) 1Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§2 Abs.1) betreten und sich dort erholen. 2Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.

(2) Nicht betreten werden dürfen

1. Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
2.
§ 31
Verbote und Sperren

(1) Waldbesitzende und sonstige Grundbesitzende dürfen die Ausübung der Betretensrechte nach den §§23 bis 28 schriftlich, durch Zeichen oder in dringenden Fällen mündlich verbieten sowie durch Zäune, Sperren oder sonstige Hindernisse verhindern oder wesentlich erschweren, soweit dies erforderlich ist

1. zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben,
3. zum Schutz der Waldbesitzenden, sonstiger Grundbesitzender oder anderer Personen vor Schäden oder unzumutbaren Belästigungen, insbesondere bei übermäßig häufiger Benutzung,
5. zur ordnungsgemäßen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke,
6. zum Schutz der besonders geschützten Arten von wild lebenden Tieren und wild wachsenden Pflanzen sowie von Wild, das während des ganzen Jahres mit der Jagd zu verschonen ist,
9. aus wichtigem Grund für weitere Vorhaben, mit denen eine gleichzeitige Benutzung der Grundstücke durch die Allgemeinheit nicht vereinbar ist.

(4) Sind Verbote, Zäune, Sperren und sonstige Hindernisse mit Absatz 1 nicht vereinbar, so kann die Waldbehörde die zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustandes erforderlichen Anordnungen treffen. Die Anordnungen gelten auch gegenüber den Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolgern.

Und das Bundeswaldgesetz sagt:

§ 14 Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.


Ja und, wo ist da das Klettern EXPLIZIET verboten? Nirgend´s.

Der Rest der Paragraphen ist klar und ich gehe mal davon aus, das gegen diese nicht verstoßen wurde.

Also es gibt keine rechtliche Handhabe. (Im Moment)

Also ist doch alles Spekulation. Entweder wird ein Richter ein Exempel statuieren, oder er wird den Fall gegen Geringfügigkeit abweisen. Dann trifft man sich nach Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht wieder ....

Ergo, man sollte "normal" miteinander Umgehen und Gegenseitiges Verständnis zeigen und vielleicht gemeinsame Absprachen treffen was geht, und was nicht.

Ich glaube jeder Förster ist da auch anders. Der eine flippt aus, den anderen interesiert das nicht.
 

fabibr

Geomaster
buddeldaddy schrieb:
Hier geht es nicht um ein für oder gegen irgend etwas. Oder wer der "Böse" ist.

Ich stellte die Frage nach der rechtlichen Grundlage eines Verbotes. Die ist meiner Meinung nicht gegeben. In keinem Gesetzestext habe ich bisher "klettern" gelesen.

Also, verstoße ich bei meinem Freizeitverhalten "Klettern", ich sage expliziet "Klettern" und NICHT "Geocaching" gegen geltendes Recht oder nicht? Ich meine Nein. Da es keinen Paragraphen gibt.

Ob man dann diesen Sachverhalt ausnutzt und auf Konfrontation im Zweifelsfall geht, ist die andere Frage. Wenn man sich letztendlich vor Gericht trifft, kann der Schuss unter Umständen auch nach hinten losgehen. Ich ziehe De-Eskalation vor und spreche und diskutiere "freundlich" und auf sachlicher Ebene. Und zeige im Zweifel Einsicht und ziehe mich zurück, auch wenn ich vielleicht im Recht bin.

Es ist eine Frage des Gegenübers. So wie es reinschallt, schallt es auch wieder heraus.

Das siehst du falsch, Gesetze sind auslegungssache. Es liegt immer im Ermessen des Rechtsprechenden, was hier gilt.
Dazu kommt noch, dass es sich um Beamtendeutsch handelt, daher wird eine solche Sache meist umschrieben und nicht benannt.
 

buddeldaddy

Geomaster
stoerti schrieb:
denn wenn es nicht expliziet verboten ist, ist es nämlich erlaubt
Und ganz genau diese Einstellung lässt sich auf ganz viele Bereiche des Lebens projezieren und führt immer wieder zu Reibungspunkten.

Um dies auch direkt klar zu stellen. So ein Typ bin ich nicht. Ich bin da eher zurückhaltend. Wie sooft. Es gibt ungerschriebene Regeln des Miteinanders in einer Gesellschaft, dass wissen leider mitlerweile nur noch die wenigsten.

Aber, da gibt es Juristen und die wollen: "Rechtssicherheit"

Das gilt auch für mich...
 

wutzebear

Geoguru
buddeldaddy schrieb:
§ 23
Recht zum Betreten

(1) 1Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§2 Abs.1) betreten und sich dort erholen. 2Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.
Ja und, wo ist da das Klettern EXPLIZIET verboten? Nirgend´s.
Na und? Du wirst auch nirgends einen Paragraphen finden, der Dir explizit verbietet, jemanden zu ermorden. Es gibt nur die Regelungen, wie Du bestraft wirst, wenn Du's trotzdem machst.

Das Verbot steckt im niedersächsischen Bereich in dem Satz 2, wobei man höchstens drüber diskutieren kann, was noch oder nicht mehr zumutbar ist (neben den beiden explizit genannten Fällen).
 

buddeldaddy

Geomaster
fabibr schrieb:
buddeldaddy schrieb:
Hier geht es nicht um ein für oder gegen irgend etwas. Oder wer der "Böse" ist.

Ich stellte die Frage nach der rechtlichen Grundlage eines Verbotes. Die ist meiner Meinung nicht gegeben. In keinem Gesetzestext habe ich bisher "klettern" gelesen.

Also, verstoße ich bei meinem Freizeitverhalten "Klettern", ich sage expliziet "Klettern" und NICHT "Geocaching" gegen geltendes Recht oder nicht? Ich meine Nein. Da es keinen Paragraphen gibt.

Ob man dann diesen Sachverhalt ausnutzt und auf Konfrontation im Zweifelsfall geht, ist die andere Frage. Wenn man sich letztendlich vor Gericht trifft, kann der Schuss unter Umständen auch nach hinten losgehen. Ich ziehe De-Eskalation vor und spreche und diskutiere "freundlich" und auf sachlicher Ebene. Und zeige im Zweifel Einsicht und ziehe mich zurück, auch wenn ich vielleicht im Recht bin.

Es ist eine Frage des Gegenübers. So wie es reinschallt, schallt es auch wieder heraus.

Das siehst du falsch, Gesetze sind auslegungssache. Es liegt immer im Ermessen des Rechtsprechenden, was hier gilt.
Dazu kommt noch, dass es sich um Beamtendeutsch handelt, daher wird eine solche Sache meist umschrieben und nicht benannt.


"Also, wie kann ich als "Nichtjurist", dann so einen Quatsch verstehen. Herr Richter. Wenn da gestanden hätte, ioch darf das nicht, hätte ich es auch nicht gemacht"

Brauch ich jetzt ein Jurastudium um in den Wald gehen zu dürfen?

Na, da ich immernoch ein wenig Vertrauen in unsere Richter habe, sollte das kein Problem sein, hoffe ich.
 

stoerti

Geowizard
Also, verstoße ich bei meinem Freizeitverhalten "Klettern", ich sage expliziet "Klettern" und NICHT "Geocaching" gegen geltendes Recht oder nicht? Ich meine Nein. Da es keinen Paragraphen gibt.

Zunächst (und das nur als freundliche Bitte, weils sonst den Augenkrebs fördert) explizit schreibt man ohne IE
Ich danke Dir, würdest Du meinem Vorschlag und dem des Dudens folgen.

Deine Einstellung deutet auf die eines kleinen Kindes ... nein, entschuldige, eines Heranwachsenden hin, der seine Grenzen auszuloten versucht.
"Was nicht explizit verboten ist, muss ja erlaubt sein"

Warum gibt es in Deutschland so viele Verbote?
Weil jeder meint, so denken zu müssen wie Du.

Es gab hier kürzlich einen Jugendlichen.
Er wollte seinen Nach Hause Weg abkürzen und anstatt einen kleinen Umweg über die Fussgängerbrücke zu nehmen, kletterte er lieber über einen Zaun, lief über die Bahngleise um dann wieder über einen Zaun zu klettern.
Der Weg wäre ganz sicher kürzer und den Weg nahm er immer und immer hat seine Mama gesagt, dass das verboten sei und er meinte nur, wo das stünde. Wäre es verboten, dann sollte die Bahn den Zaun gefälligst so bauen, dass er nicht mehr so einfach darüber klettern könne.
Nun war er vor wenigen Wochen aber auf einmal eine rot/braune Matsche und seine Mutter und alle Betroffenen verurteilen die Bahn, dass sie den Zaun nicht höher gebaut hat.

Und warum erzähle ich das jetzt hier?
Weil diese Geschichte eine Moral hat.
Und die Moral ist: Wenn Du unbedingt für jede noch so kleine Idee von Dir eine Erlaubnis oder ein Verbot benötigst, solltest Du eine Institution gehen, wo Dir das selber denken abgenommen wird und andere für Dich denken.
Das könnte eine geschlossene Anstalt sein, ein Gefängnis, vielleicht auch das Militär.
Da sind Leute, die nicht mehr selber denken können, besser aufgehoben als auf freier Wildbahn.

Und jetzt bin ich mal gespannt, bei wem der wirkliche Inhalt meiner Antwort ankommt.

Aber, da gibt es Juristen und die wollen: "Rechtssicherheit"

Das gilt auch für mich...
Na gut: Sachbeschädigung.
Auch wenn Du noch so vorsichtig bist, kann es passieren, dass Du den Baum kaputt machst. Das Du Äste abbrichst, dass Du die Rinde zerstörst, was weiss ich.
Das würde aber garantiert nicht passieren, wenn Du nicht darauf rumkletterst.
 

Bursche

Geowizard
Die Aussage, was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt, kann hier schon herangezogen werden. Ich glaube auch, dass das Beklettern der meisten Bäume in Deutschland aktuell nicht verboten ist. Das kann sich aber rasch ändern, denn solche Verbote können auch auf kommunaler Ebene erlassen werden.

Das ist dann wie bei dem Alkoholverbot in Freiburg. Dagegen hat ein Jurastudent geklagt und gewonnen. Muß sich eben bei einem Kletterverbot der Stadt XY oder des Landkreises Z wieder ein Jurastudent finden, der das durchzieht.

Ansonsten hilft: Nicht erwischen lassen!
 

fabibr

Geomaster
buddeldaddy schrieb:
fabibr schrieb:
buddeldaddy schrieb:
Hier geht es nicht um ein für oder gegen irgend etwas. Oder wer der "Böse" ist.

Ich stellte die Frage nach der rechtlichen Grundlage eines Verbotes. Die ist meiner Meinung nicht gegeben. In keinem Gesetzestext habe ich bisher "klettern" gelesen.

Also, verstoße ich bei meinem Freizeitverhalten "Klettern", ich sage expliziet "Klettern" und NICHT "Geocaching" gegen geltendes Recht oder nicht? Ich meine Nein. Da es keinen Paragraphen gibt.

Ob man dann diesen Sachverhalt ausnutzt und auf Konfrontation im Zweifelsfall geht, ist die andere Frage. Wenn man sich letztendlich vor Gericht trifft, kann der Schuss unter Umständen auch nach hinten losgehen. Ich ziehe De-Eskalation vor und spreche und diskutiere "freundlich" und auf sachlicher Ebene. Und zeige im Zweifel Einsicht und ziehe mich zurück, auch wenn ich vielleicht im Recht bin.

Es ist eine Frage des Gegenübers. So wie es reinschallt, schallt es auch wieder heraus.

Das siehst du falsch, Gesetze sind auslegungssache. Es liegt immer im Ermessen des Rechtsprechenden, was hier gilt.
Dazu kommt noch, dass es sich um Beamtendeutsch handelt, daher wird eine solche Sache meist umschrieben und nicht benannt.


"Also, wie kann ich als "Nichtjurist", dann so einen Quatsch verstehen. Herr Richter. Wenn da gestanden hätte, ioch darf das nicht, hätte ich es auch nicht gemacht"

Brauch ich jetzt ein Jurastudium um in den Wald gehen zu dürfen?

Na, da ich immernoch ein wenig Vertrauen in unsere Richter habe, sollte das kein Problem sein, hoffe ich.

Steht doch da:
§ 23
Recht zum Betreten

(1) 1Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§2 Abs.1) betreten und sich dort erholen. 2Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.

(2) Nicht betreten werden dürfen

1. Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
Das ist schon mal fast alles, was sich neben dem Weg befindet

§ 31
Verbote und Sperren


1. zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben,
3. zum Schutz der Waldbesitzenden, sonstiger Grundbesitzender oder anderer Personen vor Schäden oder unzumutbaren Belästigungen, insbesondere bei übermäßig häufiger Benutzung,
6. zum Schutz der besonders geschützten Arten von wild lebenden Tieren und wild wachsenden Pflanzen
Und da ist der Rest. Können Schäden entstehen durch z.B. klettern, Dosen im Waldboden verbuddeln, und zum Schutz der Pflanzen.

Im Groben und Ganzen, dazu muss man aber das komplette Gesetz lesen, ist alles verboten, bis auf die private Nutzung der Waldwege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Rollstuhl.
Alles andere nur mit Genehmigung.

Und ja, wenn man alles verstehen möchte, dann braucht man wohl ein Jura-Studium.
Dies ist aber nicht nur beim Cachen so. Willkommen in Deutschland, dem Land mit den Weltweit meisten Gesetzen.
 

fabibr

Geomaster
Ich habe mal die 5 wichtigsten Gesetze, die für uns in Niedersachsen gültig sind zusammengetragen und sie auf unsere Homepage gepackt.
Wenn man überlegt, dass allein 5 Gesetze schon darüber den Boden bilden, will ich nicht wissen, wie viele kleine Gesetze und Gerichtsbeschlüsse es darüber gibt.
 

stoerti

Geowizard
Das ist dann wie bei dem Alkoholverbot in Freiburg. Dagegen hat ein Jurastudent geklagt und gewonnen. Muß sich eben bei einem Kletterverbot der Stadt XY oder des Landkreises Z wieder ein Jurastudent finden, der das durchzieht.

Das hat überhaupt gar nichts mit Baumklettern zu tun.
in Freiburg ging es um einen schweren Eingriff in die Grundrechte und das ausserkraftsetzen des Grundgesetzes.

Aber jeder Baum in Deutschland gehört jemandem und ein Klettern und die damit möglicherweise verbundene Sachbeschädigung darf gesetzlich geregelt sein.

Edit: Mal ganz davon ab. Stellen wir uns vor, mir gehörte ein Wald. Und das ist gar nicht so abwegig, weil Forstland so teuer gar nicht ist.
Nun habe ich im Wald, wie das ab und an so ist, Bäume stehen.
Und nun verkaufe ich die Bäume an jemanden, der sich die Bäume angesehen hat und mir dafür einen Preis X bezahlt hat.
Nun kommt der Typ an und sagt "Ey, da ist die Rinde kaputt, dort sind Nägel eingeschlagen und da ist die Krone kaputt. Ich wickel den Kaufvertrag rück."
Jetzt bin ich aber tierisch sauer und lege mich auf die Lauer und der erste, der auf den Baum klettert, bekommt von mir eine Tracht Prügel (was theoretisch auch nicht so abwegig ist :D ) und eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.
Ob der zahlreichen Verletzungen erkläre ich, dass er sich meiner Festnahme (im BGB geregelt) entziehen und flüchten wollte. Dabei ist er unglücklich gestürzt. Ja, mehrfach.

So, wer ist jetzt im Recht (und zwar gemäss Recht nach Gesetzeslage mit den Aussagen und Gegenaussagen - Zeugen gibts nicht)?

stoerti erklärt das Leben :D
 

buddeldaddy

Geomaster
stoerti schrieb:
Na gut: Sachbeschädigung.
Auch wenn Du noch so vorsichtig bist, kann es passieren, dass Du den Baum kaputt machst. Das Du Äste abbrichst, dass Du die Rinde zerstörst, was weiss ich.
Das würde aber garantiert nicht passieren, wenn Du nicht darauf rumkletterst.


Lieber Stoerti,

wenn du Schreibfehler findest, kannst du sie behalten.

Und wer hat im übrigen behauptet ich würde so denken, wie du das behauptest?

Ich sehe den Sachverhalt jetzt nicht aus den Augen eines vernünftig denkenden Menschen, der ich durchaus bin.

Sondern aus den Augen eines Rechtsverdrehers. Denn die denken nicht vernünftig, sondern in Paragraphen. Was bei denen nicht schwarz auf weiss verboten ist, ist erst einmal erlaubt. Punkt. Faktisch ja nicht von der Hand zu weisen.

Deshalb bekommen die ja so viel Geld um die ganzen Schlupflöcher zu finden, zumindestens von der Industrie.

Alles andere ist auslegungssache. Sachbeschädigung? Faktisch vielleicht richtig, ob da ein Richter ein Faß daraus macht, oder ein vernünftiger Anwalt die Kohlen aus dem Feuert holt ist Spekulation. Letztendlich muss vor Gericht ersteinmal alles bewiesen werden. Und das kann dauern. Gutachten, Gegengutachten, etc. Wer hat darauf Bock, die Zeit, der Richter bestimmt nicht. Also denkt der sich was aus umd die Sache schnellstens zu lösen.
 

stoerti

Geowizard
Ich habe meinen letzten Beitrag editiert. Bitte mal das Edit beachten!
--------------------
wenn du Schreibfehler findest, kannst du sie behalten.
Die fördern aber den Augenkrebs, wenn sie besonders dreist sind.

Sondern aus den Augen eines Rechtsverdrehers. Denn die denken nicht vernünftig, sondern in Paragraphen. Was bei denen nicht schwarz auf weiss verboten ist, ist erst einmal erlaubt. Punkt. Faktisch ja nicht von der Hand zu weisen.
Genau auf diesen Punkt bin ich in meinem Edit im vorherigen Artikel eingegangen, den Du noch nicht gelesen hast, als Du diesen Beitrag geschrieben hast.

ob da ein Richter ein Faß daraus macht, oder ein vernünftiger Anwalt die Kohlen aus dem Feuert holt ist Spekulation.
Nein, ich (als beispielhafter Eigentümer in meinem Edit) mache ein Fass auf und zwar ein verdammt grosses.
 

Bursche

Geowizard
buddeldaddy schrieb:
.... Denn die denken nicht vernünftig, sondern in Paragraphen. Was bei denen nicht schwarz auf weiss verboten ist, ist erst einmal erlaubt. Punkt. Faktisch ja nicht von der Hand zu weisen.
......

Ja das haben sich die Rechtsanwälte im alten Rom ausgedacht um Geld zu verdienen, die nannten das dann "nulla poena sine lege" Viele Menschen glaube aber sogar heute noch, dass dies eins der wichtigsten Prinzipien in einem Rechtsstaat ist.
 

fabibr

Geomaster
buddeldaddy schrieb:
Sondern aus den Augen eines Rechtsverdrehers. Denn die denken nicht vernünftig, sondern in Paragraphen. Was bei denen nicht schwarz auf weiss verboten ist, ist erst einmal erlaubt. Punkt. Faktisch ja nicht von der Hand zu weisen.

Deshalb bekommen die ja so viel Geld um die ganzen Schlupflöcher zu finden, zumindestens von der Industrie.

Alles andere ist auslegungssache. Sachbeschädigung? Faktisch vielleicht richtig, ob da ein Richter ein Faß daraus macht, oder ein vernünftiger Anwalt die Kohlen aus dem Feuert holt ist Spekulation. Letztendlich muss vor Gericht ersteinmal alles bewiesen werden. Und das kann dauern. Gutachten, Gegengutachten, etc. Wer hat darauf Bock, die Zeit, der Richter bestimmt nicht. Also denkt der sich was aus umd die Sache schnellstens zu lösen.

Warum muss sich damit ein Richter auseinander setzen?
Wie im Anfangspost geschrieben ist es von der örtlichen Behörde ans Land gegangen und wenn die es in irgendein Landesgesetz aufnehmen, dann ist es halt so.

Und meist kommt es auch zu keiner Gerichtsverhandlung. Oft ist es doch so: Anzeige bei der Polizei, weiterleitung an Staatsanwalt, der verhängt eine Strafe und gut ist es.

Doch dann kommen die Uneinsichtigen, die erstmal gegen alles angehen (und so führst du dich hier auf, daher auch die Meinungen) und es kommt zum Gericht. Und da darf man raten, welcher Anwalt dann wohl die besseren Argumente zieht.

Und vor ein paar Minuten hast du, so wie du geschrieben hast, nichts aus den Gesetzen lesen können und schon bist du ein Rechtsverdreher.
 
Der Ansatz ist folgender:

Waldgrundstücke mit allem, was darauf ist, gehören irgend jemandem. Der Eigentümer hat das Hausrecht und kann zunächst einmal regeln und verbieten, was er möchte. Also auch die Wälder komplett sperren, alles abholzen oder was auch immer. Damit das nicht passiert, gibt es zum Schutz der Wälder und Erholungssuchender Waldgesetze. Die regeln das allgemeine Betretungsrecht und verbieten z.B. den Kahlschlag. Die Rechte der Waldbesitzer werden also zum Wohl der Allgemeinheit eingeschränkt. So ähnlich wie das Tierschutzgesetz regelt, daß man mit dem Tier (Eigentum) nicht alles machen kann, was man möchte. Es ist also nicht Aufgabe des Waldgesetzes, das Klettern zu verbieten, da solche Aktivitäten nicht zur allgemeinen und im Wald zulässigen Erholung zählen sondern der Grundstückseigentümer kann es verbieten. Ob es bußgeldbewehrt ist, steht in den Landesgesetzen immer unten unter "Straf- und Bußgeldvorschriften", kann sich jeder in seinem Landesgesetz raussuchen. Sachbeschädigung (z.B. antackern einer Dose) ist strafbar und Unterlassungsansprüche sind zivilrechtlich durchzusetzen.

Gruß
PaulHarris
 
A

Anonymous

Guest
uli.the.brave schrieb:
So werte Geocacher - Wer bzw. welche Rechtsform vertritt die Geocacher gegenüber dem Landesbetrieb Hessenforst???

gar keine, wozu auch, jeder Geocacher hat andere Beweggründe zum Cachen, wie sollte da irgendwas auch nur den Großteil vertreten können? Und wenn du einerseits wert drauf legst das es hier das Kletterforum ist, dann ist die Frage eh nicht richtig da es sich bei den Kletterern nur um einen Bruchteil der Cacher handelt...

uli.the.brave schrieb:
Wir sollten an dieser Stelle mal daran denken, in aller Gründlichkeit einen Verein zu gründen!

Klar, mit Vereinslied, schön wäre auch eine Uniform oder so :lachtot:

uli.the.brave schrieb:
Aber bitte nicht über das Knie brechen, sonst haben in diesem Land 5000 Geocacher einen Verein mit jeweils 4 Vorstandsmitgliedern plus 3 Mitgliedern...
Ich denke das sollte man mit landesweiten Vereinen mit einem bundesweiten Dachverband regeln.

ich finde das sollte man dahin stecken wo es hingehört, da wo es nie hell wird :kopfwand:
Gründe einen Kletterverein in dem auch Geocacher können und werde glücklich damit dann haben die Geocacher wenigstens Ruhe! Und verweise blos nicht wieder auf die Unterkategorie hier, den du sprichts von einem Verein für Geocacher nicht für Kletterer!!!!

Jörg
 
A

Anonymous

Guest
stoerti schrieb:
file.php
Die fördern aber den Augenkrebs, wenn sie besonders dreist sind.
Kann ich mir bei DER Brille aber gar nicht vorstellen :lachtot:
 
A

Anonymous

Guest
uli.the.brave schrieb:
Das Problem ist, dass man als Privatperson schlecht die Interessen einer diffusen Gruppe (hier die kletternden Geocacher) vertreten kann. Man hat auch keine Lobby...

Ungeachtet dessen haben die T5 Baumkletter-Owner ein Problem.
Die <= T4.5 Geocacher haben ein Problem weniger. Sie wollen nicht auf Bäme klettern. Die Schutzzonen jedoch bleiben. Auch die Problematik mit den Jägern... und das ganz besonders bei den Nachtcaches.

Gruß Uli

und da gründen wir dann einen diffusen Verein der diese diffuse Gruppe vertritt die zum großen Teil offensichtlich gar nicht vertreten werden will? Halt dich doch einfach an Recht und Gesetzt und gut ist, das geht auch ganz ohne Verein :???:

Jörg
 

Bursche

Geowizard
mattes + paulharris schrieb:
.... Es ist also nicht Aufgabe des Waldgesetzes, das Klettern zu verbieten, da solche Aktivitäten nicht zur allgemeinen und im Wald zulässigen Erholung zählen sondern der Grundstückseigentümer kann es verbieten.....

Es gehört zu den Urtrieben des Menschen auf Bäume zu klettern. Für die gesunde Entwicklung von Kindern ist das Spielen in der freien Natur und das Klettern auf Bäumen wichtig. Ich glaube daher nicht, dass der Eigetümer willkürlich ein Verbot aussprechen kann.

Es gibt seit vielen Jahren Bestrebungen, das Pilze-Sammeln und das Kräuter- und Beeren-Pflücken zu verbieten. Geschafft hat es noch keiner: Sie versuchen es mit Fuchsbandwurm und Cäsium aber es gelingt ihnen nicht, den Wald zu sperren.

Würden geocacher ihrem Hobby aber wieder mehr im Verborgenen nachgehen, müssten wir diese Diskussion nicht führen, dann würde nämlich niemand erfahren, dass da ne Dose im Baum hängt.
 
A

Anonymous

Guest
Vereine gibts doch schon genug.
Können wir nicht den DAV - Sektion Baum nehmen.

Hier noch ein paar Vorschläge:
- Deutsche Dendrologische Gesellschaft e.V. auf deutsch: Vereinigung für Baumkunde
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Hessen e.V.
- Fachverband geprüfter Baumpfleger e.V. (ok, das passt nicht so ganz)
 
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