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Cache im Naturschutzgebiet

radioscout

Geoking
Besser so als Probleme wie in einem unserer Nachbarländer, wo es kaum noch möglich ist, neue Caches approved zu bekommen.
 

DG9KBG

Geocacher
Roli_29 schrieb:
Dabei sind mir in einigen großen Bereichen Waldarbeiten aufgefallen, welche ich mir in einem Naturschutzgebiet nicht vorstellen konnte. Regelrechte Schneisen sind dort in den Wald gesägt und mit LKW´s befahren worden.

Habe selbst einen Cache in einem Naturschutzgebiet, welchen ich aber weiter vom Weg weg verlegt habe nach dem er gemuggelt wurde. Auch dort fanden Holzarbeiten mit Schwerem Gerät und entsprechenden Spuren statt. Die Natur braucht ihre Zeit um sich zu erholen aber das vermutlich über 1200 Jahre alte Bodendenkmal wird so im laufe der Jahre eingeebnet

Ausserdem was ist das für ein Naturschutzgebiet, in dem in der Mitte ein Sportplatz gebaut worden ist?

Der Örtliche Fußballverein hat den Platz verlassen, aber hauptsächlich aufgrund von beschwerden der Jagdpächter.
Die hätten den Wald halt gerne für sich alleine: keine Hunde (außer ihre eigenen), keine Spaziergänger, keine Geocacher.
Achim
 
A

Anonymous

Guest
Starglider schrieb:
Es gibt viele schlüssige (und kaum widerlegbare) Erklärungen, warum man gerade im Wald ist:
Die Blase oder der Darm drückt und man ist von der schüchternen Sorte, man wollte einen Weg abkürzen und hat sich verfranst, da war ein süüüüsses kleines Eichörnchen das irgendwie verletzt aussah...

Find ich klasse ! Wir sind z.B. oftmals Hobbyornitologen auf der Suche nach dem sehr seltenen Sumpfdotterschnapper. GPS dient der Ortsbestimmung zur Mitteilung beim http://www.club300.de/ . So lenkt man vom Geocachen ab. An anderen Tagen suchen wir die rotbeinige Waldameise :wink: Das süüssse verletzte Eichhörnchen ist aber auch nicht schlecht.
Laßt die Caches liegen wo sie liegen und legt Euch stattdessen gute Standardantworten auf doofe Fragen zu.
 

kitesmily

Geocacher
Hi,
melde mich auch noch mal zu Wort.
Das Problem was bei Aktionen im Wald besteht ist ,wir haben nur ein globales BundesWaldgesetz (BWaldG). Die Regelung trifft jedes Bundesland selbst. So gibt es sogenannte "Betretungsverbote" So dürfen - Schonungen, Pflanzgärten gesperrte und eingezäunte Waldflechen nicht Betreten werden. Auch in Forschungs und Naturwaldzellen gilt dies.
Es wird durch Hinweisschilder auf die Betretungsverbote hingewiesen. In Schleswig-Holstein gibt es Erholungswälder, in den das verlassen der Wege erlaubt ist.
So ist das Betretungsrecht einmal durch das Bundeswaldgesetz (§14) sowie durch das Bundesnaturschutzgesetz (§56) geregelt.

Als Tip, auf den Seiten der "Schutzgemeinschaft Deutscher Wald" [www.sdw.de] kann man über den jeweiligen Landesverband recht einfach Infos erhalten.

[Bin kein Paragrephenhengst]
 
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