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gewährleistung

arbalo

Geomaster
hallo zusammen,

wie sieht das eigentlich inzwischen mit der gewährleistung aus?
vorab ich kenne den unterschied zwischen garantie und gew.
gew.=vom gestzgeber vorgeschrieben
gar.= vom hersteller freiwillig

haben inzwischen nicht alle produke 2 jahre gew.? oder nur fahrzeuge
( autos, mrd etc. )?

wie sieht das z.b. bei computer und zubehör aus?

mfg

alex
 

wutzebear

Geoguru
arbalo schrieb:
vorab ich kenne den unterschied zwischen garantie und gew.
gew.=vom gestzgeber vorgeschrieben
gar.= vom hersteller freiwillig
Korrekt
arbalo schrieb:
haben inzwischen nicht alle produke 2 jahre gew.? oder nur fahrzeuge
( autos, mrd etc. )?
Alles (Verbrauchs- und Verschleißartikel ausgenommen). Bei gebrauchten Artikeln kann die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzt werden. Privatverkäufer können die Gewährleistung ganz ausschließen. Wie es dagegen beim Verkauf B2B aussieht, weiß ich nicht.

Zu beachten ist aber noch, dass nach Ablauf eines Jahres meist nachgewiesen werden muss, dass der Fehler von Anfang an drinsteckte (und nicht z.B. dran geschraubt wurde), innerhalb des ersten Jahres wird das bis zum Gegenbeweis automatisch angenommen.
arbalo schrieb:
wie sieht das z.b. bei computer und zubehör aus?
Genauso. Wenn Dir nach 18 Monaten eine Festplatte den Geist aufgibt, ist es ein Gewährleistungsfall, beim Laptop-Akku dagegen eher nicht (Verschleißteil).
 

de_Bade

Geowizard
wutzebear schrieb:
Wenn Dir nach 18 Monaten eine Festplatte den Geist aufgibt, ist es ein Gewährleistungsfall.
generell geb ich dir recht, aber...
>12 monaten musst du eben nachweisen, dass der fehler von anfang an bestand dass du nichts falsches mit der platte gemacht hast.(mit wasser in berührung gekommen, nach mitternacht gefüttert, sonnenlicht u.s.w.)
wenn der hersteller behauptet, du hast die platte falsch behandelt, dann musst DU NACHWEISEN dass das nicht stimmt. und auf den beweis bin ich gespannt. tatsache ist, dass man nach 1 jahr probleme hat eine gewährleistung in anspruch zu nehmen, wenn der hersteller sich quer stellt.
 

Adam Riese

Geocacher
wutzebear schrieb:
Zu beachten ist aber noch, dass nach Ablauf eines Jahres meist nachgewiesen werden muss, dass der Fehler von Anfang an drinsteckte (und nicht z.B. dran geschraubt wurde), innerhalb des ersten Jahres wird das bis zum Gegenbeweis automatisch angenommen.

Moin,

kleine Korrektur, meines WIssens nach ist die Beweislastumkehr schon nach sechs Monaten.
 

de_Bade

Geowizard
Der_Isenberger schrieb:
de_Bade schrieb:
tatsache ist, dass man nach 1 jahr probleme hat eine gewährleistung in anspruch zu nehmen, wenn der hersteller sich quer stellt.

Der Hersteller darf sich ruhig querlegen, denn die Gewährleistung muss der Händler geben.

ok, stimmt. ändert aber nix an der tatsache, dass man ggf probleme bekommt
 

Adam Riese

Geocacher
wutzebear schrieb:
Adam Riese schrieb:
kleine Korrektur, meines WIssens nach ist die Beweislastumkehr schon nach sechs Monaten.
Das war mal so, wurde aber gleichzeitig mit der Einführung der zweijährigen Gewährleistungen geändert.

Hm, da ist aber Wiki anderer Meinung, und auch in der aktuellen PM Nr. 123/2005 des Bundesgerichtshofes wird noch von 6 Monaten gesprochen!
 

whitesun

Geowizard
wutzebär schrieb:
Das war mal so, wurde aber gleichzeitig mit der Einführung der zweijährigen Gewährleistungen geändert.

Das stimmt so nicht.

Bei Neuwaren gilt:

2 Jahre Gewährleistung mit 6 Monaten Frist der Beweislastumkehr. In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, daß die Ware einen Defekt hatte. Nach den 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft.

Bei Gebrauchtwaren gilt:

1 Jahr Gewährleistung mit 6 Monaten Frist der Beweislastumkehr. Auch hier gilt in den ersten 6 Monaten, daß davon ausgegangen werden muß, daß die Ware schadhaft war.

§476 BGB Beweislastumkehr

Das muß ich mir im Moment in einem Lehrgang einpauken.

Gruß

whitesun
 
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