• Willkommen im Geoclub - dem größten deutschsprachigen Geocaching-Forum. Registriere dich kostenlos, um alle Inhalte zu sehen und neue Beiträge zu erstellen.

Zweifelhafter T5 Log

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
OP
do1000

do1000

Geowizard
Wir sind doch hier nicht bei Wünsch-Dir-was! Entweder gibts ein Foto oder die Sissy-Liste. Wenn jemand das nicht mitmachen möchte, hat er sich gefälligst einen anderen Cache zu suchen.
 

jmsanta

Geoguru
Teddy-Teufel schrieb:
helixrider schrieb:
Sissi-Liste? Hätte bei mir in der Gegend direkt und mit Recht einen SBA erhalten.
@helixrider
Da sind wir aber gespannt womit Du das als rechtens begründest.
Nicht, daß Du was verwechselst, denn die Bedingungen beziehen sich nur aufs Wiederverstecken.
Seit wann sieht ein rechtsstaatliches System die Nutzung eines Prangers als Strafinstrument vor?
do1000 schrieb:
Wir sind doch hier nicht bei Wünsch-Dir-was! Entweder gibts ein Foto oder die Sissy-Liste. [...]
Vor allem sind wir nicht im Mittelalter! http://de.wikipedia.org/wiki/Pranger
 

Rokop

Geomaster
Ich setze zu jedem T5 Log ein Foto, egal ob gewünscht oder nicht. Damit versuche ich meinen Cachebesuch zu dokumentieren und einer eventuellen Diskussion aus dem Weg zu gehen.
Nur da wo es spoilern würde, lasse ich das mit dem Foto. Ich könnte dem Owner aber trotzdem bei Bedarf eins nachliefern.
So habe ich es mir angewöhnt und finde das es ganz einfach ist. Dieses "ich bin ja nicht dazu verpflichtet" ist lediglich Rebellion und führt nur immer wieder zu solchen Diskussionen wie dieser. Ja, das Leben könnte so einfach sein....

Sonnige Grüße aus dem total verregneten Nordhessen, Roman
 

Night-Fly

Geomaster
jmsanta schrieb:
Seit wann sieht ein rechtsstaatliches System die Nutzung eines Prangers als Strafinstrument vor?

och da gibts einige...
hab vor ein paar tagen erst ne doku gesehen über die amis, die ihren ladendiebe und andere kleinkriminälle mit schildern in der stadt auf und ab laufen lassen...
sowas soll sogar richtig gut funktionieren und die rückfallquote ist enorm gering...

oder zweifelt nun auch jemand an, dass das amerikanische rechtssystem nicht rechtsstaatlich ist?

so ne aktion find ich im übrigen auch cool... auf events die sissis mit nem schild laufen lassen... :dafuer:
 
OP
do1000

do1000

Geowizard
jmsanta schrieb:
Teddy-Teufel schrieb:
helixrider schrieb:
Sissi-Liste? Hätte bei mir in der Gegend direkt und mit Recht einen SBA erhalten.
@helixrider
Da sind wir aber gespannt womit Du das als rechtens begründest.
Nicht, daß Du was verwechselst, denn die Bedingungen beziehen sich nur aufs Wiederverstecken.
Seit wann sieht ein rechtsstaatliches System die Nutzung eines Prangers als Strafinstrument vor?
do1000 schrieb:
Wir sind doch hier nicht bei Wünsch-Dir-was! Entweder gibts ein Foto oder die Sissy-Liste. [...]
Vor allem sind wir nicht im Mittelalter! http://de.wikipedia.org/wiki/Pranger

Ach so? Und was ist mit den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen bei den Gerichten, Du Experte?
 

spamade

Geomaster
Ihr habt Sorgen!
Habt Spaß im Team und gut ist!

:p

Ich komme zB. nicht ohne meine
Getränkehalter aus :D :D :D

spamade
 

Rokop

Geomaster
Um der Sache etwas die Schärfe zu nehmen:

Ich finde dass der Cacheleger schon die Spielregeln mitbestimmen darf. Da uns Ownern aber das Instrument "Logbedingungen" weggenommen wurde, muss man ja schon ein wenig auf die "Ehrenhaftigkeit" der Suchenden bauen. Meine Meinung : Möchte ich eine Bedingung (oder besser Wunsch) des Owners nicht erfüllen, sollte ich mir eine der anderen zahlreichen Dosen vornehmen.

Um wieder zum Kern des Themas zu kommen: Ich würde die beiden Experten aus dem 1. Beitrag nett und freundlich anschreiben und mal nachfragen wie sie das Ganze so bewerkstelligt haben. Im Zweifel würde ich irgendwann mal die Logs prüfen (bei dem Wetter wie heute würde mich keiner auf einen Baum bekommen ;) )

Gruß Roman
 

ElliPirelli

Geoguru
Ich glaub, ich werd mal ne Namensänderung in Erwägung ziehen....
SissiPirelli hört sich zwar irgendwie blöd an, aber bitte.... :roll:

Ewig diese gekränkte Eitelkeit der T5 Verstecker...


Ich hab mir angewöhnt, daß ich dazu schreibe, wenn ich die Sissi gegeben habe. Laiendarsteller hat doch auch was. :D
 

spamade

Geomaster
Rokop schrieb:
Um der Sache etwas die Schärfe zu nehmen:

Ich finde dass der Cacheleger schon die Spielregeln mitbestimmen darf. Da uns Ownern aber das Instrument "Logbedingungen" weggenommen wurde, muss man ja schon ein wenig auf die "Ehrenhaftigkeit" der Suchenden bauen. Meine Meinung : Möchte ich eine Bedingung (oder besser Wunsch) des Owners nicht erfüllen, sollte ich mir eine der anderen zahlreichen Dosen vornehmen.

Um wieder zum Kern des Themas zu kommen: Ich würde die beiden Experten aus dem 1. Beitrag nett und freundlich anschreiben und mal nachfragen wie sie das Ganze so bewerkstelligt haben. Im Zweifel würde ich irgendwann mal die Logs prüfen (bei dem Wetter wie heute würde mich keiner auf einen Baum bekommen ;) )

Gruß Roman

ZUSTIMMUNG - der netten Lösung,
aber wie gesagt Log ist Log (sofern sie
natürlich im Buch stehen)

spamade
 

spamade

Geomaster
ElliPirelli schrieb:
Ich glaub, ich werd mal ne Namensänderung in Erwägung ziehen....
SissiPirelli hört sich zwar irgendwie blöd an, aber bitte.... :roll:

Ewig diese gekränkte Eitelkeit der T5 Verstecker...


Ich hab mir angewöhnt, daß ich dazu schreibe, wenn ich die Sissi gegeben habe. Laiendarsteller hat doch auch was. :D

VOLLE ZUSTIMMUNG - ehrlich ist am schönsten finde ich!
Ich freue mich auf viele Logs, auch von denen die unten geholfen haben.

spamade
 

jmsanta

Geoguru
do1000 schrieb:
Ach so? Und was ist mit den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen bei den Gerichten, Du Experte?
Nun mal ganz locker und immer schön höflich bleiben.

[url=http://bundesrecht.juris.de/zpo/index.html#BJNR005330950BJNE113705301 schrieb:
Zivilprozessordnung[/url]"]§ 915 Schuldnerverzeichnis
[...]
(3) Personenbezogene Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis dürfen nur für Zwecke der Zwangsvollstreckung verwendet werden, sowie um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen, um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen oder um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, oder soweit dies zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist. Die Informationen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie übermittelt worden sind. Nichtöffentliche Stellen sind darauf bei der Übermittlung hinzuweisen.

§ 915b Auskunft; Löschungsfiktion
(1) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle erteilt auf Antrag Auskunft, welche Angaben über eine bestimmte Person in dem Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, wenn dargelegt wird, dass die Auskunft für einen der in § 915 Abs. 3 bezeichneten Zwecke erforderlich ist. Ist eine Eintragung vorhanden, so ist auch das Datum des in Absatz 2 genannten Ereignisses mitzuteilen.
[...]

Siehst du den Unterschied? Tip: extra für dich einige relevante Stellen hervor gehoben.

So und auf welcher rechtlichen Basis steht nun ein Pranger auf dem Marktplatz bzw. eine "Sissiliste" im Cachelisting?
 

DerTonLebt

Geocacher
do1000 schrieb:
Entweder gibts ein Foto oder die Sissy-Liste.
Rokop schrieb:
Einfach den Fotowunsch des Owners erfüllen und schon ist alles gebongt.
Mit welchem Recht meint Ihr soetwas einfordern zu können?

Whatever.... die Antwort ist mir recht egal, denn mit dem gleichen Recht hat der Owner den Wunsch des Cachers zu respektieren, der kein "am ausgestreckten Arm" Foto seiner verschwitzten Visage veröffentlichen möchte.

Rokop schrieb:
[...] muss man ja schon ein wenig auf die "Ehrenhaftigkeit" der Suchenden bauen.
Und warum wird das nicht getan?
Warum wird versucht Kontrolle zu erzwingen und Autorität auszuspielen, die gar nicht existiert? Traurig.
Bei sämtlichen Dosen wird grundsätzlich stillschweigend davon ausgegangen, dass die Dose aus eigener Kraft gefunden wurde, solange nur der Name im Logbuch steht. Nur bei einigen T5-Cacheownern scheint die Meinung vorzuherrschen, über den den Prinzipien und Grundlagen einer rechtstaatlichen Gesellschaft zu stehen. Denn in einem rechtsstaatlichen System ist die Unschuldsvermutung ein wichtiges Prinzip.
Hier jedoch wird direkt verurteilt, der nicht präventiv seine Leistung beweist.

Um es abschließend mit Rokops Worten von anderer Stelle zu sagen:
"Warum ist das, was für rechtstaatliches Handeln vorgeschrieben ist, für uns Geocacher schlecht?!
 

Rokop

Geomaster
@ DerTonLebt

Die Frage hatte ich schon beantwortet, weil ich nämlich die Dose gelegt habe und somit das Spiel mitbestimme. Also kann ich auch höflich um ein Logfoto bitten und an die "Ehre" appelieren. Wer sich daran nicht hält ist in meinen Augen ein Spielverderber. Aber Du kannst es gern anders sehen, ist mir nämlich egal :)

Gruß Roman
 

huzzel

Geowizard
Night-Fly schrieb:
oder zweifelt nun auch jemand an, dass das amerikanische rechtssystem nicht rechtsstaatlich ist?
Soll ich ehrlich sein ;) ?
Zähle die Stimmen so lange, bis es passt
Todesstrafe
Einmal beschlossene Gesetzt bleiben in Kraft (in welchen US-Bundesstaat dürfen Frauen nur Auto fahren, wenn ein Mann mit roten Flagge neben her läuft? edit: Memphis ;) )

Muss ich weiter machen?
 

qByter

Geocacher
Auch wenn ich vor einigen Monaten (nach Abschaffung der Logbedingungen) noch anderer Meinung war - mittlerweile geht mir dieses T5-Foto-("Ehrenkodex")-Schiessen auch ziemlich auf den Zeiger...

Und zwar aus verschiedensten Gründen:
- ich hab kein Bock auf das 58. "Ich hänge an der Dose im Baum"-Foto im Profil. *gähn*
- ich hab kein Bock ständig und überall meine DigiCam mitzuschleppen. Nach mittlerweile zwei verschlissenen Kameras durch diverse HC-Caches in kurzer Zeit lasse ich die gerne auch mal im Auto. Wer schonmal mit ´ner Cam in der Tasche durch ´ne enge Höhle geschluft ist, der weiss wovon ich spreche... (Ja, auch mit Hardcase)
- In der dunklen Jahreszeit erkennt man oft sowieso nix, außer man macht völlig langweilige Nahaufnahmen an der Dose
- Gerade im Dunkeln ist "Blitzlichtgewitter" ziemlich oft kontraproduktiv!
- Nicht immer ist man mit Oregon oder Colorado unterwegs. Wer z.B. nur ein paar Tradis im 60csx, HCX oder anderen Geräten ohne Cachebeschreibung hat, der liest dann erst hinterher am PC von irgendwelchen "Bedingungen" (klar, wer immer ein Foto macht hat das Problem nicht, aber s.o.)


Bei echten Herausforderungen, T5ern an tollen Locations etc. mache ich gerne Fotos und stelle die auch sehr gerne ein, aber wenn doch mal wieder ein 10m-Bäumchen am Wegesrand dran glauben muss, weil ich auf Kletterentzug komme ;), dann logge ich das mittlweile oft ohne Foto. Ich versuche zwar, dem Wunsch gerecht zu werden, wenn ein Foto vom Owner gewünscht ist, aber wenn die Cam im Auto vergessen wurde renn ich deswegen nicht zurück zum Parkplatz...
 
OP
do1000

do1000

Geowizard
jmsanta schrieb:
do1000 schrieb:
Ach so? Und was ist mit den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen bei den Gerichten, Du Experte?
Nun mal ganz locker und immer schön höflich bleiben.

[url=http://bundesrecht.juris.de/zpo/index.html#BJNR005330950BJNE113705301 schrieb:
Zivilprozessordnung[/url]"]§ 915 Schuldnerverzeichnis
[...]
(3) Personenbezogene Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis dürfen nur für Zwecke der Zwangsvollstreckung verwendet werden, sowie um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen, um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen oder um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, oder soweit dies zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist. Die Informationen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie übermittelt worden sind. Nichtöffentliche Stellen sind darauf bei der Übermittlung hinzuweisen.

§ 915b Auskunft; Löschungsfiktion
(1) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle erteilt auf Antrag Auskunft, welche Angaben über eine bestimmte Person in dem Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, wenn dargelegt wird, dass die Auskunft für einen der in § 915 Abs. 3 bezeichneten Zwecke erforderlich ist. Ist eine Eintragung vorhanden, so ist auch das Datum des in Absatz 2 genannten Ereignisses mitzuteilen.
[...]

Siehst du den Unterschied? Tip: extra für dich einige relevante Stellen hervor gehoben.

Ähm... ja und? Das begründete Interesse legst Du mit einem Satz dar und schon bekommst Du Auskunft. Genauso beim Einwohnermeldeamt. Aber schön gegoogelt.
 

jmsanta

Geoguru
huzzel schrieb:
Einmal beschlossene Gesetzt bleiben in Kraft (in welchen US-Bundesstaat dürfen Frauen nur Auto fahren, wenn ein Mann mit roten Flagge neben her läuft? edit: Memphis ;) )
eine von vielen "Urban legends" und und hier im Speziellen: http://answers.yahoo.com/question/index?qid=20080128165910AAeHPSe

do1000 schrieb:
jmsanta schrieb:
Siehst du den Unterschied? Tip: extra für dich einige relevante Stellen hervor gehoben.
Ähm... ja und? Das begründete Interesse legst Du mit einem Satz dar und schon bekommst Du Auskunft. Genauso beim Einwohnermeldeamt. Aber schön gegoogelt.
:???:
[X] du siehst den Unterschied nachweislich nicht

Warum gehst du eigentlich hier sofort auf Konfrontationskurs, und beleidigst pauschal all die, die eine von deiner Meinung abweichende Ansicht haben?
 

buddeldaddy

Geomaster
qByter schrieb:
Bei echten Herausforderungen, T5ern an tollen Locations etc. mache ich gerne Fotos und stelle die auch sehr gerne ein,

Das sind meistens eh Erinnerungsfotos für einen selber, da fällt auch bestimmt ein "Hallo hier hänge ich Foto" ab

qByter schrieb:
aber wenn doch mal wieder ein 10m-Bäumchen am Wegesrand dran glauben muss, weil ich auf Kletterentzug komme ;), dann logge ich das mittlweile oft ohne Foto. Ich versuche zwar, dem Wunsch gerecht zu werden, wenn ein Foto vom Owner gewünscht ist, aber wenn die Cam im Auto vergessen wurde renn ich deswegen nicht zurück zum Parkplatz...

Kann ich bestätigen. seh ich genauso und mache es auch so ... Wie oft habe ich die Knipse am Gurt, vergesse aber oben das Bild zu schiessen ... Aber deswegen noch mal rauf? Mein Autogramm ist in der Dose ...

Außerdem sieht man bei den Leuten eh, ob sie das gemacht haben oder nicht. (wer entsprechende T5er Logs und Punkte hat, ich glaub der kann auch klettern, durch Höhlen schlatzen und paddeln). Und wenn er nicht hochwollte, weil er sich schlecht fühlte, so hat er/sie wenigsten die Groundcontrol beaufsichtigt und gut ist. Deswegen mache ich mich nicht wuschig.
 

Night-Fly

Geomaster
huzzel schrieb:
Night-Fly schrieb:
oder zweifelt nun auch jemand an, dass das amerikanische rechtssystem nicht rechtsstaatlich ist?
Soll ich ehrlich sein ;) ?
Zähle die Stimmen so lange, bis es passt
Todesstrafe
Einmal beschlossene Gesetzt bleiben in Kraft (in welchen US-Bundesstaat dürfen Frauen nur Auto fahren, wenn ein Mann mit roten Flagge neben her läuft? edit: Memphis ;) )

Muss ich weiter machen?

mach mal...

im übrigen find ich die todesstrafe gut...
 
OP
do1000

do1000

Geowizard
do1000 schrieb:
jmsanta schrieb:
Siehst du den Unterschied? Tip: extra für dich einige relevante Stellen hervor gehoben.
Ähm... ja und? Das begründete Interesse legst Du mit einem Satz dar und schon bekommst Du Auskunft. Genauso beim Einwohnermeldeamt. Aber schön gegoogelt.
:???:
[X] du siehst den Unterschied nachweislich nicht

Warum gehst du eigentlich hier sofort auf Konfrontationskurs, und beleidigst pauschal all die, die eine von deiner Meinung abweichende Ansicht haben?[/quote]

1. Der Sinn Deiner Worte ist nebulös. Willst Du behaupten, das Schuldnerverzeichnis sei nicht öffentlich?

2. Sei doch nicht so sissyhaft!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben