Seit wann sieht ein rechtsstaatliches System die Nutzung eines Prangers als Strafinstrument vor?Teddy-Teufel schrieb:@helixriderhelixrider schrieb:Sissi-Liste? Hätte bei mir in der Gegend direkt und mit Recht einen SBA erhalten.
Da sind wir aber gespannt womit Du das als rechtens begründest.
Nicht, daß Du was verwechselst, denn die Bedingungen beziehen sich nur aufs Wiederverstecken.
Vor allem sind wir nicht im Mittelalter! http://de.wikipedia.org/wiki/Prangerdo1000 schrieb:Wir sind doch hier nicht bei Wünsch-Dir-was! Entweder gibts ein Foto oder die Sissy-Liste. [...]
jmsanta schrieb:Seit wann sieht ein rechtsstaatliches System die Nutzung eines Prangers als Strafinstrument vor?
jmsanta schrieb:Seit wann sieht ein rechtsstaatliches System die Nutzung eines Prangers als Strafinstrument vor?Teddy-Teufel schrieb:@helixriderhelixrider schrieb:Sissi-Liste? Hätte bei mir in der Gegend direkt und mit Recht einen SBA erhalten.
Da sind wir aber gespannt womit Du das als rechtens begründest.
Nicht, daß Du was verwechselst, denn die Bedingungen beziehen sich nur aufs Wiederverstecken.
Vor allem sind wir nicht im Mittelalter! http://de.wikipedia.org/wiki/Prangerdo1000 schrieb:Wir sind doch hier nicht bei Wünsch-Dir-was! Entweder gibts ein Foto oder die Sissy-Liste. [...]
Rokop schrieb:Um der Sache etwas die Schärfe zu nehmen:
Ich finde dass der Cacheleger schon die Spielregeln mitbestimmen darf. Da uns Ownern aber das Instrument "Logbedingungen" weggenommen wurde, muss man ja schon ein wenig auf die "Ehrenhaftigkeit" der Suchenden bauen. Meine Meinung : Möchte ich eine Bedingung (oder besser Wunsch) des Owners nicht erfüllen, sollte ich mir eine der anderen zahlreichen Dosen vornehmen.
Um wieder zum Kern des Themas zu kommen: Ich würde die beiden Experten aus dem 1. Beitrag nett und freundlich anschreiben und mal nachfragen wie sie das Ganze so bewerkstelligt haben. Im Zweifel würde ich irgendwann mal die Logs prüfen (bei dem Wetter wie heute würde mich keiner auf einen Baum bekommen )
Gruß Roman
ElliPirelli schrieb:Ich glaub, ich werd mal ne Namensänderung in Erwägung ziehen....
SissiPirelli hört sich zwar irgendwie blöd an, aber bitte....
Ewig diese gekränkte Eitelkeit der T5 Verstecker...
Ich hab mir angewöhnt, daß ich dazu schreibe, wenn ich die Sissi gegeben habe. Laiendarsteller hat doch auch was.
Nun mal ganz locker und immer schön höflich bleiben.do1000 schrieb:Ach so? Und was ist mit den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen bei den Gerichten, Du Experte?
[url=http://bundesrecht.juris.de/zpo/index.html#BJNR005330950BJNE113705301 schrieb:Zivilprozessordnung[/url]"]§ 915 Schuldnerverzeichnis
[...]
(3) Personenbezogene Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis dürfen nur für Zwecke der Zwangsvollstreckung verwendet werden, sowie um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen, um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen oder um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, oder soweit dies zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist. Die Informationen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie übermittelt worden sind. Nichtöffentliche Stellen sind darauf bei der Übermittlung hinzuweisen.
§ 915b Auskunft; Löschungsfiktion
(1) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle erteilt auf Antrag Auskunft, welche Angaben über eine bestimmte Person in dem Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, wenn dargelegt wird, dass die Auskunft für einen der in § 915 Abs. 3 bezeichneten Zwecke erforderlich ist. Ist eine Eintragung vorhanden, so ist auch das Datum des in Absatz 2 genannten Ereignisses mitzuteilen.
[...]
do1000 schrieb:Entweder gibts ein Foto oder die Sissy-Liste.
Mit welchem Recht meint Ihr soetwas einfordern zu können?Rokop schrieb:Einfach den Fotowunsch des Owners erfüllen und schon ist alles gebongt.
Und warum wird das nicht getan?Rokop schrieb:[...] muss man ja schon ein wenig auf die "Ehrenhaftigkeit" der Suchenden bauen.
Soll ich ehrlich sein ?Night-Fly schrieb:oder zweifelt nun auch jemand an, dass das amerikanische rechtssystem nicht rechtsstaatlich ist?
jmsanta schrieb:Nun mal ganz locker und immer schön höflich bleiben.do1000 schrieb:Ach so? Und was ist mit den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen bei den Gerichten, Du Experte?
[url=http://bundesrecht.juris.de/zpo/index.html#BJNR005330950BJNE113705301 schrieb:Zivilprozessordnung[/url]"]§ 915 Schuldnerverzeichnis
[...]
(3) Personenbezogene Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis dürfen nur für Zwecke der Zwangsvollstreckung verwendet werden, sowie um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen, um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen oder um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, oder soweit dies zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist. Die Informationen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie übermittelt worden sind. Nichtöffentliche Stellen sind darauf bei der Übermittlung hinzuweisen.
§ 915b Auskunft; Löschungsfiktion
(1) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle erteilt auf Antrag Auskunft, welche Angaben über eine bestimmte Person in dem Schuldnerverzeichnis eingetragen sind, wenn dargelegt wird, dass die Auskunft für einen der in § 915 Abs. 3 bezeichneten Zwecke erforderlich ist. Ist eine Eintragung vorhanden, so ist auch das Datum des in Absatz 2 genannten Ereignisses mitzuteilen.
[...]
Siehst du den Unterschied? Tip: extra für dich einige relevante Stellen hervor gehoben.
eine von vielen "Urban legends" und und hier im Speziellen: http://answers.yahoo.com/question/index?qid=20080128165910AAeHPSehuzzel schrieb:Einmal beschlossene Gesetzt bleiben in Kraft (in welchen US-Bundesstaat dürfen Frauen nur Auto fahren, wenn ein Mann mit roten Flagge neben her läuft? edit: Memphis )
do1000 schrieb:Ähm... ja und? Das begründete Interesse legst Du mit einem Satz dar und schon bekommst Du Auskunft. Genauso beim Einwohnermeldeamt. Aber schön gegoogelt.jmsanta schrieb:Siehst du den Unterschied? Tip: extra für dich einige relevante Stellen hervor gehoben.
qByter schrieb:Bei echten Herausforderungen, T5ern an tollen Locations etc. mache ich gerne Fotos und stelle die auch sehr gerne ein,
qByter schrieb:aber wenn doch mal wieder ein 10m-Bäumchen am Wegesrand dran glauben muss, weil ich auf Kletterentzug komme , dann logge ich das mittlweile oft ohne Foto. Ich versuche zwar, dem Wunsch gerecht zu werden, wenn ein Foto vom Owner gewünscht ist, aber wenn die Cam im Auto vergessen wurde renn ich deswegen nicht zurück zum Parkplatz...
huzzel schrieb:Soll ich ehrlich sein ?Night-Fly schrieb:oder zweifelt nun auch jemand an, dass das amerikanische rechtssystem nicht rechtsstaatlich ist?
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Todesstrafe
Einmal beschlossene Gesetzt bleiben in Kraft (in welchen US-Bundesstaat dürfen Frauen nur Auto fahren, wenn ein Mann mit roten Flagge neben her läuft? edit: Memphis )
Muss ich weiter machen?
do1000 schrieb:Ähm... ja und? Das begründete Interesse legst Du mit einem Satz dar und schon bekommst Du Auskunft. Genauso beim Einwohnermeldeamt. Aber schön gegoogelt.jmsanta schrieb:Siehst du den Unterschied? Tip: extra für dich einige relevante Stellen hervor gehoben.