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Geoking
Wenn in der Beschreibung steht, daß der Cache nur wenige 10 m von der Straße entfernt liegt, die Stelle unkritisch und gut gewählt wird und mit einem eindeutigen Hint dafür gesorgt wird, daß der Cache ohne Spuren zu hinterlassen gefunden werden kann, bin ich fast sicher, daß die Dose keinen stören wird.Lion & Aquaria schrieb:Wenn selbst der Startparkplatz schon zum NSG gehört, darf man auch da nich 5m in den Wald gehen, um die Dose zu legen.
Gleiches sollte auch für Caches im NSG gelten, wenn die Dose z.B. an einem Schild versteckt ist und die Beschreibung dafür sorgt, daß der Cache sofort und ohne Spuren und Schäden gefunden werden kann.
Wenn das von Anfang an berücksichtigt worden wäre, hätten wir die jetzt bevorstehenden Probleme höchstwahrscheinlich nicht.