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Kann man mich belangen bei Beschädigung von Objekten?!

do1000

Geowizard
Schreib zurück, dass Du Dir in diesem Fall strafrechtliche Schritte wegen versuchter Nötigung vorbehältst und Du im Weiteren sämtlichen Vortrag bestreitest und die Forderung zurückweist.

Halt uns mal auf dem Laufenden.

Grüße

do1000

P.S.: Ach so, Du hast schon geschrieben... ja dann.
 

kadett11

Geomaster
genauso würde ich das auch schreiben.

so in der Art wie

sollten dieser an Nötigung grenzender Schriftverkehr und die Drohungen mich zu verklagen ihrerseits nicht sofort eingestellt werden halte ich mir strafrechtliche Schritte gegen ihre firma vor.

ist ja unglaublich
 
Wie ich sehe, ist der Cache auch bei OC gelistet.

Notzungsbedingungen von OC schrieb:
Der Besitzer des Geocaches ist für alle Schäden, die durch das Verstecken des Geocaches entstehen, verantwortlich.

Was für ein Gummi, je nachdem auf welcher Seite ich stehe, interpretiere ich das.

Daher meine Devise alles nur an Sachen anbringen, die zerstört werden können (wertlos) oder unzerstörbar sind (Betonmauer). Finger weg von ND, KD und NSG.
 

huzzel

Geowizard
KoenigDickBauch schrieb:
Wie ich sehe, ist der Cache auch bei OC gelistet.

Notzungsbedingungen von OC schrieb:
Der Besitzer des Geocaches ist für alle Schäden, die durch das Verstecken des Geocaches entstehen, verantwortlich.

Was für ein Gummi, je nachdem auf welcher Seite ich stehe, interpretiere ich das.

Daher meine Devise alles nur an Sachen anbringen, die zerstört werden können (wertlos) oder unzerstörbar sind (Betonmauer). Finger weg von ND, KD und NSG.
Also ist sie raus, da beim Verstecken ja nichts kaputt ging ;)
Von der anschließenden Suche steht da nix ;)
(in wie weit meine Interpretation rechtlich haltbar ist, keine Ahnung :eek:ps: )
 
huzzel schrieb:
Also ist sie raus, da beim Verstecken ja nichts kaputt ging ;)
Von der anschließenden Suche steht da nix ;)
(in wie weit meine Interpretation rechtlich haltbar ist, keine Ahnung :eek:ps: )
Ohne Verstecken kein Suchen, da ist schon ein kausaler Zusammenhang.

Ob der Fall hier überhaupt was mit dem Suchen zu tun hat, ist ja auch nicht geklärt/bewiesen.

Gummi, Gummi, ...
 

do1000

Geowizard
Auf eine Vereinbarung zwischen OC und einem Owner kann sich ein Geschädigter schwerlich berufen.
 

do1000

Geowizard
Weil nicht Dritte geschützt werden sollen, sondern OC lediglich sicher sein will, dass keiner OC in Anspruch nimmt.
 

do1000

Geowizard
Aha. Dazu kann ich nichts sagen, kenne weder die Caches noch die Veröffentlichung, noch die Anwälte von OC. Falls die überhaupt welche hatten.
 

wutzebear

Geoguru
Die wichtigere Frage sollte sein: was hat das mit dem Thema zu tun? Back to topic please, oder muss ich die große Schere herausholen?
 
wutzebear schrieb:
Die wichtigere Frage sollte sein: was hat das mit dem Thema zu tun? Back to topic please, oder muss ich die große Schere herausholen?
Das hat sehr viel mit dem Topic zu tun. Wenn OC wie in den 8 Fällen beschrieben wegen Belästigungen von Caches angesprochen werden (Sachschaden ging es nicht, so weit ich mich aber innere) und daraus ein riesigen Aufhebens darum machen. Wir konnten schlimmeres vom Owner abwenden. Wie wird es dann aussehen, wenn wirklich Sachschaden entstanden ist. Werden sie dann die Kosten einfach durch reichen mit Verweis auf die Nutzungsbedingungen?
 

snaky

Geowizard
Sorry, aber das ist doch völlig wurscht.

Die Regelungen von GC und OC gegenüber dem Owner haben doch nichts mit der Beziehung "Owner - Kläger" zu tun und sind dem Kläger zudem meist überhaupt gar nicht bekannt.

Für mich sieht das nach einer klaren Sache aus: Man versucht den Owner ein bisschen zu nerven, damit in Zukunft (nicht nur von ihm) kein weiterer Cache dort platziert wird. Nebenbei wird mal ein bisschen Kohle gefordert, vielleicht ist er ja so blöd und zahlt -> case closed.

Da der Owner nicht in die Cachebeschreibung geschrieben hat, dass etwas zerstört werden soll, hat er auch gegen §111 StGB verstoßen, was ihm wohl angehängt werden soll. Wenn andere Leute (Cacher?) etwas zerstören, ist das nicht seine Sache. Warum nicht Garmin verklagen? Die Geräte sind ja zum Hinlotsen verwendet worden und daher im kausalen Zusammenhang mit der Zerstörung zu sehen.

Alles heiße Luft... andererseits: IANAL!
 

wutzebear

Geoguru
KoenigDickBauch schrieb:
Das hat sehr viel mit dem Topic zu tun. Wenn OC wie in den 8 Fällen beschrieben wegen Belästigungen von Caches angesprochen werden...
Sorry, auch wenn OC schon öfters mal angesprochen wurde - wer sagt Denn, dass dies hier passierte? Bitte kein "Was wäre wenn"-Spekulatius - hier geht es um den konkreten Schadensersatzanspruch eines Grundstücksbesitzers gegen den Cacheowner, sonst um nichts.
 

wutzebear

Geoguru
snaky schrieb:
Für mich sieht das nach einer klaren Sache aus: Man versucht den Owner ein bisschen zu nerven, damit in Zukunft (nicht nur von ihm) kein weiterer Cache dort platziert wird. Nebenbei wird mal ein bisschen Kohle gefordert, vielleicht ist er ja so blöd und zahlt -> case closed.
Exakt. Mit etwas Glück bekommt man das Geld, ohne sich groß anzustrengen. Schlimmstenfalls muss man nur rechtzeitig die Notbremse ziehen und zurückrudern.

Allerdings kann es sein, dass der anspruchstellende Prokurist das ernst meint, dann hat man, egal ob gerechtfertigt oder nicht, die Scherereien, denn es findet sich immer ein Anwalt, der sich der Sache annimmt; immerhin bekommt er für seine Bemühungen Geld, und das nicht nur im Erfolgsfalle. Ich kann ein Lied davon singen...

snaky schrieb:
Da der Owner nicht in die Cachebeschreibung geschrieben hat, dass etwas zerstört werden soll, hat er auch gegen §111 StGB verstoßen, was ihm wohl angehängt werden soll. Wenn andere Leute (Cacher?) etwas zerstören, ist das nicht seine Sache
Ich tippe eher auf §§27 + 303StGB, Beihilfe zur Sachbeschädigung. Scheidet IMHO allerdings aus, da §27 den Vorsatz fordert und die Dose so plaziert wurde, dass keine Beschädigung anzunehmen war. Aber auch hier IANAL.

@Sarah: auch wenn Ihr nicht zum Anwalt wollt, die Haftpflichtversicherung weiß Bescheid? Mit etwas Glück schaltet die Einen zur Überprüfung der Zahlungspflicht ein, wobei der die strafrechtliche Seite nicht abklappern würde.
 

do1000

Geowizard
Übrigens: Ein Anwalt würde 46,71 Euro kosten! Sofern Du ihn nicht auch noch als Strafverteidiger engagierst, sondern nur für die Schadensersatzforderung. Über die sogenannte Beratungshilfe sogar nur 10,- Euro. Vielleicht lohnt es sich ja doch, einen damit zu beauftragen.
 

buddeldaddy

Geomaster
do1000 schrieb:
Übrigens: Ein Anwalt würde 46,71 Euro kosten! Sofern Du ihn nicht auch noch als Strafverteidiger engagierst, sondern nur für die Schadensersatzforderung. Über die sogenannte Beratungshilfe sogar nur 10,- Euro. Vielleicht lohnt es sich ja doch, einen damit zu beauftragen.

Wo hast du denn diese Summe her :???:

Das würde mich mal interessieren.... Richtet sich das nach dem "Streitwert"?
Kann man so was nachlesen.

Danke für die Info.
 
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