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Anti-Cacher ermittelt und angezeigt,70 TB´s sind gerettet

Nachtfalke

Geowizard
Mich würde ja die genaue rechtliche Einschätzung dieses Falles interessieren. Falls es denn zu einer Anklage durch den Staatsanwalt kommt: Aufgrund welchen Tatbestandes und mit Begründung durch welchen Paragraphen? Wenn ich das richtig verstanden habe, habt ihr ihn wegen Vandalismus und Diebstahl(?) angezeigt. Wäre natürlich zunächst zu klären, inwieweit ein Cacher sein Eigentumsrecht am Cache abgibt, indem er selbigen auf einem fremden Grundstück (sei es nun öffentlich oder privat) ablegt. Wäre super, wenn ihr uns auf dem Laufenden halten könntet.
 

1887

Geomaster
Nachtfalke schrieb:
Mich würde ja die genaue rechtliche Einschätzung dieses Falles interessieren. Falls es denn zu einer Anklage durch den Staatsanwalt kommt: Aufgrund welchen Tatbestandes und mit Begründung durch welchen Paragraphen? Wenn ich das richtig verstanden habe, habt ihr ihn wegen Vandalismus und Diebstahl(?) angezeigt. Wäre natürlich zunächst zu klären, inwieweit ein Cacher sein Eigentumsrecht am Cache abgibt, indem er selbigen auf einem fremden Grundstück (sei es nun öffentlich oder privat) ablegt. Wäre super, wenn ihr uns auf dem Laufenden halten könntet.

Moin,

die Aufgabe des Eigentums setzt einen entsprechenden Willen voraus. Die bloße Aufgabe des Besitzes reicht nicht aus, insbesondere, wenn der Eigentümer der Dose ersichtlich ist (bei einer schlecht gepflegten Dose würde ich das allerdings schon anders sehen). Die Aufgabe des Eigentums ist in § 959 BGB geregelt.

Behandelt werden die Vorfälle vermutlich nach den §§ 242 (Diebstahl) und 303 (Sachbeschädigung) StGB

Grüße
1887
 

rettsan_wf

Geocacher
Ok. Mag ja sein dass ich mein Besitzrecht nicht aufgebe durch das Ablegen... aber wenn ich mein Auto unverschlossen abstelle sieht es für den Fall dass es wegkommt für mich ja auch schlecht aus, oder?
 
Leider werden wir euch da wahrscheinlich auch nicht wirklich weiterhelfen können. Wir haben eben nur die Anzeige erstattet und haben nur auf unser Nachfragen bei der Kripo ein paar Infos bekommen. Da mußten wir aber auch für jeden einzelnen Satz ziemlich kämpfen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, zeige ich mit einer Anzeige im Prinzip nur dem Staat, daß jemand Unrecht getan hat. Daraufhin wird der Staatsanwalt aktiv. Wir selber fungieren eigentlich in diesem Fall auch nur als Zeugen. Deshalb werden wir auch wahtscheinlich nicht mal mehr mitbekommen, wie die ganze Sache ausgeht.

Vielleicht gibt es hier jemanden, der juristisches Fachwissen hat und uns allen das mal im Detail erklären kann, wie sowas gewertet wird, bzw. was bei so einer Anzeige für Hebel in Bewegung gesetzt werden. Wir hatten eigentlich auch einwenig erwartet, daß man sowas wie eine Statusmeldung zwischendurch mal bekommt. Jemand, der Anwalt ist oder davon Ahnung hat, kann uns Laien das ja mal versuchen zu erklären. :roll:

Grüße
Marén

Edit: Uuuih, da hat schon jemand schneller eine Erklärung geschrieben, als ich darum bitten konnte.
 

1887

Geomaster
rettsan_wf schrieb:
Ok. Mag ja sein dass ich mein Besitzrecht nicht aufgebe durch das Ablegen... aber wenn ich mein Auto unverschlossen abstelle sieht es für den Fall dass es wegkommt für mich ja auch schlecht aus, oder?
Warum sollte es beim Autodiebstahl schlecht aussehen? Der Herausgabe- und Schadensersatzanspruch gegenüber dem Dieb werden dadurch nicht verändert. Was sich ändert sind die Ansprüche gegenüber der Versicherung (mögliche grobe Fahrlässigkeit).

Strafrechtlich ändert sich etwas indem es für den Dieb nicht mehr ein besonders schwerer Fall des Diebstahls (Einbruch in einen verschlossenen Raum) ist.

Grüße
1887
 

Nachtfalke

Geowizard
Wenn ich mein Auto unverschlossen abstelle, dann hat das für mich die Konsequenz, daß ich dafür eine Anzeige wegen Begünstigung einer Straftat kassieren könnte. Deswegen bliebe ein Diebstahl des Fahrzeuges aber immernoch ein Diebstahl.
 

radioscout

Geoking
Schön das die TBs wieder da sind und man sich einigen konnte.

Wobei ich mich schon sehr wundere, daß die elementaren "Regeln", die man aus jedem Film kennt, nicht beachtet wurden. Wer macht denn etwas verbotenes, ohne sein Gesicht zu verbergen? Eine Sturmhaube, Einweghandschuhe und einen Blaumann bekommt man an jeder Ecke für wenig Geld. Und wer fährt mit dem Auto zum Tatort?

Schwalbe64 schrieb:
Wichtig ist aber die rechtliche Seite von Videoaufnahmen, die unbedingt
beachtet werden sollte. :shocked:
Ich hoffe, daß es deshalb keinen Ärger gibt. Der "gegnerische" Anwalt könnte das zum Thema machen. Ich kenne Urteile, die selbst in wiederholten Fällen von Beschmierung und anderem Vandalismus die Videoüberwachung vor dem Haus durch den Eigentümer untersagen.
 

1887

Geomaster
radioscout schrieb:
Der "gegnerische" Anwalt könnte das zum Thema machen. Ich kenne Urteile, die selbst in wiederholten Fällen von Beschmierung und anderem Vandalismus die Videoüberwachung vor dem Haus durch den Eigentümer untersagen.

OT

Wenn der überwachte Raum öffentlicher Raum ist und die Videoüberwachung nicht von der Polizei durchgeführt wird ist das ja auch eine vollkommen korrekte Rechtsprechung. Was haben die 99 Unschuldigen mit dem einen Schmierer zu tun? Die Konditionierung des Verhaltens von Bürgern durch die Ausweitung von Überwachung ist ein Übel unserer Zeit und eine Verringerung von Freiheit, wie sie uns die Verfassung garantieren will...

/OT
 

cc-258

Geocacher
Herzlichen Glückwunsch zu dieser gelungenen Aktion!

Und Hut ab vor Eurer besonnen Reaktion. Ich weiß nicht, ob ich hätte so mit ihm sprechen können, ich wäre wahrscheinlich mit dem berühmten schwarzen Kleinbus vorgefahren! ;)
 
OP
S

Schwalbe64

Geocacher
An Ideen hat es uns auch nicht gemangelt.
Aber Inkasso Moskau war uns teuer, und schließlich
wollten wir ja die Tb´s zurück.
Das Gespräch war dann die erste Möglichkeit
nach der Anzeige. Natürlich hatten wir auch einen
"Plan B" :kopfwand: für den Fall, das er nicht kooperiert.
Aber zum Glück müssen wir den jetzt
(hoffentlich) nicht ziehen.
 

mueckchen07

Geonewbie
schöne aktion

zu den rechtlichen fragen: es ist de facto kein diebstahl sondern eine unterschlagung, da derjenige, der einen cache legt (oder einen tb auf reisen schickt), diesen dem gewahrsam der finder zum bestimmungsgemäßen (!)gebrauch überlässt. damit wird mit der wegnahme kein gewahrsam gebrochen, was einen diebstahl ausschließt. zum glück gibt es die unterschlagung, die das auffängt und ebenso bestraft wird.

ich möchte auf jeden fall von dem event erfahren :)
 

squirrel42

Geocacher
Erstmal Glückwunsch!

Nachtfalke schrieb:
Wenn ich mein Auto unverschlossen abstelle, dann hat das für mich die Konsequenz, daß ich dafür eine Anzeige wegen Begünstigung einer Straftat kassieren könnte.
Wohl eher weniger. Verboten ist das nicht-verschießen von Fahrzeugen dennoch:
StVO §14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
(...)
(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Wir bewegen uns also gerade mal im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Kostenpunkt:
65 Fahrzeug verlassen, ohne die nötigen Maßnahmen getroffen zu haben, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden 15 €
65.1 - mit Sachbeschädigung 25 €
(Quelle: BKat)

Deswegen bliebe ein Diebstahl des Fahrzeuges aber immernoch ein Diebstahl.
Allerdings. Und, ich bin zwar nur juristischer Laie, aber eine Aufgabe des Eigentums sehe ich bei einem Geocache grundsätzlich nicht. Ansonsten wäre jeder Mieter beizeiten Eigentümer seiner Mietwohnung.
 

derGunnar

Geomaster
Hallo
Zersörte er die Caches und stahl die TBs nur weil man er sich über die selbe Idee ärgerte?

Schade finde ich das.

Viele Grüsse
Gunnar
 

Waldgeister1

Geocacher
Klasse Sache , Herzlichen Glückwunsch zur Überführen.

Ich frage mich gerade nur ob es sich um einen Jugendlichen oder alten Hasen handelte?

Hatte mal von "Cache-Piraten" in Mönchengladbach gelesen.
Die haben auch Caches zerstört.
Weiss aber nicht ob die da noch ihr unwesen treiben.
Von den Logeinträgen handelte es sich um Kid´s.
 
Nur so viel:
Es waren keine Kid´s oder Jugendliche.
Man darf in seinem Alter schon mehr als 10 Jahre im Auto hinterm Lenker sitzen..... ;)

Gruß Joerg und Marén
 
joerg&maren schrieb:
Nur so viel:
Es waren keine Kid´s oder Jugendliche.
Andere dürfen in dem Alter schon mehr als 10 Jahre im Auto hinterm Lenker sitzen..... ;)

Gruß Joerg und Marén
Alles eine Standpunktsache. Wenn ich mir die Altersverteilung anschaue, sind für mich die meisten Geocacher noch Jugendliche. :D
 

schwerie421

Geocacher
Schön! Damit dürfte endlich wieder mehr Ruhe in unser Hobby einkehren!
Das habt ihr gut gemacht!
Die Beweggründe von diesem Heijopei kann ich übrigens nicht nachvollziehen! Bloß gut, das der sich kein Haus kaufen wollte... :megaweapon:
 

upigors

Geowizard
ich hatte in ner Dose von mir (bzw. in deren Nähe) mal ne Cachecam verbaut die allerdings nur die Cacher mit einem Erinnerungsfoto beglücken sollte. Hat prima funktioniert..... Prinzip war das Gleiche, Reaktivlicht und ne Mini-Billig-Cam. Aber auf die Idee damit solche Ar***löcher zu überführen bin ich noch nicht gekommen. RESPEKT für Eure Aktion
 

evident

Geocacher
Naja wobei ihr ja bestimmt die Kamera auch net in der Dose selbst hattet weil sie ja sonst auch zerstört worden wäre...

Aber schön, dass die Aktion geklappt hat!

-evident-
 
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