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NSG

adorfer

Geoguru
KoenigDickBauch schrieb:
Dank an Guido für seine rege Unterstützung mit seinem Script und den Bundesländern für die Überlassung der Daten.
Wie kommt es eigentlich zu NSGs innerhalb von NSGs? Also nicht irgendwie "überschneidend"; sondern wirklich "ineinander", wie z.B. zwischen Rosslau und Coswig (Anhalt)

Aber bei Gelegenheit habe ich jetzt gelernt, dass ein Biosphärenreservat, auch wenn es mit diesen "Eulen-Schildern" gekennzeichnet ist, kein NSG darstellt.
 

UF aus LD

Geowizard
Naturschutzgebiete wurden in den Altländern der Bundesrepublik Deutschland durch das abgebildete grüne Schild mit dem Weißkopfseeadler, in der früheren DDR bzw. in den neuen Bundesländern mit dem unten stehenden gelben Schild mit der Waldohreule gekennzeichnet. Das grüne Dreieck mit der schwarzen Flugbildzeichnung eines schwebenden Seeadlers geht auf den Maler und Graphiker Hans Troschel zurück, der als Naturliebhaber auch das Buch Am See der Milane schrieb. Das Schild mit der Eule wurde von Kurt Kretschmann aus Bad Freienwalde entworfen und wird inzwischen im gesamten Bundesgebiet zur Ausweisung der Schutzgebiete verwendet.
Wikipedia
(Fettung von mir)

Ein Biosphärenreservat ist eines der Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz der UNESCO, das ein Gebiet, die für die jeweilige Vegetationszone repräsentativ ist oder eine Besonderheit aufweist, unter Naturschutz stellt.]Biosphärenreservat
Wikipedia
 

adorfer

Geoguru
UF aus LD schrieb:
(Fettung von mir)

Ein Biosphärenreservat ist eines der Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz der UNESCO, das ein Gebiet, die für die jeweilige Vegetationszone repräsentativ ist oder eine Besonderheit aufweist, unter Naturschutz stellt.]Biosphärenreservat
Wikipedia
Ja schön, aber was lerne ich daraus?
Fehler in meiner Lesart oder Fehler in der Karte?
 

UF aus LD

Geowizard
Es gibt hierfür ebenso wie für NSGs Vorschriften zum Schutz, die Daten werden aber von den Ländern (kein Landesrecht) nicht zur Verfügung gestellt werden und daher von kDb nicht (bisher) aufgenommen sind.

Selber informieren über Schutzzweck und Beschränkungen - anders gehts nicht.

Deutschland [Bearbeiten]
Biosphärenreservate sind nach § 25 BNatSchG „einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die

* großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
* in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
* vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
* beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.“

Diese nationale rechtliche Regelung eröffnet den Ländern die Möglichkeit, Biosphärenreservate auszuweisen, die zunächst noch nicht mit den internationalen Vorgaben der UNESCO übereinstimmen. Viele Bundesländer haben bereits vor der rahmenrechtlichen Regelung die Biosphärenreservate, z.T. mit Erwähnung der UNESCO-Anerkennung, in ihre Landesnaturschutzgesetze aufgenommen (MAYERL 20041). Gemäß den Leitlinien des internationalen Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) werden seit 1976 Biosphärenreservate von der UNESCO anerkannt. Das internationale Prädikat „Biosphärenreservat“ wird auf der Grundlage des „Statutory Framework of the World Network of Biosphere Reserves“ (UNESCO 1995, 1996) verliehen. Ziel der UNESCO-Biosphärenreservate ist es, eine ausgewogene Beziehung zwischen Mensch und Biosphäre zu fördern sowie beispielhaft darzustellen (DEUTSCHES MAB-NATIONALKOMITEE 2004) (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2006).

Biosphärenreservate haben zum Ziel, historisch geprägte Kulturlandschaften zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Dadurch tragen sie dazu bei, natürliche Ressourcen zu erhalten, Umweltbelastungen vorzubeugen, umweltgerechtes Verhalten bewusst zu machen und dem Schwund der Biodiversität entgegen zu wirken. Biosphärenreservate sollen im Wesentlichen die Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet mitbringen und im Übrigen überwiegend einem Landschaftsschutzgebiet entsprechen.

Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Wie auch außerhalb von Schutzgebieten gilt für die meisten baulichen oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes.

Die Entwicklungsziele der Biosphärenreservate sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden, soweit sie in dem Maßstab eine Rolle spielen. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme.
Wikipedia
 

UF aus LD

Geowizard
Sir Cachelot schrieb:
Können auch Naturdenkmale eingeblendet werden?
Warum? Das hätte möglicherweise zur Folge, dass viele NDs "bedost" werden und das wohl zu Lasten der Naturdenkmäler ginge ......
Und das wäre ziemlich das Gegenteil von dem, was die Seite will.
 
OP
KoenigDickBauch

KoenigDickBauch

Geoguru
UF aus LD schrieb:
Sir Cachelot schrieb:
Können auch Naturdenkmale eingeblendet werden?
Warum? Das hätte möglicherweise zur Folge, dass viele NDs "bedost" werden und das wohl zu Lasten der Naturdenkmäler ginge ......
Und das wäre ziemlich das Gegenteil von dem, was die Seite will.
Ich teile deine Bedenken und habe mein nein ja schon salopp ausgedrückt.

Aber ich könnte mir vorstellen, das es sinnvoll wäre sie anzuzeigen, aber nur dann, wenn alle an eine Strang ziehen. Wenn die Reviewer ein Fotobeweis der Cacheposition verlangen würden und damit man garantieren könnte, das kein Cache oder Dose eines Wegpunkt in einem Naturdenkmal liegt, wäre es sogar ein Gewinn, wenn auch bestehende Caches daraufhin überprüft würden. Doch das bleibt sicher ein Traum, denn das alles abzugrenzen ist nicht einfach.
 

adorfer

Geoguru
UF aus LD schrieb:
Es gibt hierfür ebenso wie für NSGs Vorschriften zum Schutz, die Daten werden aber von den Ländern (kein Landesrecht) nicht zur Verfügung gestellt werden und daher von kDb nicht (bisher) aufgenommen sind.
Heisst jetzt was?
Biosphärenreservate "immer mit Wegegebot" oder "meistens mit Wegegebot" oder "meistens nicht, eher einem LSG gleichzusetzen"?
Denn die Schilder an den "Zugängen" schweigen sich dazu leider aus.

Andererseits: Wenn es mir als durchaus informationsuchenden Bürger nicht möglich ist, auf vertretbare Weise herauszufinden, was ich in einem entsprechend beschilderten Bereich nicht darf (was aber anderswo erlaubt ist), dann werde ich mich beim "Erwischtwerden" (wobei auch immer) zumindest irgendwie herausreden können.
(Ja, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" kenne ich. Aber wenn ich mein Unwissen nicht selbst zu vertreten habe, wie ein Staatsgeheimnis daraus gemacht wird, dann ziehe ich mir den Schuh nicht an.)


Anyway: Hat einer von Euch sich die 2010er Garmin-D-Topo angeschaut unter dem Aspekt "Ausweisung von NSGs"?
Ich habe den Eindruck, dass die gestrichelten lilafarbenen Umrandungen jetzt nur noch 1/2 so breit und deutlich "gestrichelter", also unsichtbarer sind.
Und wenn man mit dem Cursor über die NSG-Flächen läuft, dann steht als Hover-Text eben nicht mehr "Naturschutzgebiet XY" dran, sondern nur noch "XY".
Mag aber sein, dass das an meinem 60CSx liegt, für den die Karten nicht optimiert wurden.

Trotzdem finde ich es merkwürdig, wenn Garmin auf der einen Seite eine "Geocaching-Charta" mitzeichnet hinsichtlich "Keine Caches in NSGs", in den Neuauflagen der Karten die NSGs aber -meiner Ansicht nach- ziemlich unsichtbar macht.
 

UF aus LD

Geowizard
§ 25 Biosphärenreservate
(1) Biosphärenreservate sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die

1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.

(2) Biosphärenreservate dienen, soweit es der Schutzzweck erlaubt, auch der Forschung und der Beobachtung von Natur und Landschaft sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
(3) Biosphärenreservate sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen über Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen zu entwickeln und wie Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete zu schützen.
(4) Biosphärenreservate können auch als Biosphärengebiete oder Biosphärenregionen bezeichnet werden.
§ 25 BNatSchG (Fettung von mir)

Genauso wie es keine generelle Regelung für NSGs gibt sondern man sich immer die Rechtsverordnung anschauen muss, gilt dies auch für Biosphärenreservate.

Deshalb hat der NSG-Checker in den meisten Fällen wenn man auf das jeweilige NSG-Sympol klickt, einen Link zu der entsprechenden Rechtsverordnung und den Datenquellen.
Ich habe bisher noch kein NSG gesehen, indem es kein Wegegebot gibt.

Hier ein Beispiel für eine häufig zu findende Regelung (ohne Anspruch für alle zu gelten und vollständig zu sein)

(1) Im Naturschutzgebiet ist es verboten:
1. bauliche Anlagen aller Art zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie keiner Baugenehmigung bedürfen;
2. Leitungen aller Art über oder unter der Erdoberfläche zu errichten oder zu verlegen;
3. Einfriedrungen aller Art zu errichten oder zu erweitern;
4. fließende oder stehende Gewässer einschließlich der Ufer anzulegen sowie Grundwasser im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes zu benutzen;
5. Landschaftsbestandteile wie Feldgehölze, Baumgruppen oder Einzelbäume zu beseitigen oder zu schädigen;
6. wildwachsende Pflanzen aller Art einzeln oder flächig zu entfernen, abzubrennen oder zu schädigen;
7. wildlebenden Tieren nachzustellen, sie zu beunruhigen, Vorrichtungen zu ihrem Fang anzubringen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nester oder sonstigen Brut- oder Wohnstätten wegzunehmen, zu zerstören oder zu beschädigen; Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren, zu filmen, dort Tonaufnahmen herzustellen oder den Brutablauf oder die Jungenaufzucht auf andere Weise zu stören;
8. Tieren, Pflanzen oder vermehrungsfähige Pflanzenteile einzubringen;
9. Abfallbeseitigungsanlagen, Materiallagerplätze einschließlich Schrottlagerplätze anzulegen;
10. feste oder flüssige Abfälle oder sonstige Materialien zu lagern, abzulagern, einzubringen oder sonstige Verunreinigungen vorzunehmen;
11. Bodenbestandteile aller Art aufzubringen, einzubringen oder abzubauen; Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen oder die Bodengestalt auf andere Weise zu verändern;
12. stationäre oder fahrbare Verkaufsstände aufzustellen oder sonstige gewerbliche Anlagen zu errichten;
13. Stellplätze, Parkplätze sowie Sport-, Spiel-, Zelt- oder Campingplätze anzulegen;
14. Inschriften, Plakate, Bild- oder Schrifttafeln anzubringen oder aufzustellen.
15. zu reiten, zu zelten, zu lagern oder Wohnwagen aufzustellen;
16. zu lärmen, Modellfahrzeuge oder Modellflugzeuge zu betreiben oder das Gebiet mit Fahrzeugen aller Art zu befahren;
17. Feuer anzuzünden;
18. die Wege zu verlassen;
19. Hunde frei laufen zu lassen oder auszubilden.
Ich schließe z.B aus Nr. 14 meine Auffassung, dass in NSGs grundsätzlich nichts was mit einem Cache zu tun hat, versteckt und zurückbleiben darf.

Nein, ich habe mir die neueste Topo noch nicht angesehen, ich laufe noch mit Topo 1 und OSM rum.
 

HaJoSoCha

Geocacher
UF aus LD schrieb:
Ich habe bisher noch kein NSG gesehen, indem es kein Wegegebot gibt.

Hier bei uns in der Westpfalz gibt es davon durchaus welche.
Ich zitier mal aus der Rechtsverordnung:

Im Naturschutzgebiet sind folgende Handlungen verboten:

1. bauliche Anlagen aller Art zu errichten oder zu ändern, auch wenn sie keiner Baugenehmigung bedürfen;
2. Neu- oder Ausbaumaßnahmen im Straßen- oder Wegebau durchzuführen;
3. Leitungen aller Art zu errichten oder zu verlegen;
4. Inschriften, Plakate, Bild- oder Schrifttafeln anzubringen oder aufzustellen;
5. Einfriedungen aller Art zu errichten oder zu erweitern;
6. feste oder flüssige Abfälle abzulagern, Autowracks abzustellen oder des Schutzgebiet sonst zu verunreinigen;
7. Steinbrüche oder sonstige Erdaufschlüsse anzulegen oder die Bodengestalt auf andere Weise zu verändern;
8. Stellplätze, Parkplätze sowie Sport-, Spiel-, Zelt oder Campingplätze anzulegen;
9. zu reiten, zu zelten oder Wohnwagen aufzustellen und das Gebiet mit Fahrzeugen aller Art zu befahren;
10. Modellflugzeuge zu betreiben;
11. Feuer anzuzünden oder zu unterhalten;
12. Hunde frei laufen zu lassen oder auszubilden,
13. Hochsitze mit Sitzgelegenheit für mehr als 2 Personen oder aus nicht landschaftsangepassten Materialien zu errichten sowie Wildfutterplätze und Wildäcker anzulegen oder zu unterhalten;
14. Flächen aufzuforsten, die bisher nicht mit Wald bestockt waren;
15. wildwachsende Pflanzen aller Art zu entfernen, abzubrennen oder zu beschädigen;
16. wildlebenden Tieren nachzustellen, sie zu beunruhigen, Vorrichtungen zu ihrem Fang anzubringen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten wegzunehmen, zu zerstören oder zu beschädigen;
17. Tiere, Pflanzen oder vermehrungsfähige Pflanzenteile einzubringen;
18. Biozide anzuwenden, sowie organischen oder mineralischen Dünger auszubringen;
19. Brachen oder Grünland in andere Nutzungsarten umzuwandeln.

Laufen ja, reiten nein :)
 

adorfer

Geoguru
UF aus LD schrieb:
Ich schließe z.B aus Nr. 14 meine Auffassung, dass in NSGs grundsätzlich nichts was mit einem Cache zu tun hat, versteckt und zurückbleiben darf.
Das ist aber nicht meine Frage.
Da hilft es auch nicht, zum x-ten Male Absatzweise aus der Wikipedia zu zitieren.

Meine Frage lautet "sind Biospharenreservate LSG oder NSG"
Denn Wegegebot gibt's idR nur in NSGs, in LSGs sind Wegegebote die Ausnahme.
 

radioscout

Geoking
KoenigDickBauch schrieb:
Ich teile deine Bedenken und habe mein nein ja schon salopp ausgedrückt.
Du könntest die Daten den Reviewern zur Verfügung stellen.

KoenigDickBauch schrieb:
Wenn die Reviewer ein Fotobeweis der Cacheposition verlangen würden und damit man garantieren könnte,
Das nützt nichts, wenn das Bild nicht als Spoilerbild im Listing bleiben muß.
Sonst kann jeder irgendein Foto schicken und behaupten, daß der Cache dort liegt, obwohl er irgendwo anders versteckt ist.
 

UF aus LD

Geowizard
-jha- schrieb:
.................
Meine Frage lautet "sind Biospharenreservate LSG oder NSG"
Denn Wegegebot gibt's idR nur in NSGs, in LSGs sind Wegegebote die Ausnahme.
Nochmals:
das hängt von der jeweils konkreten Rechtsverordnung für das jeweilige Gebiet ab und wird dir keiner generell beantworten können - zumindest ich nicht.
Das "einheitliche Biospharenreservat" gibt es nicht sondern die werden - wie du den wiederholten Zitaten von Wikipedia und dem BNatSchG entnehmen könntest - in verschiedene Zonen unterteilt.
So kann die Kernzone wie NSG (zum Teil totales Betretungsverbot) behandelt werden, die Pflegezone wie LSG (mit oder ohne Wegegebot) und die Entwicklungszone nur mit Einschränkungen für z.B. Landwirte.
Wie oben zitiert (§ 25 BNatSchG) sind beide Zuordnungen (NSG oder LSG) durch die Landesbehörde möglich.
Am besten erkundigst du dich hinsichtlich des konkreten Geländes bei der zuständigen Naturschutzbehörde.
 
OP
KoenigDickBauch

KoenigDickBauch

Geoguru
Guido hat sich unser angenommen und sein Script auf den neusten Stand gebracht. Link

Der direkte NSG-Altlas Link als auch der neu von GC eingebaute Kurzlink funktioniert.

Herzlichen Dank.
 
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