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Betreten der Mittelinsel des Kreisverkehrs

Nachtfalke

Geowizard
Nerre schrieb:
Willst du bis zu fünf Jahre ins Gefängnis für ein Log? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Nur mal so interessehalber: Hast Du irgendwelche Gerichtsurteile oder Rechtskommentare, die Deine Behauptung untermauern, das Betreten eines Kreisels sei ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?
 

Nerre

Geowizard
Ich habe nie behauptet daß das Betreten ein gefährlicher Eingriff ist. Bitte nochmal nachlesen.
...kann es schnell als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zählen,...

Die Info kam von einem Polizisten der lustigerweiße sogar auch gecachet hat (nicht in diesem Moment, aber er wußte gleich was ich da will). Der meinte "wenn was passiert, dann kann es als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gelten". Verboten ist das Betreten aber nicht.

Es gibt aber immer Autofahrer mit schwachen Nerven, die einen Unfall bauen, wenn hinter einem Sichthindernis auf dem Kreisel plötzlich jemand direkt am Fahrbahnrand steht.
 

Stahlratte

Geocacher
Zappo schrieb:
Stahlratte schrieb:
.....Mir ist nicht ganz klar, wen Du schützen möchtest und aus welchem Grund.....
Vielleicht das Hobby - das durch idiotisch gelegte Caches in Verruf gerät - oder noch schlimmer :D durch lieblos geworfene Massencaches nur noch punkteorientierte Halbspacken bedient-die dann auch wieder solche nichtssagenden Micros legen?
Da ist was dran, :gott: das hatte ich in meinem Eifer eine Antwort zu schreiben nicht bedacht.


Nerre schrieb:
Wenn du es so liberalistisch und als Angriff auf die Eigenverantwortung siehst: Ich habe das Recht jede Art von Cache zu legen die mit dem Regelwerk von Groundspeak vereinbar sind, oder nicht? :p
Das ist unbestritten! Aber ob Anti-Cache Caches das richtige Mittel sind? :???:


Nerre schrieb:
Warum nicht einen Warncache machen? Außerdem glaube ich kaum daß in unserem überregulierten Land das Gros der Cacher überhaupt weiß, welche drakonischen Strafen es sich mit dem Betreten überhaupt einhandeln kann. Die meisten machen es auf die optimistisch naive Art "Wird schon gut gehen" was mitlerweile selbst bei T5ern immer öfter der Fall ist, ohne sich groß Gedanken darüber zu machen gegen welche Sicherheits- und Gesetztesvorschriften sie gerade verstoßen könnten.
Information und Warnung sind für mich ok, nur sollte nicht die Grenze zur Bevormundung überschritten werden. Tatsächlich halte ich Eigenverantwortung für eine ausgesprochen wünschenswerte Eigenschaft, die verkümmert wenn die von dir erwähnte Überregulierung immer kritiklos hingenommen wird.
Der schon erwähnte gesunde Menschenverstand hilft auch im Falle einer Verkehrsinsel, sei deren betreten nun eine Ordnungswidrigkeit oder nicht. Wird dieses Hilfsmittel eingesetzt, werden keine Verkehrsteilnehmer irritiert, erschreckt oder gar in Gefahr gebracht. Ebenso kann damit die von Zappo erwähnte Beeinträchtigung von Bepflanzung verhindert werden. Die Überlegungen können natürlich ebenso auf alle Caches übertragen werden...

Ach ja, eigentlich finde ich Verkehrsinselcaches nicht besonders toll, :eek:ps: ich bin nur auf das Thema Eigenverantwortung vs. Überregulierung angesprungen...
 

Nachtfalke

Geowizard
Nerre schrieb:
Die Info kam von einem Polizisten der lustigerweiße sogar auch gecachet hat (nicht in diesem Moment, aber er wußte gleich was ich da will). Der meinte "wenn was passiert, dann kann es als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gelten". Verboten ist das Betreten aber nicht.
Ach so ... also Hörensagen ... so ungefähr wie die 'Tatsache', daß barfuss Autofahren verboten ist und man mit einem Nylonstrumpf ein Auto abschleppen kann ...
 

Nerre

Geowizard
Da fällt mir nur "beratungsresistent" ein. Willst du noch mehr als den Link zum Gesetzestext? Dann such doch bitte selbst, ich hab kein Jura studiert. Oder ruf bei einer entsprechenden Informationshotline an. Nur weil du es nicht glaubst muß es noch lange nicht falsch sein.

Wenn du Aussagen von Polizisten in Uniform als Höhrensagen siehst und in mit "urban legends" in eine Schublade packen willst...mach nur.

Machst du das bei Strafzetteln genauso? :lachtot:

Zum Thema Bevormundung: Was ist ein Cito anderes? Wieviel % der Cacher würden einfach mal so aufräumen ohne daß es ein Log dafür gäbe? Ich erinnere mich an die jährliche Aktion Saubere Gemarkung der FFW bei der außer uns sogut wie niemand half außer ein paar Bauern die mit Hängern den ganzen Müll wegfuhren.
Wo fängt für dich Bevormundung an? Im Kletterthread ist jeder froh über Tips weil die Gesundheit davon abhängen könnte. Wenn ein Laster mit der falschen Ladung wegen dir einen Unfall im Kreisel baut, sie ausläuft und dir fünf Jahre drohen können, dann ist daß doch die kurze Bevormundung des Informiert-werdens wert. Sonst dürftest du auch keine Zeitung lesen oder Nachrichten schauen.
Daß bei der Reise solcher Informationen per Mundpropaganda auch viel Mist wie das mit dem Barfußfahren rauskommt, sogenannte Urban Legends, ändert nichts am Gesetzestext den ich verlinkt habe.

Sorry, ich finde ihr reagiert da ziemlich über, mal abgesehen davon daß es doch eine ganz lustige Idee ist im Gegensatz zu Kreiselcache Nummer sonstwas.
 

do1000

Geowizard
Sorry, aber Polizisten sind auch keine Juristen. Auf deren Ansicht würde ich mich daher nicht verlassen.
 

Nerre

Geowizard
Dann ließ mal den Gesetztestext. Der ist eigentlich relativ klar. Daß Polizisten sich gerne mal aufplustern stimmt. Das war bei diesem aber nicht so, der war relativ nett und wie gesagt: auch Cacher.

Wenn du einen Unfall mit Personenschaden oder erheblichem Finanzschaden verursachst, gibts es bis zu drei Jahren, da ich keinem Cacher unterstellen würde gezielt Unfälle verursachen zu wollen.
Den Kreisel gezielt zum Cachen zu betreten würde ich eher in die unteren Teile mit Fahrlässigkeit und 2-3 Jahre einordnen.

Mir wäre das trotzdem zu lange, deswegen passe ich deutlich mehr auf wenn ich mal wieder einen Kreiselcache logge.
 

Griffin

Geowizard
Das Betreten der Insel ist meistens nicht verboten.

Im Einzelfall kann es aber abhängig vom jeweiligen Verhalten dort durchaus rechtlich oder tatsächlich problematisch werden.

Wie man an dem Polizisten aus den Vorpostings sieht, hätte der oder ein Kollege schlimmstenfalls ein Strafverfahren einleiten können. Unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft das dann tatsächlich weiterverfolgt und wie ein Gericht hier entscheiden würde, hätte man den Ärger letztlich doch an der Backe kleben.

Was ist, wenn ein Unfall passiert? Findige Anwälte können dann zivilrechtlich schnell mal eine Mitschuld des Cachers konstruieren, um für ihren jeweiligen Mandanten Geld zu bekommen oder Geld zu sparen. Auch da hat man unabhängig vom Ausgang des Verfahrens jedenfalls den Ärger an der Backe kleben.

Wenn man größere Inseln allein oder mit wenigen(!) Personen betritt und sich dort unauffällig verhält, dürfte wohl kaum was passieren. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wer im Rudel eine "Party" auf der Insel veranstaltet, könnte dagegen schon eher Probleme bekommen.

Es hängt also - wie immer - alles vom jeweiligen Einzelfall ab.

Verboten ist die Insel damit zwar regelmäßig nicht, wenn es jedoch zum Unfall kommt, hat man die Diskussion und den Ärger gleichwohl mit unbekanntem Endergebnis am Arsch.

Ein strafbarer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr kann auch bei äußerlich verkehrsgerechtem Verhalten vorliegen, wie beispielsweise der (Über-)Erfüllung verkehrsrechtlicher Vorschriften (Fischer, StGB, § 315c Rn. 10). Es entscheidet wie immer der Einzelfall.

Daneben diskutier man dann vermutlich auch noch über Sachbeschädigung (eventuell an der Bepflanzung der Insel oder an verunfallten Fahrzeugen, Körperverletzung, bei Unfällen, ...
 

do1000

Geowizard
Nerre schrieb:
Wenn du einen Unfall mit Personenschaden oder erheblichem Finanzschaden verursachst, gibts es bis zu drei Jahren, da ich keinem Cacher unterstellen würde gezielt Unfälle verursachen zu wollen.
Den Kreisel gezielt zum Cachen zu betreten würde ich eher in die unteren Teile mit Fahrlässigkeit und 2-3 Jahre einordnen.

Mir wäre das trotzdem zu lange, deswegen passe ich deutlich mehr auf wenn ich mal wieder einen Kreiselcache logge.

Hilfe!!! Das Du sowas tatsächlich so ohne Skrupel raushaust...! Glaub mir, Du irrst Dich. Aber ich klinke mich hier wieder aus.... hat ja alles keinen Sinn mehr.
 

Nerre

Geowizard
do1000 schrieb:
Hilfe!!! Das Du sowas tatsächlich so ohne Skrupel raushaust...! Glaub mir, Du irrst Dich. Aber ich klinke mich hier wieder aus.... hat ja alles keinen Sinn mehr.

Unqualifizierter Kommentar, sorry! Kontra sein und dann "ichmussweg". Vielleicht mal begründen oder aufklären statt flüchten? Laß uns an deiner Weisheit teil haben.

Daß ich kein Jurist bin und nur dem Polizisten glaube steht schon weiter oben.

Griffins Post ließt sich irgendwie qualifizierter und als hätte er Ahnung von der Sache.
 

do1000

Geowizard
Nerre schrieb:
do1000 schrieb:
Hilfe!!! Das Du sowas tatsächlich so ohne Skrupel raushaust...! Glaub mir, Du irrst Dich. Aber ich klinke mich hier wieder aus.... hat ja alles keinen Sinn mehr.
Unqualifizierter Kommentar, sorry! Kontra sein und dann "ichmussweg". Vielleicht mal begründen oder aufklären statt flüchten? Laß uns an deiner Weisheit teil haben.
Daß ich kein Jurist bin und nur dem Polizisten glaube steht schon weiter oben.
Griffins Post ließt sich irgendwie qualifizierter und als hätte er Ahnung von der Sache.

Na gut, einen bringe ich noch.

Beim Betreten der Mittelinsel fehlt es bereits für den 315b an einem Eingriff.

Und die Quelle, die Grifin brachte, bezog sich auf einen anderen Paragraphen.

Gut, noch einen:

"Bei bloß vorschriftswidrigem Verkehrsverhalten ist 315b grundsätzlich unanwendbar." T/F Rn. 5 zu 315b.
 

Nerre

Geowizard
Kannst du das auch nochmal für den Laien erläutern?

Wenn ich auf einem Kreisel bin und einen Fahrer dadurch erschrecke oder selbst das Hindernis bin, warum ist es dann kein Eingriff?


Immer diese juristischen Begriffe mit ihren vom Alltagsgebrauch des Wortes oft losgelösten Definitionen. :D
 

Griffin

Geowizard
do1000 schrieb:
Und die Quelle, die Grifin brachte, bezog sich auf einen anderen Paragraphen.

Gut, noch einen:

"Bei bloß vorschriftswidrigem Verkehrsverhalten ist 315b grundsätzlich unanwendbar." T/F Rn. 5 zu 315b.
Kleiner Vertipper meinerseits. Meine Quelle ist natürlich der Fischer (ehemals Tröndle/Fischer) zu § 315b StGB. Der T/F (Tröndle/Fischer) ist schon älter.

Ich bin also durchaus bei der richtigen Hausnummer, habe mich allerdings vertippt. Sowas passiert. ;)

Was ich sagen will ist folgendes:
Unanbhängig von der Strafbarkeit, die für den konkreten Einzelfall anhand aller Sachverhaltsmerkmale beurteilt werden müsste und m.E. schlimmstenfalls bejaht werden könnte (Bitte: Immer bezogen auf den Einzelfall! Worst case, wenn man so will), kann das Betreten theoretisch jedenfalls Ärger bringen und Nerven kosten.

Vielleicht gilt hier auch nur der alte Spruch: 2 Juristen, 3 Meinungen. Die Meinung des Richters erfahren wir zum Schluss. Und ob der richtig lag, sagt uns der BGH, der wiederum von der Literatur und der wissenschaftlichen Lehrmeinung als falsch kritisiert werden könnte. ;)
 

Nachtfalke

Geowizard
Da kann ich mitgehen. Ärger kann es geben, aber das dürfte auf ziemlich viele Aktivitäten im Bereich des Cachens zutreffen (s. die Mülleimergeschichte in Wiesbaden letztes oder vorletztes Jahr). Sollen wir deswegen jetzt mit dem Cachen aufhören? Oder am besten gar nicht mehr aus dem Haus gehen?

@Nerre: Es ging mir nicht um den Wortlaut des entsprechenden Paragrafen, sondern um Deine Behauptung, das Betreten des Kreisels wäre eine Straftat.

Nerre schrieb:
[..] allerdings kann es schnell als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zählen.
Nerre schrieb:
Willst du bis zu fünf Jahre ins Gefängnis für ein Log?
Nerre schrieb:
Motiv hinter dieser Serie: überlegt euch ob ihr einen Kreiselcache loggen wollt, bei einem Kreiseln der nicht klar erkennbar zum Betreten ausgelegt ist. Die Strafe kann höher ausfallen als erwartet: Mögliche Strafen

Dieses Zitate legen die Vermutung sehr nahe, daß das Betreten eines Kreisels mit hoher Wahrscheinlichkeit ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr darstelle. Und dem ist eben nicht so.
 

do1000

Geowizard
Vielleicht können wir uns alle darauf einigen, dass es nicht ganz unproblematisch ist, dort einen Cache zu plazieren, und man im schlimmsten Fall der Fälle nicht sagen kann, was ein kleiner Dorfrichter dazu sagt. Ohne jetzt die mitlesenden kleinen Dorfrichter beleidigen zu wollen.
 

Zappo

Geoguru
do1000 schrieb:
Vielleicht können wir uns alle darauf einigen, dass es nicht ganz unproblematisch ist, dort einen Cache zu plazieren, und man im schlimmsten Fall der Fälle nicht sagen kann, was ein kleiner Dorfrichter dazu sagt. Ohne jetzt die mitlesenden kleinen Dorfrichter beleidigen zu wollen.
Dat ist mal endlich ein Kommentar aus der richtigen Ecke.
Der Versuch, aus dem Strafgesetzbuch und dem Verkehrsrecht (und aus zusammengelesenen Gesetzespassagen) für einen fiktiven Fall eine Strafhöhe zu bestimmen, ist doch reines Kristallkugellesen. Sogar wahrscheinlich für einen ausgebildeten Juristen. Und das sind hier zumindest nicht ALLE.

Z.
 

Nerre

Geowizard
do1000 schrieb:
Vielleicht können wir uns alle darauf einigen, dass es nicht ganz unproblematisch ist, dort einen Cache zu plazieren, und man im schlimmsten Fall der Fälle nicht sagen kann, was ein kleiner Dorfrichter dazu sagt. Ohne jetzt die mitlesenden kleinen Dorfrichter beleidigen zu wollen.

Mehr wollt ich gar nicht sagen und die Leute eben davor warnen. Alles nur mit KANN. ;)

Sonst würde ich keine Kreiselcaches mehr loggen. :D
Sorry Griffin wenn es sich anders angehört hat.
 
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