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Betreten der Mittelinsel des Kreisverkehrs

radioscout

Geoking
Weil es nicht bestimmungsgemäß ist?
An Brücken steht auch kein Schild "Auf dem Geländer gehen verboten".

Brauchen wir für alles Gesetze und Verbotsschilder?
 

bene66

Geocacher
Nerre schrieb:
Deswegen habe ich die folgende Serie ins Leben gerufen, die in der Umgebung schon einigen Anklang gefunden hat. :)

Die KreiselCacheAbwehrDivision, kurz KslCacAbwDiv:
http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?guid=b41db3b8-c3d1-4594-a1bd-ec825dd1b011

Nochmal: Dabei geht es nicht darum alle Kreisel zu blockieren, sondern nur die gefährlichen und/oder die, die keinen besonderen Anreiz bieten (also keine Kunstinstallation, parkähnliche Aufmachung etc.).
Als "Marketing-Gag" finde ich die Idee klasse. Ich habe einen Kreiselcache gemacht - danach war ich davon geheilt. Ein zweiter danach war dann wirklich die oft erwähnte Ausnahme (am Aachener Europaplatz - den radioscout ja schon erwähnt hat)
Aber wenn ich sehe, das es inzwischen 8 Caches aus dieser Serie gibt, die nur verhindern sollen das andere Caches gelegt werden bin ich skeptisch, ob daswirklich die Qualität insgesamt erhöht.
Ich kenne die einzelnen Caches nicht, vielleicht sind sie sogar gut - aber mit der Beschreibung würden Sie mich nicht reizen. Ich hoffe, das wird kein Selbstläufer wie die "Gotteshäuser", damit wäre niemnaden gedient.

bene66
 

Nerre

Geowizard
Also bisher paßt es eigentlich recht gut. Die bisher blockierten Kreisel sind unspektakulär, kaum betretbar (zu hoch oder voller Pflanzen) oder stark befahren (z.B. Innenstadt oder Industriegebiet).
Es wurde noch kein schöner und betretbarer blockiert auf dem vielleicht sogar etwas geboten würde. Dafür fallen mir genausoviele Beispiele von schönen Kreiselcaches bei uns ein. Funktioniert also bisher von selbst.

Bei uns gibt es aber auch jede Menge Kreisel, 8 ist jetzt nicht gerade viel für das Areal auf daß sich die Serie schon verteilt hat. (Worms-Weiterstadt-Darmstadt-Bensheim-Heppenheim-Lampertheim). Sind aber glaube ich mehr, allein sieben gibt es schon von mir.
Vier davon haben eine höhere D Wertung, sind also keine normalen Tradis, zwei weitere waren richtig schöne Basteleien bis sie versenkt wurden. (Einer im Bach, einer in einem Hohlraum). Nur einer von den von mir stammenden war durchgehend ein einfach Filmdosentradi. dazu kommen circa 5 fremde und teilweise schon wieder archivierte Caches von denen mir eigentlich nur einer nicht so wirklich gefiel. Der Rest war angenehm zu suchen.
 

bene66

Geocacher
Hallo Nerre,

ich schätze mal, das Ihr, die Ihr mit der Aktion anfangt, durchaus gute Caches legt. Wenn es bei 10-20 Caches in dem Gebiet bleibt finde ich es als Marketing-Gag gegen die "Kreiselproblematik" auch völlig OK.

Das gleiche vermute ich auch mal bei der "Gotteshäuser-Serie" vom Kassleler Stammtisch - ich denke die ersten Caches waren schöne Caches mit den geforderten Hintergrundinfos zu Kirche/Moschee/.... Dann ist das abgedriftet zu "Hey, an der Kirche liegt noch keine Dose" und schon liegt da eine Filmdose hinter einem Fallrohr. Im Listing hab ich schon gefunden "Leider hab ich keine Infos über die Kirche"

Ich hoffe, das Eure Aktion nicht dazu ausufert, das andere Cacher aufspringen, nach dem Motto "Hey, da ist ein Kreisel noch nicht blockiert" (Vor allem da Ihr die Aktion ja jetzt hier im Forum bekannt gemacht habt)
Kreisel sind ja vor allem in urbanem Gebiet zu finden, da ist es nicht einfach gute Caches zu legen. Urbane Caches werden ja ebenfalls kritisch gesehen, wenn auch nicht so kritisch wie Kreiselcaches.

bene66
 

Nerre

Geowizard
Da hast du recht, ich hoffe auch daß es nicht ausufert.

Deswegen schaue ich öfters mal ob es neue Caches gibt - außerhalb meiner Homezone, wo ich das Publishing mitbekomme. Wenn dann irgendwo ein Cache auftaucht ohne große Infos oder Link zum HQ schreibe ich den Owner erstmal nett an. Bisher fehlte nur einmal der Link.
 

dieSulzer

Geowizard
Auf Mallorca gibt es eine Kreisverkehrmittelinsel ;) mit Springbrunnen, Ruhebänken und Picknickstelle drauf! Also gehe ich mal davon aus, dass zumindest in Spanien diesbezüglich kein "Betreten verboten" gilt! :D
(Und ja, dort liegt auch ein Cache... und der hat uns gut gefallen!)
 

Griffin

Geowizard
Auch in DE gibt es Mittelinseln mit Bänken, die man über einen Zebrastreifen erreicht.
Da dürfte sich die Frage nach der Zulässigkeit des Betretens auch erübrigt haben.

Für den städtischen Gartenbautrupp, der sich beim Mähen der Insel ausruhen muss, hat man die gewiss nicht aufgestellt. :D
 

radioscout

Geoking
bene66 schrieb:
Ich hoffe, das Eure Aktion nicht dazu ausufert, das andere Cacher aufspringen, nach dem Motto "Hey, da ist ein Kreisel noch nicht blockiert"
Ich sehe das Problem in der (im Listing genannten) Intention: wenn der Cache zu blockieren gelegt wird, ist es nicht ok. Wird er "einfach so" oder zum zeigen des Kreisverkehrs "von außen" gelegt, ist es ok.
 
radioscout schrieb:
Brauchen wir für alles Gesetze und Verbotsschilder?


Nö, es reichen schon solche Leute wie Du, die alles verboten haben wollen, was nicht in ihren eigenen Kram passt.


Aber auch Du wirst Dich damit abfinden müssen, dass es auch erlaubte Sachen gibt, die Dir nicht gefallen.

Dazu gehört das Betreten von Kreiselinnenbereichen, das Begehen von Geländern ...
eine junge Mutter, die ihren eineinhalbjährigen Knirps an den Händen gesichert auf einem Geländer Balancieren lässt, tut dies nämlich absolut nicht illegal, auch wenn Du es liebendgerne anders haben möchtest.)

Viele Grüße
Onkelchen
 

radioscout

Geoking
TantchensOnkelchen schrieb:
Nö, es reichen schon solche Leute wie Du, die alles verboten haben wollen, was nicht in ihren eigenen Kram passt.
Schlecht gefrühstückt oder ist es der Freitag, der 13.?
Das liest sich ja wie Unterstellungen. Kannst Du das belegen?

Schau mal hier: das sieht doch so aus, als wollten hier User die Reviewer "benutzen", um ihnen nicht genehme Caches zu verhindern:
http://www.geoclub.de/viewtopic.php?f=9&t=47555


TantchensOnkelchen schrieb:
eine junge Mutter, die ihren eineinhalbjährigen Knirps an den Händen gesichert auf einem Geländer Balancieren lässt, tut dies nämlich absolut nicht illegal,
Unabhängig von erlaubt oder verboten: was ist, wenn es zu einem Unfall mit schweren Verletzungen kommt?
 

jmsanta

Geoguru
radioscout schrieb:
Unabhängig von erlaubt oder verboten: was ist, wenn es zu einem Unfall mit schweren Verletzungen kommt?
:roll:

Was ist wenn es zu einem schweren Unfall kommt, lieber RS, lieber RS?
Was ist, wenn der Handy-Akku dann leer ist, lieber RS, lieber RS?
Was ist, wenn der Krankenwagen zu spät kommt, lieber RS, lieber RS?
Was ist, wenn die Blutkonserve nun aber ein Loch hat, lieber RS, lieber RS?
Was ist, wenn der Arzt die ein stumpfes Skalpell hat, lieber RS, lieber RS?
Was ist, wenn morgen die Welt untergeht, lieber RS, lieber RS?
[...]

frei nach Harry Belafonte
Ein Loch ist im Eimer,
oh Henry, oh Henry,
ein Loch ist im Eimer,
oh Henry, ein Loch.
[...]



meine kleine Nichte ist übrigens auch gerade in ihrer W-Phase... :)
 

chriesel

Geocacher
wenn man da nachts mal kurz draufgeht und nicht gesehen wird ist es meines errachtens nicht verboten und wenn dann egal. ich würd nicht im feierabendverkehr da rumlaufen, aber halt jeder wie er will, und wenn nicht, dann einfach sein lassen!
was tust du wenn du ein "verbeten betroten" schild siehst? sorry, aber ich kann nicht jede sprache beherrschen, und auch nicht japanisch^^
soweit, sogut und gute nacht
chriesel
 

Nachtfalke

Geowizard
Wenn man nicht gesehen wird, dann ist es nicht verboten? :lachtot: Ich schmeiss mich weg ... was ist denn das für eine Rechtsauffassung? (völlig unabhängig davon, ob es nun verboten ist oder nicht. Ich glaube, das haben wir ja schon ausführlich diskutiert.)
 

Griffin

Geowizard
Wenn man nicht gesehen wird, gilt der Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Verbotenes wird dadurch nicht legal.
Einbrecher, die nachts nicht gesehen werden, verrichten hierdurch auch kein legales Handwerk. ;)

Ansonsten kommt es immer auf die konkrete Insel und den Einzelfall an.
Wir haben hier in D auch reichlich Inseln mit Fußgängerüberwegen und Bänken in der Mitte. Eine Dose dürfte man da problemlos suchen können.

Wenn der Sachverhalt anders liegt, kann es dagegen auch mal rechtlich problematisch oder bei ungünstiger Verkehrsdichte sogar gefährlich werden.

Man sollte daher als Cacher oder Owner immer auch sein Hirn anschalten. ;)

Nicht immer braucht eine Verkehrsinsel eine Dose. Insbesondere dann nicht, wenn es dort außer Autos nichts weiter zu sehen gibt.
 

Zappo

Geoguru
chriesel schrieb:
wenn man da nachts mal kurz draufgeht und nicht gesehen wird ist es meines errachtens nicht verboten und wenn dann egal.........
Zugegeben - einen konstruktiven Beitrag hab ich grad nicht - ist eh schon alles gesagt. Wenn ich aber die zu obigem Beitrag gehörigen "Smilies" aktiviere, wird das wieder als Newbie-Bashing interpretiert........Dann schreib ich halt nix :D :D :D

Z.
 

steingesicht

Geoguru
Nachtfalke schrieb:
Mir fällt auch kein Paragraph ein, der das explizit verbieten würde, aber da heisst noch lange nicht, daß es im schlimmsten Fall keinen Ärger gibt. Man könnte es zum Beispiel als Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auslegen. .

Die Mittelinsel des Kreisverkehres gehört zur Strasse (genauso wie Fahrbahn, Gehweg usw.) und dafür gilt die StVO - siehe hierzu §25(1): "Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. "

Nachtfalke schrieb:
Analoges Beispiel wäre das ziellose Herumfahren in der Stadt. Das ist auch nirgendwo explizit verboten, ....
§30 (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
 

joeggisch

Geocacher
steingesicht schrieb:
Nachtfalke schrieb:
Mir fällt auch kein Paragraph ein, der das explizit verbieten würde, aber da heisst noch lange nicht, daß es im schlimmsten Fall keinen Ärger gibt. Man könnte es zum Beispiel als Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auslegen.
Die Mittelinsel des Kreisverkehres gehört zur Strasse (genauso wie Fahrbahn, Gehweg usw.) und dafür gilt die StVO - siehe hierzu §25(1): "Fußgänger müssen die Gehwege benutzen."
Aber: § 25 (3)!
 
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