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Large Behälter

steingesicht

Geoguru
radioscout schrieb:
Ich habe mal eine große Alukiste als Cache gefunden. Und die war nicht vergraben.
Hier auch, steht einfach so im Wald rum, hinter einem grossen Findling und ein paar Zweige davor, hält sich so schon seit Jahren.

radioscout schrieb:
Wer holt eigentlich den Dreck aus einer vergrabenen Dose, der dort ständig reinfällt?
Niemand, man nimmt einen runden Deckel :^^:
 
A

Anonymous

Guest
º schrieb:
cterres schrieb:
Fertig ist ein offen getarntes Bodenversteck das man nicht so leicht entfernen oder zerstören kann.
... und das man nicht auf geocaching.com listen darf

Natürlich ist das erlaubt. Das gegrabene Loch wird ja nicht wieder zugeschüttet, sondern durch die Einfassung abgestützt und nur durch den abhebbaren Deckel verschlossen.
Alles was man dann als Cacher machen muss, ist mit dem Finger den Deckel hochheben.

Im Falle einer Hydrantenabdeckung bekommt man den Deckel mit den Fingern leicht gegriffen und geöffnet.
Riesengross ist das Loch nicht, aber für einen Regular reicht es aus,
Nur sollte man diese offiziell wirkende Tarnung dann am Besten auch dort einsetzen, wo sie mit etwas Überlegung auch ins Auge fällt. Sonst fangen die Leute an, reihenweise Kanaldeckel aufzumachen.
Und an die Feuerwehr sollte man auch denken, also nicht in die Nähe eines echten Hydranten eingraben. Sonst finden die vielleicht den Cache aber nicht den Wasseranschluss.

Die Guideline sagt nur "Vergraben", aber ein in die Erde eingelassener Behälter (der Topf mit dem Gussdeckel ist ja nichts anderes) der mit blossen Händen geöffnet werden kann, ist ja nicht vergraben, sondern eben nur ein Loch mit Deckel.
Eine recht gängige Lösung.
 

ElliPirelli

Geoguru
cterres schrieb:
º schrieb:
cterres schrieb:
Fertig ist ein offen getarntes Bodenversteck das man nicht so leicht entfernen oder zerstören kann.
... und das man nicht auf geocaching.com listen darf

Natürlich ist das erlaubt.
Lies die Guidelines nochmal.... :roll:
Scheint schwierig zu sein.

Ist es nämlich nicht.

Weder der Sucher noch der Verstecker darf mit einem Hilfsmittel ein Loch graben, um einen Cache zu verstecken.
 

º

Geoguru
cterres schrieb:
Die Guideline sagt nur "Vergraben", aber ein in die Erde eingelassener Behälter (der Topf mit dem Gussdeckel ist ja nichts anderes) der mit blossen Händen geöffnet werden kann, ist ja nicht vergraben, sondern eben nur ein Loch mit Deckel.
Eine recht gängige Lösung.

http://www.geocaching.com/about/guidelines.aspx#offlimit
Caches may be quickly archived if we see the following (which is not exhaustive):
...
Caches that are buried. If a shovel, trowel or other "pointy" object is used to dig, whether in order to hide or to find the cache, then it is not appropriate.

gibt's aber auch in deutsch: http://die-reviewer.info/guidelines.htm#offlimit

:D
 
A

Anonymous

Guest
Aber das ist Auslegungssache.
Wenn man diese Einfassung eingräbt, ist das ein ganz gewöhnlicher Schacht mit Deckel.
Wer den gegraben hat, ist doch irrelevant, der könnte ja auch schon vorhanden gewesen sein.
Und ein 40cm tiefes Loch hebe ich zur Not auch mit dem Fingern oder durch Scharren mit den Füssen aus.
Die spitzen Gegenstände und Hilfsmittel können dann auch wegfallen.
Ausserdem sind Hilfsmittel beim Verstecken gängige Praxis.
Da gibt es als Nistkästen getarnte Behälter die man 1. bauen (mit Hammer, Nägeln, Sägen, Bohrmaschine, Schrauben) und 2. befestigen (Nägel, Seile, Schrauben) muss.
Jedes Bodenversteck wird irgendwann gegraben.
Entweder von Tieren, von Naturgewalten oder von Menschen. Sonst gäbs ja kein Loch im Boden.
Und ist die Vorrichtung angelegt, brauch man nur noch den Deckel zu öffnen, um den Cache nun zu verstecken oder zu bergen.
Also gemäß den Guidelines.

Oder explizit als Beispiel:
Das Loch ist fertig, die Abdeckung ebenfalls. Nun öffne ich den Deckel, verstecke den Cache (zum verstecken brauche ich nun kein Werkzeug mehr) und später kommt der Finder, öffnet den Deckel (wieder ohne Werkzeug) und findet den Cache.
Ist doch klar verständlich und eben Regelkonform.
Das Versteck zu bauen und den eigentlichen Cache darin zu verstecken, sind doch zwei getrennte Maßnahmen.

Ok, noch ein anderes Beispiel, das vielleicht die Logik erklärt:
Wenn ich eine Dose in einer Nische einer alten Mauer, vielleicht einer Natursteinmauer, verstecke, nutze ich ein nicht natürliches Versteck.
Dieses musste ebenfalls erst erbaut werden. Vielleicht ist die Natursteinmauer schon weit über 100 Jahre alt, aber sie wurde eben gebaut.
In die vorhandene Nische kann ich die Dose ohne Werkzeug rein schieben und auch wieder hervor holen.
Die Mauer hat man aber vermutlich mit Hilfe von Werkzeugen errichtet.

Es geht um das Rein und Raus der Dose in den Guidelines, nicht um das Drumherum.
 

joeggisch

Geocacher
cterres schrieb:
Aber das ist Auslegungssache.
Mindestens ein Reviewer legt das aber sehr strikt aus.
Auch wenn ich hier nicht über die Praktiken irgendwelcher Götter debatieren will, weil's offtopic wäre. Es geht offensichtlich nicht darum, was mit den Guidelines erreicht oder verhindert werden soll, sondern nur was da tatsächlich steht.
Guckst Du hier: http://coord.info/GC1G21N
 

º

Geoguru
cterres schrieb:
Aber das ist Auslegungssache.
Als Ex-Reviewer lass ich Dich jetzt einfach mal in dem Glauben. Wenn Dein Cache allerdings nicht durchgewunken wird / später archiviert wird, dann beschwer Dich bitte nicht.
 
A

Anonymous

Guest
cterres schrieb:
Aber das ist Auslegungssache.
Blöd nur, das Du es halt anders auslegst als ein Reviewer, der eben aus exakt diesen Gründen seine eigenen Worte...
eigengott schrieb:
Reviewer überprüfen Caches die sie selber suchen auf Guidelinekonformität

Falsch! Reviewer sind keine Geopolizei (auch wenn sich ein deutscher Reviewer scherzhaft so nennt)
...ad absurdum führt und eben doch die Caches die er sucht auch gleich auf Guidelinekonformität prüft und sie dann ggf. zwangsarchiviert (Bsp. 1, Bsp. 2). Zudem wurde, unter anderem wegen der oben verlinkten Archivierungen, dieses Thema hier im Forum inzwischen ausreichend beleuchtet. Allgemeiner Konsens aus diesen Diskussionen: Die haben doch einen an der Waffel, wehren können wir uns dagegen aber trotzdem nicht.
 
A

Anonymous

Guest
Nochmal:
In den Guidelines steht drin, das ich kein Werkzeug zum verstecken oder bergen des Cache benutzen darf bzw, es nicht so gestalten das es erforderlich wäre.
Das worin ich den Cache verstecke, ist damit nicht definiert.

Sonst dürfte man keinen Cache in irgendeinem von Menschen geschaffenen Gebilde verbergen.

"Verstecken" ist doch wohl: Kiste nehmen und irgendwo rein schieben oder hinstellen und abdecken.
Und das ohne Werkzeug zu benötigen.
 

rs-sepl

Geowizard
Lustig wie hier über eine Versteckart philosophiert wird, die tausendfach in Dtl zu finden ist. :lachtot: :irre:

@ Threaderöffner: Mach es einfach und lass Dich von den ganzen Paragraphenreiter hier nicht ärgern. ;) In Abhängigkeit Deiner Zielgegend solltest Du aber evtl. Dein listing "reviewer-konform" gestalten.

Ich frage mich eher, welchen Sinn es macht, ein 100l Fass als cachebehälter zu nehmen. Aber mal was anderes ist es durchaus.
 

rs-sepl

Geowizard
Starglider schrieb:
Nein, die Guidelines verbieten explizit jeden Einsatz von spitzen Gegenständen. Lies es doch einfach nochmal selbst nach, das hat vielleicht einen größeren Lerneffekt.

Also auch Schere und Stift? :lachtot:
 

º

Geoguru
cterres schrieb:
Nochmal:
In den Guidelines steht drin, das ich kein Werkzeug zum verstecken oder bergen des Cache benutzen darf bzw, es nicht so gestalten das es erforderlich wäre.
Das worin ich den Cache verstecke, ist damit nicht definiert.
Wenn das "worin" schon da war und (!) Du das glaubhaft versichern kannst, dann ist das kein Problem. Da dieses Schlupfloch (Hey das war da schon so im Wald) zu oft ausgenutzt wurde tendieren Reviewer dazu den Cache nicht zu publishen.
Und unter "pointy object" werden übrigens im Englischen auch Deine eigenen Finger verstanden >> mit der Hand buddeln geht deshalb auch nicht.

@Schrottie
Jaja wir haben das schon mitbekommen, dass Reviewer alle böse sind und Groundspeak das Spiel kaputt macht. Lass mal bitte die Repeattaste los.
 
A

Anonymous

Guest
Ja, die Größe ist schon enorm. Vor allem wäre dieses Fass dann auch verdammt tief. Um an den Boden zu reichen, müsste man ja dann schon halb rein kriechen.
Also gerade wenn es im Boden versenkt ist, sollte man zumindest noch mit einer Armlänge bis zum tiefsten Punkt gelangen können. Andernfalls brauch man ja eine Angel, wenn einem der Kuli oder das GPS hinein rutscht.
Oder ist genau das vielleicht der tiefere Sinn dahinter? :roll:
 

farino

Geomaster
Ich kenne da auch einen Cache, da war eine kleine Tonne eingegraben (und die Sachen übrigens noch zusätzlich in einer großen Mülltüte zum Schutz, falls doch mal was passiert...) da hat sie NIEMAND von den Findern aufgeregt, das eine Tonne da vergraben war, sondern die haben eigentlich alle gesagt: "Boah, tolle große Dose!". Ehrlich gesagt ist mir eine eingegrabene Tonne, deren Deckel mit ein paar Zweigen getarnt ist, auch wesentlich lieber als eine Filmdose in einem Baumstamm, der dann nach und nach zerfleddert wird oder einer Mauer, die nach und nach von den Suchern demontiert wird. DAS richtet nämlich mehr Schaden an, als eine einmal eingegrabene Tonne*.

Wobei ich allerdings auch bemerken möchte - was nützt letztlich eine Tonne von 60 - 100 Litern, die zwar als Box XXL ist - aber darin sind letztlich nur ein kleineres Logbuch und ein paar kleinere Tauschsachen? Dann reicht um Eindruck zu schinden auch ein kleinerer Behälter, bei dem man nicht ggf. kopfüber angeln muss, um überhaupt an die Sachen dran zu kommen.

Natürlich ist es reizvoll, so eine Tonne zu verstecken und die Möglichkeit zu bieten, große Sachen zu tauschen. Aber ich denke, GROSSE Sachen schleppt kaum jemand mit auf Cachetour.

Na ja und wenn du wirklich was GAAAANZ großes in der Erde haben möchtest... gab´s nicht mal alte Raketenbunker für ganz wenig Geld??? :D

*Vielleicht ist es mit dem Geocachen in verschiedenen Ländern ein bisschen so wie mit der EU. Wenn die EU beschließt, das vernünftige Nebelscheinwerfer verboten ist, dann mag das für Länder wie Spanien, Italien oder auch Deutschland durchaus Sinn machen. Aber je mehr man dann nach Norden kommt, desto mehr merkt man, wie unsinnig diese Verbot ist. Weil eben ganz andere Verhältnisse in dem Land sind.

Vielleicht gibt es in den USA weniger Borkenpuler und weniger Leute, die alte Gemäuer auf der Suche nach einer kleinen Dose zerlegen. In DEUTSCHLAND gibt es sie aber. Hier gibt es nun einmal mehr Burgen, Schlösser und alte Gemäuer auf engerem Raum. Wer allerdings lieber noch eine Filmdose im feuchten Astloch haben möchte, kann gerne auf den Guidelines wegen einmaligem Vergrabens rumreiten und sich dann später beschweren, das es so viele Filmdosencaches gibt und so mancher Cacher sich aufführt wie eine Rotte Wildschweine. Jedem das Seine.
 
A

Anonymous

Guest
cterres schrieb:
Nochmal:
In den Guidelines steht drin, das ich kein Werkzeug zum verstecken oder bergen des Cache benutzen darf bzw, es nicht so gestalten das es erforderlich wäre.
Wenn der Reviewer meint das er selbst zur Anlage dieses Versteckes ein Werkzeug bräuchte, dann braucht man eines. Reviewers Wort ist nämlich, ganz anders als die Guidelines, ein Gesetz. Im Falle des Berliner Anti-Mikro war es ja auch so, das der Owner uim grunde glaubhaft versichern konnte das er nicht gegraben hat. Trotzdem wog des Reviewers Wort mehr und dieser Cache liegt bedauerlicherweise heute noch im Archiv. Du solltest also ganz dringend davon abkommen was in den Guidelines steht. Die sind zwar immer noch "Leitlinien" und keine starren Regeln, aber das interessiert Groundspeaks Lakaien einen Dreck. Sie haben den Auftrag die Leitlinien so umzusetzen das sie Gesetzescharakter tragen und daran wird sich auch nichts ändern wenn man ihnen den Wortlaut ganz genau erklärt und somit aufzeigt das sie irren.

rs-sepl schrieb:
Lustig wie hier über eine Versteckart philosophiert wird, die tausendfach in Dtl zu finden ist.
Hier argumentiert der Reviewer dann, das er ja während des Reviewprozesses nicht wissen konnte das die Dose "vergraben" war. Und ja, auch wenn er sie hinterher angeblich ja nicht kontrolliert während er sie selbst findet, zeigen auch hier die Erfahrungen das er es doch tut. Es ist also im Grunde müßig damit zu argumentieren das fast jedes Bodenversteck weltweit so angelegt ist, es ist ebenso müßig damit zu argumentieren das der erste Cache überhaupt auch vergraben war (sogar richtig), bei Groundspeak interessiert das schlichtweg niemanden. Und damit auch nicht Groundspeaks Lakaien in Deutschland.
 

º

Geoguru
farino schrieb:
... da hat sie NIEMAND von den Findern aufgeregt, das eine Tonne da vergraben war, sondern die haben eigentlich alle gesagt: "Boah, tolle große Dose!"
Ahso. Wir sind mal wieder bei dem "Warum gibt es überhaupt Guidlines?" angelangt. Da hier alle einen Computer und ein GPS bedienen können, geh ich davon aus dass auch jedem eine Antwort auf die Frage "Warum sollten Caches nicht vergraben sein?" einfällt, oder nicht?

:D
 
A

Anonymous

Guest
º schrieb:
cterres schrieb:
Das worin ich den Cache verstecke, ist damit nicht definiert.
Wenn das "worin" schon da war und (!) Du das glaubhaft versichern kannst, dann ist das kein Problem.
Und unter "pointy object" werden übrigens im Englischen auch Deine eigenen Finger verstanden >> mit der Hand buddeln geht deshalb auch nicht.

Mooooment mal. Ein "object" kann ja vieles sein, aber meine Finger sind nicht irgendein Objekt sondern Teil von mir selbst. Auch im Englischen. Und selbst wenn ein Versteck künstlichen Ursprunges schon da war, ist mir das zu willkürlich definiert.
Also darf ich dann irgendwas das seit mehreren Jahren an Ort und Stelle ist, nutzen. Etwas das erst seit wenigen Tagen existiert, nicht?
Das steht so aber nirgends.

Ich bin gelernter Kaufmann (sogar mit Dippel) und da hat man es recht häufig mit Gesetzestexten zu tun. Aber das ist ja im Grunde in vielen Bereichen so, die Juristisch von Belang sein könnten.
Um seine Aufgabe gut zu machen, eignet man sich dann schnell eine sehr konsequente Denkstruktur an.
Denn jede erdenkliche Ausnahme einer Vorschrift kann einen wirtschaftlichen Vorteil bedeuten.

Ein Beispiel dafür:
Am Rand einer Grünfläche steht ein Schild mit der Aufschrift: "Betreten verboten".
Nehme ich das nun also ganz nüchtern beim Wortlaut, darf ich also zumindest mit meinem Wagen darüber fahren, nur eben nicht aussteigen. (So denken halt Juristen.)

Natürlich macht das Niemand und irgendwo wird auch in Ergänzung zu dem kleinen Schild stehen, das man mit einem Kraftfahrzeug nicht durch den Stadtpark fahren darf, aber an Ort und Stelle steht das so eben nicht.

Bei Groundspeak gibt es analog dazu also die Guidelines. Aber darüber hinaus gibt es sonst keine Regelungen.
Es sind also unendlich viele Umgehungen der Regeln möglich, ohne die Guidelines zu verletzen, denn die paar Sätze sind einfach zu wenig und die Phantasie des Menschen klar im Vorteil.
 

steingesicht

Geoguru
Ich glaube Ihr kommt grade vom Thema ab (jaja Kathinka's Law - ich weiss) aber der Fadeneröffner wollte doch nur eine Anregung für einen grossen Behälter und keine Diskussion darüber ob es auf irgendeiner beliebigen Listingplattform gerne gesehen wird wenn der Behälter eingegraben ist oder nicht. Darüber, wo er den Cache listen will, hat er nix gesagt, das kann genausogut geocaching.ru sein :roll:
 
A

Anonymous

Guest
º schrieb:
Ahso. Wir sind mal wieder bei dem "Warum gibt es überhaupt Guidlines?" angelangt.
Nein, da muss man nicht anlangen, diese Frage steht seit langem im Raum und niemand war bisher in der Lage sie einleuchtend und vor allem nachvollziehbar zu beantworten. Sie sind nämlich schlichtweg unnötig. Zumindest in Deutschland. Hier gibt es nämlich die Unschuldsvermutung und somit kann und muss generell davon ausgegangen werden das alle Geocaches legitim gelegt wurden. Einzig nicht gesetzlich reglementiert ist die Abstandsregel, aber die Erfahrung zeigt ja das auch hier immer wieder Ausnahmen gemacht werden.

º schrieb:
Da hier alle einen Computer und ein GPS bedienen können, geh ich davon aus dass auch jedem eine Antwort auf die Frage "Warum sollten Caches nicht vergraben sein?" einfällt, oder nicht?
Mir fällt da ganz spontan keine ein. Graben ist zunächst nicht verboten und selbst wenn ab einer gewissen Tiefe eine Schachtgenehmigung nötig ist, so greift auch hier wieder die Unschuldsvermutung und man muss davon ausgehen das der Owner diese auch eingeholt hat. Klar, in Naturschutzgebieten und ähnlichem ist es wieder verboten, aber auch das ist eben gesetzliche Regelung und somit bedarf es hier keiner weiteren Reglementierung durch ein Listingportal, das im Grunde nachher sowieso (zu Recht!) jede Schuld von sich weist. In Amerika mag man da möglicherweise durch ein anderes Haftungsrecht einen gewissen Bedarf an diesen Guidelines sehen, in Deutschland jedoch sind sie zur Abwechslung mal unnötig, denn hier war der Gesetzgeber schneller und hat das vorab schonmal erledigt. Und zwar wesentlich besser. Dumm nur, das sich das noch nicht bis Seattle herumgesprochen hat...
 
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