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Abfrage des bayrischen Staatsministeriums

Hallo Zusammen,

nach meinen Informationen läuft grad eine Abfrage des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) bei zahlreichen Verbänden (Jagd, Forst, Naturschutz) und Organisationen zum Themenbereich "Freizeit und Natur", in dem das Thema Geocaching eine Rolle spielt. Die Angeschriebenen werden um Stellungnahme zu einem Entwurfstext zu Geocaching für eine Informationsseite des StMUG bis zum 20.5. aufgefordert.

U.a. wird im Entwurfstext zu Geocaching explizit darauf hingewiesen, dass nach "Art. 38 Abs. 1 BayNatSchG das Zurücklassen eines Caches in der freien Natur nicht erlaubt, daher jedenfalls die Zustimmung eines Grundeigentümers erforderlich sei".

M.E. ist es jetzt Zeit, mögliche Kontakte spielen zu lassen, falls vorhanden.

Herzliche Grüße
Jörg
 

adorfer

Geoguru
DWJ_Bund schrieb:
U.a. wird im Entwurfstext zu Geocaching explizit darauf hingewiesen, dass nach "Art. 38 Abs. 1 BayNatSchG das Zurücklassen eines Caches in der freien Natur nicht erlaubt, daher jedenfalls die Zustimmung eines Grundeigentümers erforderlich sei".

M.E. ist es jetzt Zeit, mögliche Kontakte spielen zu lassen, falls vorhanden.
Ja, das steht so im Gesetz, seit vielen Jahren, wurde ja auch schon öfters hier festgestellt, aber immer gern schnell wieder unter den Teppich gekehrt.

Was für Kontakte soll man da "spielen lassen"? Die zu einem Lieferanten für Augenbinden, um eine Sammelbestellung zu organisieren, um weiterhin die Augen zu verschliessen und kräftig Reklame für's Geocaching zu machen, in der Hoffnung, dass Geocaching schnell so groß wird, dass die Volksvertreter es dann Legalisieren mit der Begrünung, den Großteil der Bevölkerung nicht kriminalisieren zu wollen?

Obwohl, sichert nicht jeder Cacheowner beim Einreichen eines Listings explizit zu gegenüber Groundspeak, dass er die Erlaubnis des Landeigentümers (oder sonstwie Zuständigen) vorzuliegen hat, um dort einen Cache zu verstecken? Also gibt es doch gar kein Problem, oder?
 

UF aus LD

Geowizard
Was willst du durch das "spielen lassen von Kontakten" erreichen? Welches Ziel? Wie soll ich dagegen argumentieren?

Auf Basis des BayNatSchG (ggf. i.V. mit dem BayWaldG - wegen des Betretungsrechts und seiner Grenzen) ist es halt verboten. Darauf weise ich hier schon seit Jahren hin.
Jetzt soll das den Betroffenen in einer Infobroschüre bekannt gemacht werden.

Was soll ich meinen ggf. bestehenden Kontakten sagen?
Cacher werden hierzu nicht gefragt, da es keinen zentralen Ansprechpartner gibt. Dies will die "Gemeinschaft" so haben und wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen.

"Wer nicht handelt wird behandelt" heißt es und wir werden derzeit behandelt und wollen das so.
 

wolkenreich

Geomaster
"Wer nicht handelt wird behandelt" heißt es und wir werden derzeit behandelt und wollen das so.

Mitunter sind diese Gesetze, die das zurück lassen von Gegenständen verbieten, zu Zeiten gemacht, wo noch niemand an elektronische Schnitzeljagd dachte?
Es ging damals wohl darum, Müllablagerungen unter Strafe zu stellen, irgendwelche Verschmutzer, achtlose Camper und was weiß ich; da sind wir uns ja einig, dass das verboten gehört.

Vielleicht sollte denen aber mal jemand sagen, dass Geocacher keinen Müll loswerden wollen, sie ihn gemeinhein sogar mitnehmen, wir den Wald als unseren Spielplatz erhalten wollen .. und dass man mit uns reden kann.

und das wir vor allem angehört und nicht wie Stückvieh behandelt werden wollen.

Wenn ich den Threadstarter richtig verstehe, dann ermuntert er uns dazu, zu handeln. Verstehe deshalb die ersten zwei Kommentare nicht.
 

UF aus LD

Geowizard
Art. 33a
Sauberhaltung der freien Natur
(1)
Bei der Ausübung des Rechts nach Art. 21 dürfen bewegliche Sachen in der freien
Natur außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen nicht zurückgelassen werden.
Werden Sachen entgegen Satz 1 zurückgelassen, kann die zuständige
Naturschutzbehörde Anordnungen gegen den Verursacher treffen.
Sie kann zurückgelassene Sachen in Verwahrung nehmen und verwerten.
Für die Verwahrung, Verwertung und Herausgabe der verwahrten Sachen sowie für die Herausgabe des Erlöses finden Art. 26 bis 28 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 des
Polizeiaufgabengesetzes sinngemäß Anwendung. Die abfallrechtlichen Vorschriften
bleiben unberührt.
BayNatSchG (2005)

Art. 13
Betreten des Waldes

(1) 1 Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet. 2 Die Ausübung dieses Rechts wird nach Maßgabe der Vorschriften des V. Abschnittes des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) gewährleistet. 3 Weitergehende Rechte auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
BayWaldG

Da ist nicht von "Müll" o.ä. die Rede
 

wolkenreich

Geomaster
okay. wenn alles sooooo klar ist, dann unterstützen wir sie besser mit einer Liste von Caches, die gegen diese Regeln verstoßen. (bzw.. sammeln sie selbst ein)

:mrkaktus:
 

imprinzip

Geowizard
wolkenreich schrieb:
okay. wenn alles sooooo klar ist, dann unterstützen wir sie besser mit einer Liste von Caches, die gegen diese Regeln verstoßen.

:mrkaktus:

Der Freistaat Cache-frei?
Cool.
Ich bin dabei.
Dann braucht man auch die dort ansässigen Schiedsrichter nicht mehr.

:D
 

Zappo

Geoguru
hmmmm,

meiner Begriffswelt folgend würde ich Caches ganz flockig mit Wegmarkierungen, Gipfelbüchern oder Hinweisschildern gleichsetzen. Die Hinweistafeln für die Nordicwalkingstrecke o.ä. werden ja auch auf irgendeiner Rechtsgrundlage ihre Berechtigung haben.
Und die die Wortwahl des Gesetzestextes ("Sauberhalten") läßt auf die Absicht schließen, Sachen zu verbieten, zu welchen ich das Hinterlassen einer Tupperdose nicht dazuzähle.

Aber ich bin da das Gegenteil eines Experten - nach meiner Einschätzung wird aber weniger nach dem Sinn der Verordnung gefragt werden, sondern eher nach dem Buchstaben.

Das kenne wir hier ja auch vom Forum - und vom Cachen :D

Gruß Zappo
 

wolkenreich

Geomaster
imprinzip schrieb:
Bei der Ausübung des Rechts nach Art. 21 dürfen bewegliche Sachen in der freien
Natur außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen nicht zurückgelassen werden.

Siehste .. Caches sind eben nicht beweglich. Sie haben finale Koordinaten. Und dafür vorgesehene Orte gibts auch: am Wegrand, so sagt es GroundSpeak.

Man, war das einfach :)
 
Entschuldige -jha-, dass ich Dich nach so einigen fruchtlosen Diskussionen nicht mehr so wirklich ernst nehme.

Und Uwe, wenn Du vielleicht ein wenig Phantasie walten läßt, so wie z.B. Zappo, dann könnte man ja mal überlegen, ob Caches evtl. ja gar tolerierbare Gegenstände wären...

Insofern bin ich sehr nah bei Zappo, der genau den richtigen Blickwinkel gewählt hat. Und wenn man das z.B. dem ein oder anderen Entscheider stecken würde... Könnte ja hilfreich sein, oder nicht? "Zaunpfahl wink!!"

Ach ja, die per PN eingetroffenen Anfragen werden gern zeitnah beantwortet. Für Unterlagen dann bitte gleich Mailadresse angeben.
 

imprinzip

Geowizard
wolkenreich schrieb:
imprinzip schrieb:
Bei der Ausübung des Rechts nach Art. 21 dürfen bewegliche Sachen in der freien
Natur außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen nicht zurückgelassen werden.

Siehste .. Caches sind eben nicht beweglich. Sie haben finale Koordinaten. Und dafür vorgesehene Orte gibts auch: am Wegrand, so sagt es GroundSpeak.

Man, war das einfach :)

Aber die Dosen in den Caches...


....das war jetzt noch einfacher.
:D
 

Starglider

Geoguru
UF aus LD schrieb:
Da ist nicht von "Müll" o.ä. die Rede
Gesetzestexte sind fast immer so kurz gehalten dass die vollständige Bedeutung daraus nicht erkennbar ist. Deshalb erklärt "der Gesetzgeber" die Absicht und die Art wie das zu interpretieren und umzusetzen ist in Erläuterungen, Anhängen und Zusätzen.

Ob mit den "Gegeständen" explizit Müll gemeint ist erfährt man erst wenn man sich diesen ganzen Kram durchliest.
 

adorfer

Geoguru
Starglider schrieb:
Ob mit den "Gegeständen" explizit Müll gemeint ist erfährt man erst wenn man sich diesen ganzen Kram durchliest.
Wenn da steht, dass "die abfallrechtlichen Aspekte davon unberührt bleiben", dann geht's wohl nicht um "echten Abfall", sondern um Zeitgenossen, die irgendwas im Wald (zwischen) lagern, um das als kostenlosen Abstellplatz zu nutzen.
 
A

Anonymous

Guest
DWJ_Bund schrieb:
Insofern bin ich sehr nah bei Zappo, der genau den richtigen Blickwinkel gewählt hat. Und wenn man das z.B. dem ein oder anderen Entscheider stecken würde... Könnte ja hilfreich sein, oder nicht? "Zaunpfahl wink!!"
Jepp, gerade die Argumentation in Richtung "Gipfelbuch" erscheint mir hier recht passend, da sich ein Logbuch im Cache und ein Gipfelbuch in ihrer Natur als "Signierstätte am Ziel" recht ähnlich sind. Und da das Gipfelbuch als etablierte "Einrichtung" zumindest in die allgemeine Duldung fällt, wäre es gut dies auch auf Geocaches zu übertragen. Ein Sportziel ist eben kein gewöhnlicher beweglicher Gegenstand...
 

adorfer

Geoguru
Schrottie schrieb:
Ein Sportziel ist eben kein gewöhnlicher beweglicher Gegenstand...
Da wird sich bestimmt ein Kompromiss finden lassen.
Also z.B. "Auslegen eines Caches ist o.k., wenn a) ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde vorgelegt wird b) ein Umweltverträglichkeitsgutachen vorgelegt wird und c) jemand formal die Haftung übernimmt und jährlich die Versicherung nachweist.

(Oder wie war noch gleich das Verfahren für die Kletterfelsen, die vom DAV betreut werden.)
 
-jha- schrieb:
Schrottie schrieb:
Ein Sportziel ist eben kein gewöhnlicher beweglicher Gegenstand...
Da wird sich bestimmt ein Kompromiss finden lassen.
Also z.B. "Auslegen eines Caches ist o.k., wenn a) ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde vorgelegt wird b) ein Umweltverträglichkeitsgutachen vorgelegt wird und c) jemand formal die Haftung übernimmt und jährlich die Versicherung nachweist.

(Oder wie war noch gleich das Verfahren für die Kletterfelsen, die vom DAV betreut werden.)
Du hast noch die beglaubigte Kopie der Platzierungsgenehmigung des Grundeigentümers vergessen.

Und Äpfel mit Birnen (DAV und Kletterfelsen zu Platzieren eines Geocaches) vergleichen hat noch nie wirklich weitergeholfen.

...ich sagte ja, dass ich Beiträge von -jha- mit "Argumenten" dieser Art nicht wirklich ernst nehmen kann.

Oder hast Du -jha- für alle Deine eigenen Caches die bisher geltenden Naturschutzvorschriften peinlich genau eingehalten?

"Kopfschüttel"


Den Vergleich mit einem Gipfelbuch finde ich persönlich ganz angemessen.
 
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