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Ein ganz langweiliger Olypark Cache - Zoff in München

OP
morsix

morsix

Geowizard
KoenigDickBauch schrieb:
morsix schrieb:
Es besteht ja durchaus die Chance das das Schild nicht offiziell ist, dann dürfen aber keine schlafenden Hinde geweckt werden. Wenn dem so ist, spricht nichst dagegen das Schild einfach zu entfernen.

Dies ist eine interessante Rechtsauffassung, die du hier vertrittst. Wenn ein Auto falsch geparkt ist, dann darf ich es mitnehmen.

Falsch - das ist ein Unterschied. Ganz ehrlich, wenn jemand ein Schild an Deine Haustuer anbringt mit der Aufschrift "Betreten strengstens untersagt", dann ziehst Du ins Hotel oder wie?

Aussedem darfst Du ein Auto abschleppen lassen welches einfach auf Deinem Grund geparkt ist oder zumindest eine vorn Dir rechtmässig genutze Ausfahrt behindert - auch wenn Du dabei als Auftraggeber die Kosten für den Abschleppwagen erstmal auslegen darfst. Und wenn wir dabei sind mit aufrechnen Schilddiebstahl etc - Herr Farin_U hat schliesslich unrechtmässig meine Dose gestohlen :) Aber jetzt wirds kindisch ... sorry.

Grüße
Rudi
 
morsix schrieb:
KoenigDickBauch schrieb:
Dies ist eine interessante Rechtsauffassung, die du hier vertrittst. Wenn ein Auto falsch geparkt ist, dann darf ich es mitnehmen.

Falsch - das ist ein Unterschied. Ganz ehrlich, wenn jemand ein Schild an Deine Haustuer anbringt mit der Aufschrift "Betreten strengstens untersagt", dann ziehst Du ins Hotel oder wie?
Wenn du von meiner Haustür sprichst in deinem Beispiel, so muss ich fragen bist du Besitzer dieser "Wasserleitungen", ich denke nicht. Daher passt mein Vergleich schon.

morsix schrieb:
Aussedem darfst Du ein Auto abschleppen lassen welches einfach auf Deinem Grund geparkt ist oder zumindest eine vorn Dir rechtmässig genutze Ausfahrt behindert - auch wenn Du dabei als Auftraggeber die Kosten für den Abschleppwagen erstmal auslegen darfst.
Und kannst dann auf den Kosten des Abschleppen sitzen bleiben, weil es nicht so einfach ist fremdes Eigentum zu bewegen.

morsix schrieb:
Und wenn wir dabei sind mit aufrechnen Schilddiebstahl etc - Herr Farin_U hat schliesslich unrechtmässig meine Dose gestohlen :) Aber jetzt wirds kindisch ... sorry.
Also ich rechne nichts auf. Denn das Rechtssystem "Auge um Auge..." haben wir zum Glück schon lange Verlassen. Da jemand deine Dose dir vorenthält, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Aber es rechtfertigt dich nicht selber Schilder abzuschrauben.

Wenn du von kindisch sprichst, dann meinst du dich wohl selbst: Wie sagte mein Tochter damals im Sandkasten: Der hat aber meine Dose gestohlen....
 
OP
morsix

morsix

Geowizard
KoenigDickBauch schrieb:
morsix schrieb:
KoenigDickBauch schrieb:
Dies ist eine interessante Rechtsauffassung, die du hier vertrittst. Wenn ein Auto falsch geparkt ist, dann darf ich es mitnehmen.

Falsch - das ist ein Unterschied. Ganz ehrlich, wenn jemand ein Schild an Deine Haustuer anbringt mit der Aufschrift "Betreten strengstens untersagt", dann ziehst Du ins Hotel oder wie?
Wenn du von meiner Haustür sprichst in deinem Beispiel, so muss ich fragen bist du Besitzer dieser "Wasserleitungen", ich denke nicht. Daher passt mein Vergleich schon.

ok, Du hast Recht, der Vergleich hinkt.

Frag ich anders herum. Du hast eine Dose in einem Wald. Der Zutritt und die Nutzung (in gewissen Grenzen) steht Dir als Bürger zu - genauso wie dem Jäger.

Jetzt geht der Jäger her und stellt Schilder auf "Wald betreten verboten" und Du weiss genau, dieser Wald ist weder sein noch Dein Eigentum - sondern ihr beide habt das Recht den Wald für gewisse Aktivitäten frei zu jeder Tages und jahreszeit zu nutzen.

Normalerweise würde ich nun sagen, egal, das Schild wird ignoriert.
Nur wenn auf einmal ein Reviewer Dir schreibt die Dose muß archiviert werden weil das Gebiet ja verbotene Zone ist was dann?

Grüße
Rudi
 
morsix schrieb:
ok, Du hast Recht, der Vergleich hinkt.

Frag ich anders herum. Du hast eine Dose in einem Wald. Der Zutritt und die Nutzung (in gewissen Grenzen) steht Dir als Bürger zu - genauso wie dem Jäger.

Jetzt geht der Jäger her und stellt Schilder auf "Wald betreten verboten" und Du weiss genau, dieser Wald ist weder sein noch Dein Eigentum - sondern ihr beide habt das Recht den Wald für gewisse Aktivitäten frei zu jeder Tages und jahreszeit zu nutzen.

Normalerweise würde ich nun sagen, egal, das Schild wird ignoriert.
Nur wenn auf einmal ein Reviewer Dir schreibt die Dose muß archiviert werden weil das Gebiet ja verbotene Zone ist was dann?
Vor erst mal. Der Jäger hat das recht eine Schild "Wald betreten verboten" zeitlich begrenzt im Zuge seiner Jagdausübung aufzustellen. War da nicht was das man in Bayern keine Dosen in den Wald legen darf? Ist schon schwer ein passendes Beispiel ohne Kanten zu finden.

Führen wir die Frage darauf zurück. Wer hat recht?

Der Review wird immer im guten Glauben entscheiden. So wie er dir glaubte, als er dein Cache freigeschaltet hat. So muss er nun dem vermeintlichen Besitzer des Landes glauben, das das Betreten verboten ist. Nun liegt es an dir nachzuweisen, das diese Aussage "Betreten verboten" nicht stimmt.

Dabei hilft es nicht die Fäkalsprache zu verwenden um den Reviewer wieder umzustimmen. Das Geplänkel in den Logs oder hier im Forum ist auch kontraproduktiv. Mit so einem Hin und Her will sich kein Reviewer abgeben.

Auch wenn du recht haben solltest, wird das sicher mit diesem Cache nix mehr (so meine Einschätzung).
 
OP
morsix

morsix

Geowizard
KoenigDickBauch schrieb:
Führen wir die Frage darauf zurück. Wer hat recht?
... Auch wenn du recht haben solltest, wird das sicher mit diesem Cache nix mehr (so meine Einschätzung).

Da hast Du nicht unrecht, vor allem mit letztem Satz. Ob dieser Cache in genau dieser Form weiter exitieren kann ist fraglich - allerdings ist meine Meinung, da gehört ein cache hin.

Trotzdem möchte ich gerne von Dir wissen wie Du verfahren würdest wenn:

- Du legst einen Cache auf öffentlichem Grund an eine Stelle wo weder Zäune, Schilder, Absperrungen etc darauf hinweisen das der Eigentümer dort keine unbefugten Personen sehen will.
- Ein Cacher erzeugt sich eine Sockenpuppe weil er zu feig ist mit seinem ansonsten genutzen Cachernamen kritik zu üben
- Dieser Cacher stellt nun eigenmächtig Verbotsschilder am Zugang zu Deinem Cache auf

Wie reagierst Du, insb. wenn bsp. Reviewer nun ggf. einen Beweis für den harmlosen Ort verlangen, Du weisst selber, es ist nicht mal einfach für einen öffentlichen Park eine schriftliche Genehmigung zu bekommen da einen Cache auszulegen.

Grüße
Rudi
 

adorfer

Geoguru
morsix schrieb:
Trotzdem möchte ich gerne von Dir wissen wie Du verfahren würdest wenn:
Schau Dir die Diskussion (im Listing) des oben verlinkten "Underground Supply" an.
Da hat der Owner fast exakt die gleichen Probleme, nur eben "ohne Schild" und ohne jemanden, der vorgibt "offiziell" zu sein;dafür aber mit einem Reviewer, der dem Owner auf den Fersen ist, obwohl da nix ist.

Will sagen: Ich glaube, Du hast -vergleichsweise- noch Glück ;-)
 

hcy

Geoguru
Muss nicht auf so einem "Betreten verboten" Schild immer auch drauf stehen wer's verantwortet? Kann man nicht daran schon erkennen ob das Teil vom Baumarkt ist oder offiziell? Und wenn jemand unautorisiert das Baumarktschild mit sowas wie "Stadtverwaltung München" ergänzt, ist das dann sowas wie Urkundenfälschung und Du könntest den anzeigen?
 
OP
morsix

morsix

Geowizard
hcy schrieb:
Muss nicht auf so einem "Betreten verboten" Schild immer auch drauf stehen wer's verantwortet? Kann man nicht daran schon erkennen ob das Teil vom Baumarkt ist oder offiziell?

So ists bei diesem Schild:

... schaut auf ersten Blick offiziell aus
... auf zweiten muß folgendes bemerkt werden:
- Kein Verantwortlicher drauf zu sehen
- Schild völlig andersartig als vergleichsweise "echte" Verbotsschilder auf dem Gelände
- Aufhängung dilletantisch, nur auf ersten Blick professionell. Ein Schild muß dauerhaft Wind und Wetter standhalten, dieses wird eine kurze Lebensdauer haben.

Man kann zwar nicht 100% ausschliessen das dieses Schild von offizieller Seite angebracht wurde, die wahscheinlichkeit das es einfach ein Trollschild ist ist auf jeden Fall größer. Daher muss ich nun "nachbohren mit Gefühl" ob das Schild von offizieller Seite angebracht wurde oder nicht.

Grüße
Rudi
 

Stalker70

Geonewbie
morsix schrieb:
Man kann zwar nicht 100% ausschliessen das dieses Schild von offizieller Seite angebracht wurde, die wahscheinlichkeit das es einfach ein Trollschild ist ist auf jeden Fall größer. Daher muss ich nun "nachbohren mit Gefühl" ob das Schild von offizieller Seite angebracht wurde oder nicht.

Lass doch snowboarddude das für dich tun wenn die OMG mal wieder Gelder bewilligt bekommen möchte. :D
 
farin_u schrieb:
Jetzt mal eine kurze Erklärung.
Caches die ich finde logge ich fast nie weil mir das zu doof ist.
Und in die Logbücher schreibe ich meinen richtigen Namen, nicht meinen Username.
Ich schreibe da auch immer meinen richtigen Namen rein.

Saugeiler Cache übrigens. Wenn man den zukünftig nochmal macht (unter erschwerten Bedingungen), darf man dann nochmal loggen?

B.G. aus P. bei M. (links steht sogar noch die PLZ dabei!)
 

Cloggy72

Geocacher
morsix schrieb:
hcy schrieb:
Muss nicht auf so einem "Betreten verboten" Schild immer auch drauf stehen wer's verantwortet? Kann man nicht daran schon erkennen ob das Teil vom Baumarkt ist oder offiziell?

So ists bei diesem Schild:

... schaut auf ersten Blick offiziell aus
... auf zweiten muß folgendes bemerkt werden:
- Kein Verantwortlicher drauf zu sehen
- Schild völlig andersartig als vergleichsweise "echte" Verbotsschilder auf dem Gelände
- Aufhängung dilletantisch, nur auf ersten Blick professionell. Ein Schild muß dauerhaft Wind und Wetter standhalten, dieses wird eine kurze Lebensdauer haben.

Man kann zwar nicht 100% ausschliessen das dieses Schild von offizieller Seite angebracht wurde, die wahscheinlichkeit das es einfach ein Trollschild ist ist auf jeden Fall größer. Daher muss ich nun "nachbohren mit Gefühl" ob das Schild von offizieller Seite angebracht wurde oder nicht.
Moin.
also ob alle diese Punkte erfüllt sein müssen oder nicht ist völlig egal. Fakt ist das jemand etwas angebracht hat, was den Zugang untersagt. Ich hab selbst schon jede Menge "Betreten verboten"-Schilder gesehen, offizielle von der Bahn mit Rödeldraht oder Gaffa-Klebeband angebracht. Provisorisch hält manchmal auch mehr aus als man denkt. Selbst ein selbstgebasteltes geschriebenes Schild (Edding) der Bahn hab ich schon in einem Fall gesehen wo eine Baustelle eingerichtet wurde.

Als nächstes ist dir Bewusst das dein Bauwerk von irgendwem verwaltet wird. Was sagen die Guidelines dazu? Mit dem Einreichen des Listing versicherst DU, das DU befugt bist an dem Ort einen Cache zu verstecken.
Hier hat jemand Ansprüche angemeldet, weil du wahrscheinlich nicht den Eigentümer der Unterwelt informiert hast.

Allerdings ist mir der User farin_u auch ein wenig suspekt, leere Drohungen, nix offizielles. Wenn ich ganz sicher gehen will würde ich spätestens jetzt offiziell beim entsprechende Amt Anfragen ob ich den Cache dort legen darf. Und wenn ja ist alles OK.
Aber das Schild entfernen weil du denkst es sei garnicht echt und richtig angebracht ist auch nicht legal. Der Schuss kann dann nach hinten losgehen, wäre m.E. Sachbeschädigung und Diebstahl. Das wäre dann so ein Fall wo die Cacher Negativschlagzeilen verursachen.

Und PMO kannste auch knicken, wenns wirklich von offizieller Seite kommt gibt es für Eigentümer Möglichkeiten auch die benötigten Koordinaten bzw. Daten zu ermitteln um der Sicherungspflicht bei Verdacht auf illegalen Cache genüge zu tun oder eine Anzeige zu erstellen.

MfG
 
OP
morsix

morsix

Geowizard
Cloggy72 schrieb:
also ob alle diese Punkte erfüllt sein müssen oder nicht ist völlig egal. Fakt ist das jemand etwas angebracht hat, was den Zugang untersagt.

Achsoo, also wenn mir ein Cache von jemanden nicht passt dann geh ich in den Baumarkt, kauf mir so ein Schild, Nagel das sonst wohin und schon darf sich der Owner des Caches bei seiner Gemeinde oder der Verwaltung seiner Stadt erkundigen ob er im Park xyz eine Dose ablegen darf - weils ja auf einmal verboten ist den Park zu betreten.

Das ist doch völliger Blödsinn!

Generell könnten wir Geocaching vergessen, wenn wir in oder an jedem öffentlich zugänglichen Gebäude, jeden Park, jeden Wald erst mal den Besitzer um Erlaubnis bitten müssten das wir da eine Dose ablegen möchten - weil, die Erlaubnis dürfte man in den seltesten Fällen bekommen (wegen Haftung z.B.).

Ausserdem muß man wohl kein Verbotsschild beachten, wenn es offensichtlich und 100% sicher von einem Witzbold der keinerlei Eigentumsrechte oder Verwaltungsrechte oder sonstwie offiziell zum Wächter des Zutritts bestellt ist angebracht wurde. Toll, stell Dir vor, ich pflaster die Eingänge des Münchner HBF mit den Schildern voll und alle Zugfahrgäste warten brav vor den Türen oder gehen wieder heim?

Was anderes ist es, wenn der Eigentümer tatsächlich den Zutritt nicht mehr gewähren will. Sofern mir dann gesetzlich eben nicht mehr der Zutritt zusteht, muß ich eben den Cache archivieren. Die Dose darf ich streng genommen ebenfalls nicht mehr bergen.

Grüße
Rudi
 
OP
morsix

morsix

Geowizard
morsix schrieb:
Cloggy72 schrieb:
also ob alle diese Punkte erfüllt sein müssen oder nicht ist völlig egal. Fakt ist das jemand etwas angebracht hat, was den Zugang untersagt.

Achsoo, also wenn mir ein Cache von jemanden nicht passt dann geh ich in den Baumarkt, kauf mir so ein Schild, Nagel das sonst wohin und schon darf sich der Owner des Caches bei seiner Gemeinde oder der Verwaltung seiner Stadt erkundigen ob er im Park xyz eine Dose ablegen darf - weils ja auf einmal verboten ist den Park zu betreten.

Das ist doch völliger Blödsinn!

Generell könnten wir Geocaching vergessen, wenn wir in oder an jedem öffentlich zugänglichen Gebäude, jeden Park, jeden Wald erst mal den Besitzer um Erlaubnis bitten müssten das wir da eine Dose ablegen möchten - weil, die Erlaubnis dürfte man in den seltesten Fällen bekommen (wegen Haftung z.B.).

Ausserdem muß man wohl kein Verbotsschild beachten, wenn es offensichtlich und 100% sicher von einem Witzbold der keinerlei Eigentumsrechte oder Verwaltungsrechte oder sonstwie offiziell zum Wächter des Zutritts bestellt ist angebracht wurde. Toll, stell Dir vor, ich pflaster die Eingänge des Münchner HBF mit den Schildern voll und alle Zugfahrgäste warten brav vor den Türen oder gehen wieder heim?

Was anderes ist es, wenn der Eigentümer tatsächlich den Zutritt nicht mehr gewähren will. Sofern mir dann gesetzlich eben nicht mehr der Zutritt zusteht, muß ich eben den Cache archivieren. Die Dose darf ich streng genommen ebenfalls nicht mehr bergen.

Zum Eigentümer der Unterwelt informieren: Informierst Du den Eigentümer, wenn Du ein Fussgängertunnel benutzen möchtest? Warum also sollte ich nachfragen, wenn ich einen öffentlich zugänglichen Tunnel, der weder abgesperrt ist noch der Zutritt in irgendeiner Weise untersagt wäre fragen? Die Location ist sicherlich nichts das jedermann anlockt zu erkunden, aber es ist auch nur eine Location wie viele andere in München wo Geocaches liegen und ebenfalls weder verbotsschilder noch sonst was das Betreten verhindert.

München ist streng. Glaub mir! Es gibt dutzende sher gute Locations wo man einen Cache hinbauen könnte. geht aber nicht, weils verboten ist - es gibt Schilder, es gibt Zäune etc. Glaubst Du, jemand würde also vergessen Bachtunnels mit Fussgängerwege nebenan derart zu sichern wenn er auf keinen Fall möchte das sich da jemand rumtreibt?

Ich sag Dir was, Bachtunnels sind der Stadt egal. Im Gegensatz zur regenabführenden Kanalisation - das wäre auch saugefährlich und nicht umsonst ists vergittern und mit Schildern zugepflastert - desswegen auch liegt da KEIN Cache. Hast Du schon mal intensiv gegoogelt? Es gibt nicht viele Seiten zu den unterirdischen Münchner Stadtbächen, teils von offizieller Seite. Da sind dann sogar die Eingänge verzeichnet .... man kann diese Infos finden.

Grüße
Rudi
 

steingesicht

Geoguru
morsix schrieb:
Cloggy72 schrieb:
also ob alle diese Punkte erfüllt sein müssen oder nicht ist völlig egal. Fakt ist das jemand etwas angebracht hat, was den Zugang untersagt.

Achsoo, also wenn mir ein Cache von jemanden nicht passt dann geh ich in den Baumarkt, kauf mir so ein Schild, Nagel das sonst wohin und schon darf sich der Owner des Caches bei seiner Gemeinde oder der Verwaltung seiner Stadt erkundigen ob er im Park xyz eine Dose ablegen darf - weils ja auf einmal verboten ist den Park zu betreten.
strenggenommen ja - so lange er nicht weiss, ob die Stadtverwaltung tatsächlich das Schild aufgehangen hat. Und wenn das Schild tatsächlich von einem Witzbold stammt, kann er ja die Stadverwaltung unterrichten und eine Beseitigung verlangen.
In Deinem Fall wäre es aber nicht sehr geschickt bei der OMG nachzufragen - schlafende Hunde und so.

Ich verstehe eh nicht, warum Du so einen Popanz drum machst - ich hätte den Cache zeitweise deaktiviert und wenn Ruhe eingekehrt ist als doofen Ratehaken oder so neu gelistet.
 

Cloggy72

Geocacher
morsix schrieb:
(.....)Was anderes ist es, wenn der Eigentümer tatsächlich den Zutritt nicht mehr gewähren will. Sofern mir dann gesetzlich eben nicht mehr der Zutritt zusteht, muß ich eben den Cache archivieren. Die Dose darf ich streng genommen ebenfalls nicht mehr bergen.

Zum Eigentümer der Unterwelt informieren: Informierst Du den Eigentümer, wenn Du ein Fussgängertunnel benutzen möchtest? Warum also sollte ich nachfragen, wenn ich einen öffentlich zugänglichen Tunnel, der weder abgesperrt ist noch der Zutritt in irgendeiner Weise untersagt wäre fragen? Die Location ist sicherlich nichts das jedermann anlockt zu erkunden, aber es ist auch nur eine Location wie viele andere in München wo Geocaches liegen und ebenfalls weder verbotsschilder noch sonst was das Betreten verhindert. (....)
Den Unterschied zwischen nem Fußgängertunnel und deiner Bach-Kanalöffnung hast du wohl nicht begriffen? Der Fußgängertunnel wurde ja gebaut damit Fußgänger ihn benutzen, deine Bachröhre wurde gebaut um Wasser zu transportieren.
Genau genommen benötigt dieser Zugang noch nicht mal ein Verbotschild, das Metallgitter ist ja auch eine Art Zaun, Absperrung, Gitter, befriedetes Besitztum, Bauwerk:
morsix schrieb:
be348351-d277-40fb-a651-5bd9a9f27430.jpg
Und was meinen die deutschen Reviewer in der Übersetzung der Guidelines dazu?
http://www.die-reviewer.info/guidelines.htm#offlimit
Unter anderem werden folgende Arten von unzulässigen Caches meistens schnell archiviert:

* Caches auf Grundstücken, die von einer Behörde verwaltet werden, die Geocaches verbietet.
1. Dein Grundstück wird von einer Behörde verwaltet. Erlaubt diese das Geocachen in dem Objekt?
Mit dem Einreichen eines Cache-Listings versicherst du uns, dass du befugt bist, den Cache an der gewählten Stelle zu verstecken
2. Warst du befugt in dem Kanal einen Cache zu legen, wenn ja alles OK, wenn nein hol die Genehmigung ein oder archiviere den Cache

MfG
 

Zappo

Geoguru
Cloggy72 schrieb:
....Und was meinen die deutschen Reviewer in der Übersetzung der Guidelines dazu?
http://www.die-reviewer.info/guidelines.htm#offlimit
Unter anderem werden folgende Arten von unzulässigen Caches meistens schnell archiviert:

* Caches auf Grundstücken, die von einer Behörde verwaltet werden, die Geocaches verbietet.
1. Dein Grundstück wird von einer Behörde verwaltet. Erlaubt diese das Geocachen in dem Objekt?
Na, bei aller Liebe und Verständnis und der Tatsache, daß ich Morsix Begründung auch nur teilweise folgen kann:
Da ist in Deiner Argumentation doch ein Haken: Gefordert ist die Tatsache, daß die Behörde das Cachen nicht verbietet - daß sie es explizit erlauben muß, steht nicht da. Das sind aber zwei verschiedene paar Schuhe.
Abgesehen davon, daß der Ami-Text eher auf die Situation in Amerika abzielt, wo die Parks usw. meist eine Ranger-verwaltung haben.

Nevertheless:
:D :D :D
Hiermit erlaube ich als Miteigentümer dieses unseren Landes ausdrücklich, Caches nach Morsix Regeln zu legen, - egal wo, solange sie nicht auf privatem Grund und Boden liegen. Dies schließt ausdrücklich unterirdische Anlagen und andere Örtlichkeiten des öffentlichen Interesses ein. Behörden und Verwaltungen als dienende Organe des Bürgers haben dies zu dulden und gegebenenfalls zu unterstützen. Verbote können lediglich ausnahmsweise bei Beschädigungen aller Art sowie Störung durch Flachcacherhorden ausgesprochen werden. Der Nachweis ist vom Amt zu erbringen.
:D :D :D

Zappo
 

Cloggy72

Geocacher
Zappo schrieb:
Na, bei aller Liebe und Verständnis und der Tatsache, daß ich Morsix Begründung auch nur teilweise folgen kann:
Da ist in Deiner Argumentation doch ein Haken: Gefordert ist die Tatsache, daß die Behörde das Cachen nicht verbietet - daß sie es explizit erlauben muß, steht nicht da. Das sind aber zwei verschiedene paar Schuhe.
Abgesehen davon, daß der Ami-Text eher auf die Situation in Amerika abzielt, wo die Parks usw. meist eine Ranger-verwaltung haben.
Das Dumme ist, das es sich um eine Übersetzung der Guidelines handelt, nur wenige Beispiele genannt sind und die deutschen Zuständigkeiten fehlen. Also die Ranger-Verwaltung wäre dann hier die Forstverwaltung (im Nationalpark Harz gibt es sogar sog. Ranger).
Im Falle von Morsix Unterwelt-Cache hinter dem Gitter im Olympiapark wäre dann also entweder die Stadt München, der Wasserverband, die Parkverwaltung oder ein Eigentümervertreter zuständig. Es geht dabei wie so oft um Haftungsfragen und Sicherheit, selbst wenn in dem Bach da unten das Wasser nur 10cm steht kann ja mal jemand ausrutschen, fallen und bewusstlos werden und in der Pfütze ertrinken. Oder der Wasserstand ist nach einem Regen irgendwo anders wirklich mal bis oben hin voll mit ner reißenden Strömung in Richtung unbekannter Katakomben.
evtl. noch viel mehr Gründe und Gefahren, die erstmal von Fachleuten beurteilt werden müssen bevor da ne Dose gelegt werden darf.

Ums mit nem anderen Beispiel zu sagen:
"Da fährt nie ein Zug" war mal die Aussage zu einem Cache zwischen Gleisanlagen. Ich hingegen seh da blank gefahrene Schienen und fast jeden Tag Zugverkehr und kenne einen Mitbetreiber der aktiven Bahnanlage. Klarer Fall für nen NA-Log also.

Was solls, ich sehe mindestens zwei Punkte, die mir das Cachen an dem Ort verbieten:
1. Gitter am "Zugang" der Location
2. "Betreten Verboten" - Schild
Ergebnis: hätte nicht gelegt werden dürfen, Archiv!

MfG
 

Cloggy72

Geocacher
Nachtrag:
Ich wurde gerade darauf hingewiesen, das Schild und Gitter zeitgleich angebracht wurden und dieses Hindernis beim legen des Caches nicht existierte.Damit ist die Aussage, das es von vorne herein ersichtlich war, das die Location nicht betreten werden darf falsch.
Ich bleibe jedoch trotzdem der Meinung, das es sich bei dem Wasserkanal nicht um übliche offizielle öffentliche Verkehrswege und öffentlich nutzbare Bauwerke handelt, auch wenn dies vorher nicht durch Schilder und Absperrungen gekennzeichnet war.
Immerhin wäre in den Zeiten vor Geocaching kaum jemand auf die Idee gekommen da freiwillig rein zu gehen und hätte da im wahrsten Sinne des Wortes "nix zu suchen" bzw. "nix verloren" gehabt.

[ironie]Ob das Gitter auch aus Baumarktstahl von einem anderen Cacher schnell unprofessionell zusammengerödelt wurde, weil ihn die Dose im Kanal stört?[/ironie] :lachtot:

Scheint mir so als wenn ein Eigentümervertreter gehandelt hat und Morsix sich den Gegebenheiten nicht fügen will. Aber vielleicht braucht Morsix das wirklich von offizieller Seite nochmal.

Achso, das mit dem Ratehaken (= Mystery) reicht ebenso wenig als "Schutz" wie PMO, denn auch die Behörden haben schlaue Köpfe ;)

MfG
 
OP
morsix

morsix

Geowizard
Mein nächster Cache wird ein Experiment ... Ich denke, er lässt sich nur noch von Leuten finden die schon sehr lange cachen, regelmässig auf Stammtische gehen und diverses Equipment haben. Und auch für die heisst es: Teamarbeit, denn alles zusammen wird nicht jeder haben ...
Das hoffe ich schützt einigermassen. Zudem werde ich es Premium Member only gestalten.
mal sehen, was passiert - denn - mir ists lieber es finden ihn wenige als einer zu viel.

Grüße
Rudi
 
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