morsix
Geowizard
KoenigDickBauch schrieb:morsix schrieb:Es besteht ja durchaus die Chance das das Schild nicht offiziell ist, dann dürfen aber keine schlafenden Hinde geweckt werden. Wenn dem so ist, spricht nichst dagegen das Schild einfach zu entfernen.
Dies ist eine interessante Rechtsauffassung, die du hier vertrittst. Wenn ein Auto falsch geparkt ist, dann darf ich es mitnehmen.
Falsch - das ist ein Unterschied. Ganz ehrlich, wenn jemand ein Schild an Deine Haustuer anbringt mit der Aufschrift "Betreten strengstens untersagt", dann ziehst Du ins Hotel oder wie?
Aussedem darfst Du ein Auto abschleppen lassen welches einfach auf Deinem Grund geparkt ist oder zumindest eine vorn Dir rechtmässig genutze Ausfahrt behindert - auch wenn Du dabei als Auftraggeber die Kosten für den Abschleppwagen erstmal auslegen darfst. Und wenn wir dabei sind mit aufrechnen Schilddiebstahl etc - Herr Farin_U hat schliesslich unrechtmässig meine Dose gestohlen Aber jetzt wirds kindisch ... sorry.
Grüße
Rudi