argus1972
Geowizard
Vollkommen richtig, das sehe ich auch so und so wird das Verbot auch gemeint sein!UF aus LD schrieb:Ich gehe davon aus, dass es - auch bei einem aufgenommene Verbot - keine Probleme geben wird, wenn alle materiellen Stationen außerhalb liegen - weder für Sucher noch für Verstecker.
Uneingeschränkte Zustimmung!
Ich trage mein GPS immer offen am Rucksackgurt, wie es die allermeisten Wanderer machen, die eines verwenden (und das sind SEHR viele). Das Gerät ruft nach meiner Erfahrung keine automatische Assoziation "Geocacher" hervor, wenn das auch viele Cacher gerne glauben. Und so lange man das Papier nicht in die Drüste wirft, interessiert auch das die Aufsichtspersonen normalerweise nicht die Bohne.DWJ_Bund schrieb:(Das funktioniert allerdings nur dann, wenn kein Zweifel beim Ranger vorhanden ist, weil er Dich vielleicht vorher mit GPS-Gerät und Listing hat hantieren sehen. Dann hakt er nach!)
Meine persönliche Erfahrung vom Trekking in NSG und Nationalparks sagt ganz klar, dass man machen kann, was man mag, so lange man den Weg nicht verlässt, die Botanik nicht schädigt, kein Feuer legt und nichts als footprints hinterlässt wie "wir Cacher" das ja in NSG auch machen.
Aus dem Grund finde ich es vollkommen nachvollziehbar, wenn keine gesetzlichen Regelungen zum Geocaching angedacht sind. Die sind nämlich unnötig!
Schön, dass auch der Gesetzgeber das offenbar verstanden hat.