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Cache in der Röhren / Tunneln / Kanal

Zappo

Geoguru
Bursche schrieb:
[...Und genau die Verbreitung dieser falschen Rechtsauffassung kreide ich dir an. Du kennst die beiden im Springer-Verlag erschienen Aufsätze. Trotzdem verbreitest du weiterhin die These, "ist eh illegal, da kommt es nicht drauf an, ob da noch nen Hausfriedensbruch oder ne Ordnungswidrigkeit dazu kommt" ....
Sei so gut und komm wieder runter.

Die Aufsätze sind Aufsätze, keine Gesetze. Und für mich ist ein Tun "illegal" , solange ich mir die Erlaubnis des Besitzers nicht eingeholt habe, die ich eigentlich dazu bräuchte - ob wegen GC, wegen Gesetz, wegen whatever. Das hat wenig mit der Frage zu tun, ob es da einen dezitierten Paragraph dafür oder dagegen gibt und ob man da Strafe zu erwarten hat oder nur die Dose weg ist, wenn es der Grundstückseigentümer bemerkt.

Da bin ich anscheinend deutlich empfindsamer als Du.

Und den Schluß "dann kommt es auch nicht drauf an" ist DEINE Interpretation - nicht meine. Es gibt (wahrscheinlich sogar in der Mehrzahl) viele Lostplaces, Stollen usw, die man ganz legal als Bürger betreten kann. Anderes mach ich auch nicht. Trotzdem wirst Du keine Genehmigung dafür erhalten, nen Cache hinzulegen - und sei es nur aus versicherungstechnischen Gründen.

Und den Unsinn mit "der große Zappo" kannst Du Dir bitte auch sparen - Ich schreib hier, weil ich mir (wahrscheinlich zu viele) Gedanken mache und weil ich zu Vielem (wahrscheinlich zu zu Vielem) eine Meinung habe - und weil ich zugegebenerweise gerne schreibe. Das macht mich weder wichtiger noch richtiger - abgesehen davon, daß man vielleicht das eine oder andere Argument gelten läßt.

Aber aus vielerlei Hinsicht steige ich jetzt aus - nicht zuletzt, weil die Vorposter recht haben - ums Thema gehts eh nicht mehr direkt und - natürlich auch vollkommen richtig - Geocaching hat in der Summe wahrscheinlich eher keine spektakulär negativen Auswirkungen und wird - von kurzen Pressehypes abgesehen - sowieso nicht wahrgenommen.

Gruß Zappo

PS: Und ich rede beim Bürgermeister nicht über 10 Dosen, sondern zur Zeit beim Waldbesitzer über 40 - auf kleinster Fläche. Und über die negativen Begleiterscheinungen wie doofe Parkerei, Leute mit Taschenlampe auf der schnell befahrenen Straße und blödsinnige Wendemanöver. Das ist alles lösbar - hoffe ich. Aber schön ist anders.
 

Cloggy72

Geocacher
donweb schrieb:
Leute, ihr nehmt Euch viel zu wichtig. Von problematischen Einzelfällen abgesehen (die hier immer wieder breitgetreten werden), werden Geocacher in der Öffentlichkeit nämlich überhaupt nicht wahrgenommen. Es kommt Euch allen nur so vor, weil ihr eine logischerweise eingeschränkte Sichtweise habt.
Ich möchte mal das Gegenteil beweisen.....
An einem ruhigen Ort , im Wald, im Dorf, am Spieplatz, oder sonst irgendwo kommen eines Tages Gruppen und Einzelpersonen und machen irgendwas in einer bestimmten Ecke. Alle verhalten sich auffällig gleich, aber niemand kennt diese "seltsamen Leute". Einige von denen tragen seltsame Symbole an der Kleidung, an Mützen und Taschen. Andere wiederum sehen gefährlich aus mit der Pseudo-Militärkleidung, im Fleckentarn, etc....
Irgendeine Omi hinterm Vorhang sieht das Treiben der ganzen Fremden und macht sich sorgen, etc.pp.

In der Großstadt kennt man das vielleicht nicht so, aber wenn da auf bestimmten Hinterhöfen plötzlich Fremde auftauchen wird einigen Anwohnern schon mulmig. Auf dem Lande, wo jeder jeden kennt und auch zum Teil die Leute aus den Nachbardörfern untereinander sieht das schon anders aus, wenn man als fremder Städter da irgendwo im Gemäuer einer halb verfallenen Scheune rumbröselt.

Früher wäre auch kaum einer auf die Idee gekommen in die Kanalisation einzusteigen, marode Stollen, Bunker und Katakomben zu Betreten und dieses dann im Internet zwecks Nachahmung auf einer weltweiten Plattform einzutragen.
Was würdet Ihr als "Außenstehende" machen, wenn da plötzlich täglich erstmal reger Verkehr an Orten ist wo sonst nichts zu holen ist?

Ich denke Verbotsschilder und Absperrungen müssen nicht überall sein, aber was geht und was nicht sollte schon vom gesunden Menschenverstand her klar sein. Es muss als selbstverständlich gehandelt werden, das sowas nicht ohne Genehmigung der zuständigen Behörden geht....
Leider setzt das Hirn bei manchen Geocachern aus, sodass man schonmal 500-700m auf nem Gehweg mit dem großen Mopped fährt... Und woran erkennt man schlauen Geocacher dann? Am GPS in der Halterung am Lenker, bzw. das er dann recht zielgerichtet am Wegende in einen Trampelpfad fährt und dort von seiner Karre absteigt.

Freundliche Grüße
 

Bammel75

Geocacher
In der Top10 der größten Kritiker der Geocacher steht an Platz 1 der Geocacher selber.

Das Forum ist der beste Beweis.
 

D-Thorolf

Geocacher
º schrieb:
D-Thorolf schrieb:
Weiße Schilder, Schwarze Schrift und rote Umrandung...das sollte auch US-Bürgern bekannt :D
Ist es aber nicht - das sind Europäische Schilder, die es so nicht in den USA gibt. "Betreten Verboten" verstehen die nicht, weil die nur "No Trespassing" kennen.
Ich kenne nur die von militärischen Sperrgebieten in den USA - und die sind schon sehr ähnlich gegenüber den deutschen Schildern. Aber selbst wenn auch sonst eher gelbe Schilder mit Roter Schrift überwiegen und die Sprache eine andere ist:
Das dort nicht "Herzlich Willkommen" drauf steht, sollten die Jungs auch wissen ;)

-jha- schrieb:
Meinst Du jetzt die Verbotschilder bei "The Rock" oder die bei "Stadt im Wald"?
Von der Stadt - auch wenn die Beschilderung dortige Beschilderung noch besser versteckt ist als die Stationen :^^:
 

MadCatERZ

Geoguru
Cloggy72 schrieb:
Einige von denen tragen seltsame Symbole an der Kleidung, an Mützen und Taschen. Andere wiederum sehen gefährlich aus mit der Pseudo-Militärkleidung, im Fleckentarn, etc....
Das ist einfach nur peinlich und ich bin froh, dass in meinem (recht kleinen) Cacherumfeld solche Gestalten nicht auftauchen.
 

Bursche

Geowizard
Zappo schrieb:
...Und für mich ist ein Tun "illegal" , solange ich mir die Erlaubnis des Besitzers nicht eingeholt habe, die ich eigentlich dazu bräuchte - ob wegen GC, wegen Gesetz, wegen whatever...
Nochmal: Das Verstecken einer Dose in einem ganz normalen Wald ist genau so "illegal" wie das Grillen im eigenen Garten. Der Nachbar hat gegen den Griller möglicherweise einen Unterlassungsanspruch und aus dem selben Rechtsgrund hat der Waldbesitzer möglicherweise einen Beseitigungsanspruch gegen den Cacheowner. Das als "illegal" zu bezeichnen ist schon sehr weit hergeholt.

Der Anspruch besteht nur möglicherweise, denn je nach Einzelfall ist das Grillen / Geocachen sozialadäquat. Sollte also jemals ein Owner eines solchen Geocaches auf Beseitigung verklagt werden, dann wird der Richter darüber zu entscheiden haben, ob so eine "Schnitzeljagd" sozialadäquat ist. Wenn der Cacheowner Glück hat, kann er dem Richter erklären, dass dort Familien durch den Wald laufen, ne Dose suchen und Ü-Eier-Figuren und Blechmünzen tauschen. Wenn er allerdings Pech hat (und hier kommen die lieben Hobby-Kollegen ins Spiel) dann kennt der Richter das Spiel bereits, weil er oder seine Kollegen dem ein oder anderen Hobbykollegen erklären mussten, dass fremde Häuser, die Kanalisation, Eisenbahnbrücken, Telekom-Masten und Versorgungseinrichtungen keine Abenteuerspielplätze für Spätpupertierende sind.

Wenn nun ein Reviewer hier besonderes Augenmerk drauf legt, dann hat das nichts mit Hexenjagd auf eine Minderheit zu tun, sondern mit dem Eindämmen von Auswüchsen.

Zappo schrieb:
....Und den Schluß "dann kommt es auch nicht drauf an" ist DEINE Interpretation - nicht meine. ...

Genau das hast du doch in deinem ersten Posting zu diesem Thema geschrieben:

Zappo schrieb:
....Die Frage bleibt natürlich, warum man bei einem illegalen Spiel mitmachen will, und sich dann beklagt, daß nicht alles nach Recht und Gesetz vor sich geht....
 

tux69

Geocacher
Bursche schrieb:
Nochmal: Das Verstecken einer Dose in einem ganz normalen Wald ist genau so "illegal" wie das Grillen im eigenen Garten.
Ich habe wirklich den Eindruck, dass es nicht verstanden werden will :kopfwand: :
Also nochmals: Das Verstecken einer Dose im Wald kann mit einem Bußgeld geahndet werden!
Und wenn es nicht verstanden werden konnte, dann empfehle ich, die entsprechenden Gesetzestexte noch einmal zu lesen. Das zuständige Forstamt erklärt diese auch gerne!
Vereinfacht ausgedrückt: Wenn ein Spaziergänger seine leere Plastikflasche im Wald zurücklässt ist das genau so eine Ordnungswidrigkeit, als wie der Owner seine Dose dort deponiert.
Und nur weil die Behörde nicht mit dem Bußgeldblock zuschlägt, heißt es nicht, dass es legal ist!
 
Bursche schrieb:
[...]Wenn er allerdings Pech hat (und hier kommen die lieben Hobby-Kollegen ins Spiel) dann kennt der Richter das Spiel bereits, weil er oder seine Kollegen dem ein oder anderen Hobbykollegen erklären mussten, dass fremde Häuser, die Kanalisation, Eisenbahnbrücken, Telekom-Masten und Versorgungseinrichtungen keine Abenteuerspielplätze für Spätpupertierende sind.

Sorry, ich habe mal gekürzt, aber: Das Interesse an solchen Plätzen war schon vor dem Geocachen da und ist imho auch vollkommen legitim. Ich habe mich schon als ich klein war auf entsprechenden Plätzen hier herumgetrieben, die sind durch Abriss und Neubebauung leider alle mittlerweile verloren gegangen.
Da muss man nicht hingehen und Leute denen so etwas Spass macht diffamieren und abwerten wie Du das mit "Abenteuerspielplätze für Spätpubertierende" tust. Das ist unanständig und unter der Gürtellinie.

Bursche schrieb:
Wenn nun ein Reviewer hier besonderes Augenmerk drauf legt, dann hat das nichts mit Hexenjagd auf eine Minderheit zu tun, sondern mit dem Eindämmen von Auswüchsen.

Das stellt imho aber eine krasse Fehlinterpretation dar:
Auf GC ist Cachen definiert als legal und familienfreundlich. Breitensport der entsprechende Einnahmen generiert. Umweltfreundlich ist man auch noch, ach ist CITO nicht toll?
Wenn man als kommerzieller Betreiber Geld verdienen will kommt irgendwann der Zeitpunkt an dem man die Cacher (die man vorher übrigends gebraucht hat um das Ganze marktfähig zu machen) die diesem erfolgreichen Geschäftsmodell im Weg stehen bzw. deren Caches los werden muss. Da sind die Reviewer dann nur die Büttel.

Akut habe ich noch keine Plattform gefunden die mir sowas abseits von GC inklusive GPS-Gehampel bietet. Tipps werden gerne genommen! ;)

LG
 

UF aus LD

Geowizard
tux69 schrieb:
Bursche schrieb:
Nochmal: Das Verstecken einer Dose in einem ganz normalen Wald ist genau so "illegal" wie das Grillen im eigenen Garten.
Ich habe wirklich den Eindruck, dass es nicht verstanden werden will :kopfwand: :
Also nochmals: Das Verstecken einer Dose im Wald kann mit einem Bußgeld geahndet werden!
Und wenn es nicht verstanden werden konnte, dann empfehle ich, die entsprechenden Gesetzestexte noch einmal zu lesen. Das zuständige Forstamt erklärt diese auch gerne!
Vereinfacht ausgedrückt: Wenn ein Spaziergänger seine leere Plastikflasche im Wald zurücklässt ist das genau so eine Ordnungswidrigkeit, als wie der Owner seine Dose dort deponiert.
Und nur weil die Behörde nicht mit dem Bußgeldblock zuschlägt, heißt es nicht, dass es legal ist!
Dann zitiere doch mal die entsprechenden Gesetze/Regelungen hier.

DEINE AUSSAGE IST SO ALLGEMEIN FALSCH!

Das trifft zu in Bayern, da dort das entsprechende Waldgesetz auf das Bayrische Naturschutzgesetz verweist in dem geregelt ist, dass das "Zurücklassen jedweder Gegenstände außer an zugelassenen Orten " verboten und Bußgeld bewehrt ist. (Art. 13 BayWG i.V. $ 38 Abs.1 Satz 1 BayNatSchG)

Entsprechende Regelungen finden nicht in den Waldgesetzen von z.B. Rheinland Pfalz und Schleswig Holstein ( bei denen habe ich es nachgeschaut) und meines Wissens auch in keinem anderen Waldgesetz (ich werde sie jetzt nicht alle durchschauen, vielleicht kann ja jeder in seinem Bundesland nachschlagen)

Wenn du solche Behauptungen mit solcher Überzeugung aufstellst ist es das wenigste, dass du sie belegst und dich nicht auf irgendwelche anonyme Autoritäten ("... das Forstamt ...") berufst.

Die angedeutete "Müllinterpretation" (leere Plastikflasche) geht am Thema vorbei, da es sich bei der um Müll handelt den der Wegwerfer mit Besitzaufgabewillen dort weg wirft.
Bei einem Cache gibt es einen solchen Besitzaufgabewillen des Owners gerade nicht, er will Eigentümer und Besitzer der Dose und des Inhalts sein und bleiben, er "wartet" seinen Cache sogar.

Also Bußgeld - das ist Quatsch Ausnahme Bayern und NSGs.

Richtig ist, dass der Grundstückseigentümer und/oder -besitzer einen Beseitigungsanspruch hat (oder Selbsthilferecht), wenn er die Dose dort nicht haben will.
Das aber ist eine ganz andere Baustelle.

Edit: Fundstelle eingefügt
 

Beleman

Geowizard
Cloggy72 schrieb:
Früher wäre auch kaum einer auf die Idee gekommen in die Kanalisation einzusteigen, marode Stollen, Bunker und Katakomben zu Betreten und dieses dann im Internet zwecks Nachahmung auf einer weltweiten Plattform einzutragen.
Wenn man das mit dem Internet weglässt (das gab's "früher" in der Form noch nicht), würde ich das nicht unterschreiben und im Gegenteil sogar behaupten, dass diese Orte früher noch viel mehr frequentiert waren – da hat man sich als Kind bzw. Jugendlicher noch stundenlang im Wald und an eben solchen Orten (die heute oft nicht mehr existieren oder verschlossen, zugeschüttet und sonstwie unzugänglich sind) herumgetrieben und saß nicht vor dem Fernseher oder surfte im WWW. Eine Zeit, aus der ich noch ein paar nach wie vor unbedoste und schöne Locations kenne.
 

Bisamratten

Geocacher
Beleman schrieb:
Wenn man das mit dem Internet weglässt (das gab's "früher" in der Form noch nicht), würde ich das nicht unterschreiben und im Gegenteil sogar behaupten, dass diese Orte früher noch viel mehr frequentiert waren – da hat man sich als Kind bzw. Jugendlicher noch stundenlang im Wald und an eben solchen Orten (die heute oft nicht mehr existieren oder verschlossen, zugeschüttet und sonstwie unzugänglich sind) herumgetrieben und saß nicht vor dem Fernseher oder surfte im WWW. Eine Zeit, aus der ich noch ein paar nach wie vor unbedoste und schöne Locations kenne.

Da hast Du recht! Da war´s aber (zumindest zu meiner Zeit) noch erlaubt. Weil´s einfach keinen interessiert hat, ob sich da ein paar Jugendliche rumgetrieben haben oder nicht. Das hat sich aber nun leider geändert. Nenne es "Amerikanismus" (Don´t dry your pet in the microwave) oder "Vollkaskomentalität" - jedenfalls steht heute fast überall ein "Betreten verboten". Versuch mal heute bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen zu erklären, daß man früher seine Messersammlung doch auch mit an Bord nehmen durfte...
So schade es auch ist, aber tempora mutantur :cry:
 

RescueDo

Geocacher
Nun muss ich mich auch mal einschalten.
Welche Caches bleiben denn dann noch übrig?
Im Wald an einem Baum? Nein - definitiv nicht. Da muss man den Förster / Waldbesitzer auch im Erlaubnis fragen.
An Trafohäuschen? - auch nicht.
Telefonzellen? - klar - auch nicht.
Mitten auf dem Weg? - Nein, Gefährdung / Irritierung der Öffentlichkeit.
Bunker usw. zähle ich erst gar nicht auf.

Selbst auf eigenen Grundstück scheint es nicht so einfach zu sein. Ein guter Freund hat mal mit seiner Jugendgruppe auf dem Gelände des Jugendvereins einen Cache gelegt. Alles war in Ordnung - der Reviewer hat es nicht erlaubt, da es sich auf einem Privatgrundstück befindet. Selbst die nochmalige Antwort, dass es alles Genehmigt ist hat nichts gebracht.

Also wo darf Cacher noch was legen? Überlegt mal genau, wo man niemanden stört/irritiert/gefährdet.
Habe nun 10 Minuten nachgedacht und keinen vollkommen Einwandfreien Cache gefunden.
 

tux69

Geocacher
UF aus LD schrieb:
Wenn du solche Behauptungen mit solcher Überzeugung aufstellst ist es das wenigste, dass du sie belegst und dich nicht auf irgendwelche anonyme Autoritäten ("... das Forstamt ...") berufst.
Anonyme Autoritäten? :???:
Wenn du diese aus deiner Wahrnehmung ausbledest, deine Sache.
In meiner Region versuchen sie, irgendwie ein Miteinander hin zu bekommen.
Bei einigen Gesprächen wurde mir jedoch deutlich (gemacht), dass es auch ganz anders gehen könnte. Stichwort Bußgeldblock.

UF aus LD schrieb:
Die angedeutete "Müllinterpretation" (leere Plastikflasche) geht am Thema vorbei, da es sich bei der um Müll handelt den der Wegwerfer mit Besitzaufgabewillen dort weg wirft.
Bei einem Cache gibt es einen solchen Besitzaufgabewillen des Owners gerade nicht, er will Eigentümer und Besitzer der Dose und des Inhalts sein und bleiben, er "wartet" seinen Cache sogar.
Auch hier zu gibt es diverse Auffassungen. Entscheidend ist dei Toleranzgrenze des Eigentümers.

UF aus LD schrieb:
Richtig ist, dass der Grundstückseigentümer und/oder -besitzer einen Beseitigungsanspruch hat (oder Selbsthilferecht), wenn er die Dose dort nicht haben will.
Und genau diesen Anspruch hat er. Weshalb sollte das Verstecken also per se legal sein? Genauer gesagt ist es, im besten Fall, lediglich geduldet.

Aber, wie schon gesagt, eine andere Baustelle.
 

UF aus LD

Geowizard
@tux69

- keine konkrete Frage beantwortet
- offensichtlich ist dir der Unterschied zwischen "öffentlichem Recht" ("Abfall", "Bußgeld") und Zivilrecht ("Toleranzgrenze des Eigentümers") völlig unklar
- einfach alle in einen Topf schmeißen, schütteln und schauen, dass das raus kommt was man will ist nicht hilfreich.

Was ich sage ist:

- öffentlich-rechtlich ist ein Eingreifen der Behörden gegen Geocaches (Ausnahme Bayern, ggf. NSGs oder lokaler Einzelregelungen) mittels Bußgeld .... nicht möglich.
- zivil-rechtlich kann jeder Eigentümer eines Grundstücks oder sonstiger Berechtigte den Anspruch, dass ein gegen seinen Willen auf seinem Grundstück liegender Cache, beseitigt wird, bzw. er kann im Wege der Selbsthilfe (auf Kosten des Owners) diesen entfernen.
- solange ein Cache auf einem Grundstück geduldet ist (auch bei Unkenntnis des Eigentümers von der Existenz des Caches) ist dieser nach der derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht illegal!
 
tux69 schrieb:
UF aus LD schrieb:
Die angedeutete "Müllinterpretation" (leere Plastikflasche) geht am Thema vorbei, da es sich bei der um Müll handelt den der Wegwerfer mit Besitzaufgabewillen dort weg wirft.
Bei einem Cache gibt es einen solchen Besitzaufgabewillen des Owners gerade nicht, er will Eigentümer und Besitzer der Dose und des Inhalts sein und bleiben, er "wartet" seinen Cache sogar.
Auch hier zu gibt es diverse Auffassungen. Entscheidend ist dei Toleranzgrenze des Eigentümers.

Neien, da hat UF aus LD schon recht: Damit das illegal entsorgter Müll ist muss man es in der Tat nicht wieder haben wollen. Da ist eigentlich nichts an Interpretationsspielraum drinnen, deshalb würde ich mich gegen den Versuch mir ein Bußgeld dafür zu verpassen auch wehren.

Ausnahme ist mal wieder wie so oft Bayern... Aber auch da ist das nicht Entsorgen von Müll.

Ob der Eigentümer das da liegen haben will ist eine ganz andere Baustelle und damit hat eine Behörde zunächst mal nichts zu schaffen.

LG
 

rolf39

Geowizard
Legal - illegal (von Lex = Gesetz), also gesetzlich geregelt umfaßt nun mal sowohl das Straf- als auch das Zivilrecht.
Es wäre also sinnvoll, immer eine Begründung bzw. Gesetzesgrundlage anzugeben.
 
rolf39 schrieb:
Legal - illegal (von Lex = Gesetz), also gesetzlich geregelt umfaßt nun mal sowohl das Straf- als auch das Zivilrecht.
Es wäre also sinnvoll, immer eine Begründung bzw. Gesetzesgrundlage anzugeben.

Definition von Abfall:
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen , §3 direkt als Erstes:
http://www.gesetze-im-internet.de/krw-_abfg/__3.html

Das ist schon ziemlich eindeutig. EIn Cachebehälter entsprocht dem nicnt, das ist keine Entledigung im Sinne dieser Definition.
Man gibt die Sachherrschaft nicht auf und der Behälter hat eindeutig einen Verwendungszweck.

LG
 

Zappo

Geoguru
UF aus LD schrieb:
- solange ein Cache auf einem Grundstück geduldet ist (auch bei Unkenntnis des Eigentümers von der Existenz des Caches) ist dieser nach der derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht illegal!

Ich wollte mich ja raushalten :D ......
Wenn das so ist - und die Richtigkeit der Aussage kann ich weder noch will ich in Frage stellen - ist meine vollmundige vorgetragene Einschätzung der Illegalität sooo natürlich nicht haltbar. Allerdings gründet sich diese auch eher auf Verhalten und Empfindung und weniger auf handfeste Urteile und Gesetze.

Mal das Beispiel des Kirchencaches genommen - der wird ja auch nicht sonntagmorgens nach der Kirche gelegt, sondern man (ich nicht) schleicht sich zur besten einsamen Zeit an das Fallrohr, macht sich möglichst unsichtbar, gibt sich den Eindruck eines Kirchenarchitekturinteressierten, schaut sich dreimal um und drückt das Döschen möglichst schnell an seinen Platz, um sich dann wieder in einen harmlosen Bürger zu verwandeln.

Und warum? Einerseits sicher, weil man die Dose nicht gefährden will, andererseits aber hauptsächlich, weil man sein Tun vor dem Eigentümer o.ä. verbergen will. Weil man sich nicht die Erlaubnis - oder eben Ablehnung - abholen will. Ich verheimliche also mein Tun, frage nicht nach der erforderlichen Erlaubnis, mache was hinterm Rücken des Grundstückseigentümers - daraus die Brücke zur Definition des "Nichterlaubten" zu schlagen, halte ich für legitim. Ob das nun strafbewehrt ist oder nicht.

Aber zum Thema:

Zur Verdeutlichung will ich mal hier anmerken, daß die Gleichsetzung von LostPlace mit illegalem Tun, mit Hausfriedensbruch usw. einfach völliger Quark ist. Das mag wohl für die seit 5 jahren stillgelegte, im Privatbesitz sich befindende Papierfabrik zutreffen. Aber draussen im Wald, den ich wohl legitim betreten darf, sind Zeugen der Vergangenheit zu finden, die weder eingezäunt, weder mit Verbotsschildern behaftet sind, sondern ganz legal von jedem Bürger anzugucken sind. Ob das nun (nichteingezäunte) Bunker , Stellungsgräben, alte Ent- und Bewässerungskanäle, Flößereieinrichtungen, Probestollen für Erzabbau des 18. Jhdts., stillgelegte Bahntunnel, Erdställe, Mundlöcher, Staueinrichtungen, Röschen oder die Ruinen des alten Forsthauses oder Burgen sind.

Und wenn GC bei jedem Ort, wo es um Röhren oder Kanäle geht, einen Nachweis der Besitzererlaubnis fordert und woanders nicht, halte ich das immer noch für unsinnig.

Gruß Zappo
 
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