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Leatherman Wave erlaubt?[Lösung:Ja, kein Messer da Werkzeug]

arctic-fox schrieb:
Zu dem in einer Tasche im Rucksack, dann ist es ja kein führen mehr: Quatsch! Sörry!! Aber DAS ist wenigstens klipp und klar geregelt! Es muß sich beim Transport um ein VER-SCHLOSSENES Behältnis handeln. Ein Rucksack mit beidseitigem Reisverschluss, bei dem beide Zipper mit einem Vorhängeschloss zusammengeschlossen sind würde die Anforde-rung erfüllen!!!


Nö.

§§1,2,10 und 12 bestimmen, dass ein Führen nicht vorliegt sondern ein Transportieren, wenn die Waffe nicht zugriffbereit (bei Schusswafen zusätzlich nicht schussbereit) transportiert ist.


In Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) (Begriffsbestimmungen) des WaffG wird dazu bestimmt:

Punkt 13.
ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.


Da hier ausser dem mitführen in einem verschlossenen Behältnis die Brgeiffbestimmung an sich genannt ist, ist der Umkehrschluss für den 2. Teil nicht anwendbar, da er dem ersten Teil (in diesem Fall dem schwerwiegenderen Hauptteil) widersprechen würde.

Folglich gilt:
Eine (Schuss)-Waffe ist zugriffsbereit, wenn sie wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann.
Der zwingende Umkehrschluss daraus lautet:
Eine (Schuss)-Waffe ist nichtzugriffsbereit, wenn sie wenn sie nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann.
Umkehrschluss für den 2. Teil nicht anwendbar, wie bereits genannt.


In einfachen Worten bedeutet dies insgesamt:
- die (Schuss)-Waffe darf nicht zugriffsbereit sein.
- es gibt viele Möglichkeiten, sie "nicht zugriffsbereit" mitzuführen.
- ist sie in einem verschlossenen Behältnis, ist sie auf jeden Fall (also eindeutig) nicht zugriffsgereit.

Also nicht so klipp und klar.

Wenn das Messer also - wie dargestellt - im Rucksack unter vielen anderen Sachen, dazu noch in einer weiteren Tasche o.ä. eingewickelt mitgeführt wurde, so war es nicht zugriffsbereit, da nicht unmittelbar in den Anschlag zu bringen.

Viele Grüße
Onkelchen
 
Also der nette und sehr kompetente Herr in einem Hamburger Waffenladen hat mir das wie folgt erklärt:
"Messer dürfen nur mitgeführt werden wenn sie unmittelbar in diesem Moment (Zeitpunkt der Kontrolle) gebraucht werden. Ein Messer also einfach mit herumschleppen ist verboten, wenn man sich allerdings an der nächsten Straßenecke einen Apfel damit schälen will durchaus legal."(zitat ende)
Er meinte das das deutsche Waffengesetz bei Leathermans u.ä. sehr schwammig sein und man, diese gesetzliche Grauzone sehr gut nutzen kann.
"Bezieht sich die Unwissenheit des Täters auf Tatbestandsmerkmale (sogenannter Tatbestandsirrtum) dann fehlt ihm der Vorsatz. Hat er auch nicht fahrlässig gehandelt, oder wird fahrlässiges Handeln nicht bestraft, dann schützt ihn diese Unwissenheit vor Strafe."
Also im Notfall sagen das du keine Ahnung hattest und das Messer tiief in den Rucksack tun.
Ich schleppe seit 1 1/2 Jahren mein Leatherman Charge mit mir rum und mir ist noch nie was damit passiert, auch nicht mitten in HH oder H.
Die Bits sind einfach nur genial; finde ich zumindest.
Man hat immer alles bei und kann auch mal ne Imbusschraube lösen.

Hoffe ich konnte weiterhelfen.

Steve
 

buddeldaddy

Geomaster
Also, da ich das Thema am Jahresanfang mit der Rennleitung und der nachfolgenden Behörde durchexerziert habe incl. Beschlagnahme meines Glock´s kann ich dir mit 100% Sicherheit sagen: JA das Ledermann ist erlaubt.

Auch das Glock (Klinge >12 cm) ist erlaubt, WENN es NICHT geführt wird.

1. Dient es als Werkzeug
2. wenn es in einem "verschlossenen" Rucksack, oder Tasche transportiert wird.

Ich habe die Paragraphen nicht im Kopf, wer mehr wissen will kann mich gerne per PM anmailen, ich habe den Text kopierbereit auf dem Rechner.

Ach, das Verfahren wurde eingestellt, wegen "Kein Vergehen vorhanden". Im nachhinein, hätte mir der Beamte das Ding auch nicht beschlagnahmen dürfen, aber wir haben ja deeskaliert, also war das O.K. so., waren auch extrem freundlich die Beamten.

Die entsprechenden Paragraphen dienen den Behörden dazu, dir so ein Ding in der Fußgängerzone abnehmen zu dürfen, denn da hat das am Gürtel nix verloren.

Letztendlich heben sich die Paragraphen sogar auf, wenn man es weis und entsprechend Argumentieren kann.

Bei mir ist das Ding immer dabei, im Rucksack und hat mir immer gute Dienste beim stochern geleistet.

Aber Achtung, das Waffengesetz wird gerade wider bearbeitet, wer weis was da wieder kommt. Und einem "Messerjockl" (Messer und Tabakladen) würde ich auch so ohne weiteres nicht glauben. Eher jemanden, der auch scharfe Schusswafen verkaufen darf (Lizens), denn wenn der dir was falsches erzählt ist der dran.

Schlußendlich gilt das was schwarz auf weiß steht. Dagegen konnte auch die Ordnungsbehörde nichts machen, denn ich habe ja gegen nicht verstoßen.
 
buddeldaddy schrieb:
[...]Eher jemanden, der auch scharfe Schusswafen verkaufen darf (Lizens), denn wenn der dir was falsches erzählt ist der dran.


Vorsicht.
Auch hier sollte man nicht alles glauben.

Ein Waffenhändler mit Erlaubnis für den Handel mit erlaubnispflichtigen Waffen bekommt diese Erlaubnis nachdem er die sog. Fachkunde nachgewiesen hat.

Die Fachkunde braucht er nur für die beantragten Waffen und ggfs. Munitionsarten nachweisen. (z.B. durch eine Prüfung vor der zuständigen IHK)

1. unterliegt der Händler keiner Pflicht, die Fachkunde jeweils auf den neuen Stand zu bringen oder die Handelserlaubnis regelmäßig zu erneuern.
Konkret gesagt: Ein Händler, der seine Handelerlaubnis seit 20 Jahren hat, brauchte auch nur den Kenntnisstand von vor 20 Jahren nachweisen.

2. sind besagte Messer keine erlaubnispflichtigen Waffen, somit ist dafür auch keinerlei Fachkundenachweis notwendig.

3. wird auch für den Handel mit diesen Messern keine Erlaubnis benötigt

4. Unterliegt der Händler für besagte Messer keinerlei Haftung für unrichtige oder unvollständige Beratung. Er muss also nur soweit aufpassen, damit er selber nicht wegen evtl. unerlaubter Überlassung gesetzeswidrig handelt. (z.B. indem er wissentlich ein Luftgewehr an Personen unter 18 Jahren verkauft)

Da die Messer aber ohne Erlaubnis gekauft werden dürfen, ist der Händler für gar nichts "dran", egal was er Dir erzählt.

Kurz gesagt:
Die Tatsache, dass er Schusswaffen verkaufen darf ist keinerlei Garant für eine korrekte Auskunft in Sachen Messer.

Viele Grüße
Onkelchen
 

arctic-fox

Geocacher
@TantchensOnkel:

Du kannst das gerne so auslegen!
Ich weiß nur, daß selbst ein Transport in einem Kofferraum eine Grenzfall ist!
Ich würde mich darauf nicht verlassen, zumal Du hier schon von vorneherein ein bißchen Äpfel mit Birnen vergleichst!
Einhandmesser sind KEINE Waffen!
Ich will es einmal so sagen: Die einzige wirklich wasserdichte Methode sich ohne Gefahr von Ärger mit einem Einhandmesser in der Tasche zu bewegen ist, dasselbe in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren. Alles andere ist wirklich Mutmaßung!!
Willst Du mir wirklöich erklären, daß ein Polizist im Falle einer Durchsuchung eine im einfach so in den Rucksack gepackte Faustfeuerwaffe nicht einzieht, weil sie ja unter ein paar Sachen liegt??????
Dann Frage ich mich, warum die Kollegen von den Schützenvereinen da immer so einen Aufstand darum machen.
:???:

@Sabrina: Wenn die das so gewollt hätten?? Die wissen doch selber nicht was die gewollt haben, als die letztes Jahr für das Gesetz stimmten. Sprich: Wenn Du mehrere Politiker kontaktierst, die damals für das Gesetz gestimmt habe wirst Du völligst unterschiedliche Antworten bekommen. Teilweise mit genau den Argumenten, die von euch bei mir angezweifelt werden...- ich find das ja auch nicht prickelnd!!


Grüße Fox

P.S. Ich will hier im Prinzip nicht Klugschei****, aber ich denke mal, jeder sollte wissen, daß er sich in dem Bereich extremst schnell in einer Grauzone bewegt und Gefahr läuft sich Ärger einzuhandeln. Ich selber laufe auch weiterhin mit Einhandmessern und Leathermans rum, weiß aber, daß es keine Gewissheit gibt, wenn ich mal wirklich kontrolliert werden sollte...
 

buddeldaddy

Geomaster
So, ich habe es ...

Bei den Messern, AUCH EINHANDMESSER, wie das 3,99 € Teil vom Globe (NICHT Schusswaffen, die werden gesondert behandelt) tritt wie folgt in Kraft .

Waffg. §42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmeten tragbaren Gegenständen

folgend Absatz (1), der aber, wenn alles korrekt verstaut, etc. ist durch (2) und (3) wieder aufgehoben wird.

Mir wurde Absatz (1) (Messerklinge > 12cm) vorgeworfen, den ich aber durch (2) und (3) mehr als einfach wieder negieren konnte.

Hätte ich es am Gürtel gehabt, wäre es unter Umständen teuer geworden. (Aber der Polizist, der nur seine Pflicht gemacht hat und sehr nett war, hat auch nur gemeint: "Sorry, ich muss das jetzt leider so machen, aber SIE müssen sich da mal keine Gedanken machen!" Sie sind ja "normal") Sind wir Cacher denn nicht alle ein bißchen Bluna? :???:

Fakt ist einfach, auch bei den genannten Einhandmesser, deren "Führen" wie in (1) Pkt. 3 verboten ist, es die entsprechende Entscheidungsgewalt der Polizei, was passiert.

Wenn du das Ding in der Tasche hast, du ein "normaler" Bürger bist, wirst du kaum Probleme damit haben. Bist du aber eine zwielichtige Gestalt und fuchtelst mit dem Ding rum, ist es weg und du bist dran.
Nur dafür ist dieser Paragraph gemacht worden. Damit die Polizei eine Handhabe gegen die "Halbstarken" Täter hat und das Zeug beschlagnahmen kann.

Kooperierst du mit der Polizei und machst glaubhaft das du ein "normaler" bist und machst die Beamten nicht an und du ein berechtigtes Interesse nach (3) hast, werden sie auch freundlich zu dir sein und es wird auf eine Belehrung rauslaufen.

Für den Otto-Normal Verbraucher/Cacher kommt in dem Fall, sogar auf "jeden" Fall die Absätze (2) und (3) in Betracht. Wer hier keine Argumentation findet ist selbst schuld. Denn Geocachen ist ein "allgemein anerkannter Zweck, nämlich ein gesundheitsförderndes Hobby" und wird vom Gesundheitsministerium für gut befunden :D

Das "Gesocks" kann sich nämlich nicht auf (2) und (3) beziehen, dafür fehlt denen nämlich die Argumentation und vor allem die Glaubwürdigkeit!

Es ist auf jeden Fall mal interessant, das Gesetz zu lesen, auch für die Zwillen- und Armbrustinhaber. Ich musste mich zwangsläufig damit beschäftigen, aber ich habe dadurch auch einiges gelernt. Und ... Im Zweifel kassiert die Polizei das ein, du hast ein wenig Schreibkram und holst deinen Zahnstocher wieder ab (wenn §42a Abs. (2) und (3) eingehalten wurden. Es hat sich nämlich gezeigt, auch die Polizei ist nicht Paragraphen-Sattelfest, wie auch, bei der Fülle.

Also lieber mal selbst das Gesetz lesen und sich seine Gedanken machen, oder einen Anwalt fragen.

Ich für meinen Fall, kann beim nächsten Mal sachlich und rechtlich sicher argumentieren und habe meine Ruhe.

Wie gesagt, es war damals bei uns eh alles in Butter und die Polizei war eher angenervt von dem "Polizei-Anforderer". Aber das ist ein anderes Thema.
 

Pfeifadeggel

Geomaster
Hallo,

bei einigen Beiträgen musste ich daran denken, daß Zitronenfalter ganz sicher deshalb Zitronenfalter heißen, weil sie Zitronen falten...

1) Wo ist denn der Feststellungsbescheid betreff "Leatherman"?
Mein "Wave" und auch andere Multitools ähnlicher Bauform zeichnen sich eben gerade dadurch aus, daß man feststellbare Klingen mit einer Hand ausschwenken und einrasten kann.
Bei anderen Tools ist das nicht ohne zweihändige Aktionen möglich.
Solange es keinen Feststellungsbescheid gibt ist es sehr mutig hier die frage als beantwortet darzustellen.
Wo ist denn für den Richter die Grenze zu ziehen? Warum soll denn ein Bundeswehrtaschenmesser kein Werkzeug darstellen- ist doch ein Kapselheber/Dosenöffner und ein Korkenzieher dran?! :???:

2) "In einem verschlossenen Behältnis" bedeutet ganz sicher nicht in einem normal zu öffnenden Rucksack unter Socken :D
Es gibt aber Reissverschlüsse mit zwei Zippern, die man notdürftig mit einem kleinen Vorhängeschloß verschließen kann. Das gilt dann...

3) Die Ausnahmeregelungen lassen beispielsweise das führen von Einhandmessern zu, wenn das führen im Zusammenhang mit einer sozialadäquaten Nutzung steht.
Der kontrollierende Polizist wird in aller Regel sehr darauf achten, ob sich ihm der Verdacht aufdrängt das Messer würde z.B. zum Zwecke der Selbstverteidigung geführt.
Einhandmesser abends in der Disko oder in der Kneipe ist z.B. schonmal ganz blöd und kaum zu begründen.
Ebenso wird man in aller Regel ein Problem damit haben, wenn solche Messer in Handschuhfächern vorgefunden werden. Da gibts ne gute Wahrscheinlichkeit, daß man mit große Vorträgen über Gesetze und Geschichten von zu schälenden Äpfeln oder anderem "sozialverträglichem Blabla" nicht weit kommt.
Je nach Beamten eben...

Pfeifadeggel
 

arctic-fox

Geocacher
@buddeldaddy:
Ich freue mich, daß es noch Polizisten gibt, die mit Augenmaß beurteilen können!!!
Aber Deinen Fall als Präzedenzfall anzuführen geht nicht! Ich kann dir mindestens ein Dutzend Fälle mit einer fast identischen Ausgangslage nennen, in denen der Betroffenen leider bei weitem nicht so gut davon gekommen ist wie Du- leider!!!!!
Es gibt in dem Bereich einfach keine Rechtssicherheit!
Wie ich eben schrieb: Selbst die Politiker, die über die Novellierung abgestimmt habe, haben alle eine andere Auffassung wie das ganze nun auszulegen ist!!

Außerdem kenn ich in meinem Arbeitsfeld genug Polizisten die das ganze einfach so sehen: Ich ziehe ein und der Richter/Sachbearbeiter (ich weiß jetzt leider nicht genau, wer da zuständig ist) wird dann entscheiden!

Ich kann euch echt allen nur raten: Lest euch im Messerforum in die Materie ein!! Schuat mal alleine wie viele Threads die dicht gemacht habe, weil immerwieder jemand ankommt, der genau die selben Fragen stellt wie ihr hier gerade und es auf diese Fragen zur Zeit einfach keine Antwort gibt!!!

Aber ich für meine Teil werde mich hier jetzt aus der Diskussion ausklinken, denn ich habe hier jetzt shcon mehrfach alles gesagt was zu dem Thema zu sagen ist und eine weitere Dirkussion gibt nichts her...- solange es keine Feststellungsbescheid (danke @ Pfeifadeggel, daß das hier nochmal wer anders geschrieben hat) oder irgendwelche Präzedenzfälle gibt.

Alles weitere ist wirklich nur Spekulation!!!!!!!

Fox

P.S. Falls da noch irgendjemand mit mir drüber kommunizieren möchte: PM!!!
 
Nicht per PM, weil es die anderen auch interessieren könnte.


arctic-fox schrieb:
Einhandmesser sind KEINE Waffen!

[...]


Der Begriffbestimmung "Führen" gilt für sie aber genauso wie für Schusswafffen.


arctic-fox schrieb:
Dann Frage ich mich, warum die Kollegen von den Schützenvereinen da immer so einen Aufstand darum machen.
:???:


Weil die meisten der "Kollegen von den Schützenvereinen" noch weniger Ahnung vom aktuellen Waffengesetz haben als Du und ich und viele andere hier.

Glaube mir, ich kenne genügend solcher "Kollegen" in genügend Schützenvereinen seit weit mehr als 10 Jahren.

Katastrophal der Wissensstand dort.


Da gibt es immer noch genügend, die fest der Meinung sind, eine Kurzwaffe im Holster sei selbst auf dem Schießstand verbotenes Führen, nur weil man vor 40 Jahren erst mal nur Luftgewehr geschossen hat, und vor 30 Jahren - als sie ihren Sachkundenachweis für den Antrag der KK-Sportpistole erbracht haben - noch niemand an sowas dachte.

Viele können nicht mal den Unterschied zwischen "geschlossenens" und "verschlossenes" Behältnis definieren, geschweige denn auch nur annähernd korrekt erklären, was "unmittelbar in Anschlag gebracht" und "mit wenigen Handgriffen" bedeutet.

Besonders hartnäckig bei diesen "Kollegen" hält sich die Ansicht, man lässt Waffe und Munition erst mal im Auto, wenn man in das Schützenhaus geht, sich dort hinsetzt, ein oder zwei "Viertele Wein als Zielwasser" trinkt, um dann Waffe und Munition für den Wettkampf aus dem - unbewacht auf dem Parkplatz stehenden - Auto zu holen.

Nach dem Wettkampf Waffe und Munition natürlich sofort wieder in unbewachte Auto, denn da ist sie ja wohl am Sichersten aufgehoben. :skeptisch: :igitt:


Ne, da gibt's einfach viel zu viele, die sich seit 20 Jahren nicht mehr um das Gesetzesthema kümmern oder die "Neuigkeiten" nur vom Hörensagen des Hörensagenden hören ... und anderen Leuten dann weitersagen.


Ich wurde vor wenigen Wochen erst noch von solch einem "Kollegen" gefragt, ob denn das neue Waffengesetz jetzt bald käme oder schon was entschieden sei.

Er meinte die Novelle von 2002/2003. :eek:



Ich könnte ganze Bücher füllen, was ich da schon alles mitgemacht habe ...

Viele Grüße
Onkelchen
 

Pfeifadeggel

Geomaster
Da gibt es immer noch genügend, die fest der Meinung sind, eine Kurzwaffe im Holster sei selbst auf dem Schießstand verbotenes Führen,...

Warte immer noch auf die Nachricht: Jugendlicher brachte auf dem Schießstand mehrere Schußwaffen in seine Gewalt, während dem (DSB-)Schützen die Scheiben abgeklebt haben und lief anschließend amok...
 

adorfer

Geoguru
Lomec schrieb:
um irgendwelchen Willkürlichkeiten eines Polizeibeamten von vornherein zu vermeiden, habe ich mir folgende verschließbare Behältnisse für mein Leatherman und mein Folder bestellt:
Wäre toll wenn Du in einigen Monaten Deine Erfahrungen hinsichtlich der Haltbarkeit zurückmelden könntest.
Denn alles was Nylon war hat sich bei mir als Taschenlampenetui bislang NICHT bewährt. Zumindest ist "echtes Leder" da widerstandsfähiger was Scheuer- und Druckbelastungen angeht.
 

Lomec

Geocacher
-jha- schrieb:
Lomec schrieb:
um irgendwelchen Willkürlichkeiten eines Polizeibeamten von vornherein zu vermeiden, habe ich mir folgende verschließbare Behältnisse für mein Leatherman und mein Folder bestellt:
Wäre toll wenn Du in einigen Monaten Deine Erfahrungen hinsichtlich der Haltbarkeit zurückmelden könntest.
Denn alles was Nylon war hat sich bei mir als Taschenlampenetui bislang NICHT bewährt. Zumindest ist "echtes Leder" da widerstandsfähiger was Scheuer- und Druckbelastungen angeht.


Das mache ich gern. Großen Belastungen wird das Etui in meiner Caching-Tasche nicht aushalten müssen. Mir geht es einfach nur darum gesetzeskonform zu handeln und merkwürdig gelaunten Polizisten oder gar böswilligen Polizisten keinen Spielraum zu geben. Ich persönlich finde das Gesetz lächerlich. Die Falschen werden hier vorab bestraft und nicht die Bösewichter, denen so ein Gesetz eh egal ist. Wer entsprechende Vorstrafen hat, dem sollte das Tragen derartiger Gegenstände und Werkzeuge untersagt werden. Damit würde man zumindest den unbescholtenen Bürger nicht bevormunden.

Es kann irgendwie nicht sein, dass ein unbescholtener Bürger mit guten Absichten sich wie ein Verbrecher fühlt, nur weil er entsprechendes Werkzeug bei sich trägt! Das ist ein absolutes Unding. Ich schäme mich für Deutschland und die kopflosen Politiker, die dieses Gesetz verfasst haben. Vielleicht könne wir das Gesetz mit einer Petition zum kippen bringen?!


Gruß
Lomec
 

Lomec

Geocacher
Vielleicht kann man sich mit den Kollegen aus dem Messer-Forum zusammentun und gemeinsam einen Antrag ausarbeiten und hier einreichen:

https://epetitionen.bundestag.de/

Man müsste diese Aktion noch entsprechend an die Öffentlichkeit bringen um mehr Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren. Es gibt sicherlich ganz viele Menschen, die keine Geocacher oder Messerfreunde sind aber dennoch das Gesetz für falsch halten und sich in ihrer persönlichen Freiheit im Umgang mit diesen Gegenständen eingeschränkt fühlen.

Gruß
Lomec
 

Taxnix

Geocacher
Lomec schrieb:
um irgendwelchen Willkürlichkeiten eines Polizeibeamten von vornherein zu vermeiden, habe ich mir folgende verschließbare Behältnisse für mein Leatherman und mein Folder bestellt
Selbst ist der Mann:
Messeretui.jpg
Einfach eine kleine Schlinge nebst einer Öse an ein Standardetui nähen, Schloss dazu und fertig.
 
A

Anonymous

Guest
Warum macht ihr das so kompliziert?
Wenn ihr die Messer nicht führt, also in einer verschlossenen Tasche und nicht am Körper tragt, gibt es keine Probleme bezüglich Messern die nicht geführt werden dürfen.
Damit sind unter anderem Messer mit Klingenlängen über 12cm sowie einhändig aufklappbare Messer gemeint.
Dem Anschein nach ist die Klingenlänge im erlaubten Bereich, bleibt noch die Einhandöffnung.
Dazu entfernt man, wenn möglich, den kleinen Knopf am Klingenrücken, der dem Daumen beim Öffnen Halt bietet.
Sehr oft sind die nur geschraubt und mit einer Zange leicht abzuschrauben.

Wer dennoch Einhändig öffnen will, kann sich das durch Verringern der Anzugskraft der Befestigungsschraube erleichtern. Leicht lockern und mit etwas Schwung bekommt man die Klinge auf erlaubte Weise heraus.
Nur eine Vorrichtung darf eben nicht dran sein.
Wer das Messer aber glaubhaft einem zivilen Gebrauch zuordnen kann, etwa weil es ein Werkzeug für die Arbeitstätigkeit ist, kann eine Ausnahme für sich geltend machen.
Das Gesetz ist hierbei sehr flexibel gestaltet um nicht zu sagen "lasch".
Ein Vorhängeschloss ist irgendwie nicht sehr praktikabel.
Wie stellt man sicher, das das Messer im Augenblick der Kontrolle gesichert ist?
Dies scheint mir eher eine Kindersicherung zu sein.
 

adorfer

Geoguru
Taxnix schrieb:
Einfach eine kleine Schlinge nebst einer Öse an ein Standardetui nähen, Schloss dazu und fertig.
Und genau diese Etuis aus "Baumarkt-Nylon" sind bei mir nach spätestens einer mehrtägigen Tour "durch", weil das Messer in der Beintasche z.B. beim Kriechen oder bei anderweitigem Kontakt Druck&Scheuerbelastungen ausgesetzt sind
 

Lomec

Geocacher
cterres schrieb:
Warum macht ihr das so kompliziert?
Wenn ihr die Messer nicht führt, also in einer verschlossenen Tasche und nicht am Körper tragt, gibt es keine Probleme bezüglich Messern die nicht geführt werden dürfen.
Damit sind unter anderem Messer mit Klingenlängen über 12cm sowie einhändig aufklappbare Messer gemeint.
Dem Anschein nach ist die Klingenlänge im erlaubten Bereich, bleibt noch die Einhandöffnung.
Dazu entfernt man, wenn möglich, den kleinen Knopf am Klingenrücken, der dem Daumen beim Öffnen Halt bietet.
Sehr oft sind die nur geschraubt und mit einer Zange leicht abzuschrauben.

Wer dennoch Einhändig öffnen will, kann sich das durch Verringern der Anzugskraft der Befestigungsschraube erleichtern. Leicht lockern und mit etwas Schwung bekommt man die Klinge auf erlaubte Weise heraus.
Nur eine Vorrichtung darf eben nicht dran sein.
Wer das Messer aber glaubhaft einem zivilen Gebrauch zuordnen kann, etwa weil es ein Werkzeug für die Arbeitstätigkeit ist, kann eine Ausnahme für sich geltend machen.
Das Gesetz ist hierbei sehr flexibel gestaltet um nicht zu sagen "lasch".
Ein Vorhängeschloss ist irgendwie nicht sehr praktikabel.
Wie stellt man sicher, das das Messer im Augenblick der Kontrolle gesichert ist?
Dies scheint mir eher eine Kindersicherung zu sein.


Das ist leider nicht korrekt! Wer diese Art von Messer transportiert muss dies in einem verschlossenen Behältnis tun. Dafür reichen die hier schon vorgestellten Etuis mit Schloss völlig aus. Es reicht auf keinen Fall das Messer im Rucksack zu transportieren AUßER der Rucksack/das Messerfach ist mit einem Schloss gesichert.

Sollte ich mich im tiefen Wald aufhalten, dann entferne ich selbstverständlich das Vorhängeschloss dauerhaft. Bin ich auf dem Heimweg, meinetwegen auch mit den Öffis, dann sichere ich das Etui mit dem Vorhängeschloss und kann so jeder eventuellen Kontrolle gelassen entgegensehen.

Leute, man muss es doch nicht gleich so kompliziert sehen ;) Diese Etuis machen schon Sinn.

Gruß
Lomec
 

Zappo

Geoguru
Lomec schrieb:
Leute, man muss es doch nicht gleich so kompliziert sehen ;) Diese Etuis machen schon Sinn.
Wenn ich mal polemisch sein darf: Der Sinn ist der, daß sich der normale Bürger zum Affen macht, während die Probleme woanders sitzen. Und zwar nicht da, wo sich die Gendarmerie hintraut und die Strafzettel bezahlt werden.

Und der Sinn eines Waffengesetzes, welches erst drauf warten muß, daß 2 Jahre Urteile gesprochen werden, bis der Polizist und der Bürger weiß, was genau jetzt erlaubt und nicht erlaubt ist (das erinnert an Bananensoftware: "Reift beim Kunden" ) erschließt sich mir nicht. Außer, man will unterstellen (was ich 200%ig tue), daß den Staatsorganen alles Recht ist, den Bürger klein und schuldig zu halten.

Ich bin weder Waffenbesitzer noch Polizistenhasser, aber sorry, wenn ein Ork meint, mir als grauhaarigen Wanderer mein Brotzeit- und Schnitzmesser madig machen zu müssen, soll er halt. Soll ers beschlagnahmen, ich hab mindestens 5 gleiche - kosten nicht viel. Und die Strafe zahl ich auch - mir doch egal. Man muß nicht jeden Schwachsinn mitmachen.

Selbst wenn ich mein Messer einpacken und mit einem Schloß sichern würde - im Zweifelsfall hätte ich es das EINE Mal vergessen/ das Schloß wäre nach DIN XYZ zu klein/hätte zuwenig Zahlen/whatever oder an der Hülle könnte man die Naht aufreissen - irgendwas finden die immer, wenn sie bös wollen. Und wenn sie gut wollten, wäre ein Messer gar kein Thema.

Gruß Zappo
 
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