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bewusst als NC, bitten des Cacheowners einfach ignoriert?

adorfer

Geoguru
HH58 schrieb:
Na, dann poste doch endlich mal einen Link zum Listing bzw. die GC-Nummer.
Das habe ich doch schon auf der ersten Seite des Threads gefordert. Aber der Owner wird seine Gründe haben, warum er genau das nicht will.
(Ein Schelm der Böses dabei denkt.)
 

Danii0206

Geocacher
HH58 schrieb:
Na - Muggel als "Spezies" zu klassifizieren und "Tagsüber" als "Teil des Jahres" halte ich doch für sehr gewagt. Das hat Groundspeak mit Sicherheit nicht gemeint. Und außerdem hat der Owner dann in der fraglichen Zeit den Cache mindestens zu disabeln und wenn möglich zu entfernen.
Stimmt. Aber solang du mir nicht beweist, dass tagsüber nicht teil des Jahres ist... (bin halt Mathematiker!) ;)

Gemeint war das wahrscheinlich wirklich nicht. Im Rest des § geht es ausdrücklich um Tiere und Pflanzen. Worauf ich auch eigentlich hinaus wollte, ist mein letzter Absatz. Ich finde die Ausrede mit dem technisch möglich unpassend. Oder muss ich als Owner wirklich den DAC (dümmsten anzunehmenden Cacher) davor bewahren, irgendeinen Scheiß anzustellen? :???:
 
OP
W

Watson

Geocacher
Auch für den Fall das ich jetzt gesteinigt werde aber ich muss gestehen ich bin vorsichtig mit links und meinem vollen Cachernamen geworden. Ich habe mich vor zwei Jahren mal recht hitzig online mit einem anderen Cacher aus der Nähe in die Wolle bekommen. Eine Woche später waren alle meine 4 Caches zerstört oder geklaut. Beweisen kann ich nichts aber ein merkwürdiger Zufall war es natürlich schon.......... :zensur:
 

HH58

Geomaster
Danii0206 schrieb:
bin halt Mathematiker! ;)
Ich bin Maschinenbauingenieur. Das sind die, die beim nächtlichen Ausbruch eines Brandes aus dem Bett springen, den Feuerlöscher packen und den Brand löschen. Die Mathematiker sind die, die erst auf das Feuer schauen, dann auf den Feuerlöscher, daraufhin feststellen "Es gibt mindestens eine Lösung" und dann wieder weiterschlafen, bis sie verbrennen :D
 

Danii0206

Geocacher
Genau. :D

Watson schrieb:
"Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein." Pause. "Mama, du nervst!" ;)

Zurück zum Thema (halbwegs): Nehmen wir mal an, ich würde eine Dose auf ein Grundstück (welcher Art auch immer) legen, dessen Eigentümer ich nicht bin. Ich habe natürlich die Genehmigung des Eigentümers, aber (!) das Suchen ist nur zwischen x und y Uhr erlaubt, weil [beliebigen Grund einsetzen].
Muss ich als Owner jetzt dafür sorgen, dass es technisch nicht möglich ist, die Dose von y bis x Uhr zu finden?
 

HH58

Geomaster
Danii0206 schrieb:
Nehmen wir mal an, ich würde eine Dose auf ein Grundstück (welcher Art auch immer) legen, dessen Eigentümer ich nicht bin. Ich habe natürlich die Genehmigung des Eigentümers, aber (!) das Suchen ist nur zwischen x und y Uhr erlaubt, weil [beliebigen Grund einsetzen].
Muss ich als Owner jetzt dafür sorgen, dass es technisch nicht möglich ist, die Dose von y bis x Uhr zu finden?

Gutes Beispiel, auch wenn es etwas anders gelagert ist als in dem Fall, um den es dem Threadstarter ging (ich finde, an konkreten Beispielen kann man etwas meistens am besten erklären bzw. am besten lernen).

Wenn das Grundstück außerhalb dieser Zeit abgesperrt ist, so dass man z.B. Zäune überklettern müsste, dann wäre das Betreten des Grundstücks und damit das Suchen sowieso nur unter Übertretung von Gesetzen möglich (Hausfriedensbruch, ggf. sogar Einbruch etc.). In diesem Falle bräuchte der Owner nichts weiter unternehmen (außer einem entsprechenden deutlichen Hinweis im Listing) und dürfte entsprechende Logs sogar löschen.

Ist das Grundstück außerhalb dieser Zeit frei zugänglich, und der Grundstückseigentümer hat lediglich das Cachen verboten, dann wird es schwieriger. Hat der trotzdem Suchende ein Gesetz übertreten ? In den meisten Fällen wohl nicht. Hat er rücksichtslos gehandelt ? Vielleicht (das kommt auf den konkreten Fall an).

Generell gilt, dass eine solche Location zumindest sehr problematisch ist. Ich würde hier entweder gar keinen Cache legen oder ihn so gestalten, dass er tatsächlich zu anderen Zeiten nicht gefunden werden kann, oder aber (bei besonderen Locations) nur eine QTA-Stage auf das Gelände legen und den Cache anderswo platzieren. Wenn das Gelände sonst frei zugänglich ist, dann stört auch eine QTA-Stage nicht.

Legt der Owner trotz allem einen Cache auf ein solches Gelände, dann trägt er zumindest eine starke "moralische Mitverantwortung", wenn es Ärger gibt. Wenn ich meinen Geldbeutel ständig irgendwo offen rumliegen lasse, dann brauche ich mich auch nicht zu wundern, wenn er weg ist. Auch wenn das den Dieb nicht von seiner eigenen Verantwortung entbindet. Merke: Wenn es Ärger gibt, ist nicht immer nur einer daran schuld.

Ist ein Cache in der Praxis rund um die Uhr zugänglich, dann hat der Owner letztendlich keinen Anspruch darauf, dass der Cache tatsächlich nur zu bestimmten Zeiten gesucht wird. Und damit kann er dem Grundstückseigentümer diesbezüglich auch keine Zusage geben. Ärger ist also vorprogrammiert.

Ein Entfernen des Behälters außerhalb der "erlaubten Zeiten" wäre denkbar, ist aber a) mit Arbeit verbunden und b) verhindert es nicht, dass Cacher den Cache trotzdem suchen (und dabei womöglich mehr Belästigungen und Schäden verursachen, als wenn sie gleich fündig würden). Bei Fledermaushöhlen ist es noch relativ einfach - da muss der Behälter nur einmal im Jahr entfernt werden, und der Owner kann ggf. gleich noch ein Schild am Höhleneingang anbringen, um Cacher vom Suchen abzuhalten. Und Sucher können schon Tage und Wochen im Voraus sehen, dass der Cache disabelt ist.

Ein Löschen der Logs ist auch keine Lösung. Erstens widerspricht das dem Grundsatz "Papierlog berechtigt zum Onlinelog", und zweitens: Wie geht der Owner mit Logs um, bei denen schlichtweg keine oder aber eine falsche Uhrzeit angegeben wurde ?

Und zum Schluss noch eine Bemerkung zu dem Thema "Einen Cache so gestalten, dass er wirklich nur zu bestimmten Zeiten gehoben werden kann": Das umzusetzen ist in der Praxis extrem schwierig. Selbst wenn ich irgendwo eine Reflektorstrecke aufbaue, können Sucher am Tage wiederkommen und am Final suchen. Oder den Cache zufällig finden. Das einzig Wirkungsvolle, was mir einfällt, ist eine massive Dose mit zeitgesteuertem Schloss. Aber der Grundstückseigentümer in unserem Beispiel wäre sicherlich nicht begeistert, wenn jemand in seinem Garten einen Panzerschrank aufstellt ...
 

HH58

Geomaster
Nachtrag: Wenn ein Gelände zwar nicht abgesperrt, das Betreten aber vom Grundstückseigentümer generell verboten ist, dann sieht das Ganze wahrscheinlich nochmal anders aus. Aber da kommen wir in Bereiche, die wohl selbst unter Juristen nicht ganz unumstritten sind ...
 
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