Schreib zurück, dass Du Dir in diesem Fall strafrechtliche Schritte wegen versuchter Nötigung vorbehältst und Du im Weiteren sämtlichen Vortrag bestreitest und die Forderung zurückweist.
Halt uns mal auf dem Laufenden.
Grüße
do1000
P.S.: Ach so, Du hast schon geschrieben... ja dann.
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Kann man mich belangen bei Beschädigung von Objekten?!
Moderator: S!roker
Re: Kann man mich belangen bei Beschädigung von Objekten?!
genauso würde ich das auch schreiben.
so in der Art wie
sollten dieser an Nötigung grenzender Schriftverkehr und die Drohungen mich zu verklagen ihrerseits nicht sofort eingestellt werden halte ich mir strafrechtliche Schritte gegen ihre firma vor.
ist ja unglaublich
so in der Art wie
sollten dieser an Nötigung grenzender Schriftverkehr und die Drohungen mich zu verklagen ihrerseits nicht sofort eingestellt werden halte ich mir strafrechtliche Schritte gegen ihre firma vor.
ist ja unglaublich
- KoenigDickBauch
- Geoguru
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- Registriert: Mo 9. Jan 2006, 17:06
Re: Kann man mich belangen bei Beschädigung von Objekten?!
Wie ich sehe, ist der Cache auch bei OC gelistet.
Daher meine Devise alles nur an Sachen anbringen, die zerstört werden können (wertlos) oder unzerstörbar sind (Betonmauer). Finger weg von ND, KD und NSG.
Was für ein Gummi, je nachdem auf welcher Seite ich stehe, interpretiere ich das.Notzungsbedingungen von OC hat geschrieben:Der Besitzer des Geocaches ist für alle Schäden, die durch das Verstecken des Geocaches entstehen, verantwortlich.
Daher meine Devise alles nur an Sachen anbringen, die zerstört werden können (wertlos) oder unzerstörbar sind (Betonmauer). Finger weg von ND, KD und NSG.
Re: Kann man mich belangen bei Beschädigung von Objekten?!
Also ist sie raus, da beim Verstecken ja nichts kaputt gingKoenigDickBauch hat geschrieben:Wie ich sehe, ist der Cache auch bei OC gelistet.
Was für ein Gummi, je nachdem auf welcher Seite ich stehe, interpretiere ich das.Notzungsbedingungen von OC hat geschrieben:Der Besitzer des Geocaches ist für alle Schäden, die durch das Verstecken des Geocaches entstehen, verantwortlich.
Daher meine Devise alles nur an Sachen anbringen, die zerstört werden können (wertlos) oder unzerstörbar sind (Betonmauer). Finger weg von ND, KD und NSG.

Von der anschließenden Suche steht da nix

(in wie weit meine Interpretation rechtlich haltbar ist, keine Ahnung

- KoenigDickBauch
- Geoguru
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Re: Kann man mich belangen bei Beschädigung von Objekten?!
Ohne Verstecken kein Suchen, da ist schon ein kausaler Zusammenhang.huzzel hat geschrieben:Also ist sie raus, da beim Verstecken ja nichts kaputt ging![]()
Von der anschließenden Suche steht da nix![]()
(in wie weit meine Interpretation rechtlich haltbar ist, keine Ahnung)
Ob der Fall hier überhaupt was mit dem Suchen zu tun hat, ist ja auch nicht geklärt/bewiesen.
Gummi, Gummi, ...
Re: Kann man mich belangen bei Beschädigung von Objekten?!
Auf eine Vereinbarung zwischen OC und einem Owner kann sich ein Geschädigter schwerlich berufen.
- KoenigDickBauch
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Re: Kann man mich belangen bei Beschädigung von Objekten?!
Warum?do1000 hat geschrieben:Auf eine Vereinbarung zwischen OC und einem Owner kann sich ein Geschädigter schwerlich berufen.
Re: Kann man mich belangen bei Beschädigung von Objekten?!
Weil nicht Dritte geschützt werden sollen, sondern OC lediglich sicher sein will, dass keiner OC in Anspruch nimmt.
- KoenigDickBauch
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- Registriert: Mo 9. Jan 2006, 17:06
Re: Kann man mich belangen bei Beschädigung von Objekten?!
Und wenn nun der Turmbesitzer bei OC vorstellig wird?do1000 hat geschrieben:Weil nicht Dritte geschützt werden sollen, sondern OC lediglich sicher sein will, dass keiner OC in Anspruch nimmt.
Re: Kann man mich belangen bei Beschädigung von Objekten?!
Werden die sich totlachen.