(1) Grundsätzlich ist die Verwendung des Landeswappens durch nicht führungsberechtigte Stellen verboten.
...
(3) Die Zugehörigkeit und Verbundenheit mit dem Saarland kann durch die Verwendung des Saarland-Symbols zum Ausdruck gebracht werden. Seine Verwendung ist kosten- und genehmigungsfrei.
Und mit dem Saarlandlogo: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/d ... d-Logo.PNG würden wir gleichzeitig noch die Saarschleife würdigen. Problem ist dann natürlich wieder die Auflösung.
Das alte Saarlandwappen, als wir noch ein eigener Staat waren, wäre evtl. auch eine Alternative, wobei ich da die rechtlichen Zusammenhänge wiederum nicht kenne.
Also ich wäre dafür, die Coin genau so zu machen, wie die Geocräsher sie in ihrem letzten Entwurf gepostet haben. Rechtlich sind wir dann auf der sicheren Seite, und schön fand ich die Coin schon letztes Jahr.