Fadenkreuz schrieb:Wenn ich die Schilderung richtig verstanden habe, dann war es eine einzige, große Wiese, die einem einzigen Landwirt gehört. Das Areal ist aber verteilt auf zwei (oder mehr) Jagdpachten. Der Landwirt kann beliebige Personen um Mithilfe bei der Vergrämung bitten - seine Frau, seine Kinder, seine Nachbarn. Die müssen nicht Jagdausübungsberechtigte sein. Wenn der Landwirt nun um Mithilfe bei der Suche nach Rehkitzen bittet, dann ist es unsinnig, die Suche auf jagdbezirkliche Grenzen zu beschränken und damit nur einen Teil der Wiese abzusuchen. Eine "fremde" Wiese gab es also aus Sicht des Vermieters gar nicht.Heimo schrieb:Die fremde Wiese hat dein Vermieter nicht zu betreten.
Der Vermieter ist der Landwirt?
Laut migu ist er der Jagdpächter.
Die Jagdgrenzen folgen Grundstücksgrenzen -immer und ausnahmslos. Eine Jagdgrenze durchschneidet daher NIE EIN Grundstück.
Aber was erklär ich DIR. Das ist so sinnlos wie gegen eine Parkuhr sprechen.