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Ist die Videoüberwachung von Geocaches sinnvoll und wie kann sie rechtskonform durchgeführt werden?

JackSkysegel

Geoguru
Wenn bei einem Cache steht: Dieser Cache wird Video überwacht. Dann würde ich davon ausgehen das hier nur zur Vorbeugung von Vandalismus Aufnahmen gemacht werden und diese ungesehen wieder gelöscht werden solange kein konkreter Fall vorliegt. Ich würde nicht davon ausgehe das auch Audioaufnahmen gemacht werden. Unter diesen Umständen würde ich einen Cache wahrscheinlich auch machen.
Wenn bei einem Cache stehen würde: Wir machen Video und Tonaufnahmen von euch und werden euch eventuell auch live überwachen und durch Signale ins Geschehen eingreifen. Wir speichern und verwenden diese Aufnahmen auch und leiten diese an Dritte weiter.
Da wäre ich persönlich dann raus. Wäre für mich aber kein Grund den Cache ins Archiv zu schicken. Solange es vorher klar kommuniziert wurde ist auch das für mich in Ordnung.
Wenn ein Owner mir nach so einem Cache allerdings eine Mail schicken würde, wo Tonaufnahmen von mir zitiert werden und mir da dann irgendwas vorgeworfen wird, da würde dann auch mein Verständnis an ein Ende gelangen.
 

K.D.Fafnir1

Geocacher
In gewisser Hinsicht kann ich das nachvollziehen. Der Owner hat wohl jede Menge Zeit, Geld und Mühe in den GC
gesteckt um anderen Hobbygenossen ein besonderes Erlebnis zu ermöglichen. 👍
Es muss doch wirklch nicht sein, daß eben dieser besondere Cach wegen sinnlosem Vandalismus zeitweise nicht suchbar ist oder sogar archiviert werden muss.
Wenn sich das Versteck auf dem Privatgrund vom Owner befindet, ist die Überwachung und Aufzeichnung mit Kameras zur Prävention von Diebstahl und Vandalismus eben sein gutes Recht. Allerdings sollte das Videomaterial nur vom Owner eingesehen werden und so lange es nicht der Öffentlichkeit zugänglich bleibt, ist das für mich in Ordnung.
Wie bereits erwähnt, zur Aufklärung von Diesbstahl und Sachbeschädigung finde ich es legitim und es kann ebenfalls auch zur Entlastung oder als Alibi dienen.
Der Owner muß lediglich darauf hin weisen. Wer den Cach sucht, akzeptiert damit quasi die "AGBs". Falls jemand damit irgend ein Problem hat, ist niemand gezwungen, diesen GC zu suchen.
 

pikachu

Geomaster
Und warum gehört dann eine Tonaufzeichnung dazu, um "Vandalismus" zu verhindern?

Sämtliche "professionellen" Videoüberwachungen, die ich kenne, arbeiten nur mit Bild.

Ein Wort noch zu: "Wer den Cache sucht, akzeptiert damit die AGB."

Ja, sofern diese überhaupt gültig sind. Wenn z.B. eine Klausel ungültig ist und es keine salvatorische Klausel gibt, sind die AGB in Gesamtheit ungültig.

Ich kann allerdings hier "von außen" nicht den genauen Wortlaut etwaiger AGB einsehen. Im Listing steht lediglich: "Der Cache liegt auf Privatgelände und ist Videoüberwacht. Die Videos werden nach 48 Stunden automatisch gelöscht und dienen nur der Vorsorge gegen Vandalismus."

Wenn das alles wäre, dann wären Weitergabe von Teilnahmedaten und Tonaufzeichnungen jedenfalls illegal.
Aber es kann ja sein, daß nach dem Kalendereintrag noch weitere "Klauseln" vereinbart werden.

Ferner erhebt sich die Frage, ob es sinnvoll und verhältnismäßig ist, wenn einer Owner persönlich zum Cache geht, um die dort spielenden Cacher zu "maßregeln". Zitat aus dem Log:

So war es bei uns der Fall, dass eine aktive Überwachung unserer Tätigkeiten vorgenommen wurde und immer wieder der Alarmsound über die Kameras abgespielt wurde, als wir „intuitiv“ beim Cache fortfahren wollten. So war das eine Schloss durch einen Fehler im Rätsel noch nicht geöffnet und wir suchten „auf gut Glück“ weiter, was dem Ansinnen des Owners deutlich missfiel und nachdem das Abspielen des Kameras-Alarms unser Vorgehen nicht beeinflusste, er persönlich vorstellig wurde und uns damit konfrontiert bzw. nötigte, noch einmal von vorne anzufangen.
Quelle: https://www.geocaching.com/live/log/GL1CKN82A

Ich glaube mal, hier hätte ich postwendend den "Ort des Grauens" verlassen ...
Aber das muß ja jeder selbst wissen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Johannis10

Geocacher
OT:
Vermutlich mein letzter Beitrag zu dem OT Thema:
@pikachu
Wenn das alles wäre, dann wären Weitergabe von Teilnahmedaten und Tonaufzeichnungen jedenfalls illegal.
Gehe davon aus und das ist nicht aus der Luft gegriffen, dass dies bei GCAE911 nicht der Fall ist und war...
Möchte aber mit dieser Aussage keinesfalls irgend jemand irgend etwas unterstellen.
Ich glaube mal, hier hätte ich postwendend den "Ort des Grauens" verlassen ...
Aber das muß ja jeder selbst wissen. ;)
Für diese Ansicht habe ich Verständnis aber:
Kennst du den Verfasser der Note?
Kennst du den Owner?
Kennst du die Situation vor Ort?
Falls du Antworten möchtest, bitte nur per PN, u.a. weil dies ausdrücklich nicht das Thema des Threats ist.
Grüßle Johannis10
PS.: An die Moderatoren:
Das ist ein OT Beitrag den man gerne löschen darf...
 

radioscout

Geoking
Bei Escape Rooms ist es auch üblich, dass man von einem Mitarbeiter per Video und Audio überwacht wird. Das muss halt zu Beginn klar kommuniziert werden.

Mir stellt sich eher die Frage, ob solch ein "Cache" wie in diesem Fall überhaupt als Cache veröffentlicht werden sollte.
Das sind Unternehmen, die eine Datenschutzbeauftragte*n und eine Datenschutzrichtlinie haben und dafür sorgen (müssen), daß die Videos nur für den vorgesehenen Zweck verwendet und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.

Ich bei allen überwachten "Caches" sichergestellt, daß Unbefugte keinen Zugriff auf die Videos erhalten? Daß keiner über eine Sicherheitslücke Zugriff auf die Kameras oder die z. B. auf dem PC gespeicherten Aufnahmen hat? Das keine (Socialmedia-)Apps oder Schadsoftware "mit auf den Bildschirm" schauen?
 
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