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moeszyslakstavern offener Brief an die Groundspeak Reviewer

radioscout

Geoking
Warum? Der verantwortungsvolle Owner wird seine Dose rechtzeitig entfernen. Und ohne Dose kann es keinen gerechtfertigten Fund geben.
Und ich gehe davon aus, daß Groundspeak und die Reviewer zwischen Logs und Fakelogs unterscheiden können und das tun werden, zumindest wenn erkennbar ist, daß der Owner die Dose entfernt und rechtzeitig Hinweise ins Listing geschrieben hat.
 

dafi87

Geocacher
radioscout schrieb:
Und ich gehe davon aus, daß Groundspeak und die Reviewer zwischen Logs und Fakelogs unterscheiden können und das tun werden, zumindest wenn erkennbar ist, daß der Owner die Dose entfernt und rechtzeitig Hinweise ins Listing geschrieben hat.

Es gibt doch genug Beispiele, in denen dann vom Finder neue Dosen gelegt werden und darin geloggt wird. G$ wird doch dann die zahlenden Kunden (nicht die Owner) nicht als Lügner hinstellen und die Logs löschen. Aufwand wäre das außerdem.
Dose ins Archiv und fertig. Als ob das jemanden interessiert, ob nun 1000 Caches mehr oder weniger gelistet sind.
 

radioscout

Geoking
Ein Foto der Dose z.B. vor dem Bildschirm des PCs oder an einer anderen Stelle am Wohnort sollte ausreichen um zu belegen, daß der Owner die Dose entfernt hat.

Und wenn selbst das nichts nützt, müssen wir leider akzeptieren, daß es mittlerweile einen hinreichend großen Anteil von Usern gibt, die sich nicht an Absprachen, Regeln, Vorschriften und Gesetze halten und denen Umwelt- und Naturschutz absolut egal sind. Wegen denen werden wir nur noch Locations bedosen dürfen, an denen nichts beschädigt und nichts und niemand gestört werden kann. Vertrauen wird es nicht mehr geben. Nur noch Vorschriften und Kontrollen. Leider.

Vandalismussicheres Geocaching wird das Geocaching der Zukunft sein.
 

BlackyV

Geowizard
Schrottie schrieb:
Na fein, damit wäre dann ja auch im Regelwerk festgehalten, dass notfalls der Owner bestraft wird und nicht diejenigen, die trotz Sperrzeit in die Höhle gehen. Da kann man sich das "Arschaufreißen" für die Punkte 1 bis 8 auch gleich schenken, denn immerhin reicht dann ja nur ein Log in der Sperre und weg isser. Nicht das Log, nein, das ist nach wie vor heilig...
Nö: Wenn man als Owner seine Cachebeschreibung angepasst hat darf man ruhigen Gewissens auch das verursachende Fund-Log löschen.
 

adorfer

Geoguru
blueoceanstorm schrieb:
"Sächsische Hohlraumverordnung". Unfassbar, was es alles gibt.
In Sachsen sind die Leute von der GAG (Grubenarchologische Gesellschaft) *sehr* aktiv.
Die haben lange gegen den besagten Paragraphen im Hohlraumgesetz Lobbyarbeit betrieben.
Eigentlich toll zu sehen, dass die Schwarzbefahrer erfolgreich waren.
 

ColleIsarco

Geowizard
Moin moin,
Relic Hunters DD schrieb:
BlackyV schrieb:
Die jüngst archivierten Caches bekommen wieder eine Chance.
Dann verlinke ich auch mal die Antwort eines betroffenen Owners: http://coord.info/GLA1XY4F
Sehr interessanter Hinweis. Leider zeigt dies mal wieder ein großes Problem des Reviewersystems auf. 'Alle geltenden Gesetze müssen beachtet werden' beinhaltet auch, dass die Reviewer die jeweiligen Gesetze auch kennen und vor allem auch korrekt interpretieren können. Wer macht denn die betroffenen Personen mit den gültigen Gesetzen und Verordnungen vertraut. Wer schult die Reviewer im Umgang mit juristischen Texten? Ich wage zu bezweiflen, dass entsprechende Schulungen durch GS organisiert werden, lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

Das Problem scheint mir zu sein, dass GS nicht erkennt, dass mit zunehmenden Wachstum irgendwann die Organistation des Systems geändert werden muss. So wie man die Arbeitsweise einer Garagenfirma nicht 1:1 auf einen Konzern 1:1 übertragen kann, kann man auch hier das Organisationssystem nicht mehr unverändert beibehalten. Hier sind dringend Änderungen erforderlich. Und wenn auch einige dass nicht hören wollen, es wird formaler und bürokratischer werden müssen, anders geht es nicht.

Gruß
ColleIsarco
 

OnkelFedja

Geocacher
Relic Hunters DD schrieb:
BlackyV schrieb:
Die jüngst archivierten Caches bekommen wieder eine Chance.
Dann verlinke ich auch mal die Antwort eines betroffenen Owners: http://coord.info/GLA1XY4F
... wbei noch das grundsätzliche Betreten (nach dieser Verordnung) zu unterscheiden ist vom Betretungsverbot, das durch das Naturschutzgesetz zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten ausgesprochen wird....

Also etwa so wie: grundsätzlich darf man in alle Wälder gehen, aber für Wälder in NSG oder NP gibts eben darüberhinausgehende Beschränkungen.
 
OnkelFedja schrieb:
... wbei noch das grundsätzliche Betreten (nach dieser Verordnung) zu unterscheiden ist vom Betretungsverbot, das durch das Naturschutzgesetz zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten ausgesprochen wird....
Das wurde niemals bestritten. Genau deshalb wurden die betroffenen Caches ja in der Fledermauszeit von den Ownern disabled.
Die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der betroffenen Cachelocations wurde aber von ApproV in Frage gestellt, als er Nachweise dafür als Bedingung für die Ent-Archivierung einforderte.
 

ColleIsarco

Geowizard
Moin moin,
OnkelFedja schrieb:
... wbei noch das grundsätzliche Betreten (nach dieser Verordnung) zu unterscheiden ist vom Betretungsverbot, das durch das Naturschutzgesetz zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten ausgesprochen wird....

Also etwa so wie: grundsätzlich darf man in alle Wälder gehen, aber für Wälder in NSG oder NP gibts eben darüberhinausgehende Beschränkungen.
Liegt der Cache denn in einem NSG oder NP? (Ohne die Verordnung gelesen zu haben, unterstelle ich jetzt mal, dass diese das Betreten von Höhlen in einem NSG nicht explizit erlaubt...) Denn wenn nicht, so verstehe ich die Verordnung, ist eine explizite Genehmigung erst gar nicht notwendig und der Owner ist maximal gehalten, jahreszeitliche Zugangssperren zu beachten (AKA Fledermaussperre). Also wären doch die Voraussetzungen für die Dearchivierung gegeben, oder verstehe ich da etwas nicht?

Gruß
ColleIsarco
 

JackSkysegel

Geoguru
Das finde ich auch ziemlich merkwürdig. Obwohl man was machen darf, soll man also erst nachfragen ob man es den machen darf!? Und dann darf ich womöglich etwas nicht machen was ich eigentlich machen darf? :???: Ganz am Ende darf man dann wahrscheinlich nichts mehr machen. :irre:
 

OnkelFedja

Geocacher
ColleIsarco schrieb:
Moin moin,
OnkelFedja schrieb:
... wbei noch das grundsätzliche Betreten (nach dieser Verordnung) zu unterscheiden ist vom Betretungsverbot, das durch das Naturschutzgesetz zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten ausgesprochen wird....

Also etwa so wie: grundsätzlich darf man in alle Wälder gehen, aber für Wälder in NSG oder NP gibts eben darüberhinausgehende Beschränkungen.
Liegt der Cache denn in einem NSG oder NP? (Ohne die Verordnung gelesen zu haben, unterstelle ich jetzt mal, dass diese das Betreten von Höhlen in einem NSG nicht explizit erlaubt...) Denn wenn nicht, so verstehe ich die Verordnung, ist eine explizite Genehmigung erst gar nicht notwendig und der Owner ist maximal gehalten, jahreszeitliche Zugangssperren zu beachten (AKA Fledermaussperre). Also wären doch die Voraussetzungen für die Dearchivierung gegeben, oder verstehe ich da etwas nicht?

Gruß
ColleIsarco
Nein, es war nur ein Beispiel.
Selbst wenn GRUNDSÄTZLICH das Betreten erlaubt ist, so kann es durch ein anderes Gesetz im Einzelfall verboten werden.

Also, wenn die Verordnung sagt, daß man Höhlen im Allgemeinen betreten darf, gilt dennoch das Naturschutzgesetz (und nicht nur in NSG oder NP), welches u.a. festlegt, daß Fledermausquartiere (zumindest während bestimmter Zeiten) NICHT betreten werden dürfen.
 
OnkelFedja schrieb:
ColleIsarco schrieb:
... Also wären doch die Voraussetzungen für die Dearchivierung gegeben, oder verstehe ich da etwas nicht? ...
...
Diese Frage blieb unbeantwortet.

Momentan sind die Caches leider immer noch im Archiv. Ebensowenig wurde das von ApproV zu den GS-Guidelines hinzudefinierte Regelwerk bislang auf Sachsen und Thüringen angepasst.

Wo klemmt es denn hier?
 

Zappo

Geoguru
Zitat daraus:

"In Rheinland-Pfalz haben wir seit 2012 bereits ein vollständiges amtliches Verbot für Caches in Höhlen, Bunkern, Erdkellern und ähnlichen Fledermausquartieren. Es wäre schön, wenn wir ein solches Totalverbot in anderen Bundesländern vermeiden können......"

Sorry, viel mehr Heuchelei geht nicht mehr. Selbst ein "amtliches Verbot" fordert nicht die von den Reviewern blind durchgeführte Praxis, jede noch so für Fledermäuse ungeeignete Spalte zu sperren. Einschließlich Caches, die offen im Wald liegen, nur weil das Wort Höhle im Titel vorkommt..

"Sollte es Cachefunde während der gesetzlichen Sperrfrist geben wird das Listing endgültig von dieser Website verschwinden."

Bekanntes Thema - alle Pflichten und Risiken dem Owner, Nachdenken oder Bewegung bei GC gleich null - nichtmal eine Listingsperre hinkriegen. Und warum auch den Gesetzesübertreter bestrafen, wenn man alles auf den Owner abwälzen kann?

Orkgerede.

Gruß Zappo
 

KreuterFee

Geomaster
Zitat daraus:

"In Rheinland-Pfalz haben wir seit 2012 bereits ein vollständiges amtliches Verbot für Caches in Höhlen, Bunkern, Erdkellern und ähnlichen Fledermausquartieren. Es wäre schön, wenn wir ein solches Totalverbot in anderen Bundesländern vermeiden können......"

Und ganz ehrlich, ohne Quellen und Verweis Angabe ist es auch nichts weiter als eine Behauptung.
Genauso könnte ich schreiben:
In nicht als Fledermausquartier ausgewiesenden oder durch Gitter gesperrte Höhlen, ist sehr wohl ein Cache erlaubt.

Desweiteren können Gesetze auch erlauben, nur weil generell verboten ist, kann es im Einzelfall trotzdem erlaubt sein.
 

Horrorheinz

Geocacher
Es gibt kein öffentliches Verbot. Die Reviewer haben folgenden Text veröffentlicht: "...Wir wurden daher gebeten, alle uns in Rheinland-Pfalz bekannten Caches in Stollen, Höhlen, Bunkern, Erdkellern und ähnlichen örtlichen Gegebenheiten dauerhaft zu archivieren und in solchen Bereichen keine weiteren Caches mehr zuzulassen. ...".
Es handelte sich um eine Bitte, der die Reviewer bzw. G$ ohne Prüfung, Verhandlungen etc. einfach nachgekommen sind. Wie bei Reviewern bzw. G$ üblich wurden Owner für das Fehlverhalten einzelner bestraft. Es gab aber auch keine konkreten Beispiele.
Im übrigen wurde auch argumentiert, daß sich Fledermäuse und andere Tiere auch außerhalb der Schutzzeit in den Höhlen aufhalten können und bei einer Störung die Vernichtung von Populationen drohen könne. Die Schutzzeit wurde also einfach ausgedehnt und Reviewer und G$ sind dieser großzügigen Ausweitung der Gesetze einfach hirnlos gefolgt, anstatt mal zu sagen: "Wozu gibt es eine Schutzzeit, wenn immer Schutzzeit sein soll? Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage? Wo sind die konkreten Beispiele für das Fehlverhalten einzelner? Wir führen sofortigen Rausschmiß für Mitglieder ein, die während der Schutzzeit diese verletzen."
Es ist halt nur so, daß Reviewer und G$ den Kontakt mit Behörden scheuen wie der Teufel das Weihwasser, weil sie genau wissen, daß 99% aller Caches illegal sind. Bei einer genaueren Prüfung würde nämlich das schöne Geschäftsmodell wegfallen. Und Mr. Irish müsste sich nen neuen Job suchen.
Und daher gibts auch keine konkreten Regeln, an die sich alle Reviewer halten müssen (sondern nur auslegbare Gummiparagraphen). Jeder Reviewer kocht sein Süppchen und entscheidet nach seiner Laune. Und die Caches von Herrn Magic werden nur wieder veröffentlicht, wenn ApproV Lust dazu hat. Gesetze und Genehmigungen hin oder her.
 

Kieselstein

Geocacher
Horrorheinz schrieb:
Es gibt kein öffentliches Verbot. Die Reviewer haben folgenden Text veröffentlicht: "...Wir wurden daher gebeten, alle uns in Rheinland-Pfalz bekannten Caches in Stollen, Höhlen, Bunkern, Erdkellern und ähnlichen örtlichen Gegebenheiten dauerhaft zu archivieren und in solchen Bereichen keine weiteren Caches mehr zuzulassen. ...".
Es handelte sich um eine Bitte, der die Reviewer bzw. G$ ohne Prüfung, Verhandlungen etc. einfach nachgekommen sind. Wie bei Reviewern bzw. G$ üblich wurden Owner für das Fehlverhalten einzelner bestraft. Es gab aber auch keine konkreten Beispiele.

Wenn ich es richtig begreife ist GS ein Listingservice. Die geben uns also ein kleines bisschen Platz auf deren Server und nichts anderes. Wenn jetzt jemand sagt: "archiviere alle Caches in ABC" dann werden die Listings archiviert. Wenn du mit diesen Entscheidungen nicht leben kannst liste deine Caches woanders. Oder mach das was in anderen Ländern normal ist: gründe eine Lobbygruppe und kämpfe, eventuell mit dem Reviewern zusammen selber fürs Cachelegen in bestimmten Waldgebieten, Höhlen, selbstgegrabenen Löchern oder was dann auch. Schau mal wie das in z.B. England oder den Niederlanden läuft. Da gibbes keine Caches ohne Erlaubnis und an vielen Orten können Caches nur gelegt werden eben weil die Cacher mit den Gemeinden, Grossgrundbesitzern usw geredet haben und sind Erlaubnisse einfach und billig oder kostenlos zu bekommen aus genau denselben Gründen - Cacher haben mit den Gemeinden gesprochen und gemeinsam geschaut wie sowas für alle Beteiligten am Einfachsten machbar ist. Aber solang du auf deinem Arsch sitzen bleibst und nur meckerst passiert nichts. Meckern ist ja auch viel einfacher :kopfwand:
 
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