Eine solche Einschränkung wäre mit EU-Recht kaum vereinbar. Es mag sein, dass die Tätigkeit genehmigungspflichtig ist, aber der Firmensitz muss nicht in E sein.Quadmaster schrieb:in Spanien darf nur eine in Spanien angemeldete Firma tätig werden.
Da du ja von Seriösität des Angebots überzeugt zu sein scheinst, kannst du dich ja zu einer der Veranstaltungen anmelden und uns im Anschluß hier ausführlich deine Erfahrungen mitteilen.Fadenkreuz schrieb:Ansonsten finde ich es etwas seltsam, wie jetzt anhand von Impressum oder einer angeblich unseriösen Mailadresse oder anderem von Betrug, Abzocke und ähnlichem geschrieben wird. Wer es genau wissen will, kann ja die spanische Nummer wählen.