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'Batteries not included?' Der böse Jäger als Spassverderber

fulbrich

Geocacher
Hallo,
der Geocache ist abgeschaltet. Psychochicken hatte Kontakt zum Besitzer demnach ist es nicht so sicher, ob der Cache überhaupt wieder aktiviert wird. Das genannte Aktivierungsdatum ist fraglich.

http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?guid=a3065808-da06-4395-a83a-ae419f3be5d5


Hintergrund:
a) ein niederländischer Jäger behauptet, daß in einem Deutschen Wald nachts nicht gelaufen werden darf.
b) Es wurden Cachestationen vorsätzlich zerstört.

Frage :
c) Wer hat eine Link zum "NRW Fortsgesetz" um ggf. nachlesen zu können ?
d) Was ist zu tun, wenn über die Köpfe hinweg geschossen wird ?
e) Was ist zu tun, wenn ein Jäger jemanden aus den Wald verweist ?
f) Gibt es Ausnahmen betreffend des Betretens von öffentlichen Wäldern, wie muß dies gekennzeichnet werden ?

Wäre toll, wenn jemand hierzu was weiß oder eigene Erfahrungen hat.
Eventuell ist ja auch ein cachender Jäger dabei.
 

Die Baumanns

Geowizard
In dem Forstgesetz kann ich dazu nichts finden.

http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_detail?bes_id=3830&det_id=122708&sel_menu_item_code=P

Gruß Guido
 

fulbrich

Geocacher
Die Baumanns schrieb:
In dem Forstgesetz kann ich dazu nichts finden.

http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_detail?bes_id=3830&det_id=122708&sel_menu_item_code=P

Gruß Guido

Danke für den Link
§ 2 (Fn 33)
Betreten des Waldes
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

§ 3 (Fn 33)
Betretungsverbote
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

§ 4 (Fn 4)
Sperren von Waldflächen
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

§ 5
Zeitweilige Beschränkung des Betretungsrechtes
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_detail?bes_id=3830&det_id=122712&sel_menu_item_code=P

Ich denke §5 könnte Ein Betretungsverbot nach sich ziehen... aber müßte dies nicht durch eine Beschilderung kenntlich gemacht sein ?
 
Das Forstgesetz NRW gibt es hier.

Ein explizites Nachtbetretungsverbot habe ich auf die Schnelle nicht finden können, allerdings kann laut §5, Absatz 2
Zum Schutz der wildlebenden Tiere und aus Gründen der Jagdausübung kann das Betreten zeitweilig für die Zeit zwischen 17 und 8 Uhr auf die Wege beschränkt werden, wenn das Waldgebiet

1. durch den Erholungsverkehr stark in Anspruch genommen wird und

2. durch Wege und andere Einrichtungen für den Erholungsverkehr hinreichend aufgeschlossen ist.

Der Jäger ist also über das Ziel hinaus geschossen.

Ein zeitweises Betretungsverbot ist vorgesehen, muss dann aber durch Schilder an den Zugängen bekannt gemacht werden und ist genehmigungspflichtig (§4).

Edit: Schon wieder zu langsam. Ich sollte aufhören zu arbeiten und endlich Rentner werden...
 

Carsten

Geowizard
fulbrich schrieb:
a) ein niederländischer Jäger behauptet, daß in einem Deutschen Wald nachts nicht gelaufen werden darf.

Interessante Behauptung ohne Wahrheitsgehalt.

fulbrich schrieb:
d) Was ist zu tun, wenn über die Köpfe hinweg geschossen wird ?

Polizei rufen und anzeigen

fulbrich schrieb:
e) Was ist zu tun, wenn ein Jäger jemanden aus den Wald verweist ?

Wenn es kein Privatwald ist oder das Betreten gerade anderweitig verboten ist (siehe f): je nach Situation auslachen oder Folge leisten. Sollte der Jäger handgreiflich werden o.ä. dann siehe d)

fulbrich schrieb:
f) Gibt es Ausnahmen betreffend des Betretens von öffentlichen Wäldern, wie muß dies gekennzeichnet werden ?

Spontan fallen mir da die diversen Waldbrandwarnstufen ein oder jetzt aktuell die Sperrung wegen der Sturmschäden in einigen Gebieten. Inwiefern das vor Ort immer gekennzeichnet wird, kann ich dir nicht sagen.
 
Carsten schrieb:
fulbrich schrieb:
e) Was ist zu tun, wenn ein Jäger jemanden aus den Wald verweist ?

Wenn es kein Privatwald ist oder das Betreten gerade anderweitig verboten ist (siehe f): je nach Situation auslachen oder Folge leisten. Sollte der Jäger handgreiflich werden o.ä. dann siehe d)

Laut Aussage des Jägers ist das ein Privatwald und er der Jagdpächter (oder wie auch immer das genannt wird). Uns hatte er jedenfalls nicht des Waldes verwiesen, sondern wollte lediglich den Kontakt zum Cacheowner haben. Seine Handynummer hatte ich Q en Q gegeben, habe aber keine weiteren Infos.
 

RSG

Geowizard
Christian und die Wutze schrieb:
Wenn ich mich richtig erinnere haben wir eine extra Runde von 5 km gedreht, da uns die original Route zu kurz erschien... :wink:

Stopp, Stopp, Stopp so ja nun mal nicht, wir haben einfach den Landschaftlich schöneren Weg genommen , oder ... :wink:
 

fulbrich

Geocacher
Christian und die Wutze schrieb:
Carsten schrieb:
fulbrich schrieb:
e) Was ist zu tun, wenn ein Jäger jemanden aus den Wald verweist ?
Laut Aussage des Jägers ist das ein Privatwald und er der Jagdpächter (oder wie auch immer das genannt wird).

Hmm... aber wie kann ich den erkennen, ob es sich um einen öffentlichen Wald oder um einen Privatwald handelt ? Ich bin bisher davon ausgegangen, daß in einem Wald, in dem Wanderwege ausgezeichnet sind und dieser nicht mit Schildern als Privateigentum gekennzeichnet ist erstmal öffentlich sind. Es wäre ja recht einfach zu behaupten etwas sein Privateigentum ohne Hinweistafeln. :?
 
Wenn meine nicht vorhandenen Niederländisch-Kenntnisse nicht trügen sind teilweise die Reflektorstrecken verlegt (oder demontiert?) worden. Ich muss dringend zur Volkshochschule...

Unsere Strecke war auf jeden Fall die schönere! :roll:
 
fulbrich schrieb:
Christian und die Wutze schrieb:
fulbrich schrieb:
e) Was ist zu tun, wenn ein Jäger jemanden aus den Wald verweist ?
Laut Aussage des Jägers ist das ein Privatwald und er der Jagdpächter (oder wie auch immer das genannt wird).

Hmm... aber wie kann ich den erkennen, ob es sich um einen öffentlichen Wald oder um einen Privatwald handelt ? Ich bin bisher davon ausgegangen, daß in einem Wald, in dem Wanderwege ausgezeichnet sind und dieser nicht mit Schildern als Privateigentum gekennzeichnet ist erstmal öffentlich sind. Es wäre ja recht einfach zu behaupten etwas sein Privateigentum ohne Hinweistafeln. :?
Deswegen sind wir ja auch nicht gegangen. :wink:

Meine Unterhaltung mit dem Jäger verlief sehr zivilisiert. Er wollte mir zwar auch etwas von Genehmigungspflicht bei Nachtbetretung erzählen, als ich ihn aber gefragt habe, ob der Wald auf niederländischem oder deutschem boden liegt (seine Antwort: Parkplatz NL, Wald D) habe ich ihm nur entgegnet, dass es in D kein Nachtbetretungsverbot gibt.
Ich bin von seiner Wandlung zum Cachezerstörer echt überrascht. Weiß jemand, ob der mit Q en Q schon gesprochen hat(te)?
 

Black-Jack-Team

Geomaster
Dazu ist zu bemerken, dass es in den meisten niederländischen Wäldern, die durch die "Boswachterij" verwaltet werden, tatsächlich ein Betretungsverbot von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang existiert.
Dies ist aber i.d.R. durch entsprechende Beschilderung an den offiziellen Eingängen klargestellt.

Man kann von einem Niederländer wahrlich nicht erwarten, dass er sich hundertprozentig mit deutschen Gesetzen auskennt.
Eine Jagdpacht führt im übrigen zu keinem Eigentum am Wald an sich, sondern lediglich zu gewissen Rechten die die Jagdausübung betreffen.

Auch in deutschen Staatswäldern wird das Jagdrecht (für teures Geld) verpachtet, der Wald bleibt aber im Eigentum des Volkes und darf im Rahmen der Gesetze und Verordnungen betreten werden.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland ein allgmeines Waldbetretungsrecht. Ausnahmen und Einschränkungen von diesem müssen jeweils in geeigneter Form kund getan werden z.B. durch Beschilderung, oder auch Information der Bevölkerung durch die Medien wie aktuell jetzt nach den Gefahren durch "Kyrill" usw.

Private Wälder müssen in jedem Fall gekennzeichnet werden, wenn der Eigentümer bestimmte Rechte in Anspruch nehmen will, aber auch hier gilt afaik ein Betretungsrecht auf den gekennzeichneten Wegen.

Ansonsten gilt wie immer in Deutschland: Keine Regel ohne Ausnahme. :shock:
 
OP
N

niersratten

Geocacher
Also fassen wir mal zusammen:
- Ein Verwais aus dem Wald ist bei der derzeitigen Sachlage sicherlich nicht rechtens.
- Es müsste aber mal geklärt werden wie sich die Rechte zwischen Privat- und öffentlichen Wald unterscheiden und woran man diese Waldformen unterscheiden kann. Meines Wissens darf nach europäischem Recht prinzipiell jedes Grundstück betreten werden wenn es nicht eingezäunt ist und/oder dies durch Schilder gekennzeichnet ist.
- Aber was hilft uns das gegenüber einen Jäger, der kein Verständniss für unsere Freizeitbeschäftigung hat? Ich persönlich fürchte das er den ache immer wieder sabotieren wird... :evil: :evil: :evil:
Beste Grüße an alle
 

thex

Geonewbie
Offentliches wald.
I don't know if the jager is very willing to talk, he took more than 2 hours time to try to find our combi-team as well as the team in front of us. Meanwile there was communication between Q & Q and the jager. We didn't had the slightest idea impression that communication with that guy is a very splendid idea.
Otherwise it is also a Dutch fellow, what is he doing with a 4w-drive in German forrests ?

It was a threatening experience.
 
Black-Jack-Team schrieb:
Man kann von einem Niederländer wahrlich nicht erwarten, dass er sich hundertprozentig mit deutschen Gesetzen auskennt.
Eine Jagdpacht führt im übrigen zu keinem Eigentum am Wald an sich, sondern lediglich zu gewissen Rechten die die Jagdausübung betreffen.
Von einem Niederländer, der für ein Waldstück auf deutschem Hoheitsgebiet die Jagd gepachtet hat, sollte man aber erwarten, zumindest die relevanten Regelungen und Gesetze zu kennen (falls er deren Kenntnis nicht ohnehin nachweisen muss, um hier jagen zu dürfen). Wenn du in NL mit 100 km/h auf der Landstrasse fotographiert wirst kannst du dich auch nicht rausreden ...
 

Black-Jack-Team

Geomaster
Schau mal in einschlägigen Jägerforen zum Thema Geocaching nach.
Die wissen teilweise noch nicht einmal, dass es ein allgemeines Waldbetretungsrecht gibt.
Oder sie diskutieren darüber, wie man trotzdem die Leute aus dem Wald verjagt.
Da wird schon mal ziemlich rüde argumentiert.

Suche auch hier im grünen Forum mal nach älteren Threads zu den Nachtcaches "Mission Echo" oder so ähnlich.
Sehr aufschlussreich! :shock:
 
thex schrieb:
Offentliches wald.
I don't know if the jager is very willing to talk, he took more than 2 hours time to try to find our combi-team as well as the team in front of us. Meanwile there was communication between Q & Q and the jager. We didn't had the slightest idea impression that communication with that guy is a very splendid idea.
He was really tracking you in the forrest? I only had a discussion with him at the parking area (I had to go back to the car to pick up the spare batteries as they were not included in this cache :wink: ). After 5 to 10 Minutes discussion he drove away.
thex schrieb:
Otherwise it is also a Dutch fellow, what is he doing with a 4w-drive in German forrests ?
He claims to have the hunting licence for that forrest.
 

zwergbaum

Geocacher
Black-Jack-Team schrieb:
Dazu ist zu bemerken, dass es in den meisten niederländischen Wäldern, die durch die "Boswachterij" verwaltet werden, tatsächlich ein Betretungsverbot von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang existiert.
Dies ist aber i.d.R. durch entsprechende Beschilderung an den offiziellen Eingängen klargestellt.

*schnipp*

Die Naturschutzgebiete und Nationalparks werden von Staatsbosbeheer verwaltet und hier wird das Betretungsverbot durch diese netten Tafeln
bord-groot-staatsbosbeheer.jpg


verkündet. (der Name des Gebietes wird angepasst ;-) )
Hier in der Region betrifft das z.B. die Caches Iron Rhine, Rothenbach und Het Melicker Ven um ein paar Beispiele zu nennen. Diese Schilder sind mir aber auf der ganzen Tour nicht einmal begegnet. (Wie auch, da mindestens 24,5 km der Route auf deutschem Gebiet liegen.

Grüße
Zwegbaum

PS: Eine Boswachterij ist ein Forstamt, Staatsbosbeheer entspricht eher einer Niederlande weiten Nationalparkverwaltung ;-)
 
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