Christian und die Wutze
Geoguru
Das wären 2 der Möglichkeiten...
Die Baumanns schrieb:In dem Forstgesetz kann ich dazu nichts finden.
http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_detail?bes_id=3830&det_id=122708&sel_menu_item_code=P
Gruß Guido
Zum Schutz der wildlebenden Tiere und aus Gründen der Jagdausübung kann das Betreten zeitweilig für die Zeit zwischen 17 und 8 Uhr auf die Wege beschränkt werden, wenn das Waldgebiet
1. durch den Erholungsverkehr stark in Anspruch genommen wird und
2. durch Wege und andere Einrichtungen für den Erholungsverkehr hinreichend aufgeschlossen ist.
fulbrich schrieb:a) ein niederländischer Jäger behauptet, daß in einem Deutschen Wald nachts nicht gelaufen werden darf.
fulbrich schrieb:d) Was ist zu tun, wenn über die Köpfe hinweg geschossen wird ?
fulbrich schrieb:e) Was ist zu tun, wenn ein Jäger jemanden aus den Wald verweist ?
fulbrich schrieb:f) Gibt es Ausnahmen betreffend des Betretens von öffentlichen Wäldern, wie muß dies gekennzeichnet werden ?
Carsten schrieb:fulbrich schrieb:e) Was ist zu tun, wenn ein Jäger jemanden aus den Wald verweist ?
Wenn es kein Privatwald ist oder das Betreten gerade anderweitig verboten ist (siehe f): je nach Situation auslachen oder Folge leisten. Sollte der Jäger handgreiflich werden o.ä. dann siehe d)
fulbrich schrieb:b) Es wurden Cachestationen vorsätzlich zerstört.
Christian und die Wutze schrieb:Wenn ich mich richtig erinnere haben wir eine extra Runde von 5 km gedreht, da uns die original Route zu kurz erschien...
Christian und die Wutze schrieb:Carsten schrieb:Laut Aussage des Jägers ist das ein Privatwald und er der Jagdpächter (oder wie auch immer das genannt wird).fulbrich schrieb:e) Was ist zu tun, wenn ein Jäger jemanden aus den Wald verweist ?
Deswegen sind wir ja auch nicht gegangen.fulbrich schrieb:Christian und die Wutze schrieb:Laut Aussage des Jägers ist das ein Privatwald und er der Jagdpächter (oder wie auch immer das genannt wird).fulbrich schrieb:e) Was ist zu tun, wenn ein Jäger jemanden aus den Wald verweist ?
Hmm... aber wie kann ich den erkennen, ob es sich um einen öffentlichen Wald oder um einen Privatwald handelt ? Ich bin bisher davon ausgegangen, daß in einem Wald, in dem Wanderwege ausgezeichnet sind und dieser nicht mit Schildern als Privateigentum gekennzeichnet ist erstmal öffentlich sind. Es wäre ja recht einfach zu behaupten etwas sein Privateigentum ohne Hinweistafeln. :?
Von einem Niederländer, der für ein Waldstück auf deutschem Hoheitsgebiet die Jagd gepachtet hat, sollte man aber erwarten, zumindest die relevanten Regelungen und Gesetze zu kennen (falls er deren Kenntnis nicht ohnehin nachweisen muss, um hier jagen zu dürfen). Wenn du in NL mit 100 km/h auf der Landstrasse fotographiert wirst kannst du dich auch nicht rausreden ...Black-Jack-Team schrieb:Man kann von einem Niederländer wahrlich nicht erwarten, dass er sich hundertprozentig mit deutschen Gesetzen auskennt.
Eine Jagdpacht führt im übrigen zu keinem Eigentum am Wald an sich, sondern lediglich zu gewissen Rechten die die Jagdausübung betreffen.
He was really tracking you in the forrest? I only had a discussion with him at the parking area (I had to go back to the car to pick up the spare batteries as they were not included in this cache ). After 5 to 10 Minutes discussion he drove away.thex schrieb:Offentliches wald.
I don't know if the jager is very willing to talk, he took more than 2 hours time to try to find our combi-team as well as the team in front of us. Meanwile there was communication between Q & Q and the jager. We didn't had the slightest idea impression that communication with that guy is a very splendid idea.
He claims to have the hunting licence for that forrest.thex schrieb:Otherwise it is also a Dutch fellow, what is he doing with a 4w-drive in German forrests ?
Was sind denn die einschlägigen Jägerforen? Hast du da Links?Black-Jack-Team schrieb:Schau mal in einschlägigen Jägerforen zum Thema Geocaching nach.
Black-Jack-Team schrieb:Dazu ist zu bemerken, dass es in den meisten niederländischen Wäldern, die durch die "Boswachterij" verwaltet werden, tatsächlich ein Betretungsverbot von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang existiert.
Dies ist aber i.d.R. durch entsprechende Beschilderung an den offiziellen Eingängen klargestellt.
*schnipp*