RT1974 schrieb:Ich finde nicht`s im Netz über Caches im Naturschutzgebiet verstecken darf ? Kann mir mal einer weiter helfen ob man sowas darf oder nicht ?
Ebenso sagen verbieten sieMit dem Einreichen eines Cache-Listings versicherst du uns, dass du befugt bist, den Cache an der gewählten Stelle zu verstecken. Wenn in einer Cache-Beschreibung etwas steht, das deutliche Zweifel daran weckt (zum Beispiel die Aufforderung, "Nicht Betreten"-Schilder zu ignorieren), kann dein Listing sofort archiviert werden.
Caches auf Grundstücken, die von einer Behörde verwaltet werden, die Geocaches verbietet. Dazu zählen zum Beispiel der U.S. National Park Service und der U.S. Fish and Wildlife Service (National Wildlife Refuges).
RT1974 schrieb:Kann mir mal einer weiter helfen ob man sowas darf oder nicht?
Team Maulwurf schrieb:Wenn es Landschaftsschutzgebiete sind, ist dort glaube ich auch betreten verboten, da ist Cache legen dann ganz ungünstig.
ime schrieb:RT1974 schrieb:Ich finde nicht`s im Netz über Caches im Naturschutzgebiet verstecken darf ? Kann mir mal einer weiter helfen ob man sowas darf oder nicht ?
Ganz simple Antwort:
Lass es sein - es gibt ohnehin schon genug Caches.
eigengott schrieb:Daher bitte per Landkarte nachschauen. Dafür genügt im allgemeinen jede aktuelle topografische Karte (TK50 oder TK25). Noch einfacher geht es mit dem Online-Kartenwerk vom Bundesamt für Naturschutz: http://www.bfn.de/geoinfo/fachdaten/
Zum Thema offizielle Wege: Das sind im wesentlichen nur die ausgewiesenen Wanderwege sowie Strassen durch das NSG. Kleine unmarkierte Trampelpfade und Holzrückewege gehören nicht dazu!
Phelice schrieb:Wer kann mir denn eine präzise Auskunft darüber geben, was in einem Landschaftsschutzgebiet erlaubt ist?
Phelice schrieb:Handelt sich um Gelsenkirchen - Ich habe dort auf deren Homepage ein Kontaktformular gefunden, das ich direkt mal benutzt habe, mal sehen ob die mir weiterhelfen können. Auch hab ich noch eine Weile gegoogelt und auch die Landschaftsschutzgesetze für NRW gefunden, aber erstmal ist das ziemliches Jurisendeutsch und dann steht da auch nur drin, was bei Eingriffen in die Landschaftsplanung zu beachten ist und was der Landschaftsschutz für Ziele hat usw... mag interessant sein, aber da stand nicht wirklich etwas, was mir bei meinen Fragen weiterhilft - oder aber ich hab es wegen der exotischen Terminologie nicht verstanden.
Hier der Link: http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?skin=nrwe&xid=167116,1
Für mich liest sich das also, als wäre es auch verboten, Hints für einen Multi zu legen. Natürlich haben diese Gebote ihren Sinn, das sehe ich ein. Nur wird es irgendwie immer komplizierter, ein schönes, nicht grenzwertiges Plätzchen zu finden, wo man einen Cache legen kann, er soll ja auch möglichst jahrelang dort bleiben.Werbeanlagen, Schilder, Fahnen, Beschriftungen oder mobi-
le Werbeanlagen zu errichten, aufzustellen, anzubringen und
zu ändern, soweit sie nicht ausschließlich auf die
Schutzausweisung hinweisen oder gesetzlich vorgeschrieben
sind; unberührt bleibt das zeitweilige Errichten, Aufstellen,
Anbringen und Ändern von Werbeanlagen, Schildern, Fah-
nen, Beschriftungen oder mobilen Werbeanlagen von land-
wirtschaftlichen Betrieben während der Erntezeit, sofern sie
einen direkten Bezug zum Betrieb haben, ausschließlich auf
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bild schonen;