Das Event http://coord.info/GC3JFAG war eine Info-Veranstaltung der Förster des Klever Reichswalds für uns Cacher. Als einer der drei Reichwaldförster gab uns Herr Spinner jede Menge Informationen und Gelegenheit zur Diskussion. Die Ergebnisse des Abends habe ich hier in Stichpunkten aufgeführt. Bitte steinigt mich nicht dafür, ich habe hier nur das Protokoll niedergeschrieben. Dennoch kann ich allen hier aufgeführten Punkten durchaus zustimmen.
Die drei Förster Herr Böhmer, Herr Haupt und Herr Spinner sind zuständig für den gesamten Reichswald sowie zahlreiche kleine Waldflächen in den Gemeinden Kleve, Kranenburg, Bedburg-Hau und Goch. Dazu gehören auch einige private Wälder.
Alle Aussagen beziehen sich zunächst nur auf diese Flächen. Analog kann man sie jedoch grundsätzlich auf alle Wälder anwenden. Dennoch kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Förster eine ähnliche Einstellung vertreten, es mag auch Förster geben, die die bestehenden gesetzlichen Regeln enger auslegen. Im Falle von Unklarheiten oder gar aktuellen Problemfällen ist es daher immer ratsam, Kontakt zum jeweils zuständigen Forstamt zu suchen. Die Wege zur Kontakt-aufnahme sind im Internet recherchierbar: http://www.wald-und-holz.nrw.de/wald-und-holz-nrw/forstaemter-und-einrichtungen/regionalforstaemter/niederrhein.html
Das wichtigste vorab: Alle drei Förster haben grundsätzlich nichts gegen Geocacher oder Geocaching im Reichswald an sich. Es gibt jedoch auch im Wald gewisse Regeln, die von allen Einzuhalten sind. Eine mit dem Amt verbundene Aufgabe der Förster ist die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln durch die Waldbesucher. Sofern ein Geocache oder das Suchverhalten der Geocacher nicht gegen diese Regeln verstößt, sehen alle drei Förster keinen Grund, unser Spiel zu stören.
Die Förster distanzieren sich aus diesem Grund auch klar von den Berichten in der Presse aus dem letzten Jahr, dort wurden sie teils falsch zitiert, bzw. verschiedene Sachverhalte vermischt.
R E G E L N für das Verstecken und Suchen
Betreten des Waldes
Grundsätzlich darf der Wald frei betreten werden.
Ausgenommen davon sind
- Forstkulturen
- Forstdickungen (z.B. Farn- und Brombeerfelder)
- Saatkämpen und Pflanzgärten
- als gesperrt gekennzeichnete Waldflächen
Da nicht immer klar ist, was im Wald nun ein Weg ist und was nicht, hier eine Faustformel: Ein Weg ist so angelegt, dass er mit einem Fahrzeug problemlos befahren werden kann.
Keine Wege in diesem Sinne sind unbefestigte Nebenwege, Trampelpfade oder Rückewege für die Holzfäller. Auf diesen Wegen ist auch das Radfahren verboten. Darum sollte in Cachelistings entsprechend das Fahrrad-Icon durchgestrichen sein, wenn der Cache an solchen Strecken liegt.
Naturschutzgebiete im Reichswald
Es gibt einige kleine Naturschutzgebiete im Reichswald: Geldenberg, Katzenbuckel, Drüller Berg und Schwarzwasser. Dort sind Caches nur unmittelbar an den befestigten Wegen erlaubt, da diese Wege dort nicht verlassen werden dürfen.
Geocache im Wald
Mit dem Auslegen eines Caches wird etwas im Wald hinterlassen, was dort eigentlich nicht hingehört. Faktisch ist der Cache aus Sicht des Försters Müll. Deshalb müsste entsprechend dem Landesforstgesetz eigentlich jeder Cache im Wald vom Förster genehmigt werden.
Um zukünftig Probleme zu vermeiden, fordern die Förster uns auf, vor dem Auslegen eines neuen Caches Kontakt mit ihnen aufzunehmen. Wenn der Cache die unten stehenden Regeln einhält, bekommt er ohne Probleme den Segen vom Förster. Dabei haben die Förster auch kein Problem damit, wenn der Cache mal ein paar Meter vom Weg entfernt im Wald liegt. Denn ihnen ist auch klar, dass sie möglichst nicht von Muggeln gefunden werden sollen.
Im Zweifelsfall werden die Förster immer bemüht sein, eine Einigung zu finden.
Äsungsflächen und Rotwild
Der Reichswald bei Kleve ist mit 4500 Hektar der größte zusammenhängende Wald in Staatsbesitz im Land NRW. In dem Wald leben viele (zum Teil auch bedrohte) Tierarten, darunter auch große wie Dachse, Wildschweine und Rotwild (Hirsche etc.).
Im Wald gibt es Wildgatter, die das Rotwild räumlich begrenzen und von den Äckern in der Umgebung fernhalten sollen. Diese Gatter stammen bereits aus dem 19. Jahrhundert und haben gesetzlichen Bestandsschutz.
Eigentlich ist für das Rotwild und einige andere Tierarten der natürliche Lebensraum nicht der Wald, sondern die Steppe. Ursprünglich lebte das Wild hier auch so, auf der damaligen Gocher Heide. Seit der Besiedlung vor mehreren hundert Jahren wurde das Wild jedoch langsam in den Wald abgedrängt. Hier können die Tiere nur überleben, weil es extra dafür angelegte Äsungsflächen gibt, das sind leicht erkennbare Wiesenflächen im Wald. Diese Flächen nutzen die Tiere jedoch nur, wenn sie dort von Menschen ungestört sind.
Da das Wild rund um diese Äsungsflächen auch seine Ruhezonen hat, wo es sich meistens aufhält, sind Wiesenflächen im Wald und die unmittelbar daran angrenzenden Waldflächen für Geocaching als Tabuzone zu betrachten und sollen auch nicht bei der Suche nach einem Cache durchquert werden.
Diese Wiesenflächen sind auf Karten auch leicht als helle Flächen zu erkennen (z.B. auf Google Earth oder der Geocaching-Karte).
Jagd/Jäger
Um das Wild möglichst wenig zu stören, ist die Jagd im zusammenhängenden Reichwald auf ganz enge Zeiten begrenzt: jedes Jahr immer vom
01.05.- 20.05 und 01.09.-20.09.
In dieser Zeit wird organisiert mit hohem Druck gejagt, danach gibt es nur noch Trophäenjagd, d.h. auf alte Hirsche mit großem Geweih. Dies ist übrigens auch eine Vorgabe des Landes, da das Forstamt auch eine wirtschaftliche Funktion hat und Geld hereinholen muss. Ein großes Geweih bringt dem Forstamt mehrere tausend Euro.
Um Probleme während der Jagd zu vermeiden, bitten die Förster darum, alle Caches im Reichswald während dieser Zeit zu sperren.
Diese Regeln gelten allerdings nicht für die anderen Waldflächen, dort sind die Jagden verpachtet an Privatpersonen. Diese dürfen in ihren Gebieten innerhalb der durch den Jagdkalender vorgegebenen Zeiten frei Jagen. Welcher Jäger in einem bestimmten Wald eine Jagd gepachtet hat, kann im Falle eines Problems mit einem Cache beim Forstamt erfragt werden. Eine weitere Möglichkeit: Internetseite Kreisjägerschaft Kleve, Hegeringe mit Ansprechpartnern
http://www.kjs-kleve.de/html/body_hegeringe.html
Nachtcaches
Nachtcaches im Wald können ein Problem darstellen, weil das Wild, das tagsüber wegen der vielen Waldbesucher und der Waldarbeiten nur wenig aktiv ist, nachts fressen muss. Darüber hinaus ist es möglich, dass nistende Vögel, wenn sie von Taschenlampen aufgeschreckt werden, ihr Gelege verlassen und nicht mehr weiter brüten.
Daher werden Nachtcaches von den Förstern nur entlang der befestigten Wege geduldet. Faustformel: Ein Weg ist so angelegt, dass er mit einem Fahrzeug problemlos befahren werden kann.
Baumklettern
Im Vorfeld des Events wurde viel über diesen Punkt diskutiert. Dazu befragt bestätigte Herr Spinner: es gibt keine Regel, die dies eindeutig verbietet.
Die Förster sind jedoch in gewissem Rahmen auch Verantwortlich für die Sicherheit der Waldbesucher. Problematisch wird dabei vor Allem das Klettern in Bäumen mit Seilzeug gesehen.
Da Waldarbeiter extra mehrwöchige Lehrgänge in SKT (Sicherheitsklettertechnik) absolvieren müssen, um Arbeiten unter solchen Bedingungen ausführen zu dürfen, die Mehrheit der Klettercacher diese jedoch nicht haben dürften, sehen die Förster sich in der Verantwortung für die Sicherheit dieser Personen. Und diese Verantwortung wollen sie nicht übernehmen.
Da es in diesem Punkt jedoch bislang keine klare Handlungsvorgabe für sie gibt, wurde der Landesbetrieb Wald&Holz NRW aufgefordert, dieses Problem zu lösen. Eine Lösung steht allerdings noch aus. Bis dahin wird zumindest im Zuständigkeitsgebiet der Reichwaldförster das Klettern mit Seilzeug nicht geduldet.
Das Beklettern von Bäumen, für die kein Seilzeug benötigt wird, wird nicht so eng ausgelegt.
Cachebefestigungen an Bäumen
Schrauben oder Nägel zur Cachebefestigung im Baum stellen nur im Hinblick auf die Holzverwertung ein Problem dar. Der Baum selbst wird dadurch nicht beeinträchtigt. Dennoch werden sie ggf. entfernt, wenn sie nicht eindeutig als Cache erkennbar sind. Darum sollten alle Caches auch unbedingt als solche gekennzeichnet werden.
Außerdem bitten die Förster uns, eventuelle Halterungen, wenn so ein Cache mal verändert oder archiviert wird, zu entfernen, um spätere Schäden an Sägen zu vermeiden.
Was passiert bei Verstößen?
Von Amts wegen sind die Förster berechtigt, bei festgestellten Verstößen gegen das Landesforstgesetz Personalien festzustellen und Bußgelder aufzuerlegen.
Ferner kann in besonders krassen Fällen oder im Wiederholungsfall vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden, d.h. es kann ein generelles Betretungsverbot für den betreffenden Wald ausgesprochen werden. Eine Zuwiderhandlung würde dann einen Hausfriedensbruch darstellen und somit eine Straftat.
Allerdings wollen die Förster gar nicht erst zu solchen Maßnahmen greifen und laden uns deshalb zum freundlichen Dialog ein, im Sinne der Freude am Wald für alle Seiten.
Die drei Förster Herr Böhmer, Herr Haupt und Herr Spinner sind zuständig für den gesamten Reichswald sowie zahlreiche kleine Waldflächen in den Gemeinden Kleve, Kranenburg, Bedburg-Hau und Goch. Dazu gehören auch einige private Wälder.
Alle Aussagen beziehen sich zunächst nur auf diese Flächen. Analog kann man sie jedoch grundsätzlich auf alle Wälder anwenden. Dennoch kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Förster eine ähnliche Einstellung vertreten, es mag auch Förster geben, die die bestehenden gesetzlichen Regeln enger auslegen. Im Falle von Unklarheiten oder gar aktuellen Problemfällen ist es daher immer ratsam, Kontakt zum jeweils zuständigen Forstamt zu suchen. Die Wege zur Kontakt-aufnahme sind im Internet recherchierbar: http://www.wald-und-holz.nrw.de/wald-und-holz-nrw/forstaemter-und-einrichtungen/regionalforstaemter/niederrhein.html
Das wichtigste vorab: Alle drei Förster haben grundsätzlich nichts gegen Geocacher oder Geocaching im Reichswald an sich. Es gibt jedoch auch im Wald gewisse Regeln, die von allen Einzuhalten sind. Eine mit dem Amt verbundene Aufgabe der Förster ist die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln durch die Waldbesucher. Sofern ein Geocache oder das Suchverhalten der Geocacher nicht gegen diese Regeln verstößt, sehen alle drei Förster keinen Grund, unser Spiel zu stören.
Die Förster distanzieren sich aus diesem Grund auch klar von den Berichten in der Presse aus dem letzten Jahr, dort wurden sie teils falsch zitiert, bzw. verschiedene Sachverhalte vermischt.
R E G E L N für das Verstecken und Suchen
Betreten des Waldes
Grundsätzlich darf der Wald frei betreten werden.
Ausgenommen davon sind
- Forstkulturen
- Forstdickungen (z.B. Farn- und Brombeerfelder)
- Saatkämpen und Pflanzgärten
- als gesperrt gekennzeichnete Waldflächen
Da nicht immer klar ist, was im Wald nun ein Weg ist und was nicht, hier eine Faustformel: Ein Weg ist so angelegt, dass er mit einem Fahrzeug problemlos befahren werden kann.
Keine Wege in diesem Sinne sind unbefestigte Nebenwege, Trampelpfade oder Rückewege für die Holzfäller. Auf diesen Wegen ist auch das Radfahren verboten. Darum sollte in Cachelistings entsprechend das Fahrrad-Icon durchgestrichen sein, wenn der Cache an solchen Strecken liegt.
Naturschutzgebiete im Reichswald
Es gibt einige kleine Naturschutzgebiete im Reichswald: Geldenberg, Katzenbuckel, Drüller Berg und Schwarzwasser. Dort sind Caches nur unmittelbar an den befestigten Wegen erlaubt, da diese Wege dort nicht verlassen werden dürfen.
Geocache im Wald
Mit dem Auslegen eines Caches wird etwas im Wald hinterlassen, was dort eigentlich nicht hingehört. Faktisch ist der Cache aus Sicht des Försters Müll. Deshalb müsste entsprechend dem Landesforstgesetz eigentlich jeder Cache im Wald vom Förster genehmigt werden.
Um zukünftig Probleme zu vermeiden, fordern die Förster uns auf, vor dem Auslegen eines neuen Caches Kontakt mit ihnen aufzunehmen. Wenn der Cache die unten stehenden Regeln einhält, bekommt er ohne Probleme den Segen vom Förster. Dabei haben die Förster auch kein Problem damit, wenn der Cache mal ein paar Meter vom Weg entfernt im Wald liegt. Denn ihnen ist auch klar, dass sie möglichst nicht von Muggeln gefunden werden sollen.
Im Zweifelsfall werden die Förster immer bemüht sein, eine Einigung zu finden.
Äsungsflächen und Rotwild
Der Reichswald bei Kleve ist mit 4500 Hektar der größte zusammenhängende Wald in Staatsbesitz im Land NRW. In dem Wald leben viele (zum Teil auch bedrohte) Tierarten, darunter auch große wie Dachse, Wildschweine und Rotwild (Hirsche etc.).
Im Wald gibt es Wildgatter, die das Rotwild räumlich begrenzen und von den Äckern in der Umgebung fernhalten sollen. Diese Gatter stammen bereits aus dem 19. Jahrhundert und haben gesetzlichen Bestandsschutz.
Eigentlich ist für das Rotwild und einige andere Tierarten der natürliche Lebensraum nicht der Wald, sondern die Steppe. Ursprünglich lebte das Wild hier auch so, auf der damaligen Gocher Heide. Seit der Besiedlung vor mehreren hundert Jahren wurde das Wild jedoch langsam in den Wald abgedrängt. Hier können die Tiere nur überleben, weil es extra dafür angelegte Äsungsflächen gibt, das sind leicht erkennbare Wiesenflächen im Wald. Diese Flächen nutzen die Tiere jedoch nur, wenn sie dort von Menschen ungestört sind.
Da das Wild rund um diese Äsungsflächen auch seine Ruhezonen hat, wo es sich meistens aufhält, sind Wiesenflächen im Wald und die unmittelbar daran angrenzenden Waldflächen für Geocaching als Tabuzone zu betrachten und sollen auch nicht bei der Suche nach einem Cache durchquert werden.
Diese Wiesenflächen sind auf Karten auch leicht als helle Flächen zu erkennen (z.B. auf Google Earth oder der Geocaching-Karte).
Jagd/Jäger
Um das Wild möglichst wenig zu stören, ist die Jagd im zusammenhängenden Reichwald auf ganz enge Zeiten begrenzt: jedes Jahr immer vom
01.05.- 20.05 und 01.09.-20.09.
In dieser Zeit wird organisiert mit hohem Druck gejagt, danach gibt es nur noch Trophäenjagd, d.h. auf alte Hirsche mit großem Geweih. Dies ist übrigens auch eine Vorgabe des Landes, da das Forstamt auch eine wirtschaftliche Funktion hat und Geld hereinholen muss. Ein großes Geweih bringt dem Forstamt mehrere tausend Euro.
Um Probleme während der Jagd zu vermeiden, bitten die Förster darum, alle Caches im Reichswald während dieser Zeit zu sperren.
Diese Regeln gelten allerdings nicht für die anderen Waldflächen, dort sind die Jagden verpachtet an Privatpersonen. Diese dürfen in ihren Gebieten innerhalb der durch den Jagdkalender vorgegebenen Zeiten frei Jagen. Welcher Jäger in einem bestimmten Wald eine Jagd gepachtet hat, kann im Falle eines Problems mit einem Cache beim Forstamt erfragt werden. Eine weitere Möglichkeit: Internetseite Kreisjägerschaft Kleve, Hegeringe mit Ansprechpartnern
http://www.kjs-kleve.de/html/body_hegeringe.html
Nachtcaches
Nachtcaches im Wald können ein Problem darstellen, weil das Wild, das tagsüber wegen der vielen Waldbesucher und der Waldarbeiten nur wenig aktiv ist, nachts fressen muss. Darüber hinaus ist es möglich, dass nistende Vögel, wenn sie von Taschenlampen aufgeschreckt werden, ihr Gelege verlassen und nicht mehr weiter brüten.
Daher werden Nachtcaches von den Förstern nur entlang der befestigten Wege geduldet. Faustformel: Ein Weg ist so angelegt, dass er mit einem Fahrzeug problemlos befahren werden kann.
Baumklettern
Im Vorfeld des Events wurde viel über diesen Punkt diskutiert. Dazu befragt bestätigte Herr Spinner: es gibt keine Regel, die dies eindeutig verbietet.
Die Förster sind jedoch in gewissem Rahmen auch Verantwortlich für die Sicherheit der Waldbesucher. Problematisch wird dabei vor Allem das Klettern in Bäumen mit Seilzeug gesehen.
Da Waldarbeiter extra mehrwöchige Lehrgänge in SKT (Sicherheitsklettertechnik) absolvieren müssen, um Arbeiten unter solchen Bedingungen ausführen zu dürfen, die Mehrheit der Klettercacher diese jedoch nicht haben dürften, sehen die Förster sich in der Verantwortung für die Sicherheit dieser Personen. Und diese Verantwortung wollen sie nicht übernehmen.
Da es in diesem Punkt jedoch bislang keine klare Handlungsvorgabe für sie gibt, wurde der Landesbetrieb Wald&Holz NRW aufgefordert, dieses Problem zu lösen. Eine Lösung steht allerdings noch aus. Bis dahin wird zumindest im Zuständigkeitsgebiet der Reichwaldförster das Klettern mit Seilzeug nicht geduldet.
Das Beklettern von Bäumen, für die kein Seilzeug benötigt wird, wird nicht so eng ausgelegt.
Cachebefestigungen an Bäumen
Schrauben oder Nägel zur Cachebefestigung im Baum stellen nur im Hinblick auf die Holzverwertung ein Problem dar. Der Baum selbst wird dadurch nicht beeinträchtigt. Dennoch werden sie ggf. entfernt, wenn sie nicht eindeutig als Cache erkennbar sind. Darum sollten alle Caches auch unbedingt als solche gekennzeichnet werden.
Außerdem bitten die Förster uns, eventuelle Halterungen, wenn so ein Cache mal verändert oder archiviert wird, zu entfernen, um spätere Schäden an Sägen zu vermeiden.
Was passiert bei Verstößen?
Von Amts wegen sind die Förster berechtigt, bei festgestellten Verstößen gegen das Landesforstgesetz Personalien festzustellen und Bußgelder aufzuerlegen.
Ferner kann in besonders krassen Fällen oder im Wiederholungsfall vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden, d.h. es kann ein generelles Betretungsverbot für den betreffenden Wald ausgesprochen werden. Eine Zuwiderhandlung würde dann einen Hausfriedensbruch darstellen und somit eine Straftat.
Allerdings wollen die Förster gar nicht erst zu solchen Maßnahmen greifen und laden uns deshalb zum freundlichen Dialog ein, im Sinne der Freude am Wald für alle Seiten.