jennergruhle
Geoguru
Lustiges Gesetz: "Auch bei Tage auf Waldwege beschränkt ist das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen, das Skilaufen und das nicht durch Motorkraft oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren."
Wenn ich also meinen Hund vor den Schlitten binde oder einen (wenn auch winzigen) Motor dranbastle, darf ich mit dem Schlitten tagsüber abseits der Wege fahren. Denn das ist ja nicht mehr Schlittenfahren ohne Tier- oder Motorkraft.
Wenn ich also meinen Hund vor den Schlitten binde oder einen (wenn auch winzigen) Motor dranbastle, darf ich mit dem Schlitten tagsüber abseits der Wege fahren. Denn das ist ja nicht mehr Schlittenfahren ohne Tier- oder Motorkraft.