mic@
Geoking
Hallo, ich wurde gebeten, diese email weiterzugeben.
Diese Information gilt für ganz Niedersachsen... und damit ich es nicht in jedes einzelne Unterforum poste,
habe ich dieses Forum genommen, das Subject entsprechend gekennzeichnet und die entscheidene Stelle rot markiert.
Bye, Mic@
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Bekanntmachung der Notzeit gem. § 32 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG)
Aufgrund der im gesamten Landkreis Stade seit Wochen anhaltenden Frostperiode mit zum Teil hohen Minusgraden und starken Schneefällen mit erheblicher Harschbildung ist dem Wild die natürliche Nahrungsaufnahme nicht mehr möglich.
Der Kreisjägermeister hat deshalb mit sofortiger Wirkung den Beginn der Notzeit gem. § 32 Abs. 1 NJagdG für den Bereich des Landkreises Stade bekannt gegeben.
Als gesetzliche Folge der Bekanntmachung haben die Jagdschutzberechtigten für eine ausreichende artgerechte Ernährung des Wildes zu sorgen.
Darüber hinaus ist die Ausübung der Jagd bis zur Aufhebung der Notzeit nicht zulässig.
Zugleich werden alle Spaziergänger, Wintersportler und sonstige Personen aufgefordert die Wege nicht zu verlassen, um das Wild möglichst wenig zu stören. Da insbesondere freilaufende Hunde das Wild beunruhigen und evtl. zur Flucht veranlassen, werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde anzuleinen.
Das Ende der Notzeit wird amtlich bekannt gegeben.
Stade, den 12.02.2010
Landkreis Stade