-tiger-
Geowizard
grisu1702 schrieb:Diese Aussage wirst Du nicht finden, das Gelände der DB endet auf freier Strecke an der Schottergrenze, bzw. bei SFS an der Betongrenze.
Das mit der Schottergrenze hatte ich ja bereits vermutet, das hätte eine gewisse Logik. Ich kenne mehrere Privatgrundstücke direkt an der Bahn, da steht jeweils direkt am Schotter der Grundstückszaun, wo auch die Flurstücksgrenze verläuft. Selbstverständlich dürfen diese Grundstücke auch bis zum Zaun betreten werden. Auf freiem Feld geht die landwirtschaftliche Nutzung ebenfalls bis knapp an den Schotter (ohne Zaun), auch das ist offensichtlich erlaubt. Der Bauer muß sein Feld übrigens auch betreten, um es zu bestellen. Explizit verboten ist nur der Aufenthalt innerhalb der Gleise und was ein Gleis ist, muß man wohl kaum definieren. Zum Gleis gehören Schienen, Schwellen und Schotter.
Radioscout schrieb:Und, ist das ein Gesetz in dem irgendwo genau das steht, was gesucht wird?
Gibt es da eine klare Aussage in der Art: "Es sind 60 m Abstand zu Gleisen einzuhalten"?
Nein, die Aussage gibt es nicht, da es keinen Mindestabstand gibt. Es gibt auch keine Aussage dazu, wie viel Abstand man beim Parken von einem Frisörladen einhalten muß, da es auch diese Regelung nicht gibt. Es gibt aber sehr wohl (auch im Internet nachlesbar) ein Gesetz, daß man 5m Abstand von einer Kreuzung halten muß. Kurz zusammengefasst: In Deutschland werden nur die Gesetze ausformuliert, die es gibt, daher wirst du mangels deren Existenz natürlich keine "Abstandsregel" zu Bahngleisen finden.