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sonstige Materialien zu lagern

adorfer

Geoguru
KoenigDickBauch schrieb:
Wie reagiert ihr, wenn ihr in einer Verordnung zu einem NSG folgendes lesen könnt.
§ 4
(1) Im Naturschutzgebiet ist es verboten:
10. feste oder flüssige Abfälle oder sonstige Materialien zu lagern, abzulagern, einzubringen oder sonstige Verunreinigungen vorzunehmen;
und der Cache oder Stages eines Caches in dem NSG liegen.
In Bayern gilt obiges nicht nur für NSGs, sondern für jeglichen Wald.
Im NSG ist dort nur der zu entrichtende Eurobetrag höher, wenn man erwischt wird.


Will sagen: Wenn wir mit oben Argument Caches in NSG archivieren, dann können wir auch gleich einen SBA an 90% der bayerischen Waldcaches loggen.
 

Rheininsel

Geocacher
Und das Fahrrad darf dort dann auch nicht für ne' Stunde am Wegesrand stehen, während des Picknick. Achso, das darf man ja auch dann nicht.
Kopfschütteln.
 
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