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Versicherungsschutz

adorfer

Geoguru
mckick schrieb:
Fazit: Die private Unfallversicherung leistet beim Geocachen, wenn man dabei nicht gerade eine Straftat begeht.
Da ist natürlich die Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat interessant.
Und dann die Unterscheidung zwischen Offizialdelikt und Antragsdelikt.

Interessant wird's eventuell auch, wenn die Verletzung in Zusammenhang mit Hausfriedensbruch passiert.
z.B. Cacher stürzt durch eine morsche Etagendecke auf "unumzäunten, aber Warnschildern versehenen Lostplace"
 

mckick

Geocacher
Owis sind bei diesem Versicherer nicht ausgeschlossen, Versicherungsschutz besteht.

Tja und das mit dem morschen Dach ist ja so eine Sache, erstmal hast Du Hausfriedensbruch begangen. Das wird aber nur zur Straftat, wenn der Eigentümer dich anzeigt und Du verurteilt wirst. Ich denke, solche Fälle werden dann wohl zwischen Vesicherung, Versicherte Person und Eigentümer vor Gericht ausgetragen, da wird es keine Allgemeinlösung geben. Es wäre ja auch noch die Haftung des Eigentümers zu betrachten. Wie weit hat er umfriedet, ausgeschildert, abgesichert .... Am besten man schleppt sich mit letzter Kraft aus dem umfriedeten Bereich und erzählt, dass es draußen passiert ist. da aber auf solchen Geländen kein Cache liegen dürfte, ist das für uns Cacher ja nicht relevant :)
 

DocW

Geowizard
-jha- schrieb:
mckick schrieb:
Fazit: Die private Unfallversicherung leistet beim Geocachen, wenn man dabei nicht gerade eine Straftat begeht.
Da ist natürlich die Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat interessant.
Und dann die Unterscheidung zwischen Offizialdelikt und Antragsdelikt.

Interessant wird's eventuell auch, wenn die Verletzung in Zusammenhang mit Hausfriedensbruch passiert.
z.B. Cacher stürzt durch eine morsche Etagendecke auf "unumzäunten, aber Warnschildern versehenen Lostplace"
Gut, dann müssen immer noch zwei Dinge zusammenkommen: a, sich verletzen und b, der Grundstückeigner muss dann noch das Antragsdelikt zum Antragsdelikt machen (ohne selber aufgrund dem Nichtnachkommen der Verkehrssicherungspflicht ein Problem zu bekommen?).
Habe ich da dreimal Beetlejuice bzw Radioscout gehört? :D
 

stoerti

Geowizard
Normalerweise, und so sehe ich das, ist grobe Fahrlässigkeit...ich gebe es mal in meinen eigenen Worten wieder, extreme Dummheit von der Unfallversicherung nicht abgedeckt.
 

mckick

Geocacher
das kannst Du so nicht verallgemeinern, man sollte sich unbedingt die Vertragsbedingungen seiner eigenen Unfallversicherung durchlesen. Gerade die billigen (meist online) Versicherer schließen sowas generell aus, andere nicht, manche arbeiten auch mit Abschlägen in der Leistung. Deshalb unbedingt die Bedingungen durchlesen!!!

um es mal mit Stoertis Worten zu sagen: Dummheit kann man doch versichern :D
 

mckick

Geocacher
So, habe mich dann auch mal mit dem Thema Krankenversicherung beschäftigt. Vor mir liegen die Versicherungsbedingungen eines privaten Kranken- und Pflegeversicherers. Der einzige Punkt der sich einschränkent auf die Leistungspflicht auswirken könnte, ist: "Keine Leistungspflicht besteht bei für auf VORSATZ beruhende Krankheiten und Unfälle..", sprich Selbstverstümmelung oder so ... Für gefährliche "Sportarten" werden keine Aufschläge erhoben und es wird auch bei der Antragsaufnahme nicht danach gefragt.

Da ja nicht alle Cacher privat versichert sind, habe ich mich da auch mal schlau gemacht. Im SGB 5 ist alles zur Gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. Dort steht zum Thema Leistungsbeschränkung:

§ 52 Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
(1) Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.

In den Bedingungen der Privaten Versicherer können natürlich auch noch andere Regelungen getroffen sein, bei den gesetzlichen nicht!


Zusammenfassend kann ich FÜR MICH sagen, wenn ich mir nicht mit Absicht die Hand abschneide, nicht mit Vorsatz anderen einen Schaden zuführe und keine Straftaten begehe, bin ich sogar bei Dummheit (ähm grober Fahrlässigkeit) haftpflicht-, unfall- und krankenversichert. Da kann man doch beruhigt Cachen gehen...

Nehmt Euch Zeit und schaut mal in die Bedingungen Eurer Versicherungen!
 

HH58

Geomaster
-jha- schrieb:
Selbst bei Suizidversuchen habe ich noch nie gehört, dass da jemand das Magenauspumpen oder die Dialyse hinterher selbst zahlen musste. (Und spätestens hier würde doch nun wirklich das in diesem Thread mehrfach gebrachte Argument "fahrlässig oder gar vorsätzliche Belastung der Versichertengemeinschaft" wirklich zutreffen)

Bei einem Selbstmordversuch wird heutzutage von Seiten der Rechtsprechung meist davon ausgegangen, dass sich der "Täter" in einer psychischen Ausnahmesituation befindet (was wohl stimmt) und daher "nicht voll zurechnungsfähig" ist. Daher mache ich mich ja auch der unterlassenen Hilfeleistung schuldig, wenn ich einen (potentiellen) Selbstmörder nicht rette.

Bei Menschen, die totkrank sind und daher ihrem Leben vorzeitig ein Ende setzen wollen, geistig aber völlig in Ordnung sind, sieht das vermutlich anders aus - aber die haben wohl eh andere Probleme als eine drohende Dialyse ...
 

adorfer

Geoguru
HH58 schrieb:
Bei einem Selbstmordversuch wird heutzutage von Seiten der Rechtsprechung meist davon ausgegangen, dass sich der "Täter" in einer psychischen Ausnahmesituation befindet (was wohl stimmt) und daher "nicht voll zurechnungsfähig" ist.

Dann sind wir also wieder am Ausgangspunkt: Gibt es irgendwen, der einen konkreten Fall hat/kennt an dem die Krankenversicherung die Zahlung wegen Fahrlässigkeit/Vorsatz (o.ä.) verweigert/eingeschränkt/zurückgeholt hätte?
 

mckick

Geocacher
Also ich habe mal bei unserem Spezialisten nachgefragt, Dem ist auch kein Fall bekannt und der verkauft seit etwa 15 Jahren Private Krankenversicherungen.

Wenn jemand ein Beispiel kennt, her damit!
 
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