waldschradt schrieb:wenn es ein privatwald ist kann es aber auch anders aussehen. eigenwaldbesitzer (ab 75ha) können wege usw. sperren.
ein jagdpächter und jagdaufseher dürfen personen bei einem rechtwidrigen tatbestand anhalten. z.b. wenn jemand unbefugt mit einem fahrzeug durch den wald fährt.
lg der waldschradt (#67)