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Zu hohes Risiko???

lanzelot72

Geocacher
Oliver schrieb:
Schau dir mal http://www.geoclub.de/ftopic11025-0.html an ... gab ein rießen Ärger.

Oops - reden wir da aneinander vorbei? Also, äh, Du hast (s. Zitat) einen Link gesetzt und dann von "riesen Ärger" gesprochen. Und dann schreibst Du, daß das NICHT gemeint war ... *grübel* ???

Oliver schrieb:
Darf der Stollen überhaupt betreten werden?
Liegt die Erlaubnis des Eigentümer vor?
(nur weil keine Verbotsschilder da stehen, bedeutet das nicht, dass der Stollen Freiwild ist)

Wenn der Stollen frei zugänglich ist, warum nicht? Auch wenn man es fast nicht glauben will - in Deutschland ist (immer noch) alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist! Und wenn von dem Teil (ich kenn es ja nicht persönlich) eine nennenswerte Gefahr ausgehen sollte, und da ist KEINE Absperrung und KEINE Verbotsbeschilderung - dann hat im Zweifelsfall der Eigentümer ein Problem und eine Strafanzeige am Hals - Stichwort "Sicherungspflicht"!

Oliver schrieb:
Für beides gibt es Hobbies "Klettern" und "Tauchen" bei denen man entsprechendes Fachwissen vermittelt bekommt ... und es ist jedem bekannt, dass man eine solche Ausrüstung nicht ohne die entsprechende Einweisung, Schulung, Erfahrung gefahrlos bedienen kann.

Sehr richtig! Mir wäre aber neu, daß man Hobbies nicht auch verbinden kann oder darf! Verantwortlich bleibt immer jeder selber für sich!

Das heißt also:

Wer einen Cache legt, der an Ausrüstung und Fähigkeiten mehr wie Sandalen und Parkschein-Automat-bedienen verlangt, muß das in der Beschreibung deutlich und unmißverständlich darstellen.

Wer einen Cache sucht, muß sich bez. seiner Fähigkeiten und Ausrüstung entsprechend ausstatten und verhalten.

Alles andere ist Unfug, gefährlich, bescheuert, wie auch immer.

Grüßle,

Markus
 

HoPri

Geocacher
Ich finde, sowas darf es auch in D geben. Falls der Stollen also frei zugänglich ist, eine Recherche keine echten Naturschutz-Interessen oder sonst irgendwelche Gefahren (z.B. Gas, Verseuchung usw) zu Tage fördert, dann kann man so einen Cache legen - mit den entsprechenden Sicherheits-Hinweisen. Wozu gibt es sonst das schöne Icon
9d10742e-73d5-41cd-949d-4c167d0fe550.jpg
:?:

Dazu gehören natürlich auch die in den betreffenden Sportarten üblichen Regeln, z.B. beim Grottenolmen:
- niemals alleine
- immer mehr als eine Lichtquelle pro Person
- am besten einen Helm tragen und jemand bescheid sagen bzw. einer der Gruppe muss halt vorm Eingang warten.
- falls Wasser strömt, dann Hinweise auf's Wetter und auf ggf. nötige Absicherung durch Seil usw.

Ich habe ein gewisses Verständnis für die Bedenkenträger, aber wieso immer schon vorher vor anderen Interessensgruppen kuschen und sich selbstzensieren?

Viel Spaß beim Legen und Suchen!

HoPri
 

Oliver

Geowizard
lanzelot72 schrieb:
Oliver schrieb:
Schau dir mal http://www.geoclub.de/ftopic11025-0.html an ... gab ein rießen Ärger.

Oops - reden wir da aneinander vorbei? Also, äh, Du hast (s. Zitat) einen Link gesetzt und dann von "riesen Ärger" gesprochen. Und dann schreibst Du, daß das NICHT gemeint war ... *grübel* ???

Die Ursache für das Posting auf das ich verlinkt hatte, hatte nicht nur dieses Posting zur Folge, sondern auch noch weiteren Ärger, der sinnvollerweise nicht in Foren breitgetrampelt wurde.

Tatsache ist, dass Untertage viele Gefahren bestehen ... ob körperlicher oder juristischer Art ... beider werden von Otto-Normalo-Geocacher unterschätzt.
 

BS/2

Geocacher
lanzelot72 schrieb:
Auch wenn man es fast nicht glauben will - in Deutschland ist (immer noch) alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist!

Auch ohne deutscher Jurist zu sein, kann ich in dem Zusammenhang die Lecture der §858ff. BGB empfehlen. Vielleicht relativiert das deine Aussage etwas.

BS/2
 

HoPri

Geocacher
BS/2 schrieb:
lanzelot72 schrieb:
Auch wenn man es fast nicht glauben will - in Deutschland ist (immer noch) alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist!

Auch ohne deutscher Jurist zu sein, kann ich in dem Zusammenhang die Lecture der §858ff. BGB empfehlen. Vielleicht relativiert das deine Aussage etwas.

BS/2

Ob der Paragraph irgendetwas mit dem ansonsten störungsfreien Betreten von im unbewohnten Gelände ungesichert zugänglichen alten Minengängen und -schächten zu tun hat, sei dahin gestellt. Sicher, Besitz darf man nicht stören und es gibt ja auch noch den Hausfriedensbruch. Aber ob das reine Betreten einer nicht abgesperrten oder als Privatbesitz gekennzeichneten und auch sonst ganz offensichtlich ungenutzten Lokalität schon als Besitzstörung angesehen werden kann, dürfte doch eher zweifelhaft sein. Wenn man an der Mine grobe Veränderungen (z.B. Graffiti ansprühen) vornimmt oder Müll ablagert, dann sieht das sicher anders aus.

Im übrigen, mal so rein formallogisch gesehen, bleibt die Aussage, dass alles, was nicht verboten ist, erlaubt ist, durchaus richtig. Besitzstörung und unerlaubte Eigenmacht sind ja verboten.
 

-tiger-

Geowizard
§ 123 StGB

Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Man beachte das "befriedete Besitztum". Ein Besitztum ist befriedet, wenn man nicht einfach drauflaufen kann. Da muß also eine Hecke sein, ein Zaun, eine Mauer oder ein Tor. Ein Gartentor, wo man theoretisch drüberklettern kann, reicht aus. Es muß nur deutlich werden, daß ein Betreten des Geländes unerwünscht ist und es muß ein gewisses Hindernis vorhanden sein. Alle paar Meter ein Schild "Betreten verboten" reicht nicht aus.

Tiger
 

5509

Geocacher
Oh mein Gott. Hoffentlich zeigt mich niemals jemand wegen 858 BGB ff. an ... (was würde da überhaupt passieren ???)

:D

Macht's Euch doch ned narrisch ...
 
OP
C

chronosdd

Geocacher
Hallo Leute!

Nun habe ich den Cache versteckt.
Und hoffe er wird besucht.

GCZH7E

Grüße! chronosdd
 
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