Mausebiber
Geowizard
Wer meint, das Urteil hätte irgend etwas mit Geocaching zu tun dem sei gesagt, es ging einzig und alleine darum, wie ein Finder einer Sache damit umzugehen hat, Sorgfaltspflicht, Verwahrungspflicht u.s.w. bis man die Fundsache bei der Polizei oder dem Fundbüro abgeben kann.
Deshalb auch meine Meinung, wenn man beim Cachen mal eine total versiffte, kaputte Dose findet die schon lange nicht mehr gewartet wurde, mitnehmen und entsorgen. Auch das Argument "gelistet auf anderer Plattform" zieht für mich mich nicht, "Unrat" und "Schrott" im Wald braucht kein Mensch. Maximales Risiko, der Wert der Dose.
Deshalb auch meine Meinung, wenn man beim Cachen mal eine total versiffte, kaputte Dose findet die schon lange nicht mehr gewartet wurde, mitnehmen und entsorgen. Auch das Argument "gelistet auf anderer Plattform" zieht für mich mich nicht, "Unrat" und "Schrott" im Wald braucht kein Mensch. Maximales Risiko, der Wert der Dose.