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Naturschutzgebiet und Cache

speerwerfer

Geocacher
Moin,

die Guidlines sagen ja ganz klar, das Caches in Naturschutzgebieten nicht gelegt werden dürfen.

Nun würde ich ganz gerne einen Cache nahe bei einem NSG legen. Ich treffe mich heute mit dem Verantwortlichen des NSG um die genauen Grenzen des NSG gezeigt zu bekommen.

Parkplatz und Final würde ich außerhalb legen. Aber ich würde die Leute gerne durch das NSG führen, da es sehr schön ist und es dort auch einiges zu sehen und lernen gibt (altes Bergbaugelände). Es ist außerdem ein Gelände welches viel von Joggern, Walkern, Wanderern und Reitern benutzt wird. Es gibt dort einen Trimmdichpfad, einen Naturlehrpfad und extra Reitwege.

Ich gehe mal davon aus, das "Stages of a Multi" auch in einem NSG nicht erlaubt sind. Ist das auch so, wenn man dazu die Wege nicht verlassen müsste und man darauf sehr deutlich in der Cachebeschreibung hinweist? Ich denke da z.B. an Koordinaten auf der Rückseite von Schildern.

Wie sieht es da mit den Wegpunkten vom Typ "Question to Answer" aus. Hier muss ja nichts gesucht werden. Das müsste doch OK sein, oder?

Wie seht Ihr das?
 

Starglider

Geoguru
Solange die Cacher im Naturschutzgebiet alles erledigen können ohne die Wege zu verlassen bist du im grünen Bereich. Ideal ist es, wenn innerhalb des Naturschutzgebietes nichts versteckt wird. Dann müssen Cacher dort nur das tun, was auch alle anderen Besucher des NSG tun würden, nämlich sich umschauen.

Es gibt allerdings Cacher die mit Vorliebe nachts losziehen und dabei auch nicht auf Naturschutzgebiete Rücksicht nehmen. Da wirst du dir eventuell etwas einfallen lassen müssen.

Du musst leider auch mit Leuten rechnen, die sich z.B. 100 m hinter dem NSG-Schild mitten auf der geschützten Wiese ins Gras legen "weil es hier so schön ist", diese Tatsache ausführlich in ihrem Log erwähnen und sich sogar noch über die Zecken beschweren, die sie sich dabei eingefangen haben (leider kein erfundenes Beispiel).
 

Lujason

Geocacher
methusalem schrieb:
Nun würde ich ganz gerne einen Cache nahe bei einem NSG legen. Ich treffe mich heute mit dem Verantwortlichen des NSG um die genauen Grenzen des NSG gezeigt zu bekommen.
Da du ja (genau wie ich übrigens) aus dem Bereich zwischen HB und OS kommst, also aus Niedersachsen, ist für dich in diesem Zusammenhang vielleicht auch die interaktive Karte mit den niedersächsischen Naturschutzgebieten vom niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz interessant.
Einfach auf der Karte in den für dich interessanten Bereich hineinzoomen und dann kannst du anhand der farbig markierten Flächen auf der Topokarte sehr genau die Grenzen der Naturschutzgebiete erkennen.

Zu deiner Frage:
Ich denke das QtoA Stages in Naturschutzgebiete kein Problem darstellen sollten, solange man sich auf Wegen ohne Betretungsverbot bewegt um diese zu erreichen. Das sollte dann aber auch eindeutig in der Aufgabenstellung der Station zu erkennen sein. Wie das von den Reviewern gesehen wird kann ich nicht sicher sagen. Ich weiß auch nicht in wie weit vor der Freischaltung überhaupt überprüft wird ob sich die Koordinaten in einem Naturschutzgebiet befinden. Ich kenne bisher nur Fälle in denen im nachhinein Caches gesperrt wurden nachdem Reviewer auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht wurden.
Das soll selbstverständlich keine Aufforderung dazu sein einfach einen Cache in ein Naturschutzgebiet zu legen.
 

Astartus

Geowizard
Hier mal ein Beispel für einen Multi im Naturschutzgebiet "Lüneburger Heide", der vom nahegelegenen Walderlebniszentrum und dem zuständigen Forstamt, in Zusammenarbeit mit einem Cacher, ausgelegt wurde. Die Fragen konnten alle auf gut befestigten Wanderwegen geklärt werden, ohne diese Wege zu verlassen.

Mit WEZI unterwegs im Walderlebniszentrum Ehrhorn.

Da es vor Ort am Wochenende ein Event gab, um das WEZ kennenzulernen, haben viele Cacher anschließend vorgeschlagen, auch die anderen niedersächsischen Forstämter mal anzusprechen. Vielleicht wäre das ja eine Cachen für dich?
 

Fedora

Geowizard
Starglider schrieb:
Du musst leider auch mit Leuten rechnen, die sich z.B. 100 m hinter dem NSG-Schild mitten auf der geschützten Wiese ins Gras legen "weil es hier so schön ist"...
Solche Leute gibt es mit und ohne Cache... Das hat der Cache-Owner nicht zu verantworten.
 
Fedora schrieb:
Starglider schrieb:
Du musst leider auch mit Leuten rechnen, die sich z.B. 100 m hinter dem NSG-Schild mitten auf der geschützten Wiese ins Gras legen "weil es hier so schön ist"...
Solche Leute gibt es mit und ohne Cache... Das hat der Cache-Owner nicht zu verantworten.



Exakt !


Also zusammengefasst:
Startpunkt und Final ausserhalb des NSG, Weg durch das NSG mit Q&As, in der Beschreibung erwähnen, dass es ein "sehenswertes NSG" ist.

Das wäre der perfekte Weg.

Jemanden nachts aus dem NSG aussperren, ist normalerweise nicht notwendig.


Viele Grüße
Onkelchen
 

movie_fan

Geoguru
du kannst auch den startpunkt ins NSG legen, sofern auch das ne QtA ist.
würde ich jetzt mal sagen, ist ja egal ob man erst ab der zweiten oder gleich ab der ersten stage im NSG sachen abliest.
 
Lujason schrieb:
Da du ja (genau wie ich übrigens) aus dem Bereich zwischen HB und OS kommst, also aus Niedersachsen, ist für dich in diesem Zusammenhang vielleicht auch die interaktive Karte mit den niedersächsischen Naturschutzgebieten vom niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz interessant.
Einfach auf der Karte in den für dich interessanten Bereich hineinzoomen und dann kannst du anhand der farbig markierten Flächen auf der Topokarte sehr genau die Grenzen der Naturschutzgebiete erkennen.

So eine Karte gibt es für RLP auch: Landschaftsinformationssystem

Das das wissen um so eine Karte nix hilft, kann man hier sehen: Kurpfalz-Adventskalender 2006 Nr. 24

KDB
 
movie_fan schrieb:
du kannst auch den startpunkt ins NSG legen, sofern auch das ne QtA ist.
würde ich jetzt mal sagen, ist ja egal ob man erst ab der zweiten oder gleich ab der ersten stage im NSG sachen abliest.
Und es dürfte wohl auch nix ausmachen, wenn man geschickt hinter einem Schild eine Dose platziert. Hauptsache man hält die Vorgaben ein.

KDB
 

movie_fan

Geoguru
KoenigDickBauch schrieb:
movie_fan schrieb:
du kannst auch den startpunkt ins NSG legen, sofern auch das ne QtA ist.
würde ich jetzt mal sagen, ist ja egal ob man erst ab der zweiten oder gleich ab der ersten stage im NSG sachen abliest.
Und es dürfte wohl auch nix ausmachen, wenn man geschickt hinter einem Schild eine Dose platziert. Hauptsache man hält die Vorgaben ein.

KDB

ich würde sagen, maximal noch irgendwas wo drauf schreiben schwarzer edding auf schwarzes schild, oder sowas.

wenn die leute anfangen ne dose zu suchen schaffen es sicher 20% der cacher erstmal den boden umzugraben bevor sie hinters schild sehen...
 
OP
S

speerwerfer

Geocacher
Lujason schrieb:
Da du ja (genau wie ich übrigens) aus dem Bereich zwischen HB und OS kommst, also aus Niedersachsen, ist für dich in diesem Zusammenhang vielleicht auch die interaktive Karte mit den niedersächsischen Naturschutzgebieten vom niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz interessant.

Danke für den Link. Über Umwege bin ich da gestern auch schon drauf gestoßen. Ich habe aber heute auch noch einen Ortstermin mit dem Zuständigen für dieses NSG. Der soll wohl wissen wo da die Grenzen sind :)

Das blöde an der Karte vom LGN ist, das da zwar steht "Naturdenkmal", aber welches das ist, steht leider nicht in der Karte. Ist ja fast ein Cache :)

Hättest du denn Lust, wenn der Cache fertig ist, den Betatester zu spielen?

Um zu klären, ob ein Stage - oder nu ein QtA in das NSG darf oder nicht, werde ich wohl einfach mal die beiden Reviewer die für Niedersachen zuständig sind anmailen.
 

HH58

Geomaster
Ein generelles Verbot von Caches in Naturschutzgebieten gibt es (in Deutschland) so pauschal nicht. Entscheidend ist, dass man für das Suchen und Finden (und natürlich Verstecken) des Caches nichts tun muss, was verboten ist.

Ich habe z.B. selbst einen Cache in einem NSG gelegt. Um keine Wildschwein-ähnlichen Grabaktionen zu provozieren, habe ich einen Mikro gewählt und ihn magnetisch so befestigt, dass man ihn vom Weg aus erreichen kann. Einen entsprechenden Hinweis in der Cachebeschreibung, evt. nochmal eine Reviewer Note - dann sollte das alles kein Problem sein.
 
Genau!
Wenn man im NSG ganz normal wie jeder andere Besucher auch durchgehen kann so sollte es kein Problem sein. Question to Answer stages sind rein virtuell und daher überhaupt nicht bedenklich.
Ein angebrachter Aufkleber, unauffällige Eddingbeschriftung oder geschickt gelegte Filmdose sind zwar nicht mehr QTA aber IMHO unbedenklich wenn man es mit gesundem Menschenverstand macht.
 
Starglider schrieb:
Du musst leider auch mit Leuten rechnen, die sich z.B. 100 m hinter dem NSG-Schild mitten auf der geschützten Wiese ins Gras legen "weil es hier so schön ist", diese Tatsache ausführlich in ihrem Log erwähnen und sich sogar noch über die Zecken beschweren, die sie sich dabei eingefangen haben (leider kein erfundenes Beispiel).

Solche Spezialisten gibts auch unter den Muggels.
nur loggen die das dann nicht...

Hat IMHO also nix mit dem Cache zu tun
 

Lujason

Geocacher
methusalem schrieb:
Hättest du denn Lust, wenn der Cache fertig ist, den Betatester zu spielen?
Das kann ich gerne machen.
Wenn es soweit ist schick mir einfach eine PN entweder über das Forum oder über geocaching.com

Gruß Lujason
 
A

Anonymous

Guest
HH58 schrieb:
Ein generelles Verbot von Caches in Naturschutzgebieten gibt es (in Deutschland) so pauschal nicht. [...]

Das stimmt nicht (siehe Hervorherungen), denn:

§ 23 Naturschutzgebiete
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit

erforderlich ist.

(2) 1 Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. 2 Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

(Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2002/__23.html)


Caches ziehen Besucher an, Besucher stören naturgemäß nachhaltig. Alles, was zu nachhaltigen Störungen führen kann, ist verboten; Caches somit auch.

QED

Gruß JoeW
 

hustelinchen

Geoguru
JoeW schrieb:
Caches ziehen Besucher an, Besucher stören naturgemäß nachhaltig. Alles, was zu nachhaltige Störungen führen kann, ist verboten; Caches somit auch.

Das sehe ich anders. Unsere Naturschutzgebiete hier im Umkreis dürfen ganz klar zu Erholungszwecken betreten werden. Und das machen viele, weil es gerade ein Naturschutzgebiet ist und man dort viele Vogelarten etc. beobachten kann.
 
OP
S

speerwerfer

Geocacher
JoeW schrieb:
...
(2) 1 Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. 2 Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

(Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2002/__23.html)


Caches ziehen Besucher an, Besucher stören naturgemäß nachhaltig. Alles, was zu nachhaltigen Störungen führen kann, ist verboten; Caches somit auch.

Ob diese Einschätzung richtig ist, kann wohl nur ein Gericht entscheiden. Soweit will ich es aber garnicht kommen lassen. Ich werde versuchen "normale" Stages nicht in das NSG zu legen.

In meinem Fall wären die paar Cacher die hier aufschlagen vermutlich auch noch weniger als nur der Tropfen auf den heißen Stein!
 

jmsanta

Geoguru
JoeW schrieb:
HH58 schrieb:
Ein generelles Verbot von Caches in Naturschutzgebieten gibt es (in Deutschland) so pauschal nicht. [...]
[...]
(2) 1 Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. 2 Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

(Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bnatschg_2002/__23.html)


Caches ziehen Besucher an, Besucher stören naturgemäß nachhaltig. Alles, was zu nachhaltigen Störungen führen kann, ist verboten; Caches somit auch.

QED
rote Hervorhebung von mir...
Hier widerspricht selbst das Naturschutzgesetz deiner "Beweiskette"

Hm, kriege ich jetzt wieder eine PN von dir, weil ich öffentlich geantwortet habe und dir nicht vorbehaltlos zustimme? Ich lasse mich mal überraschen...
 

Starglider

Geoguru
JoeW schrieb:
Caches ziehen Besucher an, Besucher stören naturgemäß nachhaltig. Alles, was zu nachhaltigen Störungen führen kann, ist verboten; Caches somit auch.
Wenn das immer so wäre gäbe es kein NSG das man betreten darf.
Du hast geflissentlicht Absatz 2 überlesen:
JoeW schrieb:
2 Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Wenn das betreten der Wege in einem NSG für die Allgemeinheit gestattet ist, dann geht die zuständige Behörde davon aus, dass Besuche in diesem Rahmen eben nicht nachhaltig stören und daher dem Schutzzweck nicht widersprechen. Es gibt keinen Grund das enger zu sehen als die Naturschutzbehörden.
 
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