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Anzeige wegen Hausfriedensbruch bei Lostplace -Thunderbirds

Hallo,

hat schon jemand Erfahrungen gesammelt oder kann was sagen, zu einer Anzeige bei einem Lostplace (hier Thunderbirds) wegen Hausfriedensbruch?

Mich würde interessieren, wie hoch die Stafe bei euch ausgefallen ist und ob es anhand des Verdienstes möglich ist, die Stafe festzulegen. Letzteres ist mir nun zu Ohren gekommen... :hilfe:

LG
D´dorf-Snooper
 

t31

Geowizard
Es liest sich so, als ob du eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch hättest - hast du oder hast du nicht? Weil, so ganz klar kommt das nicht rüber.
 
Hausfriedensbruch ist ein Privatklagedelikt. Die Anzeige wird bei der Polizei entgegengenommen und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Eine weitere Verfolgung setzt voraus, daß das "besondere öffentliche Interesse" also ein öffentliches Interesse an der Verfolgung bejaht wird. Also besonders hartnäckiges Verhalten, Intensivtäter, Vorstrafen ohne Ende oder was auch immer. Wird das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung verneint, wird das Verfahren eingestellt und der Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg verwiesen. Er kann dann als Privatkläger "Anklage" erheben, nachdem ein Schiedsverfahren durchgeführt wurde.

Die Höhe des Tagessatzes berücksichtigt die Leistungsfähigkeit der Angeklagen und berechnet sich nach dem Nettoeinkommen abzüglich Unterhaltsverpflichtungen und ähnlichem getreilt durch dreißig. Die Anzahl der Tagessätze betrifft die Strafe. Also als Beispiel: Bei einem bereinigten Monatseinkommen von 900 € beträgt ein Tagessatz 30 €. Wenn als Strafe z.B. 30 Tagessätze ausgeurteilt und als Höhe des Tagessatzes 30 € festgesetzt wurden, lautet die Urteilsformel auf 30 Tagessätze zu je 30 Euro (900 Euro Gesamtstrafe plus Verfahrenskosten). Bei einem Bundesligaspieler wären 30 Tagessätze mit einer Tagessatzhöhe von jeweils 2500 €, nur um mal ein Beispiel zu nennen, natürlich bei gleichem Strafmaß (30 Tagessätze) von der Gesamthöhe her eine ganz andere Hausnummer.
Dadurch soll sichergestellt werden, daß dem Gutverdiendenden die Strafe genauso weh tut wie dem, der eher wenig Einkommen hat und entsprechend (in der Gesamtsumme) weniger zahlen muß.

Gruß
PaulHarris

P.S. Ich hoffe, das ist so einigermaßen verständlich.
 
OP
D

D´dorf-Snooper

Geocacher
Genau!
Flohli und ich haben beide wegen den Thunderbirds eine Anzeige bekommen.
Nun möchte die Staatsanwaltschaft die Höhe unseres Gehaltes wissen. :schockiert:

Tja, bei den Tagessätzen wird das wohl lustig... :???:

LG
D´dorf-Snooper
 

epaphras

Geocacher
Das tut mir echt leid für Euch!!

Sag, könntest Du bitte den Namen des Caches (GCxxx) angeben und erzähl doch mal, wie es passiert ist. Interessant auch, wem der Lostplace gehört und wer Dich angezeigt hat.
Es sollte ja kein anderer Cacher in die gleiche Falle tappen.

Alles Gute Euch!

Gruß, Epaphras
 
OP
D

D´dorf-Snooper

Geocacher
Die Caches (z.B. GC1C03D) in Köln sind schon gesperrt.
Es sind auch weitere Cacher dort erwischt worden... Würde gerne wissen, was bei denen aus der Anzeige geworden ist. :motz:

Grüße
D´dorf-Snooper
 
OP
D

D´dorf-Snooper

Geocacher
Hm, ich denke nicht... :/
Habe noch mal Privat drei der anderen angeschrieben, die ebenfalls erwischt wurden.
Bin mal gespannt...

Grüße
D´dorf-Snooper
 

Altix

Geocacher
Ist es eigentlich normal, dass die Staatsanwaltschaft zuerst nach dem Einkommen fragt, noch bevor überhaupt ein Verfahren eröffnet oder gar ein Strafmaß festgelegt wurde? So nach dem Motto: erst einmal nachfragen, ob sich eine Verfahrenseröffnung überhaupt lohnt?

Ansonsten habt ihr mein Mitgefühl, ich drücke euch die Daumen, dass ihr da mit einem blauen Auge rauskommt.

Gruß
Michael
 

Sejerlänner

Geowizard
Altix schrieb:
Ist es eigentlich normal, dass die Staatsanwaltschaft zuerst nach dem Einkommen fragt, noch bevor überhaupt ein Verfahren eröffnet oder gar ein Strafmaß festgelegt wurde?


Bei "geringfügigen" Vergehen schon, da gibt es erst mal keine Verhandlung,
sondern einen Strafbefehl.
Diesen beantragt die Staatsanwaltschaft bei Gericht.
 

Kite Guy

Geocacher
War früher mal auf dem Gelände. Das das ganze nicht legal ist ist eigentlich klar. Aber zur Zeit wird da ja wohl dicht gemacht.

Weg mit den Caches, so schade es auch ist. Nützt ja keinem was.....
Schade für die die es erwischt hat. Ich hoffe es wird nicht zu teuer :/
 
Die Frage nach dem Einkommen wird normalerweie nicht explizit gestellt sondern befindet sich neben anderen Fragen auf dem Anhörungsbogen, auf dem man sich schriftlich zur Sache äußern kann. Bei Kleinkram wird so ein Bogen versandt, sonst erfolgt eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung. Man kann sich äußern, muß es aber nicht.

Gruß
PaulHarris
 

Bursche

Geowizard
Wenn man den Anhörungsbogen ausgefüllt zurückschickt, kommt gerne mal ein Schreiben: Überweisen Sie X00€ an den Naturschutzbund dann wird das Verfahren eingestellt....
 

awema

Geomaster
Man kann ruhig selber in dem Bogen vermerken, dass man mit einer Einstellung des Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße einverstanden ist ...
 

Black-Jack-Team

Geomaster
awema schrieb:
Man kann ruhig selber in dem Bogen vermerken, dass man mit einer Einstellung des Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße einverstanden ist ...
Das kann man auch fein lassen!
Es gibt ja durchaus auch Einstellungen ohne Geldbuße!

Unwissenheit vorschützen und Reue zeigen (sich entschuldigen) und "Wird mir nie wieder passieren" soll schon manchmal Sachbearbeiter besänftigt haben. In der Regel handelt es sich ja wirklich nur um den lästigen Kleinkram auf dem Schreibtisch und niemand ist wirklich zu Schaden gekommen, außer wir Steuerzahler, die den Polizeieinsatz und das Vorhalten derselben finanzieren müssen.

Eventuell kann ja auch ein persönliches Vorsprechen von Vorteil sein - Beamte sind ja auch Menschen!
 

awema

Geomaster
Nur: der Sachbearbeiter hat nicht über den weiteren Fortgang des Verfahrens zu entscheiden. Da kann der Beschuldigte noch so reuig und lieb sein und sich entschuldigen und und und. Der Staatsanwalt entscheidet, der liest zwar, was der SB schreibt, aber er wird den Beschuldigten in so einem "lapidaren" Fall nie kennen lernen und entscheidet nüchtern nach Aktenlage. Und der Zusatz, den ich da genannt hatte, wird den StA nicht erst auf den Gedanken bringen, jetzt jemanden mit einer Geldbuße zu belegen, der "vergisst" doch nicht, welche Möglichkeiten ihm offen stehen. Damit kann man aber einer "richtigen" Strafe ggfls. vorbeeugen, denn die "Buße" ist keine Vorstrafe in dem Sinne.
 

Black-Jack-Team

Geomaster
"Sachbearbeiter" in einem solchen "Killefitfall" wird i.d.R. ein Amtsanwalt http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsanwalt sein und der entscheidet durchaus selbst.
Zumindest bei der StA Wuppertal ist das so und da arbeitet mein bester Freund als Amtsanwalt. Bei der Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte ist das auch nicht weiter verwunderlich, wenn solche Dinge (u.U. auch ohne Geldbuße) bei Ersttätern schnell eingestellt und zu den Akten gelegt werden. Eine Geldbuße sorgt für längere Verweilzeit in den aktiven Akten (also auf irgendeinem Schreibtisch) weil das ja auch wieder überwacht werden muss.

So eine Bagatelle kommt doch i.d.R. gar nicht vor Gericht und damit gibts auch keine "Vorstrafe". Für eine solche muss man schon richtig Scheiße gebaut haben.
 

awema

Geomaster
"Sachbearbeiter" ist bei einer Anzeige erst mal die Kripo (zumindest in NRW) und der StA (und ich nennen auch einen Amtsanwalt so, denn er ist nichts anderes als ein "kleiner" StA ;-) entscheidet erst am Schluß . Und nur der Beamte, wenn überhaupt, bekommt den Beschuldigten zu Gesicht. Oder er schickt ihm einen Bogen, sich schriftlich zu äußern. Erst dann geht der Vorgang zur Staatsanwaltschaft, wo dann natürlich ein Amtsanwalt zuständig ist. Der entscheidet aber dennoch rein nach Aktenlage, er bekommt den Täter nie zu Gesicht. Damit meine ich, dass der sich bei der Polizei noch so einsichtig zeigen kann, der StA / Amtsanwalt sieht nur das Papier, nicht aber den Menschen selbst. Ich habe keinen Freund bei der Kripo, kenne mich da aber bestens aus ;-)
 

Black-Jack-Team

Geomaster
Ich habe gestern Abend mit Geocachern aus Mönchengladbach gesprochen, die in Köln bei der Thunderbirds-Serie aufgegriffen wurden.
Deren Verfahren wurden samt und sonders ohne Geldbuße eingestellt. Ihnen wurde allerdings mitgeteilt, dass der Bundesimmobilienverwaltung noch der Klagewege offensteht.
 
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