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Archiviert: ...das baum zwei punkt null...

Cachebär

Geomaster
Wenn jemand mit der verliehenen Autorität mitteilt, dass er etwas nicht möchte, warum tut man es dann trotzdem?
So ist brav, Skrell.

Wenn einer im Kostümchen etwas blafft, schön strammstehen und gehorchen,
wenn die Fleischereifachverkäuferin an der Kasse es befiehlt, schön die Tasche aufmachen und vorzeigen,
wenn irgendjemand ohne jegliche Befugnis etwas verlangt, schön artig nicken und machen.

Typisch deutsch eben... hat ja schon mehrfach "gut funktioniert" ! :(
 

skrell

Geocacher
Hatte vergessen: wir sind ja im Grünen.
Wenn's so weitergeht, dann war's das bald mit dem Hobby in dieser Form.
Ich wiederhole mich: Wir sind mittlerweile zuviele um so aufzutreten.
Aber mich soll's nicht mehr kümmern...
 

Cachebär

Geomaster
Steini, da haste was nicht begriffen... es geht um die devote Einstellung einiger Leute (insbesondere auch hier) - Duckmäusertum, Unterwürfigkeit, bloß nicht selber nachdenken oder gar die "Befehle" einer mehr oder weniger höhergestellten (echten oder imaginären) "Obrigkeit" in Frage stellen. Typisch deutsch, und das war/ist SEHR schlimm !

Und wenn Deine sinnfreie Einleitung mit der "großen Welt" soviel bedeuten sollte wie "geh doch woanders hin, wenn es Dir hier nicht gefällt", muss ich Dich enttäuschen. Eher versuche ich im Rahmen meiner Möglichkeiten, einige Leute aus ihrer Lethargie aufzuwecken, auf Missstände in zB Verwaltungen, Ämtern und öffentlichem Gefüge hinzuweisen, und Lösungen zu erarbeiten. Verpieseln dürfen sich gerne die anderen !
 

Rupa

Geowizard
Cachebär schrieb:
Duckmäusertum, Unterwürfigkeit, bloß nicht selber nachdenken oder gar die "Befehle" einer mehr oder weniger höhergestellten (echten oder imaginären) "Obrigkeit" in Frage stellen.
Diese Attitüde ist überhaupt nicht typisch deutsch, allenfalls typisch preußisch. Seit der Köpenickiade, spätestens aber seit 1918, lacht man in ganz Deutschland gerade auch über diese Eigenschaft.

Typisch deutsch, und das war/ist SEHR schlimm !
Warum sollte das eigentlich überhaupt erwähnenswert, geschweige denn schlimm sein, wenn sich Deutsche in Deutschland typisch deutsch verhalten?! Hat jemals jemand einen Franzosen oder Engländer seinen Landsleuten gegenüber den Vorwurf äußern gehört, typisch französisch bzw. typisch britisch zu sein? Ganz Asien liebt uns für unser typisch-deutsch-sein. Ich wünsche mir in dieser Hinsicht schon lange eine Erweiterung von Godwin’s law: wer in einer (deutschsprachigen) Diskussion zuerst "typisch deutsch" als Vorwurf aus dem Hut zaubert, hat verloren. Punkt.
 

steingesicht

Geoguru
Rupa schrieb:
Cachebär schrieb:
Duckmäusertum, Unterwürfigkeit, bloß nicht selber nachdenken oder gar die "Befehle" einer mehr oder weniger höhergestellten (echten oder imaginären) "Obrigkeit" in Frage stellen.
Diese Attitüde ist überhaupt nicht typisch deutsch, allenfalls typisch preußisch. ...
nicht mal das, sowas ist eher "typisch menschlich" - das eine Charaktereigenschaft dies es überall gibt.
Rupa schrieb:
Ich wünsche mir in dieser Hinsicht schon lange eine Erweiterung von Godwin’s law: wer in einer (deutschsprachigen) Diskussion zuerst "typisch deutsch" als Vorwurf aus dem Hut zaubert, hat verloren. Punkt.
siehe Gassner's Law -> http://www.bruhaha.de/laws.html
 

KreuterFee

Geomaster
skrell schrieb:
Betretungsrecht - nicht Bekletterungsrecht oder Recht Plastikdosen zu deponieren.
Hat hier wohl auch wieder mit gegenseitigem Respekt zu tun, der mir seit einiger Zeit im Umgang miteinander (nicht nur beim Geocaching) fehlt.
Wenn jemand mit der verliehenen Autorität mitteilt, dass er etwas nicht möchte, warum tut man es dann trotzdem?

Solange in alten Steinbrüchen und Felswänden das Einrichten von Kletterrouten mit den dazugehörigen Haken (festverbunden) grundsätzlich erlaubt ist, brauche ich niemanden der mir der Klettern in Bäumen erlaubt.

Aber gerne lasse ich mich von dir durch aktuelle Rechtssprechungen vom Gegenteil überzeugen.

Update:
§ 56 BNatSchGe erläutert dir mehr und dieser gilt auch für die sportliche Erholung.
 

Aga & Deti

Geowizard
KreuterFee schrieb:
Solange in alten Steinbrüchen und Felswänden das Einrichten von Kletterrouten mit den dazugehörigen Haken (festverbunden) grundsätzlich erlaubt ist, brauche ich niemanden der mir der Klettern in Bäumen erlaubt.

Genau so sehe ich das auch.
Solange in der aktiven 60er Baustelle kein Blitzer steht bretter ich da auch mit 160 durch :irre:
 

Kalleson

Geowizard
Aga & Deti schrieb:
KreuterFee schrieb:
Solange in alten Steinbrüchen und Felswänden das Einrichten von Kletterrouten mit den dazugehörigen Haken (festverbunden) grundsätzlich erlaubt ist, brauche ich niemanden der mir der Klettern in Bäumen erlaubt.

Genau so sehe ich das auch.
Solange in der aktiven 60er Baustelle kein Blitzer steht bretter ich da auch mit 160 durch :irre:


Äh, dieser Vergleich hinkt jetzt nicht nur, sondern geht vollkommen an der Sache vorbei.

Die eigentliche Aussage des "Vorpostings" ist doch, dass es kein entsprechendes Gesetz gibt, welches das Beklettern von Bäumen verbietet. (...wenn man mal vom Stadtgebiet Hannover absieht.)

Dann wird angeführt, dass das Einrichten von Kletterrouten in Felswänden, welches nach Ansicht des Autors einen größeren Eingriff in die Natur darstellt, erlaubt ist.

Daraus wird lediglich geschlossen, dass das Beklettern eines Baumes keiner Genehmigung bedarf.
Und das ist vollkommen korrekt!

Wenn sich der Baum jedoch in Privatbesitz befindet, oder aber in einem NSG steht, dann ist dies natürlich anders und wird durch entsprechende andere Regelungen geregelt.

Aber im Allgemeinen gilt natürlich, dass es keiner Erlaubnis bedarf, einen Baum zu beklettern.

Insofern geht dein Vergleich absolut an der Sache vorbei.
... Es sei denn wir reden von einer Baustelle ohne Geschwindigkeitsbegrenzung... und in einer solchen würde mich auch ein Blitzer nicht davon abhalten 160 zu fahren, sofern es die Baustelle, bzw. die Verkehrssicherheit zulässt.

"...sofern es die Baustelle, bzw. die Verkehrssicherheit zulässt."
Und DAS ist eher der springende Punkt. Wie überall im Leben sollte man alle Dinge mit Verstand angehen. Nur weil etwas erlaubt ist, heißt es noch lange nicht, dass es auch sinnvoll ist. Das gilt neben Baustellen unter anderem auch für's Geocaching und somit natürlich auch für Caches auf Bäumen.

Grüße.
 

Aga & Deti

Geowizard
Sorry aber ich sehe absolut keinen Unterschied zwischen Felswand und Baum.
NSG ist NSG und (Privat)Besitz ist (Privat)Besitz
.
Warum muss man sich nur immer den Freifahrtsschein erposten?
Solange der Baum nicht auf meinem Grundstück steht muss ich damit rechnen dass der Eigentümer dessen etwas dagenen haben kann.
Und ist es der Fall gibt es kein Gesetz aber "ich darf auf Deinen Baum und die Anderen machen noch viel schlimmere Dinge".
Der LP ohne Zaun gehört auch jemandem.
Und wenn der böse DAV Haken in die Wand bohrt kann man davon ausgehen dass ihm die Wand gehört!
Um völlig abzuschweifen - Routen in Wänden werden auch öfters mal gesperrt wenn z.B. Vogelbrut etc. ist.
Welcher Baum wird gesperrt wenn da oben ein Nest ist?
"Wir haben den Vogel hoffentlich nicht gestört" hab ich schon öfters gelesen...
...und das dann auch erst beim 15.Besucher innnerhalb von 2 Wochen.

P.S. Die Baustellengeschichte war eher Sarkastisch gemeint - ich vergaß den IRONIE Modus einzuschalten sorry - ist ja noch früh...
 

KreuterFee

Geomaster
Entschuldige, das ich auf die zur Zeit geltende Gesetzeslage hinweise.
Schade, das du jetzt mit Unterstellungen und Pauschalierungen Unwahrheiten verbreitest.

Ich kenne keinen Baum der trotz Nest beklettert wurde, sondern diese Bäume wurden wochenlang disabled.
 

Aga & Deti

Geowizard
KreuterFee schrieb:
Entschuldige, das ich auf die zur Zeit geltende Gesetzeslage hinweise.
Schade, das du jetzt mit Unterstellungen und Pauschalierungen Unwahrheiten verbreitest.

Ich kenne keinen Baum der trotz Nest beklettert wurde, sondern diese Bäume wurden wochenlang disabled.
Sorry aber ich werde hier keine Links posten von "Kollegen" die sich nicht benehmen können.
Ich denke aber solche Logs kannst Du schnell selbst finden.

Die Rauchenden und Saufenden haben es ja auch hier rein geschafft!

Aga & Deti schrieb:
Welcher Baum wird gesperrt wenn da oben ein Nest ist?
"Wir haben den Vogel hoffentlich nicht gestört" hab ich schon öfters gelesen...
...und das dann auch erst beim 15.Besucher innnerhalb von 2 Wochen.

Den Ownern mache ich hier auch keine Vorwürfe - schließlich kann nicht jeder nach jedem Log schauen ob wirklich alles ok ist.
 

Kalleson

Geowizard
Aga & Deti schrieb:
Sorry aber ich sehe absolut keinen Unterschied zwischen Felswand und Baum.
NSG ist NSG und (Privat)Besitz ist (Privat)Besitz
.
Warum muss man sich nur immer den Freifahrtsschein erposten?
Solange der Baum nicht auf meinem Grundstück steht muss ich damit rechnen dass der Eigentümer dessen etwas dagenen haben kann.
Und ist es der Fall gibt es kein Gesetz aber "ich darf auf Deinen Baum und die Anderen machen noch viel schlimmere Dinge".
Der LP ohne Zaun gehört auch jemandem.
Und wenn der böse DAV Haken in die Wand bohrt kann man davon ausgehen dass ihm die Wand gehört!
Um völlig abzuschweifen - Routen in Wänden werden auch öfters mal gesperrt wenn z.B. Vogelbrut etc. ist.
Welcher Baum wird gesperrt wenn da oben ein Nest ist?
"Wir haben den Vogel hoffentlich nicht gestört" hab ich schon öfters gelesen...
...und das dann auch erst beim 15.Besucher innnerhalb von 2 Wochen.

P.S. Die Baustellengeschichte war eher Sarkastisch gemeint - ich vergaß den IRONIE Modus einzuschalten sorry - ist ja noch früh...

Autschn.
Hier scheint jemand meinen Post nicht im Geringsten verstanden zu haben...

Also nochmal... ich schrieb:

1. Es gibt keine Regelung, die das beklettern von Bäumen verbietet. (Außer in Hannover.)
2. Das Beklettern von Bäumen in Privatbesitz IST VERBOTEN.
3. Das Beklettern von Bäumen in Naturschutzgebieten IST VERBOTEN.

(In diesem Beitrag liegt keine Ironie.)

P.S. Lies dir doch noch einmal meinen Beitrag durch und stelle dir vor, ich hätte die Ironie durchaus verstanden... vielleicht verstehst du ihn dann.
 

Aga & Deti

Geowizard
kalleson schrieb:
Autschn.
Hier scheint jemand meinen Post nicht im Geringsten verstanden zu haben...

Also nochmal... ich schrieb:

1. Es gibt keine Regelung, die das beklettern von Bäumen verbietet. (Außer in Hannover.)
2. Das Beklettern von Bäumen in Privatbesitz IST VERBOTEN.
3. Das Beklettern von Bäumen in Naturschutzgebieten IST VERBOTEN.

(In diesem Beitrag liegt keine Ironie.)

P.S. Lies dir doch noch einmal meinen Beitrag durch und stelle dir vor, ich hätte die Ironie durchaus verstanden... vielleicht verstehst du ihn dann.
Stimmt Sein Fehler - also meiner! :gott:
Munteres Klettern weiterhin :D
 

cmowse

Geomaster
KreuterFee schrieb:
Entschuldige, das ich auf die zur Zeit geltende Gesetzeslage hinweise.
Schön wäre gewesen, wenn du das wirklich gemacht hättest.
Update:
§ 56 BNatSchGe erläutert dir mehr und dieser gilt auch für die sportliche Erholung.
Leider passt der von dir erwähnte $56 überhaupt nicht zu Thema.
Wenn du das dem Förster entgegenwirfst, lacht der sich höchstens schlapp.
in $56 -58 geht es um Meeresnaturschutz ....

Wenn du schon das BNatSchGe in den Raum wirfst, dann wohl eher

§ 59
Betreten der freien Landschaft

(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

(2) Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht. Es kann insbesondere andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen sowie das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken.

Falls du es immer noch nicht verstanden hast.
Landesrecht vor Bundesrecht
Wenn das Betreten/Beklettern durch Landesrecht eingeschränkt wurde, dann dir mit deinem BNatSchGe den Schweiß von der Stirn tupfen...mehr aber auch nicht.

Das Klettern in Bäumen ist grundsätzlich nicht verboten, aber es kann durchaus durch entsprechendes Landesrecht verboten sein.

Konkretes Beispiel -> Strassenbäume in Hannover

Und ich bezweifle, daß du überhaupt schon einmal einen Blick in die entsprechenden Gesetze geworfen hast.
 

Kalleson

Geowizard
cmowse schrieb:
Falls du es immer noch nicht verstanden hast.
Landesrecht vor Bundesrecht
Wenn das Betreten/Beklettern durch Landesrecht eingeschränkt wurde, dann dir mit deinem BNatSchGe den Schweiß von der Stirn tupfen...mehr aber auch nicht.

Das Klettern in Bäumen ist grundsätzlich nicht verboten, aber es kann durchaus durch entsprechendes Landesrecht verboten sein.

Konkretes Beispiel -> Strassenbäume in Hannover

Äh. Also das ist zwar falsch, denn es ist genau umgekeht: Bundesrecht geht vor, aber das Landesrecht ergänzt ier ja nur das BNatSchG.

Denn auch im Landesrecht ist meist ausdrücklich erwähnt, dass das Betreten der Natur zum Zwecke der Erholung ausdrücklich gestattet ist.

Aber im Grunde hast du vollkommen recht: Häufig spezifizieren die Landesrechte oder auch kommunale Regelungen das BNatSchG so, dass das Beklettern von Bäumen in bestimmten Bereichen verboten ist.

Außerdem möchte ich zu Bedenken geben, dass Geocaching eben NICHT durch diesen Paragraphen abgedeckt ist!!!

Derzeitige lokale "Geocachingverbote" sehen Geocaching als "Sportart" und verbieten diese, ähnlich wie zum Beispiel das Mountainbiken oder Modellfliegen.

Der von Kreuterfee angeführte Paragraph schließt also nicht Geocaching mit ein.
 

Kalleson

Geowizard
Aga & Deti schrieb:
kalleson schrieb:
Autschn.
Hier scheint jemand meinen Post nicht im Geringsten verstanden zu haben...

Also nochmal... ich schrieb:

1. Es gibt keine Regelung, die das beklettern von Bäumen verbietet. (Außer in Hannover.)
2. Das Beklettern von Bäumen in Privatbesitz IST VERBOTEN.
3. Das Beklettern von Bäumen in Naturschutzgebieten IST VERBOTEN.

(In diesem Beitrag liegt keine Ironie.)

P.S. Lies dir doch noch einmal meinen Beitrag durch und stelle dir vor, ich hätte die Ironie durchaus verstanden... vielleicht verstehst du ihn dann.
Stimmt Sein Fehler - also meiner! :gott:
Munteres Klettern weiterhin :D

Danke, aber ich klettere nicht.
 

cmowse

Geomaster
kalleson schrieb:
Äh. Also das ist zwar falsch, denn es ist genau umgekeht: Bundesrecht geht vor, aber das Landesrecht ergänzt ier ja nur das BNatSchG..
In diesem Fall gillt aber: Landesrecht schränkt Bundesrecht ein... ;)
 
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