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Jagdsaison beginnt - Verband gibt Hinweise für Spaziergänger

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Heimo

Geocacher
Migu1006 schrieb:
@ .... wer haftet dann? ...
Ach, nochmal @Heimo: Welche Geschosse haben denn eine Reichweite von 4-5 KM (Kilometern)???? Ich wusste garnicht, dass neuerdings mit Granatwerfern gejagt wird...

Zur Haftung habe ich schon etwas geschrieben. Ansonsten ist der Jagdleiter fein raus, wenn er genügend Warnhinweise aufgestellt hat.

Zur Reichweite von Büchsenpatronen: Da steht max. 4-5 km. Bei einem Abgangswinkel von ca. 32° trifft die Angabe 4-5 km Reichweite auf fast alle modernen Büchsenpatronen oberhalb einer .22 Hornet zu. Also auch auf alles was bei Bewegungsjagden eingesetzt wird.
http://www.jagdaktuell.com/news/gefahrenbereiche-von-jagdwaffen

Die maximale Reichweite = Gefährdungsbereich hat nichts mit der maximalen Einsatzreichweite im militärischen Sinne zu tun. Die liegt bei einigen Kalibern die bei Bewegungsjagden verwendet werden auch schon bei ca. 1500 m. Ein beliebtes Kaliber ist die .308 Win. Diese Patrone wird für 1000 m Wettbewerbe z.B. Palma-Schießen gerne verwendet. Bei manchen Bewegungsjagden läßt der Jagdleiter die .308 Win nicht zu, weil sie "zu schwach" ist, in jedem Fall liegt sie am unteren Rand des Spektrums.
 

MadCatERZ

Geoguru
Jaga schrieb:
Das ist doch Hetzpropaganda ohne jeden Verstand. Mir ist das zu kindisch.

Nunja, es gehört nicht zum Kerngeschäft der dpa, über Ereignisse von lokalem Interesse zu berichten, dafür sind die Lokalblätter, oder "Provinzblätter", wie Du sie nennst, zuständig.
Dann schaffen es natürlich auch nur wenige Unfälle in den dpa-Ticker, und das wird dann als Beleg für die sichere Jagd genommen.
Im Übrigen ist ein Mensch, dessen Tod über ein "Provinzblatt", meinetwegen auch "X-mal", gemeldet wird, genauso tot wie jemand, der es in die Abendnachrichten schafft.
 

Jaga

Geocacher
MadCatERZ schrieb:
Jaga schrieb:
Das ist doch Hetzpropaganda ohne jeden Verstand. Mir ist das zu kindisch.

Nunja, es gehört nicht zum Kerngeschäft der dpa, über Ereignisse von lokalem Interesse zu berichten, dafür sind die Lokalblätter, oder "Provinzblätter", wie Du sie nennst, zuständig.
Dann schaffen es natürlich auch nur wenige Unfälle in den dpa-Ticker, und das wird dann als Beleg für die sichere Jagd genommen.
Im Übrigen ist ein Mensch, dessen Tod über ein "Provinzblatt", meinetwegen auch "X-mal", gemeldet wird, genauso tot wie jemand, der es in die Abendnachrichten schafft.

Du lässt Dich aber leicht manipulieren...
 

Migu1006

Geocacher
Jaga schrieb:
@Migu1006:

Du hast 1000 Fragen und scheinst recht forsch und engagiert ("...bevor Jaga wieder kräht...", "...Granatwerfer...."), das heißt, hast also auch keine Angst vor dem Kontakt mit fremden Leuten. Mein Vorschlag: Such Dir in Deiner Gegend einen Jäger, ruf den an und setz Dich mal mit den zwei Stunden zusammen. Macht zusammen ein Bier auf und löchere den mit Deinen Fragen. Ich bin sicher, danach sieht die Welt anders aus: Konkreter, vielleicht auch unsicherer, weil schöne Vorurteile plötzlich nicht mehr so schön sind. Und weil neue, konkrete Fragen hinzugekommen sind. Aber genau das macht das Leben so spannend: die Erkenntnis nämlich, dass es schwarz und weiß, gut und böse in Reinform nur extrem selten gibt.

Wenn Du willst, bin ich Dir bei der Suche behilflich. PN an mich.

Hallo Jaga,

vielen Dank für Dein Angebot, vielleicht komme ich darauf zurück. Und ja - in engagieren mich. Wenn auch nicht so, wie der gemeine Jagdgegner gern dargestellt wird (Ansitze umsägend, mit Ghettoblaster die Treibjagd störend, oder so). Ich denke, es reicht schon, meine Mitmenschen mal auf die Schattenseiten der Jagd (derer es meiner Meinung nach sehr viele gibt) hinzuweisen. Wie ich schon schrieb: Wir Landeier glaub(t)en, dass Jagd Tradition hat und zu unserem gesellschaftlichen Leben dazugehört wie Schützenfest.

Ich kenne reichlich Jäger, darunter ist nur einer, der mit einer gewissen Gelassenheit und Umsicht an die Thematik Jagd herangeht. Um es mal mit den Worten eines Bekannten zu sagen (der mit Grünröcken schon einige unschöne Begegnungen hatte): Die meisten hier würden für die Jagd einen Mord begehen. Nein, keinen an Vierbeinern...

Nun denn, das war ganz leicht off topic aber eine Antwort auf den letzten Jaga-Beitrag. Man möge mir verzeihen... ;)
 

cmowse

Geomaster
Migu1006 schrieb:
Eine Treibjagd ist m. E. nach aber doch eher eine private Veranstaltung über einen Zeitraum von ca. 8 Std. - wer haftet, wenn was passiert trotz Warnschild? Mal abgesehen davon, dass eine Treibjagd kein Betretungsverbot des Waldes rechtfertigt. Ob Schild oder nicht, ob Sperrband oder nicht, ob Jäger an der Zuwegung oder nicht - wer trotzdem langlaufen will (und wohl auch ein wenig lebensmüde ist), kann das tun, ohne dass er dafür belangt werden kann.

Die Störung der Jagd ist eine Ordnungswidrigkeit und dafür kannst du belangt werden.
Und selbstverständlich rechtfertigt eine Jagd die Beschränkung des Betretungsrechts.

Hier z.B. der für Niedersachsen, aber entsprechende Passagen findest du in allen entsprechenden Landesgesetzen.

Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
(1) Waldbesitzende und sonstige Grundbesitzende dürfen die Ausübung der Betretensrechte nach den §§ 23 bis 28 schriftlich, durch Zeichen oder in dringenden Fällen mündlich verbieten sowie durch Zäune, Sperren oder sonstige Hindernisse verhindern oder wesentlich erschweren, soweit dies erforderlich ist
...
8. zur Bejagung des Schalenwildes
a) durch Treib-, Drück- oder Stöberjagden oder
b) durch andere Formen der Bejagung, wenn jagdrechtliche Abschusspflichten ohne die Sperrung nicht mehr zu erfüllen sind.
...

Niedersächsisches Jagdgeset
§ 41
Ordnungswidrigkeiten
2. entgegen § 2 Abs. 3 absichtlich das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen oder Erlegen von Wild behindert;
 

MadCatERZ

Geoguru
Das mit dem "wesentlich erschweren" ist mir nicht ganz klar. Entweder da hängt ein Schild, das besagt "Heute nicht", oder nicht. Einen einfachen Sperrbalken ohne weitere Hinweise interpretiere ich als "ab hier nur zu Fuss".
Aber tortzdem danke für die Info.
 

Wichteline

Geomaster
Heimo schrieb:
Zur Haftung habe ich schon etwas geschrieben. Ansonsten ist der Jagdleiter fein raus, wenn er genügend Warnhinweise aufgestellt hat.
.


Hallo :)

genau da fang ich mich an zu wundern. Im Saarland die amchen das ja echt toll. Hängen meist Tage vorher schon Flatterband mit Schildern raus und schreiben auch gleich die Uhrzeit mit rauf ab wann der Wald wieder betreten werden darf! :2thumbs:

Trotzdem isses mir bereits dreimal passiert das ich in Deutschland plötzlich eine Absperrung von der falschen Seite passiert habe. Die SChilder stehen nämlich sehr oft an befahrbaren Feldwegen während Wanderwege (und gerade die schmalen die eben nicht nach ein paar hundert Metern wieder im Ort enden) irgendwie nie dabei sind. :-(
Nach der ganzen Diskussion hier frage ich mich: wenn die nicht haften, sollte man dann evtl. vorab Klage einreichen? Wegen Gefährdung?

Viele Grüße
 

Heimo

Geocacher
@Wichteline
Bei der Haftung durch den Jagdleiter geht es überwiegend um den Straßenverkehr und da spricht man sich oft mit den Behörden ab. Die sagen dann wo welche Schilder aufzustellen sind. Je nach dem übernimmt die Behörde auch das Aufstellen der Schilder - kostenpflichtig versteht sich - oder die Jagdleiter machen Kurse um selbst Schilder (Verkehrszeichen) aufstellen zu dürfen.

Die Fußwege "sperrt" man mit Flatterband u.ä. an den "üblichen" Wegen. Ob das dann eine echte "Sperre" oder nur ein Hinweis ist, hängt von der Situation und dem Landesrecht ab.

Bei Koppeln, Viehweiden usw. wird der Betreiber informiert.

Was deine Klage betriftt: Nur zu Rechtsanwälte leben von sowas. Deine Erfolgsausicht halte ich aber für gering und bei Pferdekoppeln gibt es da schon mindestens ein Beispiel.
Auch ein Beispiel einer Dame die unbedingt einen bestimmten Weg "nehmen musste" und Schaden nahm wurde zu ungunsten der Dame entschieden. Über beides wurde in Jagdzeitschriften berichtet und läßt sich sicher ergoogeln. Dittes Beispiel ist eine Sau die aus dem Jagdgebiet rannte und einen Unfall verursachte. Da war aber nicht nachzuweisen, dass die Sau durch den Jagdbetrieb aufgescheucht worden ist, weil der Trieb (Treiber und Hunde die "aufscheuchen") grad weit weg war.

Was die Haftung bei Jagdunfällen angeht, die gibt es ja nur ist es eben eine Verschuldenshaftung wie fast überall im Leben. D.h. der Geschädigte muss beweisen, dass der von dem er Schadenersatz begehrt mindestens fahrlässig gehandelt hat. Der Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen und seiner Gefährdungshaftung ist da eine große Ausnahme.
 

Wichteline

Geomaster
Heimo schrieb:
@Wichteline

Was deine Klage betriftt: Nur zu Rechtsanwälte leben von sowas. Deine Erfolgsausicht halte ich aber für gering und bei Pferdekoppeln gibt es da schon mindestens ein Beispiel.
Auch ein Beispiel einer Dame die unbedingt einen bestimmten Weg "nehmen musste" und Schaden nahm wurde zu ungunsten der Dame entschieden. Über beides wurde in Jagdzeitschriften berichtet und läßt sich sicher ergoogeln. Dittes Beispiel ist eine Sau die aus dem Jagdgebiet rannte und einen Unfall verursachte. Da war aber nicht nachzuweisen, dass die Sau durch den Jagdbetrieb aufgescheucht worden ist, weil der Trieb (Treiber und Hunde die "aufscheuchen") grad weit weg war.

Äh. Ist aber irgendwie beides an meinem Beispiel vorbei. Ich muss keinen bestimmten Weg gehen. Ich laufe notfalls auch anders oder ganz woanders. Aber ich möchte es wissen bevor man mich gefährdet. Wenn die also Schilder aufstellen müssen um nicht zu haften dann sollten diese Hinweise auch gefälligst irgendwo sein. Oder aber die haften eben doch wenn mir son Querschläger im Rucksack steckt.
Aber zu sagen "naja wir hatten doch irgendwo ein Schild und das müssten sie doch gesehen haben" ist mir ein bißchen wenig.

Also entweder umfassend informieren oder haften. Aber nix von beiden ist übel!

Viele Grüße :)
Tina
(hab nix dagegen wenn der Anwalt auch mal was verdient)
Edit: Versteh mich bitte nicht falsch: ich will das nicht beugen. Wenn die zum Jagen abgesperrt haben wollen kann ich das akzeptieren aber da ich bereits MEHRMALS unwissend (und ich tappe wirklich nicht blind durch die Lande) durch so ein Gebiet gezogen bin um am anderen Ende festzustellen dass das heute keine gute Idee war wüsste ich gerne wie man solche Situationen vermeidet.
 

Heimo

Geocacher
Wichteline schrieb:
....
Also entweder umfassend informieren oder haften. Aber nix von beiden ist übel!.....

Weder noch. Schau mal in neuere "Waldgesetze". Da steht nun drin, dass das allgemeine Betreungsrecht keine Verkehssicherungspflicht begründet. Im Klartext: Betreungsrecht ja aber ausüben auf eigene Gefahr. Der Trend ist klar ersichtlich.
 

MadCatERZ

Geoguru
Das erscheint zunächst einmal logisch: Wenn mir im Wald ein Ast auf den Baum fällt oder ich über eine Baumwurzel stolpere, gehört das zu den allgemeinen Risiken, die mit einem Waldbesuch einhergehen, da würde mir nie einfallen, den Waldinhaber zu belangen.
Wenn ich aber unwissend in eine Jagd gerate (das heisst nicht: Solange am Waldrand entlanggehen, bis ich eine unbeschilderte Stelle finde) und ein Jäger mich als Wild anspricht, schießt und trifft - was ist dann? Shit happens?
 

KreuterFee

Geomaster
Das ist eine Grauzone, die bisher stillschweigend akzeptiert wurde.
Wenn ein Jäger durch sein Hobby, eine evtl. Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, dann kann man doch wenigstens erwarten, das Sie alles tun um das entsprechende Gebiet abzusperren.

In unserer Gegend findet leider auch keine Sperrung der Waldgebiete statt, heißt das jetzt, das mit dieser Information über die Jagdsaision das Hobby des Jägers über meinem Hobby steht und ich nicht den Wald betreten darf?
 

Heimo

Geocacher
KreuterFee schrieb:
....Wenn ein Jäger durch sein Hobby, eine evtl. Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, dann kann man doch wenigstens erwarten, das Sie alles tun um das entsprechende Gebiet abzusperren.....
Also immer wenn ich jagen geh, soll ich das gesamte Gebiet absperren? Bei uns ist fast täglich einer "draußen" wäre es da nicht angebracht, wir sperren großzügig, ganzjährig ab? Höchstvorsorglich sozusagen.
 

KreuterFee

Geomaster
Manchmal wird bei Treibjagden abgesperrt, manchmal sporadisch, manchmal garnicht, aber sollte etwas passieren haftet niemand.

Wenn ich im Wald unterwegs bin, muss ich also damit rechnen an jeder Ecke über den Haufen geschossen zu werden und niemand ist dafür verantwortlich.

Wer sagt dem Geschoss den das es an der Absperrung gefälligst zu Boden fallen soll?
Aus meiner Sicht wird eine Gefährdung billigend in Kauf genommen und lapidar abgewunken mit dem Hinweis, das man ja im Haus bleiben kann während der Jagd.

Hm komisches Volk, kein Wunder das die Akzeptanz der Jagd in der Öffentlichkeit immer weiter sinkt und der Nachwuchs ausbleibt.

Heimo schrieb:
KreuterFee schrieb:
....Wenn ein Jäger durch sein Hobby, eine evtl. Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, dann kann man doch wenigstens erwarten, das Sie alles tun um das entsprechende Gebiet abzusperren.....
Also immer wenn ich jagen geh, soll ich das gesamte Gebiet absperren? Bei uns ist fast täglich einer "draußen" wäre es da nicht angebracht, wir sperren großzügig, ganzjährig ab? Höchstvorsorglich sozusagen.

Bestimmt ein tolles Stammtischargument, aber witziger Weise sind die Forstbeamten oder Jäger die ich in der freien Wildbahn treffe tatsächlich sachlicher und freundlicher.

Vermutlich weil die hier anwesenden Jagdbefürworter nur eine kleine Gruppe darstellen, die einfach noch im vergangenden Jahrtausend leben.
 

Team Free Bird

Geocacher
Mein erster Kontakt zu einem Jäger war ziemlich mies, der kam aus dem Gebüsch gebrochen und das erste was er sagte war "Was macht ihr in meinem Wald". Dazu kamen noch Aussagen wie "Wilderer" und der Versuch mir zu erklären das er aufgrund von Beweissicherung Bilder machen wolle, was ich ihm aber untersagte. Etwas ähnliches passierte mir in MEINEM eigenen kleinen Waldstück, dort wollte der (externe) Jäger mir glatt erzählen das ich dort nichts zu suchen hätte.
Ich für meinen Teil bin von den Grünröcken bedient.
 
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