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Lost Place Does & Don'ts - Request for comments!

A

Anonymous

Guest
The Hawks schrieb:
Und wie bringe ich das jetzt in meinem Text rüber ;) ?
"Ehrlich sein. Denn Lügen werden durchschaut und verringern die Chance, dass das ganze bei einer mündlichen Verwarnung bleibt."

Dazu noch die kurze Erklärung, dass es wohl kein Offizialdelikt ist und somit eine Anzeige nicht automatisch erfolgt.

GermanSailor
 

Doc.Teddy

Geocacher
GermanSailor schrieb:
Dazu noch die kurze Erklärung, dass es wohl kein Offizialdelikt ist und somit eine Anzeige nicht automatisch erfolgt.

Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt, welches nur auf Antrag des Hausrechtsinhabers verfolgt wird. Die Polizei kann also nur den Hausrechtsinhaber verständigen, der dann explizit Strafantrag stellen muss.

Darüber hinaus ist Hausfriedensbruch nach § 374 StPO ein Privatklagedelikt und wird daher - selbst wenn ein Strafantrag vorliegt - von den Staatsanwaltschaften gerne auf den Privatklageweg verwiesen und nicht unbedingt angeklagt.

Ändert aber nichts daran, dass Hausfriedensbruch ein Straftatbestand ist und man sich ggfs (auf LP ganz gerne) des Hausfriedensbruches strafbar macht.
 

MyMalc

Geocacher
Ich bin einige Male in eine solchen Situation gekommen das ich wo war wich eigentlich nicht sein dürfte. Der beste Weg ist zu sagen was man da macht. Fotos. Und seitdem ich cache mache ich nun Fotos die mittels GPS Daten "tagge". Dazu brauche ich den GPSr. Ich antworte höflich, sachlich und wenn Worte wie Geocaching fallen ergänze ich dass ich durch das cachen solche wunderbaren Orten begegnen kann.

Bei meinem aktuellen Cache, der VOR einem Lostplace liegt, weise ich ausdrücklich daraufhin das man das Gelände NICHT betreten muss. Auch wenn ich eine offene Tür fotografiere, in der Cachebeschreibung ist das Bild von außen.

Mir ist absolut bewusst das der geneigte Cacher vielleicht näher ran gehen wird. Doch ist das weder meine Aufgabe noch Pflicht ihn dazu zu bewegen noch gar davon abzuhalten. Mit den deutlichen Informationen habe ich der Verantwortung genüge geleistet.

Fazit:
Deutliche Worte in der Cachebeschreibung reichen ;-)
 
OP
König Moderig

König Moderig

Geowizard
Doc.Teddy schrieb:
Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt, welches nur auf Antrag des Hausrechtsinhabers verfolgt wird. Die Polizei kann also nur den Hausrechtsinhaber verständigen, der dann explizit Strafantrag stellen muss.

Darüber hinaus ist Hausfriedensbruch nach § 374 StPO ein Privatklagedelikt und wird daher - selbst wenn ein Strafantrag vorliegt - von den Staatsanwaltschaften gerne auf den Privatklageweg verwiesen und nicht unbedingt angeklagt.

Ändert aber nichts daran, dass Hausfriedensbruch ein Straftatbestand ist und man sich ggfs (auf LP ganz gerne) des Hausfriedensbruches strafbar macht.

Das ist ja nochmal etwas detaillierter als ich es beschrieben habe, danke!
 

adorfer

Geoguru
Noch was banales zu dem Thema:

- Auto in der Abfahrtsrichtung parken (Macht auch einen besseren Eindruck auf Muggels)
- Wegepunkt beim Auto setzen
- Bei "solide umfriedeten Gebiet" mehr als einen Einstieg erkunden
- Wegepunkt beim Einstieg setzen
- Im Vorfeld überlegen, welchen Eingang man nennt, wenn man als Fotograf auf dem Areal angetroffen wird. Man will ja schließlich mithelfen, dass der Zaun wieder repariert wird.
 
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