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Wiederbelebungsversuche beim toten Patienten?

BenOw

Geomaster
Nebenbemerkung: Wiederbelebungsversuche sind NUR beim toten Patienten sinnvoll...alle anderen Patienten leben ja noch. Danke für die Kenntnisnahme dieser Durchsage. :)
 

BenOw

Geomaster
Zweiauge schrieb:
Zum Beispiel wenn der Kopf ab ist oder die Leiche schon deutlichst verwest ist.
Been there, seen that.

Trotzdem darf ich einen Fund loggen. :)
(AKA Bericht für die Einsatzstatistik schreiben).

Zurück zum Topic: auch ein totes Spiel kann man noch spielen, wenn einen der Geruch nicht stört. :)
 

BenOw

Geomaster
Sillytoppi schrieb:
BenOw schrieb:
Nebenbemerkung: Wiederbelebungsversuche sind NUR beim toten Patienten sinnvoll...alle anderen Patienten leben ja noch.
Erste Hilfe ist Pflicht...
...den Tod stellen Experten fest.
Um Reanimationsmaßnahmen einzuleiten, musst Du auch als Ersthelfer erstmal feststellen, dass sie notwendig sind, d.h. dass der Patient offensichtlich nicht mehr selbsttätig lebt, also (klinisch, d.h. vom Erscheinungsbild her) tot ist. Das ist auf diesem Niveau und zu diesem Zweck denkbar einfach und im EH-Kurs zu lernen.

Eine Todesfeststellung zum Zwecke des Abbruchs von Maßnahmen ist ein anderes Kaliber, sowohl medizinisch als auch juristisch. Da machen selbst Profis Fehler.

Aber das führt alles vom Thema weg, das wollte ich nicht. Ich wollte nur dezent darauf hinweisen, dass der der Threadüberschrift innewohnende Vorwurf absurd ist...
 
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