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Vorstellung - Mazilla

finalharvest

Geocacher
daschacher schrieb:
3. Auf die Gefahr hin, dass wir uns hier wiederholen; aber ich hätte gerne noch einmal sauber geklärt, ob man als Zivilperson grundsätzlich und von Gesetzeswegen her befugt ist, sich zu jeder Tages- und Nachtzeit in allen Bereichen eines Waldes aufzuhalten, sofern man dort nichts manipuliert oder es nicht deutlich anders gekennzeichnet ist?

Da müsste das hier gelten:
Landeswaldgesetz Saarland
§§ 25 und 26
http://www.rechtliches.de/Saar/info_LWaldG.html

§ 25
Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zweck der naturverträglichen Erholung ist jedermann gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie das Reiten im Wald ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. Wege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege.
(2) Die Kennzeichnung von Wegen im Wald als Wander-, Reit- oder Fahrradwege bedarf der Zustimmung des Waldbesitzers. Die Kennzeichnung bewirkt nicht den Ausschluss anderer Nutzungsarten.
(3) Nur mit Zustimmung des Waldbesitzers sind insbesondere zulässig:
1. das Betreten von gesperrten Waldflächen und Waldwegen,
2. das Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten, forst- und jagdwirtschaftlichen Einrichtungen sowie von Waldflächen,
auf denen Holz eingeschlagen oder aufgearbeitet wird,
3. das Abstellen und Fahren von motorgetriebenen Fahrzeugen,
4. das Fahren mit Kutschen sowie mit Hundegespannen,
5. das Zelten im Wald,
6. die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald mit gewerblichem Charakter sowie
7. das Radfahren und Reiten abseits von Wegen und Straßen.
(4) Die Forstbehörde gestattet auf Antrag auch ohne Zustimmung des Waldbesitzers das Fahren mit motorgetriebenen oder land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, wenn dies zur Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke erforderlich ist. § 15 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend.
(5) Die Benutzung des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Besondere Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten werden nicht begründet. Wer den Wald benutzt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht beschädigt, gefährdet oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.
(6) Die Vorschriften des Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt, ebenso andere Vorschriften des öffentlichen Rechts, die die Benutzung des Waldes einschränken oder solche Einschränkungen zulassen.

§ 26
Sperren von Waldflächen
(1) Der Waldbesitzer kann den Zutritt zu bestimmten Waldflächen ausschließen, untersagen, zeitlich beschränken oder auf die Wege einschränken. Er bedarf hierfür der Genehmigung der Forstbehörde. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn die Waldfläche nur für eine bestimmte Frist gesperrt werden soll und die Sperrung aus wichtigen Gründen der Wald- und Wildbewirtschaftung oder zum Schutz der Waldbesucher erforderlich ist. Die Genehmigung kann widerrufen oder eingeschränkt werden, soweit ihre Voraussetzungen entfallen sind. Ist eine Waldfläche ohne Genehmigung gesperrt, so kann die Forstbehörde die Aufhebung der Sperrung anordnen.
(2) Waldschutzzäune sind auf das zur Bewirtschaftung nach den Regeln der guten fachlichen Praxis notwendige Maß zu beschränken und sind, wenn sie nicht mehr benötigt werden zu entfernen.
 

Spielmobiler

Geocacher
Hallo,

nachdem ich bereits in nem andren Forum folgende Frage gestellt habe, wurde ich hier her verwiesen. Nachdem ich nun die letzten 11 Seiten gelesen hab, denke ich, dass ich hier meine Frage nochmals stellen kann, da sie wohl hier rein passt....

Ich habe einen Nachtcache gelegt. Beim Betatest erschracken wir etwas am Final, da neben und über dr recht großen Finalbox ein großes frischabgezogenes Wildschweinfell (lag 1 Tag vorher noch nicht da) lag. Nun die Frage: Wollte der Jäger uns damit ärgern, oder hat dies einen tieferen Grund? Ich dachte immer, dass man Wildschweine im Wald schiesst und daheim auseinander nimmt. Ok, hab hier schon das ein oder andere gelesen, was dem widerspricht. Aber bringt so ein Fell nicht auch Geld?

Und dann möchte ich mich der Frage meines Vorvorredners nach der richtigen Reaktion bei Wildschwein"angriff" anschliessen. Ich habe stets Pfefferspray für den absoluten Notfall griffbereit. 2mal bin ich schon vor Wildschweinen weggerannt. Und das Einzige mal, als wir nicht wegrennen konnten, biss mich so ein Monsterfiech in den Oberschenkel. Danach traten wir den ruhigen Rückzug an.
Mir ist klar, dass ein auf den Baumklettern wohl das beste wäre, aber das ist wohl sehr praxisfern (kann ja schliesslich nicht ständig nen passenden Baum mit mir mitschleppen.

Nachdem mir ein Förster vor einigen Monaten sehr klar gemacht hat, dass ich nachts nichts im Wald zu suchen habe, hab ich mich übrigens auch beim Saarforst darüber informiert. Hier sagte man mir auch, dass man jederzeit in den Wald kann, aber bestimmte Wälder hierfür nicht empfehlens wert wären. Insbesondere wäre es gefährlich in den "Urwald vor den Toren der Stadt" bei Dunkelheit zu gehen.

Vielleicht wäre es mal toll, einen Jäger/Förster zu einem Event einzuladen und ne Frage und Antwortstunde zu machen..... Ich wäre dabei!

Danke für Alles!!!!

P.S.: Ich bin streng antivegetarisch erzogen.
 
OP
M

Mazilla

Geocacher
So , bin mal wieder da.

@dascacher:

Zu Frage 1, ja, es hat sich jemand gemeldet, und der Cache liegt sogar direkt in meinem Heimatort, freu mich schon drauf.

Zu Frage 2, die Sauen sind in erster Linie gefährlich, wenn sie Nachwuchs haben. Also wenn ihr mal auf ne Sau stoßt, die Nachwuchs hat (Die Sauen sondern sich zur Geburt von der Rotte ab, schaffen sich irgendwo im Unterholz einen Wurfkessel und verbringen dort die ersten 1-2 Wochen nach der Geburt mit Ihrem Nachwuchs), ganz ruhig bleiben und sich langsam entfernen. Auf gar keinen Fall versuchen sich der Sau zu stellen bzw. sich zu erwehren, denn man hat keine Chance gegen so ein Tier, die wirft Dich um und fängt dann systematisch damit an Dich aufzuschlitzen. Also langsam rückwärts weggehen und hoffen das Ihr das reicht. Und sich im weggehen schon mal nach nem Baum umsehen auf den man zur Not klettern könnte (Mit Frischlingen triffst Du sie eh meisten mitten im Wald). Eine Rotte ergreift tatsächlich die Flucht vorm Menschen, habe ich schon beim spazierengehen selbst erfahren.

Zu Frage 3, Finalharvest hat die Antwort schon gegeben ;)

Zu Frage 4, Saison auf das Schwarzwild ist das ganze Jahr, andere Wildarten sind zu bestimmten Zeiten geschont.

Mit den Markierungen an den Bäumen kenn ich mich leider auch nicht so genau aus, am besten mal beim Förster nachfragen.

@Spielmobiler

Ich denke mal das der Weidmann euch damit klar machen wollte, dass Ihm der Cache nicht passt. Die Sauen werden zwar oft vor Ort aufgebrochen, aber aus der Schwarte (Schwarte bei Sauen, Decke bei anderem Schalenwild) geschlagen werden sie für gewöhnlich zu Hause, da man sie vor dem abschwarten noch ein paar Tage in der Kühlung belässt. Und ein Wildschweinfell bringt nicht viel bis gar kein Geld, wenn es präpariert wird dann meistens für den Jäger selbst.

Und vom Pfefferspray würde ich abraten, die Sau wirde eher noch zorniger dadurch.

Und bei Deiner Sauattacke hast Du richtig Glück gehabt das nicht mehr passiert ist.

Ich selbst gehe aus diesem Grund nicht ohne Kurzwaffe ins Revier, wobei der Schuß für mich die allerletzte Wahl wäre, ich schieße ja nicht den Frischlingen die Mami weg.

Und bei so einem Event wär ich dabei.

Weidmannsheil

Carlo
 
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